Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2426/2017 vom 23.11.2017
Stand: Am 19.12.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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04 Anlage B-Plan Kapellenstraße 66380.02.000.00
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Gemarkung Rondorf-Land Hi . Flur 6 800 Gemarkung Rondorf-Land Flur 6 4 1 498 Auf dem Schneeberg 237 Hinter den Hecken + Hinter Böcingerhof Auf dem Schneeberg Für den Planentwurf Stadtplanungsamt Es wird bescheinigt, dass diese Planun- unterlage den Bestimmungen des $ 1 Abs.2 Planz V 90 entspricht. ( Stand.März 2016) Amt für Liegenschaften, Vermessung u. Kataster Vermessungsabteilung Die Planaufstellung ist vom Standtentwick- lungsausschuss am 13.09.2012 nach $2 Abs. 1 BauGB beschlossen und am 04.10.2012 ortsüblich bekannt- gemacht worden. Die Planaufstellung und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach 8 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.11.2015 beschlossen worden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der am 30.10.2012 nach 8 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Planung gez. Anne L.Müller Dipl. -Ing. Arch. Amtsleiterin Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Köln, den 10.12.2015 Kleindiedlungsgebiet Dezernet VI Stadtentwicklung, Planen, Reines Wohngebiet Bauen und Verkehr gez.Homann Allgemeines Wohngebiet gez.Bonzelett gez.Gordes SItVAR gez.Gordes Vorsitzende gez.Höing Besonderes Wohngebiet Vorsitzende Bezirksbürgermeister / -in Beigeordneter Dorfgebiet Köln, den 28.07.2016 Köln, den 17.12.2015 Köln, den 13.01.2016 Köln, den 07.03.2016 Köln, den 13.01.2016 Mischgebiet Kerngebiet Der Planentwurf hat in der Zeit vom 07.01.2016 bis 08.02.2016 Der Planentwurf ist nach 84 a Abs. 3 Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in seiner Sitzung am 17.11.2016 Dieser Bebauungsplan ist nach 8 10 Abs. 2 BauGB mit Verfügung Die ortsübliche Bekanntmachung über die Genehmigung / den Beschluss des Bebau- Gewerbegebiet nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung Verfahrens nach $ 13 BauGB dur. nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit | vom genemigt ungsplanes durch den Rat einschließlich Industriegebiet öffentlich ausgelegen. schluss des Rates am Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be- des Hinweises nach 8 10 Abs. 3 BauGB geändert worden. sc 2 istam 15.0 erfolgt. Sondergebiet Die Oberbürgermeisterin Bezirksregierung Köln en. [7 Stadtplanungsamt ke 9 Grundflächenzahl N Im Auftrag Geschossflächenzahl Hinter Bödiingen hof IS N Fr u gez. Fedde Baumassenzahl Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß 8a@berbfirgermeisterin Köin, den 9A 63 . zoNr Oberbürgermeisterin Oberbürgermeisterin Köin.den # . AR - 204% zwingend Mindest- u. Höchstmaß Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich gemäß S1a Satz 3 BauGB Köln, den 10.02.2016 Maßstab 1:1000 HINWEISE: 1. 1 per 12. geschlossene Bauweise offene Bauweise nur Einzelhäuser zulässig nur Doppelhäuser zulässig nur Hausgruppen zulässig nur Einzel- und Doppel- häuser zulässig Satteldacht Flachdach Hauptfirstrichtung Baulinie Baugrenze Grenzen zw. verschiedenen Nutzungen bzw. Maßen baulicher Nutzung Grenze zwischen Nutzungsarten Stellplätze Garagen Gemeinschaftsstellplätze Gemeinschaftsgaragen Tiefgaragen Flächen für den Gemeindebedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesbaugesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft. Bestehende Festsetzungen nach früherem Planungsrecht treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414). Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. | S. 132). Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. | S. 58). Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256). Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung. Gemäß der 88 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW ist beim Auffinden von archäologischen Bodenfunden das Römisch-Germanische-Museum als zuständige Untere Denkmalschutz}behörde in Köln zu benachrichtigen und die Fundstelle in unverändertem Zustand zu belassen. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der Bundes-Bodenschutzverordnung und des Landes-Bodenschutzgesetzes NRW sind zu beachten. Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen einschließlich der Baumstandorte ist im Bereich des Bebauungsplanes nur zur Information vermerkt. Für die festgesetzten Biotoptypen (Kürzel) gelten die Grundsätze zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß der Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 8$ 135a-c BauGB vom 15.12.2011 (Amtsblatt Nr. 01 vom 04.01.2012). Innerhalb des Plangebietes ist mit Kriegsaltlasten zu rechnen. Vor Aufnahme von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten. Das Plangebiet liegt in Wasserschutzzone des Ill des Wasserwerkes Hochkirchen. Die entsprechende Wasserschutzzonen-Verordnung ist zu beachten. Zur Vermeidung von Blend- und Störwirkung durch Lichtemissionen der geplanten Flutlichtanlage im Bereich der Bebauung südlich der Kapellenstraße ist die Einhaltung der Richtwerte des Lichterlass NRW in seiner jeweils aktuellen Fassung sicherzustellen. Gemäß $ 9 Absatz 6 BauGB in Verbindung mit $ 44 Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser, das im Bereich der Sportplätze, des Vereinsheims sowie der Tribüne anfällt, im Plangebiet zu versickern. Die Auflagen der Wasserschutzzonen-Verordnung des Wasserwerkes Hochkirchen sind zu beachten. . DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. . Laut Artenschutzprüfung vom 09.12.2014 (Uwedo - Umweltplanung Dortmund) ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß $ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beziehungsweise keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach $ 44 Abs. 5 BNatSchG. Gemäß $ 39 Abs. 5 BNatSchG ist die Rodung von Gehölzen im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September verboten. Rodungsarbeiten und die Baufeldräumung außerhalb dieses Zeitraumes sollten zum Schutz von Nist- und Brutstätten unter naturschutzfachlicher Aufsicht durchgeführt werden. Es gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Köln vom 01.08.2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom 17.08.2011). Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsfl. Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung öffentl. Parkflächen Ein- und Ausfahrtsbereich oder für die Verwertung oder festen Abfallstoffen sowie für ablagerungen Trafostation öffentl. Grünfläche Private Grünfläche Flächen für die Landwirtschaft Wald Flächen für Maßnahmen zum 0 LIB- 1 ilelD | Landschaft besonderer Zweckbestimmung Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt Flächen für Versorgungsanlagen Beseitigung von Abwasser oder Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und [ jecH [| Mit Geh-, Fahr- und Leitungs- rechten zu belastende Flächen Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Flächen mit Bindungen für Be- pflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Baum zu erhalten Baum zu pflanzen (Standort nachrichtlich) Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind Denkmalschutz Flächen, die dem Landschafts- bei schmalen Flächen TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: 1.Maß der baulichen Nutzung Gemäß $ 16 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO wird für die eingeschossige Bebauung mit einem Vereinsheim in der öffentlichen Grünfläche (Zweckbestimmung Sportanlage) eine Traufhöhe (TH) von maximal 4, 00 m als Höchstgrenze festgesetzt. Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage des natürlichen Geländes des Baugrundstückes, gemessen an der Grenze der zugehörigen Erschließungsstraße. Grenzt ein Baugrundstück an mehr als eine Erschließungsstraße, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mittelwert zu bilden. 2.Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und zur Anpflanzung und zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung: 2.1 Gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 20 und 25 a) Baugesetzbuch (BauGB) werden folgende Bepflanzungsmaßnahmen festgesetzt: Die Fläche M 1 ist zu 100 % als Feldgehölzpflanzung - BA 11 (GH 631) anzulegen. Die Fläche M 2 ist flächig als Strauchhecke - BB 1 (GH 411) anzulegen. Die Fläche M 3 ist als Baumreihe - BF 31 (GH 741) - auf einer Langgraswiese - EA 1 (LW 41112) anzulegen. Auf der geplanten Stellplatzanlage sind 19 Straßenbäume - BF 32 (GH 742) - anzupflanzen. Die Baumscheiben sollen eine Mindestgröße von 6 m? nicht unterschreiten. Die öffentliche Grünfläche außerhalb der Sportflächen sowie außerhalb der baulichen Anlagen ist als Scherrasen - HM 51 (PA 112) anzulegen. Alle Pflanzmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten. 2.2 Gemäß $ 9 Absatz 1a BauGB werden den Eingriffen im Plangebiet folgende Ausgleichsflächen und -maßnahmen zugeordnet: 1,345 m? der Ausgleichsmaßnahme M2 - Strauchpflanzung - werden dem Eingriff durch die Anlage der Zufahrten und der Stellplätze zugeordnet. 2.233 m? der Ausgleichsmaßnahmen M1 - Feldgehölz - und 2.842 m? der Ausgleichsmaßnahme M2 - Strauchpflanzung - sowie die gesamte Ausgleichsmaßnahme M3 - Baumreihe auf Langgraswiese - werden den Eingriffen durch die Anlage des Sportplatzes mit Kunstrasenbelag, des Vereinsheimes und der Tribüne zugeordnet. Ro Auf dem Schneeberg Kapellenstraße in Köln - Rondorf Bebauungsplan Nr. 66380/02 Maßstab 1:1000 0 50 100 Meter 3 Stadt Köln Baum schutz unterliegen Bahngleise Grenzen der g Wasserschutzzone vorhandene Gebäude Bordstein Fächer fürBhnanlagene Me TTuum—un toporafische Begrenzung Durchfahrt Flurstücksgrenze Zahl der Vollgeschosse Flurgrenze 467 Dachform a Die Oberbürgermeisterin vorhandene Höhenlage über NN -
06 Anlage Pastoratstraße Geltungsbereich
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(UJlQ]WHU*HOWXQJVEHUHLFK ( 2 Alternative) N Geltungsbereich des Planungsgebietes 3DVWRUDWVWUDH:HVWHUZDOGVWUDH LQ.|OQ5RQGRUI 0 10050 200 300 Meter alter Sportplatzstandort -
02 Anlage Kapellenstraße Geltungsbereich B-Plan
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N Geltungsbereich des Bebauungsplanes.DSHOOHQVWUDHLQ.|OQ5RQGRUI 0 10050 200300 Meter -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2426/2017 Freigabedatum 23.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf hier: Planung und Kostenermittlung für den Neubau einer Sportanlage mit Kunststoffrasen Großspielfeld, Trainingsfläche aus Naturrasen, Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen, Wege aus Pflasterbelag, Zuschauerbereiche und Parkplatz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 und der Einrichtung und Besetzung der im Stellenplan 2018 beantragten zusätzlichen unbefristeten Planerstelle beim Sportamt, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und Kostenermitt- lung für den Neubau des Sportplatzes an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Eine zusätzliche Plan- erstelle ist erforderlich, da die derzeit eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die laufenden Projekte ausgelastet sind und dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht be- arbeiten können. Die Planung und Kostenermittlung wird durch den zusätzlichen Landschaftsarchitekten des Sportam- tes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Vorgesehen sind ein Kunststoffrasen- Großspielfeld, ein Trainingsspielfeld aus Naturrasen, Entwässerungseinrichtungen, Ballfangzäune, Spielfeldbarrieren, Zäune, Trainingsbeleuchtungsanlage, Wege, Zuschauerbereich, Parkplatz und die erforderlichen Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenraum. Die Planungskosten betragen voraus- sichtlich 120.000,-€. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 stehen investive Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 120.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2-5200, Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2018 zur Verfügung. Alternative: Die Planung und Kostenermittlung für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße wird nicht durch- geführt und in der Folge erfolgt auch kein Neubau der Sportanlage. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Sportausschuss 07.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 120.000,--€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, damit die Vorlage parallel zur Beschlussvorlage zur Fort- schreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2018-2020 (Session-Vorlage 2720/2017) in der Sitzung des Sportausschusses am 07.12.2017 beraten werden kann. Auf die diesbezügliche Beschlussfassung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen vom 13.11.2017 zum Dringlichkeitsantrag AN/1634/2017 wird hingewiesen. Ein entsprechender Beschlussauszug hierzu ist als Anlage beigefügt. Ausgangssituation: Die Sportanlage Pastoratsstraße in Köln-Rondorf wurde ca. 1961 errichtet und 1979 letztmalig gene- ralsaniert. Seitdem wurde der Platz durch Sportplatzpflegearbeiten instandgehalten. Der aktuelle Zu- stand der Sportanlage ist dem Alter entsprechend schlecht. Sie verfügt über ein Tennengroßspielfeld mit Umkleidegebäude und einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage. Vor dem Hintergrund des Ge- samtzustandes der Sportanlage beabsichtigt die Verwaltung, die Sportanlage Pastoratsstraße an die Kapellenstraße zu verlagern. An der Kapellenstraße im Norden von Rondorf soll auf einem städtischen, bisher als Ackerland ge- nutzten Grundstück eine moderne Sportanlage mit zwei Spielfeldern errichtet werden. Nach Fertig- stellung kann der SC Rondorf von der Pastoratsstraße an die Kapellenstraße umziehen. Der Neubau ist nicht nur aufgrund des baulich schlechten Zustandes, sondern auch vor dem Hinter- grund erforderlich, dass in diesem Gebiet Wohnbauflächen entstehen sollen. Am bisherigen Standort sollen unter Einbeziehung angrenzender Ackerlandflächen insgesamt 31 freistehende Ein- und Zwei- familienhäuser sowie 16 Doppelhaushälften entstehen, wovon bis auf 9 Einzelhausbaufelder alle Grundstücke städtisch sind. Der Bebauungsplan für die Kapellenstraße (neuer Sportplatzstandort) trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 15. März 2017 in Kraft. Der Bebauungsplan an der Pastoratsstraße (alter Sportplatz- 3 standort) befindet sich im finalen Aufstellungsprozess und wird vsl. Ende 2017 rechtskräftig. Planung: Die Entwicklung der Wohnbebauung bedingt einen kompletten Neubau einer dem Stand der Technik entsprechenden Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Auf der Sportanlage sollen zwei Großspielfelder, eins aus Kunststoffrasen, eins aus Naturrasen mit den erforderlichen Entwässe- rungseinrichtungen angelegt werden. Die Sportanlage erhält eine umlaufende Einfriedung. Neben einer Trainingsbeleuchtungsanlage werden die Spielfelder mit Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren, umlaufenden Wegen und einem Zuschauerbereich ausgestattet. Die vorbezeichneten Arbeiten wer- den durch die Sportverwaltung geplant. Ein Parkplatz soll in ausreichender Größe angelegt werden. Zudem sind Anschlussarbeiten an den öffentlichen Straßenraum erforderlich. Die Ausführung eines Spielfeldes in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7 ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können. Organisation: Wegen der knappen finanziellen und personellen Ressourcen beim Sportamt und der Abhängigkeits- beziehung zwischen Verlagerung der Sportanlage und Wohnungsbau war bisher geplant, das Ge- samtpaket europaweit auszuschreiben. Ein Investor sollte demnach sowohl die städtischen Woh- nungsbaugrundstücke erwerben und bebauen, als auch die neue Sportanlage realisieren. Obwohl dieser Weg zunächst pragmatisch und zielführend erschien, stellte er sich mit fortschreitender Pla- nung als kompliziert und wirtschaftlich riskant heraus. Der potentielle Investor hätte neben einem zivilrechtlichen Kaufvertrag verschiedene öffentlich rechtli- che Vereinbarungen zur Herstellung der inneren Erschließung, der Anlage öffentlicher Stellplätze sowie der Grün- und Ausgleichsflächen am neuen Wohnungsbaustandort abschließen müssen. Am neuen Sportanlagenstandort ist zudem die bauliche Anpassung der Kapellenstraße erforderlich. Un- abhängig davon, dass eine europaweite Ausschreibung ohnehin sehr zeitaufwendig ist, wäre die spä- tere Leistungsverrechnung mit dem potenziellen Erwerber kaum nachvollziehbar. Auf Wunsch des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, soll nun ein anderer Ansatz verfolgt werden, der besser geeignet ist, den komplizierten Umständen Rechnung zu tragen und die verfolgten Ziele wirtschaftlich sinnvoll und möglichst zeitnah umzuset- zen. Die städtischen Wohnbauflächen südlich der Westerwaldstraße (15 Einzelhausgrundstücke) sollen mit Rechtskraft des Bebauungsplanes unmittelbar vermarktet und bebaut werden, da die bishe- rige Erschließung hierfür ausreicht. Die Planung und Bauüberwachung im Bereich der neuen Sportanlage soll in eigener Regie vom Sportamt übernommen werden. Eine europaweite Ausschreibung ist daher rechtlich nicht mehr erfor- derlich. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat hierzu am 08.05.2017, TOP 8.1.4 folgenden Antrag be- schlossen (AN/0599/2017): „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des Sport- ausschusses, die Verwaltung mit der Planung, Kostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf nach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu beauftragen. Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportamt der Stadt Köln mit ausreichender Personalkapazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten.“ Personal: Im Rahmen der im Haushalt 2018 zusätzlich angemeldeten Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio Euro, sowie der für die Bearbeitung dieses Projektes zusätzlich beantragten Planerstelle beim Sportamt beabsichtigt die Verwaltung, den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln-Rondorf durchzu- führen. Dem Sportamt fehlen die personellen Ressourcen, das Projekt zeitnah umzusetzen. Zur Realisierung der vom Sportausschuss beschlossenen Prioritätenliste 2013 -2017 (Umwandlung von Tennenplät- zen in Kunstrasenplätze) hat die Sportverwaltung derzeit 3,5 unbefristete Ingenieursstellen zur Verfü- 4 gung. Aktuell werden dreizehn Projekte in unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsstadien be- arbeitet. Damit sind die eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die laufenden Projek- te ausgelastet und können dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht bearbeiten. Die Planung und Kostenermittlung kann daher nur durch einen für dieses Projekt zusätzlich beim Sportamt einzustellenden Landschaftsarchitekten, unter Beteiligung von Fachplanern, durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde vom Sportamt eine zusätzliche Stelle im Stellenplan 2018 ange- meldet. Sollte die Stelle nicht besetzt werden, kann die Planung nicht durch das Sportamt durchge- führt werden. Kosten: Im ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Kosten für den Bau des Sportplatzes, inkl. Nebenkosten auf voraussichtlich ca. 2.110.000,- €. Dieser Kostenrahmen kann nur als grober Richt- wert angesehen werden, da bislang lediglich der Bebauungsplan als Plangrundlage vorliegt. Gutach- ten oder konkretere Planungen liegen noch nicht vor. So besteht z.B. im Bereich der Bodenarbeiten angesichts einer Höhendifferenz von über 3m innerhalb des Planungsgebietes eine erhebliche Kos- tenunsicherheit. In den aufgeführten Kosten sind die Lohnkosten für die zusätzliche Planerstelle und Kosten für Arbeiten, die über das Grundstück der Sportanlage hinausgehen z.B. für die Erschließung des Grundstücks und Arbeiten im öffentlichen Straßenraum, nicht enthalten. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf ca. 120.000,-- € (ohne Lohnkosten Verwaltung) geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018, aus den für diesen Zweck, im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, in Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2-5200, Investitionsprogramm Sportstätten) veran- schlagten Mitteln in Höhe von 2.100.000,-- €. Die Personalaufwendungen wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, in Teilplanzeile 11, Personalauf- wendungen, berücksichtigt. Umsetzung: In den Kunstrasenprojekten gibt es zeitliche Verzögerungen, deren Ursache in den aufwendigen Ver- waltungswegen und an den gesetzlichen Vorschriften liegen, die beachtet und eingehalten werden müssen. Es bedarf der Zustimmungen und Genehmigungen verschiedener Dienststellen und der Be- zirksregierung in den einzelnen Verfahrensschritten. Nachstehend sind einige dieser Verfahrens- schritte genannt: - Beauftragung von Gutachten bezüglich Lärm, Boden und Lichtimmission, diese Gutachten werden durch städtische Dienststellen geprüft und genehmigt. - Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung mit Prüfung und Genehmigung durch eine städtische Dienststelle. - Einreichen von Kostenberechnungen und Planungen zwecks Prüfung und Zustimmung durch städtische Dienststellen. - Beauftragung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen mit Prüfung und Genehmigung durch eine städtische Dienststelle. - Stellen der Bauanträge mit Prüfungs- und Genehmigungsverfahren und erteilen der Bauge- nehmigung durch eine städtische Dienststelle. - Ausschreibung und Vergabe mit Einbezug des Vergabe- und Rechnungsprüfungsamtes zwecks Prüfung und Zustimmung. - Beschlussvorlagen (Planungs- und Baubeschlüsse) einreichen, zwecks Zustimmung im Sportausschuss, in der Bezirksvertretung und im Naturschutzbeirat. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass eine Umsetzung nach Erlangen des Planungsbe- schlusses ca. 3 Jahre in Anspruch nimmt. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Neuer Standort (Kapellenstraße): Grober Kostenrahmen, Geltungsbereich, Bebauungsplan, Übersichtsplan, Schrägluftbild 5 Alter Standort (Pastoratsstraße): Geltungsbereich, Übersichtsplan, Schrägluftbild -
01 Anlage Kostenrahmen
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Kostenrahmen Sportamt KG Netto 19% MwSt Brutto 510 Geländeflächen 152.200,00 € 28.918,00 € 181.118,00 € 520 Befestigte Flächen 722.800,00 € 137.332,00 € 860.132,00 € 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 90.200,00 € 17.138,00 € 107.338,00 € 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 405.000,00 € 76.950,00 € 481.950,00 € 550 Einbauten in Außenanlagen 134.300,00 € 25.517,00 € 159.817,00 € 560 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 570 Pflanz- und Saatflächen 147.000,00 € 27.930,00 € 174.930,00 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 13.400,00 € 2.546,00 € 15.946,00 € 700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 100.500,00 € 19.095,00 € 119.595,00 € Summe Bau- und Planungskosten 1.765.400,00 € 335.426,00 € 2.100.826,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 2.110.000,00 € In den Baukosten nicht enthalten sind: Personalkosten Verwaltung Erschließungskosten des Geländes (öffentliches Straßenland, öffentlicher Rad-/Gehweg, Erschließung, Kanalbau, Elektro etc…) Baugrundverbesserung eventuelle Stillstandskosten Entsorgung von Altlasten Anmietung von evtl. Lagerflächen Stand: 08.08.2017Neubau Sportanlage Kapellenstraße Landschaftsgärtnerische Arbeiten -
09 Anlage Schrägluftbild Pastoratstraße
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E 32356140 N 5637328 E 32355890N 5637183 (C) ILV Fernerkundung 2014 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene Maßstab 1:1000 Datum: 03.7.2017 KölnGIS 100 m alter Sportplatzstandort -
10 Anlage Auszug Beschlussprotokoll BV Rodenkirchen 13.11.2017
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‚ie Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax r (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 öffentlich 8.1.11 Dringlichkeitsantrag: Aufforderung zum Planungsbeschluss des Sportausschusses des Ra- tes für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße | in Rondorf . AN/1634/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Sportausschuss des Rates der Stadt Köln bei der finalen Beratung am 07.12.2017 der Vorlage: 2720/2017: Modernisie- rung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2018 — 2020 den aus- stehenden Planungsbeschluss für den Neubau der Sportanlage Kapellenstra- Re/Husarenstraße in Köln-Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. zu fassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow) -
05 Anlage Schrägluftbild neuer Standort
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E 32355586 N 5638258 E 32355216N 5638018 (C) ILV Fernerkundung 2014 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: BirdeyeW, Abfrageebene Maßstab 1:1000 Datum: 31.7.2017 KölnGIS 100 m -
08 Anlage B-Plan Pastoratstraße 67370.02.000.00
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- Spielplatz - (teilw.vorhanden)-Parkanlage- 14,0 3ODQVWUDH 3ODQVWUDH )XZHJ 8,50 5,0 10,70 GRZ 0,3 GFZ 0,6 GRZ 0,3 GRZ 0,3 E GRZ 0,3 GRZ 0,3 GRZ 0,3 E D E E E WR WR I WR WR WR I I II I I WR 12,0 14,0 3,0 P Privatweg M1 M2 11,50 )XZHJ gIIHQWO*UQIOlFKH gII *UQIO gII *UQIO N III III III III IV IV 3,0 3,0 - KITA - II GRZ 0,3 )OlFKHIUGHQ Gemeindebedarf gIIHQWOLFKH *UQIOlFKH Es wird bescheinigt, dass diese Planun- unterlage den Bestimmungen des $EV3ODQ]9HQWVSULFKW ( Stand ) $PWIU/LHJHQVFKDIWHQ9HUPHVVXQJ u. Kataster Vermessungsabteilung .|OQGHQ StOVR .|OQGHQ .|OQGHQ .|OQGHQ .|OQGHQ .|OQGHQ .|OQGHQ .|OQGHQ .|OQGHQ )UGHQ3ODQHQWZXUI Stadtplanungsamt Dezernet VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr Die Planaufstellung ist vom Standtentwick- lungsausschuss am QDFK$EV%DX*%EHVFKORVVHQXQG am RUWVEOLFKEHNDQQW gemacht worden. 'LHgIIHQWOLFKNHLWVEHWHLOLJXQJKDW am QDFK$EV BauGB stattgefunden. Dieser Bebauungsplan ist nach $EV%DX*%PLW9HUIJXQJ vom genemigt worden. Az.: Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in seiner Sitzung am QDFK$EV%DX*%DOV6DW]XQJPLW %HJUQGXQJQDFK$EV%DX*%EH schlossen worden. 'HU3ODQHQWZXUILVWQDFKD$EV BauGB in Anwendung des vereinfachten 9HUIDKUHQVQDFK%DX*%GXUFK%H schluss des Rates am JHlQGHUWZRUGHQ Der Planentwurf hat in der Zeit vom bis QDFK$EV%DX*%PLW%HJUQGXQJ |IIHQWOLFKDXVJHOHJHQ Dipl. -Ing. Arch. Amtsleiterin 'HU2EHUEUJHUPHLVWHU Stadtplanungsamt Im Auftrag Beigeordneter 2EHUEUJHUPHLVWHU %H]LUNVEUJHUPHLVWHULQ 2EHUEUJHUPHLVWHU Vorsitzender 2EHUEUJHUPHLVWHU %H]LUNVUHJLHUXQJ.|OQ im Auftrag 'LHRUWVEOLFKH%HNDQQWPDFKXQJEHUGLH Genehmigung / den Beschluss des Bebau- XQJVSODQHVGXUFKGHQ5DWHLQVFKOLHOLFK GHV+LQZHLVHVQDFK$EV%DX*% ist am erfolgt. 'LH3ODQDXIVWHOOXQJXQGGLH|IIHQWOLFKH Auslegung des Planentwurfes nach $EV%DX*%PLW%HJUQGXQJLVW vom Stadtentwicklungsausschuss am beschlossen worden. Vorsitzender .|OQGHQ .|OQGHQ *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Kleindiedlungsgebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet *UXQGIOlFKHQ]DKO *HVFKRVVIOlFKHQ]DKO Zahl der Vollgeschosse DOV+|FKVWPD 0LQGHVWX+|FKVWPD geschlossene Bauweise offene Bauweise QXU(LQ]HOKlXVHU]XOlVVLJ QXU'RSSHOKlXVHU]XOlVVLJ QXU+DXVJUXSSHQ]XOlVVLJ nur Einzel- und Doppel- KlXVHU]XOlVVLJ Hauptfirstrichtung Grenzen zw. verschiedenen 1XW]XQJHQE]Z0DHQ baulicher Nutzung Grenze zwischen Nutzungsarten )OlFKHQIUGHQ*HPHLQGHEHGDUI VRZLHIU6SRUWXQG6SLHODQODJHQ *HPHLQVFKDIWVVWHOOSOlW]H Gemeinschaftsgaragen 6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH DXFKJHJHQEHU9HUNHKUVIO besonderer Zweckbestimmung 6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHQ 9HUNHKUVIOlFKHQEHVRQGHUHU Zweckbestimmung |IIHQWO3DUNIOlFKHQ Ein- und Ausfahrtsbereich Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt )OlFKHQIU9HUVRUJXQJVDQODJHQ RGHUIUGLH9HUZHUWXQJRGHU Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen sowie IUDEODJHUXQJHQ |IIHQWO*UQIOlFKH 3ULYDWH*UQIOlFKH )OlFKHQIUGLH/DQGZLUWVFKDIW )OlFKHQIU0DQDKPHQ]XP Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft GRZ GFZ BMZ z. B. III z. B. III z. B. III/V FD SD Planung Satteldacht Flachdach Baulinie Baugrenze 6WHOOSOlW]H Garagen |IIHQWO*UQIOlFKH 3ULYDWH*UQIOlFKH WaldGRZ GFZ BMZ z. B. III z. B. III z. B. III/V FD SD Planung Satteldacht Flachdach Baulinie Baugrenze 6WHOOSOlW]H Garagen |IIHQWO*UQIOlFKH 3ULYDWH*UQIOlFKH Wald Dorfgebiet Mischgebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Sondergebiet Tiefgaragen St Ga Gst GGa TGa Baumassenzahl zwingend WR g -o- E D H ED TrafostationT WS WB MD MI MK GE GI SO 0DVWDE 50 100 Meter Nr. Bebauungsplan- Entwurf $UEHLWVWLWHO3DVWRUDWVVWUDHLQ.|OQ5RQGRUI Grenzen der Wasserschutzzone )OlFKHQPLW%LQGXQJHQIU%H SIODQ]XQJHQXQGIUGLH(UKDOWXQJ YRQ%lXPHQXQG6WUlXFKHUQ und sonstigen Bepflanzungen )OlFKHQGLHGHP/DQGVFKDIWV schutz unterliegen Baum zu pflanzen (Standort Information) )OlFKHQIU%DKQDQODJHQ )OlFKHQGHUHQ%|GHQHUKHEOLFK PLWXPZHOWJHIlKUGHQGHQ Stoffen belastet sind Baum zu erhalten Denkmalschutz Baum zu erhalten DenkmalschutzD Mit Geh-, Fahr- und Leitungs- UHFKWHQ]XEHODVWHQGH)OlFKHQ EHLVFKPDOHQ)OlFKHQ )OlFKHQ]XP$QSIODQ]HQ YRQ%lXPHQXQG6WUlXFKHUQ und sonstigen Bepflanzungen Bestand YRUKDQGHQH*HElXGH Durchfahrt Bahngleise Dachform Zahl der Vollgeschosse Baum Flurgrenze Bordstein toporafische Begrenzung )OXUVWFNVJUHQ]H YRUKDQGHQH+|KHQODJHEHU11 'HU2EHUEUJHUPHLVWHU WA 67370/02 /lUPSHJHOEHUHLFKH III IV Offenlageexemplar 15.12.2011 18.01.2012 06.03.2012 07.05.2015 JH]$QQH/XLVH0OOHU 05.Juni 2015 JH]+|LQJ 25.06. 2015 gez. Gordes 15.06.15 22.06.15 gez. Siegel Siegel 15.06.15 Homann gez.Homanngez. Dr. M .Siemens 03.07. 2015 : Oktober 2013 N Ausgleichspflichtiger Eigriffsbereich JHPlD6DW]%DX*% 0DVWDE Stand: 06.07.2015 alter Sportplatzstandort -
03 Anlage Übersichtsplan neuer Standort
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E 32355806 N 5638343 E 32355066N 5637863 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:2000 Datum: 31.7.2017 KölnGIS 100 m -
07 Anlage Übersichtsplan Pastoratstraße
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E 32356215 N 5637357 E 32355840N 5637139 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1500 Datum: 03.7.2017 KölnGIS 100 m alter Sportplatzstandort
Beratungsverlauf
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04.12.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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