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AN/1043/2025

Änderungsantrag zum TOP 3.1.1 – „Strukturförderfonds 2025“

SPD Änderungsantrag nach § 13 01.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2450 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.07.2025 
 
AN/1043/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
Änderungsantrag zum TOP 3.1.1 – „Strukturförderfonds 2025„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.1 auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Rates am 03.07.2025: 
 
 
Beschluss: 
Punkt 8 wird wie folgt ersetzt:  
Die Verwaltung entscheidet – in Anlehnung an das Verfahren der Strukturfördermittelvergabe 
in den Vorjahren – über die Bewilligung. Gegebenenfalls sind die Anträge in einer verkürzten 
Frist einzureichen. 
  
 
Begründung: 
Das im Antrag in Punkt 8 vorgesehene Vergabeverfahren nach digitalem Antragseingang, 
bis der Topf leer ist – das sogenannte Windhundprinzip – widerspricht dem ursprünglichen 
Ziel des Strukturförderfonds. Der Rat der Stadt Köln hatte am 10. November 2022 beschlos-
sen, die zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale 
Leistungen erbringen, bei den steigenden Personal- und Energiekosten zu unterstützen. In 
der Ratssitzung am 07.12.2023 wurde eine Erhöhung des Strukturförderfonds beschlossen, 
um die weiteren enormen Kostensteigerungen abzumildern. Durch die Vergabe nach dem 
Zeitpunkt des Antragseingangs wird dieser Gedanke massiv verfälscht, da nicht der Bedarf, 
sondern die Schnelligkeit der Antragstellung entscheidet. Dadurch werden vor allem kleinere 
oder besonders belastete Träger benachteiligt, die nicht die personellen oder organisatori-
schen Kapazitäten haben, um Anträge sofort einzureichen. Es besteht die große Gefahr, 
dass am Ende Träger keine Unterstützung erhalten, obwohl sie diese dringend brauchen. 
Unabhängig von der hier vorgeschlagenen Restmittelvergabe braucht es eine nachhaltige 
Lösung für das grundlegende Problem der strukturellen Unterfinanzierung vieler Träger. Eine

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langfristige Lösung ist notwendig, um die Qualität sozialer Arbeit zu sichern und tarifgerechte 
Bezahlung nachhaltig zu gewährleisten. Dazu muss der Rat mit der Verwaltung zeitnah Lö-
sungen erarbeiten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Thomas Breustedt  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1043/2025
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
01.07.2025
Erstellt
01.07.2025 11:11