3651/2020
Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 (BauGB) für Köln-Mülheim-Nord und Keupstraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 3651/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 (BauGB) für Köln-Mülheim-Nord und Keupstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich bei dem Verein „nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V.“ für die Eingabe. Die Bezirksvertretung Mülheim sieht zum jetzigen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss einer Sozia- len Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Mülheim Nord und Keupstraße nicht als geboten an. Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 15.06.2020 hat die Bezirksvertretung Mülheim den Aufstellungsbeschluss für die Soziale Erhal- tungssatzung Mülheim Süd-West beschlossen. Bei der Identifizierung und Abgrenzung des Gebiets wurde insbesondere beachtet, dass belastbare statistische Daten für vermutetes Aufwertungs- und Verdrängungspotential sowie Verdrängungsdruck vorliegen. Nach anschließender planerischen Bewertung des Gebiets wurde der Zuschnitt letzendlich auf die räumliche Ebene der statistischen Quartiere abgestimmt. Diese Zuordnung auf die statistischen Quartiere ist notwendig, da andernfalls grundlegende Informa- tionen zur sozialen Lage, wie z.B. Daten zu Empfängern von Leistungen nach SGB II, zu Arbeitslosen oder zu Beschäftigten, nicht in der erforderlichen Kleinräumigkeit vorliegen würden. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 01.02.2021 2 Auf Grundlage dieser Kriterien ergibt sich für das von den Petenten benannte Gebiet Mülheim Nord und Keupstraße derzeit kein belastbares Bild für die Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungssatzung. Die Verwaltung beobachtet in regelmäßigen Abständen die verschiedenen Indikatoren zum Aufwer- tungspotential, Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck. Wenn nach Plausibilitätsprüfung und planerischer Bewertung Anzeichen für den Einsatz des städtebaulichen Instruments in einem Gebiet gegeben sind, wird die Verwaltung den politischen Gremien einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen. Anlage: Eingabe des Vereins „nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V.“ vom 14.08.2020
AN_Bürgereingabe nach § 24 GO NRW
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nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. c/o Engelbert Becker, Hacketäuerstr. 38, 51063 Köln Nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. / c/o Gabi Schönau, Schützenhofstr. 9, 51063 Köln, 0221 6401436 Vorstand / G. Schönau, gabi.schoenau@koeln.de E. Becker, e.becker@netcologne.de / H. Goldau Vereinsregister 16163, Bankverbindung Sparkasse KölnBonn IBAN DE08370501981909119545 BIC COLSDE33XXX An Köln, den 14. August 2020 Herrn Norbert Fuchs Bezirksbürgermeister Mülheim Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln den Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zur 46. Sitzung der Bezirksvertretung Köln Mülheim (BV9) am 31.08.2020 Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 (BauGB) für Köln-Mülheim Nord und Keupstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs, am 15.06.2020 wurde in der 45. Sitzung der Bezirksvertretung Köln Mülheim, unter dem Tagesordnungspunkt 9.2.6 der Einsatz des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West beschlossen. Ich stelle den Antrag auf Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung ( Milieuschutzsatzung ) für das Gebiet Köln-Mülheim Nord /und Keupstraße. Der Teilbereich in Köln Mülheim wird durch: Clevischer Ring, Mülheimer Zubringer zur A3, Eisenbahnring Steinkaulerstraße – Schanzenstraße – Carlswerkstraße und der Bergisch Gladbacher Straße begrenzt. Wir bitten die Bezirksvertretung Mülheim um die Unterstützung unseres Antrages. Sie möge den Rat der Stadt Köln auffordern die Verwaltung der Stadt Köln mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung für Mülheim Nord / Keupstraße zu beauftragen. -2- nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. c/o Engelbert Becker, Hacketäuerstr. 38, 51063 Köln Nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. / c/o Gabi Schönau, Schützenhofstr. 9, 51063 Köln, 0221 6401436 Vorstand / G. Schönau, gabi.schoenau@koeln.de E. Becker, e.becker@netcologne.de / H. Goldau Vereinsregister 16163, Bankverbindung Sparkasse KölnBonn IBAN DE08370501981909119545 BIC COLSDE33XXX Begründung: „Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen.“ Grund für die Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist: „Das in dem Übersichtsplan des Aufstellungsbeschlusses bezeichnete Gebiet umfasst wesentliche, sozial gefährdete Wohngebiete.“ - Beschlussvorlage 1524/200 „..Das Gebiet in Mülheim habe man weiter beobachtet und sehe Anhaltspunkte für Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse um in eine sozialen Erhaltungssatzung ein zusteigen.“ - Aus dem Protokoll der 45. Sitzung der BV 9 Dies trifft für Köln Mülheim Nord und die Keupstraße in besonderem Ausmaß zu. Für den Teilbereich Köln Mülheim Nord und Keupstraße ist jedoch die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 nicht vorgesehen. In der Analyse der Sozialdaten lässt sich feststellen, dass der hohe Anteil an Bewohner*innen mit Migrationshintergrund (auch in den Grund- und weiterführenden Schulen) und die vergleichsweise junge Bevölkerungsstruktur kennzeichnend für Mülheim sind. Die hohe Zahl an Transferleistungen drücken die soziale Benachteiligung in diesem Sozialraum aus: Knapp 35% der Bewohner*innen und knapp 50% der Kinder unter 15 Jahren beziehen Leistungen nach SGB II. Zudem sind 21% der Bürger*innen von Arbeitslosigkeit betroffen. Auffällig ist auch die hohe Zahl der beitragsbefreiten OGS-Kinder (85,9%): Das bedeutet, dass bei 85,9% der Bewohner*innen das Familien- Jahreseinkommen unter 12.271 € liegt. Die soziale Benachteiligung zeigt sich auch bei kleinteiliger Betrachtung, da die Gruppe der Kinder unter 15 Jahren einen hohen Anteil im SGB II-Bezug ausmacht. So beziehen rund 1086 Kinder unter 15 Jahren SBG-II Leistungen. Das sind 57 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe im Sozialraum. In der Stadt Köln sind es durchschnittlich nur etwa 22 Prozent. - 3 - nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. c/o Engelbert Becker, Hacketäuerstr. 38, 51063 Köln Nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. / c/o Gabi Schönau, Schützenhofstr. 9, 51063 Köln, 0221 6401436 Vorstand / G. Schönau, gabi.schoenau@koeln.de E. Becker, e.becker@netcologne.de / H. Goldau Vereinsregister 16163, Bankverbindung Sparkasse KölnBonn IBAN DE08370501981909119545 BIC COLSDE33XXX Auch die Quote der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger bestätigt den großen Handlungsbedarf. Während der Anteil von Personen mit Bezug von SGB II sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern und Jugendlichen leicht rückläufig ist, nimmt der Anteil der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Bezug von Grundsicherung zu und liegt deutlich über dem stadtweiten Durchschnitt (Stadt Köln 7,7 Prozent, Sozialraum Mülheim-Nord und Keupstraße 20,6 Prozent). Die im Stadtvergleich noch günstige Miete ermöglicht das Wohnen und den Erhalt der gewachsenen und gemischten Bevölkerung im Wohngebiet. Mülheim Nord ist wegen seiner moderaten Mieten, des Altbaubestandes, der Lage am Rhein und der Nähe ins Bergische seit Jahren begehrter Stadtteil zum Wohnen. Dies führte bereits zu verschiedenen Spekulationskäufen von Wohnungen und Häusern, sowie zu Blockinnenbebauung in bestehenden Quartieren und damit zur Verdrängung sozial schwacher Menschen. Durch Mieterhöhungen hat die Verdrängung für alt Eingesessene-, allein Erziehende und Hartz 4 beziehende Bürger bereits begonnen Aufgrund großer Bauvolumen, ehemaliger Güterbahnhof Mülheim mit ausschließlich gewerblicher Nutzung und etwa 7.000 Beschäftigten sowie das Baufeld Mülheim Süd, mit über 10.000 Bewohnern und Pendlern, wird das Wohnangebot spürbar verengt. Bauvorhaben in Mülheim Nord, mit bis zu 4o Wohnungen, werden den Bedarf an Wohnungen nicht decken. Neben der damit zunehmenden Verkehrsdichte verstärken sich auch Wohn- Mieterkonflikte im Umfeld der kleineren Bauvorhaben. Zusätzliche Berufspendler werden das Verkehrsaufkommen spürbar verschärfen. Dies wird die gesundheitliche Gefährdung durch Schadstoffe im Stadtteil erhöhen. Das 2015 vom Rat der Stadt Köln geforderte Verkehrkonzept für Mülheim liegt weiterhin nicht vor. Die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung hat das Ziel des Milieuschutzes und der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Sie soll Luxussanierung durch Kontrolle von Bauvorhaben und Gentrifizierung verhindern. Köln Mülheim Nord war Jahrzehntelang Aktionsgebiet unterschiedlicher Fördermaßnahmen (z. B. Sanierungsgebiet, Programm Mülheim 2020). Mülheim Nord und Keupstraße sind als Sozialraum ausgewiesen und im Programm. „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ - 4 - nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. c/o Engelbert Becker, Hacketäuerstr. 38, 51063 Köln Nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V. / c/o Gabi Schönau, Schützenhofstr. 9, 51063 Köln, 0221 6401436 Vorstand / G. Schönau, gabi.schoenau@koeln.de E. Becker, e.becker@netcologne.de / H. Goldau Vereinsregister 16163, Bankverbindung Sparkasse KölnBonn IBAN DE08370501981909119545 BIC COLSDE33XXX In der Beschlussvorlage zur Ausweitung der Sozialräume heiß es: „Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozialraumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen. (....) Ausgehend von dem ergänzten Ziel der Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen wurden zunächst aus dem Monitoring Stadtentwicklung (... ) Indikatoren ausgewählt, die Hinweise auf eingeschränkte Teilhabechancen geben.“ (Beschlussvorlage 3120/2019 - BDO Datenprofile der Sozialräume Kölns) Den Fachämtern der Verwaltung liegen weitere Sozialdaten, Untersuchungen und Lebenslagen Berichte zu Köln Mülheim Nord und Keupstraße vor. Auf Grund der absehbaren, sich beschleunigenden negativen Entwicklungen in den Bereichen Wohnen und Verkehr und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen stelle für die nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V den Bürgerantrag nach § 24 GO NRW: Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 (BauGB), Milieuschutzsatzung für Köln-Mülheim Nord/ Keupstraße. Mit freundlichen Grüßen Engelbert Becker für die nachbarschaft köln-mülheim-nord e.V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Hacketäuerstraße 38
- Schützenhofstraße 9
- Keupstraße 20
- Schanzenstraße
- Carlswerkstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Wiener Platz 2a
- Clevischer Ring
- Mülheimer Zubringer
- Steinkaulerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3651/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.12.2020
- Erstellt
- 16.12.2020 09:42