AnO/0002/2023
Sanierung des Hugerlandshofweges prüfen
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Originalanregung der SPD-Fraktion
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AnO0/0002/2023 SPD-Fraktion SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost Am Lohausbach 37 An den 48155 Münster Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624180 des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 0174 6740536 Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner: Vennemannstraße 5 Prof, Dr. Peter Wagner "48157 Münster www.spd-muenster.de 10. Januar 2023 Anregung der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost Sanierung des Hugerlandshofweges prüfen Die SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost richtet folgende Anregung gem. $ 21 Abs. 4 der Hauptsatzung an den Herrn Oberbürgermeister: Wir bitten darum, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten einer umfassenden Sanierung des Huger- landshofweges prüft. Diese Prüfung sollte u.a. folgende Aspekte beinhalten: ® Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit, ., Darstellung möglicher Maßnahmen, «e überschlägige Kostenschätzung, e Beschlusserfordernisse in den zuständigen politischen Gremien, e mögliche finanzielle Auswirkungen für die Anwohnenden (Kostentragung). Begründung: Der Hugerlandshofweg wird unter anderem von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums St. Mauritz inten- siv genutzt - besonders als Wegeverbindung nach Mauritz-Ost. Leider ist die Straße in einem desolaten Zu- stand, wie die nachfolgenden Fotos beispielhaft belegen. Es zeigen sich erhebliche’Schlaglöcher und Beschädi- gungen an der Fahrbahnoberfläche. Wir sehen am Hugerlandshofweg daher ein erhebliche Gefährdungspotenzial sowohl für Verkehrsteilneh- mende als auch deren Fahrzeuge (Fahrräder, KFZ etc.). Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Prüfung der Möglichkeit einer zeitnahen Sanierung dieser Straße, die aus unserer Perspektive über ein reines Ausbessern hinausgehen sollte. Freundliche Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied) -
Stellungnahme zur Anregung AnO/0002/2023
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nn Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 11. Mai 2023 Scheck 24.03.2023 66.53.0003 Herr Dunker Bezirksvertretung Münster Ost über Herrn Stadtbaurat Denstorff Anregung AnO0/0002/2023 der SPD-Fraktion „Sanierung des Hugerlandshofweges prüfen“ in der 0.g. Anregung hatten Sie die Stadtverwaltung aufgefordert eine Sanierung des Huger- landshofweges zu prüfen. In der Kürze der Zeit konnte nicht die gesamte Stadtverwaltung zu dieser Anregung eingebunden werden. Daher handelt es sich hier um eine einschätzende Stellungnahme des Amtes für Mobiliät und Tiefbau. Die angesprochenen Flächen im südlichen Bereich des Hugerlandshofweges befinden sich teilweise auf privatem Grund, oder sind ungebuchte Wegeflächen, die keinem direkten Eigen- tümer zugewiesen sind. Nach interner juristischer Prüfung ist es nicht möglich seitens der Stadtverwaltung hier baulich tätig zu werden. Dazu folgend die juristische Einschätzung: Wenn es sich um ungebuchte Flächen ohne Eigentumsangabe handelt, dann handelt es sich um einen Anliegerweg. Die Teilflächen eines Anliegerweges sind grundbuchrechtlich unselbständige Bestandteile der angrenzenden Grundstücke und als solche buchungsfrei. Der jeweilige Anlieger ist Alleineigentümer des zu seinem Grundstück gehörenden Teilbereiches des Weges. Im Grundbuch müßte ggfls stehen, zu welchen Grundstückseigentum die Teilfläche „gezogen“ worden ist. Die Anlieger untereinander gewähren sich in der Regel gegenseitig das Recht, die Teilfläche des ande- ren zur Überfahrt benutzen zu dürfen. Wenn überhaupt jemand verkehrssicherungspflichtig ist, dann sind es die Anlieger untereinander. Auch sie müssen aber nicht für externe haften. Kein Amt der Stadt sollte daher anfangen, die Fläche unter Verkehrssicherungsgesichtspunkten zu pfle- gen. Mangels Eigentum darf die Stadt sich darauf ohnehin nicht zu schaffen machen. Ich möchte dennoch kurz auf die von Ihnen angemerkten Punkte eingehen. Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit: Wie bereits erwähnt, ist dem Amt für Mobilität und Tiefbau der schlechte Zustand der Wege- verbindung bekannt. Eine Erneuerung, bzw. eine Instandsetzung ist geboten. Darstellung möglicher Maßnahmen: Sollten sich die liegenschaftlichen Grundlagen ändern, und die Stadt Münster Eigentümer der betroffenen Flächen werden, könnte eine Instandsetzung, oder auch ein Ausbau der Wegeflä- chen nach Erwirkung der entsprechenden Baubeschlüsse erfolgen. Ein zweiter Ansatz wäre, im Rahmen eines möglichen Planfeststellungsverfahrens im Zuge der B 51 durch StraßenNRW, die Grundlagen für einen Ausbau des Hugerlandshofweges her- beizuführen. Eine dritte Möglichkeit bestünde darin, gegen die Anliegenden ordnungsrechtlich vorzugehen und eine Instandhaltung des Weges einzufordern. Di Überschlägige Kostenschätzung: - m: ! . Eine Kostenschätzung ist nicht ohne weiteres möglich, weil der Umfang derzeit nicht - ab- zugrenzen ist. Er liegt sicherlich in einem niedrigen 6- -stelligen Bereich. Mögliche finanzielle Auswirkungen für die Anwohnenden: Dies müsste juristisch geklärt werden. J anangwa
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Vennemannstraße 5
- Hugerlandshofweg
- Am Lohausbach 37
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Details
- Aktenzeichen
- AnO/0002/2023
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 12.01.2023 12:10