Mandari Insight

AnO/0002/2023

Sanierung des Hugerlandshofweges prüfen

Anregung in der BV Ost 12.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 25.05.2023, TOP 8.4

Originalanregung der SPD-Fraktion

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zur Anregung AnO/0002/2023

· application/pdf

Ansehen

Originalanregung der SPD-Fraktion

1932 Zeichen

AnO0/0002/2023

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Am Lohausbach 37
An den 48155 Münster
Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624180
des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 0174 6740536
Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner:
Vennemannstraße 5 Prof, Dr. Peter Wagner

"48157 Münster

www.spd-muenster.de

10. Januar 2023

Anregung der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost
Sanierung des Hugerlandshofweges prüfen

Die SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost richtet folgende Anregung gem. $ 21 Abs. 4 der Hauptsatzung an den
Herrn Oberbürgermeister:

Wir bitten darum, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten einer umfassenden Sanierung des Huger-
landshofweges prüft. Diese Prüfung sollte u.a. folgende Aspekte beinhalten:

® Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit,

., Darstellung möglicher Maßnahmen,

«e  überschlägige Kostenschätzung,

e  Beschlusserfordernisse in den zuständigen politischen Gremien,

e mögliche finanzielle Auswirkungen für die Anwohnenden (Kostentragung).

Begründung:

Der Hugerlandshofweg wird unter anderem von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums St. Mauritz inten-
siv genutzt - besonders als Wegeverbindung nach Mauritz-Ost. Leider ist die Straße in einem desolaten Zu-
stand, wie die nachfolgenden Fotos beispielhaft belegen. Es zeigen sich erhebliche’Schlaglöcher und Beschädi-
gungen an der Fahrbahnoberfläche.

Wir sehen am Hugerlandshofweg daher ein erhebliche Gefährdungspotenzial sowohl für Verkehrsteilneh-
mende als auch deren Fahrzeuge (Fahrräder, KFZ etc.).

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Prüfung der Möglichkeit einer zeitnahen Sanierung
dieser Straße, die aus unserer Perspektive über ein reines Ausbessern hinausgehen sollte.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied) -

Stellungnahme zur Anregung AnO/0002/2023

3091 Zeichen

nn
Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

11. Mai 2023

Scheck

24.03.2023

66.53.0003
Herr Dunker

Bezirksvertretung Münster Ost
über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Anregung AnO0/0002/2023 der SPD-Fraktion
„Sanierung des Hugerlandshofweges prüfen“

in der 0.g. Anregung hatten Sie die Stadtverwaltung aufgefordert eine Sanierung des Huger-
landshofweges zu prüfen. In der Kürze der Zeit konnte nicht die gesamte Stadtverwaltung zu
dieser Anregung eingebunden werden. Daher handelt es sich hier um eine einschätzende
Stellungnahme des Amtes für Mobiliät und Tiefbau.
Die angesprochenen Flächen im südlichen Bereich des Hugerlandshofweges befinden sich
teilweise auf privatem Grund, oder sind ungebuchte Wegeflächen, die keinem direkten Eigen-
tümer zugewiesen sind.

Nach interner juristischer Prüfung ist es nicht möglich seitens der Stadtverwaltung hier baulich
tätig zu werden. Dazu folgend die juristische Einschätzung:

Wenn es sich um ungebuchte Flächen ohne Eigentumsangabe handelt, dann handelt es sich um einen
Anliegerweg. Die Teilflächen eines Anliegerweges sind grundbuchrechtlich unselbständige Bestandteile
der angrenzenden Grundstücke und als solche buchungsfrei. Der jeweilige Anlieger ist Alleineigentümer
des zu seinem Grundstück gehörenden Teilbereiches des Weges. Im Grundbuch müßte ggfls stehen,
zu welchen Grundstückseigentum die Teilfläche „gezogen“ worden ist.

Die Anlieger untereinander gewähren sich in der Regel gegenseitig das Recht, die Teilfläche des ande-
ren zur Überfahrt benutzen zu dürfen.

Wenn überhaupt jemand verkehrssicherungspflichtig ist, dann sind es die Anlieger untereinander. Auch
sie müssen aber nicht für externe haften.

Kein Amt der Stadt sollte daher anfangen, die Fläche unter Verkehrssicherungsgesichtspunkten zu pfle-
gen. Mangels Eigentum darf die Stadt sich darauf ohnehin nicht zu schaffen machen.

Ich möchte dennoch kurz auf die von Ihnen angemerkten Punkte eingehen.
Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit:

Wie bereits erwähnt, ist dem Amt für Mobilität und Tiefbau der schlechte Zustand der Wege-
verbindung bekannt. Eine Erneuerung, bzw. eine Instandsetzung ist geboten.

Darstellung möglicher Maßnahmen:

Sollten sich die liegenschaftlichen Grundlagen ändern, und die Stadt Münster Eigentümer der
betroffenen Flächen werden, könnte eine Instandsetzung, oder auch ein Ausbau der Wegeflä-
chen nach Erwirkung der entsprechenden Baubeschlüsse erfolgen.

Ein zweiter Ansatz wäre, im Rahmen eines möglichen Planfeststellungsverfahrens im Zuge
der B 51 durch StraßenNRW, die Grundlagen für einen Ausbau des Hugerlandshofweges her-
beizuführen.

Eine dritte Möglichkeit bestünde darin, gegen die Anliegenden ordnungsrechtlich vorzugehen
und eine Instandhaltung des Weges einzufordern.

Di

Überschlägige Kostenschätzung: - m: !

. Eine Kostenschätzung ist nicht ohne weiteres möglich, weil der Umfang derzeit nicht - ab-
zugrenzen ist. Er liegt sicherlich in einem niedrigen 6- -stelligen Bereich.

Mögliche finanzielle Auswirkungen für die Anwohnenden:

Dies müsste juristisch geklärt werden.

J anangwa

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vennemannstraße 5
  • Hugerlandshofweg
  • Am Lohausbach 37

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnO/0002/2023
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
12.01.2023
Erstellt
12.01.2023 12:10