Mandari Insight

2426/2017

Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.12

08 Anlage B-Plan Pastoratstraße 67370.02.000.00

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Ansehen

09 Anlage Schrägluftbild Pastoratstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

10 Anlage Auszug Beschlussprotokoll BV Rodenkirchen 13.11.2017

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05 Anlage Schrägluftbild neuer Standort

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Ansehen

01 Anlage Kostenrahmen

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Ansehen

03 Anlage Übersichtsplan neuer Standort

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Ansehen

06 Anlage Pastoratstraße Geltungsbereich

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Ansehen

02 Anlage Kapellenstraße Geltungsbereich B-Plan

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04 Anlage B-Plan Kapellenstraße 66380.02.000.00

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07 Anlage Übersichtsplan Pastoratstraße

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Ansehen

08 Anlage B-Plan Pastoratstraße 67370.02.000.00

5045 Zeichen

- Spielplatz -
(teilw.vorhanden)-Parkanlage-
14,0
3ODQVWUD‰H
3ODQVWUD‰H
)X‰ZHJ
8,50
5,0
10,70
GRZ 0,3
GFZ 0,6
GRZ 0,3
GRZ 0,3
E
GRZ 0,3
GRZ 0,3
GRZ 0,3
E
D
E
E
E
WR
WR
I
WR
WR
WR
I
I
II
I
I
WR
12,0
14,0
3,0
P
Privatweg
M1
M2
11,50
)X‰ZHJ
gIIHQWO*UQIOlFKH
gII
*UQIO
gII
*UQIO
N
III III
III
III
IV
IV
3,0
3,0
- KITA -
II
GRZ 0,3
)OlFKHIUGHQ
Gemeindebedarf
gIIHQWOLFKH
*UQIOlFKH
Es wird bescheinigt, dass diese Planun-
unterlage den Bestimmungen des
†$EV3ODQ]9HQWVSULFKW
( Stand )
$PWIU/LHJHQVFKDIWHQ9HUPHVVXQJ
u. Kataster
Vermessungsabteilung
.|OQGHQ
StOVR
.|OQGHQ
.|OQGHQ .|OQGHQ
.|OQGHQ .|OQGHQ
.|OQGHQ .|OQGHQ
.|OQGHQ
)UGHQ3ODQHQWZXUI
Stadtplanungsamt
Dezernet VI Stadtentwicklung, Planen,
Bauen und Verkehr
Die Planaufstellung ist vom Standtentwick-
lungsausschuss am
QDFK†$EV%DX*%EHVFKORVVHQXQG
am RUWVEOLFKEHNDQQW
gemacht worden.
'LHgIIHQWOLFKNHLWVEHWHLOLJXQJKDW
am QDFK†$EV
BauGB stattgefunden.
Dieser Bebauungsplan ist nach
†$EV%DX*%PLW9HUIJXQJ
vom     genemigt worden.
 Az.:
Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in
seiner Sitzung am
QDFK†$EV%DX*%DOV6DW]XQJPLW
%HJUQGXQJQDFK†$EV%DX*%EH
schlossen worden.
'HU3ODQHQWZXUILVWQDFK†D$EV
BauGB in Anwendung des vereinfachten
9HUIDKUHQVQDFK†%DX*%GXUFK%H
schluss des Rates am
JHlQGHUWZRUGHQ
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom bis
QDFK†$EV%DX*%PLW%HJUQGXQJ
|IIHQWOLFKDXVJHOHJHQ
Dipl. -Ing. Arch.
Amtsleiterin
'HU2EHUEUJHUPHLVWHU
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Beigeordneter
2EHUEUJHUPHLVWHU
%H]LUNVEUJHUPHLVWHULQ
2EHUEUJHUPHLVWHU
Vorsitzender
2EHUEUJHUPHLVWHU
%H]LUNVUHJLHUXQJ.|OQ
im Auftrag
'LHRUWVEOLFKH%HNDQQWPDFKXQJEHUGLH
Genehmigung / den Beschluss des Bebau-
XQJVSODQHVGXUFKGHQ5DWHLQVFKOLH‰OLFK
GHV+LQZHLVHVQDFK†$EV%DX*%
ist am           erfolgt.
'LH3ODQDXIVWHOOXQJXQGGLH|IIHQWOLFKH
Auslegung des Planentwurfes nach
†$EV%DX*%PLW%HJUQGXQJLVW
vom Stadtentwicklungsausschuss
am beschlossen
worden.
Vorsitzender
.|OQGHQ
.|OQGHQ
*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ
Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
Kleindiedlungsgebiet
Reines Wohngebiet
Allgemeines Wohngebiet
Besonderes Wohngebiet
*UXQGIOlFKHQ]DKO
*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO
Zahl der Vollgeschosse
DOV+|FKVWPD‰
0LQGHVWX+|FKVWPD‰
geschlossene Bauweise
offene Bauweise
QXU(LQ]HOKlXVHU]XOlVVLJ
QXU'RSSHOKlXVHU]XOlVVLJ
QXU+DXVJUXSSHQ]XOlVVLJ
nur Einzel- und Doppel-
KlXVHU]XOlVVLJ
Hauptfirstrichtung
Grenzen zw. verschiedenen
1XW]XQJHQE]Z0D‰HQ
baulicher Nutzung
Grenze zwischen Nutzungsarten
)OlFKHQIUGHQ*HPHLQGHEHGDUI
VRZLHIU6SRUWXQG6SLHODQODJHQ
*HPHLQVFKDIWVVWHOOSOlW]H
Gemeinschaftsgaragen
6WUD‰HQEHJUHQ]XQJVOLQLH
DXFKJHJHQEHU9HUNHKUVIO
besonderer Zweckbestimmung
6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKHQ
9HUNHKUVIOlFKHQEHVRQGHUHU
Zweckbestimmung
|IIHQWO3DUNIOlFKHQ
Ein- und Ausfahrtsbereich
Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt
)OlFKHQIU9HUVRUJXQJVDQODJHQ
RGHUIUGLH9HUZHUWXQJRGHU
Beseitigung von Abwasser oder
festen Abfallstoffen sowie
IUDEODJHUXQJHQ
|IIHQWO*UQIOlFKH
3ULYDWH*UQIOlFKH
)OlFKHQIUGLH/DQGZLUWVFKDIW
)OlFKHQIU0D‰QDKPHQ]XP
Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und
Landschaft
GRZ 
GFZ 
BMZ 
z. B. III
z. B. III
z. B. III/V
FD
SD
Planung
Satteldacht
Flachdach
Baulinie
Baugrenze
6WHOOSOlW]H
Garagen
|IIHQWO*UQIOlFKH
3ULYDWH*UQIOlFKH
WaldGRZ 
GFZ 
BMZ 
z. B. III
z. B. III
z. B. III/V
FD
SD
Planung
Satteldacht
Flachdach
Baulinie
Baugrenze
6WHOOSOlW]H
Garagen
|IIHQWO*UQIOlFKH
3ULYDWH*UQIOlFKH
Wald
Dorfgebiet
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
Sondergebiet
Tiefgaragen
St
Ga
Gst
GGa
TGa
Baumassenzahl
zwingend
WR
g
-o-
E
D
H
ED
TrafostationT
WS
WB
MD
MI
MK
GE
GI
SO
0D‰VWDE
50 100 Meter
Nr.
Bebauungsplan- Entwurf
         $UEHLWVWLWHO3DVWRUDWVVWUD‰HLQ.|OQ5RQGRUI
Grenzen der
Wasserschutzzone
)OlFKHQPLW%LQGXQJHQIU%H
SIODQ]XQJHQXQGIUGLH(UKDOWXQJ
YRQ%lXPHQXQG6WUlXFKHUQ
und sonstigen Bepflanzungen
)OlFKHQGLHGHP/DQGVFKDIWV
schutz unterliegen
Baum zu pflanzen
(Standort Information)
)OlFKHQIU%DKQDQODJHQ
)OlFKHQGHUHQ%|GHQHUKHEOLFK
PLWXPZHOWJHIlKUGHQGHQ
Stoffen belastet sind
Baum zu erhalten
Denkmalschutz
Baum zu erhalten
DenkmalschutzD
Mit Geh-, Fahr- und Leitungs-
UHFKWHQ]XEHODVWHQGH)OlFKHQ
EHLVFKPDOHQ)OlFKHQ
)OlFKHQ]XP$QSIODQ]HQ
YRQ%lXPHQXQG6WUlXFKHUQ
und sonstigen Bepflanzungen
Bestand
YRUKDQGHQH*HElXGH
Durchfahrt
Bahngleise
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
Baum
Flurgrenze
Bordstein
toporafische Begrenzung
)OXUVWFNVJUHQ]H
YRUKDQGHQH+|KHQODJHEHU11
'HU2EHUEUJHUPHLVWHU
WA
67370/02
/lUPSHJHOEHUHLFKH
III
IV
Offenlageexemplar
15.12.2011
18.01.2012
06.03.2012
07.05.2015
JH]$QQH/XLVH0OOHU
05.Juni 2015
JH]+|LQJ
25.06. 2015
gez. Gordes
15.06.15 22.06.15
gez.
Siegel
Siegel
15.06.15
Homann gez.Homanngez. Dr. M .Siemens
03.07. 2015
: Oktober 2013
N
Ausgleichspflichtiger Eigriffsbereich
JHPl‰†D6DW]%DX*%
0D‰VWDE
Stand: 06.07.2015
alter Sportplatzstandort

09 Anlage Schrägluftbild Pastoratstraße

425 Zeichen

E 32356140
N 5637328
E 32355890N 5637183
(C) ILV Fernerkundung 2014
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene
Maßstab 1:1000   Datum: 03.7.2017
KölnGIS
100 m
alter Sportplatzstandort

Beschlussvorlage Rat

12982 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2426/2017 
Freigabedatum 
23.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf 
hier: Planung und Kostenermittlung für den Neubau einer Sportanlage mit Kunststoffrasen 
Großspielfeld, Trainingsfläche aus Naturrasen, Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen, 
Wege aus Pflasterbelag, Zuschauerbereiche und Parkplatz 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 und der Einrichtung 
und Besetzung der im Stellenplan 2018 beantragten zusätzlichen unbefristeten Planerstelle beim 
Sportamt, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und Kostenermitt-
lung für den Neubau des Sportplatzes an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Eine zusätzliche Plan-
erstelle ist erforderlich, da die derzeit eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die 
laufenden Projekte ausgelastet sind und dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht be-
arbeiten können. 
 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch den zusätzlichen Landschaftsarchitekten des Sportam-
tes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Vorgesehen sind ein Kunststoffrasen-
Großspielfeld, ein Trainingsspielfeld aus Naturrasen, Entwässerungseinrichtungen, Ballfangzäune, 
Spielfeldbarrieren, Zäune, Trainingsbeleuchtungsanlage, Wege, Zuschauerbereich, Parkplatz und die 
erforderlichen Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenraum. Die Planungskosten betragen voraus-
sichtlich 120.000,-€. 
 
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 stehen investive Auszahlungsermächti-
gungen in Höhe von 120.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2-5200, Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2018 zur 
Verfügung. 
 
Alternative: 
 
Die Planung und Kostenermittlung für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße wird nicht durch-
geführt und in der Folge erfolgt auch kein Neubau der Sportanlage. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
Sportausschuss 07.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   120.000,--€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, damit die Vorlage parallel zur Beschlussvorlage zur Fort-
schreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen 
für die Jahre 2018-2020 (Session-Vorlage 2720/2017) in der Sitzung des Sportausschusses am 
07.12.2017 beraten werden kann. Auf die diesbezügliche Beschlussfassung der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen vom 13.11.2017 zum Dringlichkeitsantrag AN/1634/2017 wird hingewiesen. 
Ein entsprechender Beschlussauszug hierzu ist als Anlage beigefügt. 
 
Ausgangssituation: 
Die Sportanlage Pastoratsstraße in Köln-Rondorf wurde ca. 1961 errichtet und 1979 letztmalig gene-
ralsaniert. Seitdem wurde der Platz durch Sportplatzpflegearbeiten instandgehalten. Der aktuelle Zu-
stand der Sportanlage ist dem Alter entsprechend schlecht. Sie verfügt über ein Tennengroßspielfeld 
mit Umkleidegebäude und einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage. Vor dem Hintergrund des Ge-
samtzustandes der Sportanlage beabsichtigt die Verwaltung, die Sportanlage Pastoratsstraße an die 
Kapellenstraße zu verlagern. 
 
An der Kapellenstraße im Norden von Rondorf soll auf einem städtischen, bisher als Ackerland ge-
nutzten Grundstück eine moderne Sportanlage mit zwei Spielfeldern errichtet werden. Nach Fertig-
stellung kann der SC Rondorf von der Pastoratsstraße an die Kapellenstraße umziehen. 
 
Der Neubau ist nicht nur aufgrund des baulich schlechten Zustandes, sondern auch vor dem Hinter-
grund erforderlich, dass in diesem Gebiet Wohnbauflächen entstehen sollen. Am bisherigen Standort 
sollen unter Einbeziehung angrenzender Ackerlandflächen insgesamt 31 freistehende Ein- und Zwei-
familienhäuser sowie 16 Doppelhaushälften entstehen, wovon bis auf 9 Einzelhausbaufelder alle 
Grundstücke städtisch sind. 
 
Der Bebauungsplan für die Kapellenstraße (neuer Sportplatzstandort) trat mit der Bekanntmachung 
im Amtsblatt am 15. März 2017 in Kraft. Der Bebauungsplan an der Pastoratsstraße (alter Sportplatz-

3 
standort) befindet sich im finalen Aufstellungsprozess und wird vsl. Ende 2017 rechtskräftig. 
 
Planung: 
Die Entwicklung der Wohnbebauung bedingt einen kompletten Neubau einer dem Stand der Technik 
entsprechenden Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Auf der Sportanlage sollen zwei 
Großspielfelder, eins aus Kunststoffrasen, eins aus Naturrasen mit den erforderlichen Entwässe-
rungseinrichtungen angelegt werden. Die Sportanlage erhält eine umlaufende Einfriedung. Neben 
einer Trainingsbeleuchtungsanlage werden die Spielfelder mit Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren, 
umlaufenden Wegen und einem Zuschauerbereich ausgestattet. Die vorbezeichneten Arbeiten wer-
den durch die Sportverwaltung geplant. Ein Parkplatz soll in ausreichender Größe angelegt werden. 
Zudem sind Anschlussarbeiten an den öffentlichen Straßenraum erforderlich. 
 
Die Ausführung eines Spielfeldes in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7 ergibt sich aus der 
Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und 
sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können. 
 
Organisation: 
Wegen der knappen finanziellen und personellen Ressourcen beim Sportamt und der Abhängigkeits-
beziehung zwischen Verlagerung der Sportanlage und Wohnungsbau war bisher geplant, das Ge-
samtpaket europaweit auszuschreiben. Ein Investor sollte demnach sowohl die städtischen Woh-
nungsbaugrundstücke erwerben und bebauen, als auch die neue Sportanlage realisieren. Obwohl 
dieser Weg zunächst pragmatisch und zielführend erschien, stellte er sich mit fortschreitender Pla-
nung als kompliziert und wirtschaftlich riskant heraus. 
 
Der potentielle Investor hätte neben einem zivilrechtlichen Kaufvertrag verschiedene öffentlich rechtli-
che Vereinbarungen zur Herstellung der inneren Erschließung, der Anlage öffentlicher Stellplätze 
sowie der Grün- und Ausgleichsflächen am neuen Wohnungsbaustandort abschließen müssen. Am 
neuen Sportanlagenstandort ist zudem die bauliche Anpassung der Kapellenstraße erforderlich. Un-
abhängig davon, dass eine europaweite Ausschreibung ohnehin sehr zeitaufwendig ist, wäre die spä-
tere Leistungsverrechnung mit dem potenziellen Erwerber kaum nachvollziehbar. 
 
Auf Wunsch des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, 
soll nun ein anderer Ansatz verfolgt werden, der besser geeignet ist, den komplizierten Umständen 
Rechnung zu tragen und die verfolgten Ziele wirtschaftlich sinnvoll und möglichst zeitnah umzuset-
zen. Die städtischen Wohnbauflächen südlich der Westerwaldstraße (15 Einzelhausgrundstücke) 
sollen mit Rechtskraft des Bebauungsplanes unmittelbar vermarktet und bebaut werden, da die bishe-
rige Erschließung hierfür ausreicht.  
Die Planung und Bauüberwachung im Bereich der neuen Sportanlage soll in eigener Regie vom 
Sportamt übernommen werden. Eine europaweite Ausschreibung ist daher rechtlich nicht mehr erfor-
derlich. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat hierzu am 08.05.2017, TOP 8.1.4 folgenden Antrag be-
schlossen (AN/0599/2017): 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des Sport-
ausschusses, die Verwaltung mit der Planung, Kostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an 
der Kapellenstraße in Köln-Rondorf nach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu  
beauftragen. Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportamt der Stadt Köln mit ausreichender  
Personalkapazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten.“ 
 
Personal: 
Im Rahmen der im Haushalt 2018 zusätzlich angemeldeten Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio Euro, 
sowie der für die Bearbeitung dieses Projektes zusätzlich beantragten Planerstelle beim Sportamt 
beabsichtigt die Verwaltung, den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf durchzu-
führen. 
 
Dem Sportamt fehlen die personellen Ressourcen, das Projekt zeitnah umzusetzen. Zur Realisierung 
der vom Sportausschuss beschlossenen Prioritätenliste 2013 -2017 (Umwandlung von Tennenplät-
zen in Kunstrasenplätze) hat die Sportverwaltung derzeit 3,5 unbefristete Ingenieursstellen zur Verfü-

4 
gung. Aktuell werden dreizehn Projekte in unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsstadien be-
arbeitet. Damit sind die eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die laufenden Projek-
te ausgelastet und können dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht bearbeiten. 
 
Die Planung und Kostenermittlung kann daher nur durch einen für dieses Projekt zusätzlich beim 
Sportamt einzustellenden Landschaftsarchitekten, unter Beteiligung von Fachplanern, durchgeführt 
werden. Aus diesem Grund wurde vom Sportamt eine zusätzliche Stelle im Stellenplan 2018 ange-
meldet. Sollte die Stelle nicht besetzt werden, kann die Planung nicht durch das Sportamt durchge-
führt werden. 
Kosten: 
Im ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Kosten für den Bau des Sportplatzes, inkl. 
Nebenkosten auf voraussichtlich ca. 2.110.000,- €. Dieser Kostenrahmen kann nur als grober Richt-
wert angesehen werden, da bislang lediglich der Bebauungsplan als Plangrundlage vorliegt. Gutach-
ten oder konkretere Planungen liegen noch nicht vor. So besteht z.B. im Bereich der Bodenarbeiten 
angesichts einer Höhendifferenz von über 3m innerhalb des Planungsgebietes eine erhebliche Kos-
tenunsicherheit. In den aufgeführten Kosten sind die Lohnkosten für die zusätzliche Planerstelle und 
Kosten für Arbeiten, die über das Grundstück der Sportanlage hinausgehen z.B. für die Erschließung 
des Grundstücks und Arbeiten im öffentlichen Straßenraum, nicht enthalten. 
 
Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs-
planung) werden auf ca. 120.000,-- € (ohne Lohnkosten Verwaltung) geschätzt. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018, 
aus den für diesen Zweck, im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, in Teilplanzeile 08, Auszahlungen 
für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2-5200, Investitionsprogramm Sportstätten) veran-
schlagten Mitteln in Höhe von 2.100.000,-- €. Die Personalaufwendungen wurden im Entwurf des 
Haushaltsplanes 2018 im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, in Teilplanzeile 11, Personalauf-
wendungen, berücksichtigt. 
 
Umsetzung: 
In den Kunstrasenprojekten gibt es zeitliche Verzögerungen, deren Ursache in den aufwendigen Ver-
waltungswegen und an den gesetzlichen Vorschriften liegen, die beachtet und eingehalten werden 
müssen. Es bedarf der Zustimmungen und Genehmigungen verschiedener Dienststellen und der Be-
zirksregierung in den einzelnen Verfahrensschritten. Nachstehend sind einige dieser Verfahrens-
schritte genannt: 
 
- Beauftragung von Gutachten bezüglich Lärm, Boden und Lichtimmission, diese Gutachten 
werden durch städtische Dienststellen geprüft und genehmigt. 
- Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung mit Prüfung und Genehmigung durch eine 
städtische Dienststelle. 
- Einreichen von Kostenberechnungen und Planungen zwecks Prüfung und Zustimmung durch 
städtische Dienststellen. 
- Beauftragung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen mit Prüfung und Genehmigung 
durch eine städtische Dienststelle. 
- Stellen der Bauanträge mit Prüfungs- und Genehmigungsverfahren und erteilen der Bauge-
nehmigung durch eine städtische Dienststelle. 
- Ausschreibung und Vergabe mit Einbezug des Vergabe- und Rechnungsprüfungsamtes 
zwecks Prüfung und Zustimmung. 
- Beschlussvorlagen (Planungs- und Baubeschlüsse) einreichen, zwecks Zustimmung im 
Sportausschuss, in der Bezirksvertretung und im Naturschutzbeirat. 
 
 
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass eine Umsetzung nach Erlangen des Planungsbe-
schlusses ca. 3 Jahre in Anspruch nimmt. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: 
Neuer Standort (Kapellenstraße): 
Grober Kostenrahmen, Geltungsbereich, Bebauungsplan, Übersichtsplan, Schrägluftbild

5 
Alter Standort (Pastoratsstraße): 
Geltungsbereich, Übersichtsplan, Schrägluftbild

10 Anlage Auszug Beschlussprotokoll BV Rodenkirchen 13.11.2017

1075 Zeichen

‚ie Oberbürgermeisterin

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

Frau Paßmann

Telefon: (0221) 221-92313
Fax r (0221) 221-92318
E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de

Datum: 14.11.2017

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen vom 13.11.2017

öffentlich

8.1.11 Dringlichkeitsantrag:
Aufforderung zum Planungsbeschluss des Sportausschusses des Ra-
tes für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße | in
Rondorf .
AN/1634/2017

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Sportausschuss des Rates der Stadt
Köln bei der finalen Beratung am 07.12.2017 der Vorlage: 2720/2017: Modernisie-
rung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2018 — 2020 den aus-
stehenden Planungsbeschluss für den Neubau der Sportanlage Kapellenstra-
Re/Husarenstraße in Köln-Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. zu fassen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow)

05 Anlage Schrägluftbild neuer Standort

400 Zeichen

E 32355586
N 5638258
E 32355216N 5638018
(C) ILV Fernerkundung 2014
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: BirdeyeW, Abfrageebene
Maßstab 1:1000   Datum: 31.7.2017
KölnGIS
100 m

01 Anlage Kostenrahmen

1166 Zeichen

Kostenrahmen  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto
510 Geländeflächen 152.200,00 € 28.918,00 € 181.118,00 €
520 Befestigte Flächen 722.800,00 € 137.332,00 € 860.132,00 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 90.200,00 € 17.138,00 € 107.338,00 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 405.000,00 € 76.950,00 € 481.950,00 €
550 Einbauten in Außenanlagen 134.300,00 € 25.517,00 € 159.817,00 €
560 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 147.000,00 € 27.930,00 € 174.930,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 13.400,00 € 2.546,00 € 15.946,00 €
700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 100.500,00 € 19.095,00 € 119.595,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 1.765.400,00 € 335.426,00 € 2.100.826,00 €
Kostenrahmen (brutto gerundet) 2.110.000,00 €
In den Baukosten nicht enthalten sind:
Personalkosten Verwaltung
Erschließungskosten des Geländes (öffentliches Straßenland, öffentlicher Rad-/Gehweg, Erschließung, Kanalbau, Elektro etc…)
Baugrundverbesserung
eventuelle Stillstandskosten
Entsorgung von Altlasten
Anmietung von evtl. Lagerflächen
Stand: 08.08.2017Neubau Sportanlage Kapellenstraße
Landschaftsgärtnerische Arbeiten

03 Anlage Übersichtsplan neuer Standort

454 Zeichen

E 32355806
N 5638343
E 32355066N 5637863
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:2000   Datum: 31.7.2017
KölnGIS
100 m

06 Anlage Pastoratstraße Geltungsbereich

181 Zeichen

(UJlQ]WHU*HOWXQJVEHUHLFK
( 2 Alternative)
N
Geltungsbereich des Planungsgebietes
3DVWRUDWVWUD‰H:HVWHUZDOGVWUD‰H
LQ.|OQ5RQGRUI
0 10050 200 300 Meter
alter Sportplatzstandort

02 Anlage Kapellenstraße Geltungsbereich B-Plan

89 Zeichen

N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes.DSHOOHQVWUD‰HLQ.|OQ5RQGRUI
0 10050 200300 Meter

04 Anlage B-Plan Kapellenstraße 66380.02.000.00

10127 Zeichen

Gemarkung Rondorf-Land
Hi . Flur 6

800

Gemarkung Rondorf-Land

Flur 6
4

1 498

Auf dem Schneeberg

237

Hinter den Hecken
+

Hinter Böcingerhof

Auf dem Schneeberg

Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt

Es wird bescheinigt, dass diese Planun-
unterlage den Bestimmungen des

$ 1 Abs.2 Planz V 90 entspricht.

( Stand.März 2016)

Amt für Liegenschaften, Vermessung
u. Kataster
Vermessungsabteilung

Die Planaufstellung ist vom Standtentwick-
lungsausschuss am 13.09.2012

nach $2 Abs. 1 BauGB beschlossen und
am 04.10.2012 ortsüblich bekannt-
gemacht worden.

Die Planaufstellung und die öffentliche
Auslegung des Planentwurfes nach

8 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist
vom Stadtentwicklungsausschuss

am 05.11.2015 beschlossen

worden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der
am 30.10.2012 nach 8 3 Abs. 1
BauGB stattgefunden.

Planung

gez. Anne L.Müller

Dipl. -Ing. Arch.
Amtsleiterin

Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes

Köln, den 10.12.2015
Kleindiedlungsgebiet

Dezernet VI Stadtentwicklung, Planen, Reines Wohngebiet

Bauen und Verkehr

gez.Homann

Allgemeines Wohngebiet

gez.Bonzelett gez.Gordes

SItVAR

gez.Gordes
Vorsitzende

gez.Höing Besonderes Wohngebiet

Vorsitzende

Bezirksbürgermeister / -in

Beigeordneter Dorfgebiet

Köln, den 28.07.2016 Köln, den 17.12.2015 Köln, den 13.01.2016 Köln, den 07.03.2016 Köln, den 13.01.2016 Mischgebiet

Kerngebiet

Der Planentwurf hat in der Zeit
vom 07.01.2016 bis 08.02.2016

Der Planentwurf ist nach 84 a Abs. 3 Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in

seiner Sitzung am 17.11.2016

Dieser Bebauungsplan ist nach
8 10 Abs. 2 BauGB mit Verfügung

Die ortsübliche Bekanntmachung über die
Genehmigung / den Beschluss des Bebau-

Gewerbegebiet

nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung Verfahrens nach $ 13 BauGB dur. nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit | vom genemigt ungsplanes durch den Rat einschließlich Industriegebiet
öffentlich ausgelegen. schluss des Rates am Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be- des Hinweises nach 8 10 Abs. 3 BauGB
geändert worden. sc 2 istam 15.0 erfolgt. Sondergebiet
Die Oberbürgermeisterin Bezirksregierung Köln en.
[7 Stadtplanungsamt ke 9 Grundflächenzahl
N Im Auftrag Geschossflächenzahl
Hinter Bödiingen hof IS N Fr u gez. Fedde Baumassenzahl
Zahl der Vollgeschosse

als Höchstmaß

8a@berbfirgermeisterin

Köin, den 9A 63 . zoNr

Oberbürgermeisterin Oberbürgermeisterin

Köin.den # . AR - 204%

zwingend

Mindest- u. Höchstmaß

Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich
gemäß S1a Satz 3 BauGB

Köln, den 10.02.2016

Maßstab 1:1000

HINWEISE:

1.

1

per

12.

geschlossene Bauweise
offene Bauweise

nur Einzelhäuser zulässig

nur Doppelhäuser zulässig

nur Hausgruppen zulässig

nur Einzel- und Doppel-
häuser zulässig

Satteldacht

Flachdach

Hauptfirstrichtung
Baulinie
Baugrenze

Grenzen zw. verschiedenen

Nutzungen bzw. Maßen
baulicher Nutzung

Grenze zwischen Nutzungsarten

Stellplätze
Garagen
Gemeinschaftsstellplätze
Gemeinschaftsgaragen
Tiefgaragen

Flächen für den Gemeindebedarf
sowie für Sport- und Spielanlagen

Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen
Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesbaugesetzes
oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes

außer Kraft.

Bestehende Festsetzungen nach früherem Planungsrecht treten mit der Rechtsverbindlichkeit

dieses Bebauungsplanes außer Kraft.

Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414).
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. | S. 132).
Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. | S. 58).
Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)

vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256).

Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung.

Gemäß der 88 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW ist beim Auffinden von archäologischen
Bodenfunden das Römisch-Germanische-Museum als zuständige Untere
Denkmalschutz}behörde in Köln zu benachrichtigen und die Fundstelle in unverändertem

Zustand zu belassen.

Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der Bundes-Bodenschutzverordnung
und des Landes-Bodenschutzgesetzes NRW sind zu beachten.

Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen einschließlich der Baumstandorte ist im Bereich

des Bebauungsplanes nur zur Information vermerkt.

Für die festgesetzten Biotoptypen (Kürzel) gelten die Grundsätze zur gestalterischen
Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß der Satzung der Stadt Köln zur
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 8$ 135a-c BauGB vom 15.12.2011 (Amtsblatt

Nr. 01 vom 04.01.2012).

Innerhalb des Plangebietes ist mit Kriegsaltlasten zu rechnen. Vor Aufnahme von
Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der

Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten.

Das Plangebiet liegt in Wasserschutzzone des Ill des Wasserwerkes Hochkirchen. Die
entsprechende Wasserschutzzonen-Verordnung ist zu beachten.

Zur Vermeidung von Blend- und Störwirkung durch Lichtemissionen der geplanten
Flutlichtanlage im Bereich der Bebauung südlich der Kapellenstraße ist die Einhaltung der
Richtwerte des Lichterlass NRW in seiner jeweils aktuellen Fassung sicherzustellen.

Gemäß $ 9 Absatz 6 BauGB in Verbindung mit $ 44 Landeswassergesetz ist das
Niederschlagswasser, das im Bereich der Sportplätze, des Vereinsheims sowie der Tribüne
anfällt, im Plangebiet zu versickern. Die Auflagen der Wasserschutzzonen-Verordnung des

Wasserwerkes Hochkirchen sind zu beachten.

. DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen

des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster,
Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während

der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

. Laut Artenschutzprüfung vom 09.12.2014 (Uwedo - Umweltplanung Dortmund) ergeben sich

keine Verbotstatbestände gemäß $ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
beziehungsweise keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach $ 44 Abs. 5 BNatSchG.
Gemäß $ 39 Abs. 5 BNatSchG ist die Rodung von Gehölzen im Zeitraum zwischen dem 1.
März und 30. September verboten. Rodungsarbeiten und die Baufeldräumung außerhalb
dieses Zeitraumes sollten zum Schutz von Nist- und Brutstätten unter naturschutzfachlicher

Aufsicht durchgeführt werden.

Es gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Köln vom 01.08.2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom

17.08.2011).

Straßenbegrenzungslinie
auch gegenüber Verkehrsfl.

Straßenverkehrsflächen

Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung

öffentl. Parkflächen
Ein- und Ausfahrtsbereich

oder für die Verwertung oder

festen Abfallstoffen sowie
für ablagerungen
Trafostation

öffentl. Grünfläche

Private Grünfläche

Flächen für die Landwirtschaft

Wald

Flächen für Maßnahmen zum

0 LIB- 1 ilelD |

Landschaft

besonderer Zweckbestimmung

Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt

Flächen für Versorgungsanlagen

Beseitigung von Abwasser oder

Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und

[

jecH

[|

Mit Geh-, Fahr- und Leitungs-
rechten zu belastende Flächen

Flächen zum Anpflanzen

von Bäumen und Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
Flächen mit Bindungen für Be-
pflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen und Sträuchern

und sonstigen Bepflanzungen

Baum zu erhalten
Baum zu pflanzen

(Standort nachrichtlich)

Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden

Stoffen belastet sind

Denkmalschutz

Flächen, die dem Landschafts-

bei schmalen Flächen

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN:

1.Maß der baulichen Nutzung
Gemäß $ 16 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO wird für die eingeschossige Bebauung mit einem

Vereinsheim in der öffentlichen Grünfläche (Zweckbestimmung Sportanlage) eine Traufhöhe
(TH) von maximal 4, 00 m als Höchstgrenze festgesetzt.

Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage des natürlichen Geländes des
Baugrundstückes, gemessen an der Grenze der zugehörigen Erschließungsstraße. Grenzt ein
Baugrundstück an mehr als eine Erschließungsstraße, ist aus den einzelnen Bezugspunkten
der entsprechende Mittelwert zu bilden.

2.Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft und zur Anpflanzung und zur Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstiger Bepflanzung:

2.1 Gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 20 und 25 a) Baugesetzbuch (BauGB) werden
folgende Bepflanzungsmaßnahmen festgesetzt:

Die Fläche M 1 ist zu 100 % als Feldgehölzpflanzung - BA 11 (GH 631) anzulegen.
Die Fläche M 2 ist flächig als Strauchhecke - BB 1 (GH 411) anzulegen.

Die Fläche M 3 ist als Baumreihe - BF 31 (GH 741) - auf einer Langgraswiese - EA 1
(LW 41112) anzulegen.

Auf der geplanten Stellplatzanlage sind 19 Straßenbäume - BF 32 (GH 742) -
anzupflanzen. Die Baumscheiben sollen eine Mindestgröße von 6 m? nicht unterschreiten.

Die öffentliche Grünfläche außerhalb der Sportflächen sowie außerhalb der baulichen
Anlagen ist als Scherrasen - HM 51 (PA 112) anzulegen.

Alle Pflanzmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten.

2.2 Gemäß $ 9 Absatz 1a BauGB werden den Eingriffen im Plangebiet folgende
Ausgleichsflächen und -maßnahmen zugeordnet:

1,345 m? der Ausgleichsmaßnahme M2 - Strauchpflanzung - werden dem Eingriff durch die
Anlage der Zufahrten und der Stellplätze zugeordnet.

2.233 m? der Ausgleichsmaßnahmen M1 - Feldgehölz - und 2.842 m? der
Ausgleichsmaßnahme M2 - Strauchpflanzung - sowie die gesamte Ausgleichsmaßnahme
M3 - Baumreihe auf Langgraswiese - werden den Eingriffen durch die Anlage des
Sportplatzes mit Kunstrasenbelag, des Vereinsheimes und der Tribüne zugeordnet.

Ro

Auf dem Schneeberg

Kapellenstraße in Köln - Rondorf
Bebauungsplan
Nr. 66380/02

Maßstab 1:1000

0 50 100 Meter

3 Stadt Köln

Baum

schutz unterliegen
Bahngleise
Grenzen der g
Wasserschutzzone vorhandene Gebäude Bordstein
Fächer fürBhnanlagene Me TTuum—un toporafische Begrenzung

Durchfahrt Flurstücksgrenze

Zahl der Vollgeschosse Flurgrenze

467
Dachform a

Die Oberbürgermeisterin

vorhandene Höhenlage über NN

07 Anlage Übersichtsplan Pastoratstraße

479 Zeichen

E 32356215
N 5637357
E 32355840N 5637139
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1500   Datum: 03.7.2017
KölnGIS
100 m
alter Sportplatzstandort

Beratungsverlauf (4)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.12.2017 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2426/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2017
Erstellt
04.08.2017 13:56