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1952/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Bernd Petelkau aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.05.2023 betreffend die Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell (0551/2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.06.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.06.2023, TOP 10.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

14759 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer           12.06.2023 
 1952/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 12.06.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Bernd Petelkau aus der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 15.05.2023 betreffend die Kliniken der Stadt Köln gGmbH: 
Zukunftsmodell (0551/2023) 
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.05.2023 dankte RM Bernd Petelkau bei der 
Behandlung des TOP 10.5 den Beteiligten für das Engagement und bat um Beantwortung 
weiterer Fragen: 
 
 
- Was würde die Annahme des Änderungsantrages der SPD in finanzieller Hinsicht be-
deuten – insbesondere im Hinblick auf die weitere Krankenhausnutzung des Standor-
tes Holweide? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Diese Fragestellung ist derzeit Gegenstand der Befassung des Aufsichtsrates der Kliniken 
Köln (siehe Anlage 3 der Beschlussvorlage). Aufgrund der vielfältigen Rückwirkungen sowohl 
in finanzieller als auch in medizinischer Hinsicht beinhaltet diese eine nicht unerhebliche Kom-
plexität. Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen werden derzeit für den Aufsichtsrat am 
16.06.2023 aufbereitet. Eine Gesamtschau der Ergebnisse bleibt insofern abzuwarten.  
Unabhängig hiervon ist jedoch schon jetzt auf folgende Aspekte hinzuweisen: 
 
Für den Standort Holweide bedeutete der Änderungsantrag der SPD-Fraktion die Aufrechter-
haltung eines Level I-Krankenhauses, in dem eine medizinische und pflegerische Basisversor-
gung angeboten würde. Im Bereich des Level I wird nochmals unterschieden in Level Ii-Häu-
ser und Level In-Häuser. 
 
Der Grundversorger mit Notfallversorgung (Level In) hat einen Sicherstellungsauftrag für die 
stationäre internistische und chirurgische Basisversorgung, Basis-Notfallversorgung und je 
nach Bedarf auch Geriatrie oder Palliativmedizin und ist für Regionen vorgesehen, in denen 
das nächstgelegene Krankenhaus der Regel- und Schwerpunktversorgung bzw. der Maximal-
versorgung weiter als 30 Minuten Pkw-Fahrzeit entfernt ist oder bei denen das Bundesland 
einen besonderen Versorgungsauftrag sieht. 
Aus ordnungspolitischer Sicht ist der Betrieb einer Level In-Klinik im direkten Umfeld eines 
Maximalversorgers nach den derzeitigen Regelungsvorstellungen nicht möglich. Selbst wenn 
es gelänge, das Projekt formal umsetzen zu können, ist davon auszugehen, dass für die not-
wendigen Maßnahmen zur Etablierung eines Level In-Krankenhauses in Holweide keinerlei 
Fördermittel akquiriert werden können. Zumindest in den letzten Jahren waren Fördermittelzu-
sagen oft mit der Auflage verbunden, medizinische Leistungen zu bündeln.  
Medizinisch gesehen käme es zu einer Doppelvorhaltung, die aufgrund der aktuellen Perso-

2 
 
nalknappheit vermutlich dazu führen würde, dass Leistungen am Maximalversorger (in Mer-
heim) eingeschränkt werden müssten. Aufgrund der kleinen Teamgrößen wären Ausfälle im 
Team schwerer zu kompensieren, als wenn die Teams an einem Ort gebündelt werden.  
 
Die Grundversorger des Levels Ii sind integrierte ambulant/stationäre Krankenhäuser. Sie ver-
binden wohnortnah zumeist allgemeine und spezialisierte ambulante fachärztliche Leistungen 
mit Akutpflegebetten, in denen Patient*innen z. B. zur Beobachtung und Basistherapie oder 
nach der Verlegung aus einem Haus der Regel-/Schwerpunkt- oder Maximalversorgung stati-
onär überwacht und gepflegt werden können. Ärztliches Personal wäre dabei voraussichtlich 
nur im Tagesdienst anwesend, nachts und am Wochenende besteht lediglich ein fachärztli-
cher Rufdienst. Die Leitung eines solchen Hauses würde eher durch qualifiziertes Pflegefach-
personal mit Zusatzweiterbildung, z. B. ANP (Advanced Practice Nurse, Pflegeexpert*in) erfol-
gen, was jedoch noch gesetzlich zu regeln wäre.  
Die Finanzierung für Level Ii-Häuser ist derzeit nicht definiert: es stehen degressive Tages-
pauschalen für die Pflegeleistungen im Raum zzgl. der Vergütung der ärztlichen Leistungen. 
Es werden im Gegensatz zu Level In-Häusern, weder Vorhaltebudgets noch ein Pflegebudget 
bewilligt. Die Parameter hierfür sind derzeit nicht festgelegt. Grundsätzlich ist jedoch festzu-
stellen, dass es keine Vorhaltekostenerstattung wie für die übrigen Krankenhaus-Level geben 
wird. 
Wie auch in einem Level In-Modell bestünde hier die Problematik der Personalknappheit, die 
zu Leistungseinschränkungen des Maximalversorgers in Merheim führen würde, und die 
Schwierigkeit der eingeschränkten Kompensationsmöglichkeiten von Personalausfall aufgrund 
der kleineren Teamgrößen im Vergleich zu einer Leistungsbündelung beim Maximalversorger. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle Qualitäts- und Strukturvorgaben für eine Bünde-
lung der Leistungen sprechen. Zudem beeinträchtigt die Aufrechterhaltung eines Krankenhau-
ses am Standort Holweide – unabhängig von seinem Leistungsspektrum und seiner Einord-
nung in die Leistungslevel – die Akquise von Fördermitteln insbesondere auch für die Reali-
sierung der notwendigen Baumaßnahmen am Standort Merheim maßgeblich. Derzeit geht die 
Modellrechnung von Fördermitteln von insgesamt mind. 97 Mio. € aus. 
 
 
- Was wäre die Folge für den Haushalt, wenn auf den Verkauf der Grundstücke verzich-
tet werden würde? Denn Wohnungen für die Beschäftigten der Kliniken werden drin-
gend benötigt. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ein Verzicht auf die Grundstücksverkäufe in Holweide und Riehl würde den städtischen Haus-
halt im Jahr 2029 zusätzlich in Höhe von 124 Mio. Euro belasten. Darüber hinaus ergeben 
sich höhere jährliche Zinsbelastungen für den Haushalt in Folge der dann höheren Verschul-
dung. Bei Annahme eines Zinssatzes von 3,75% läge die zusätzliche jährliche Belastung des 
Haushalts bei weiteren rd. 4,65 Mio. Euro.  
 
Es ist vorgesehen, dass die Nachnutzung der Grundstücke und damit auch eine etwaige Ver-
äußerung eng zwischen Kliniken und Stadt abgestimmt wird. Selbst im Fall einer Veräußerung 
kann die Stadt über städtebauliche Instrumente, den Bebauungsplan oder zusätzlich im Kauf-
vertrag erheblichen Einfluss auf die Folgenutzung der Grundstücke nehmen. 
 
Der Aspekt der Mitarbeitergewinnung und -bindung über Wohnungen von Beschäftigten wird 
hierbei eine wichtige Rolle spielen. Nach Auskunft der Geschäftsführung der Kliniken beste-
hen derzeit 361 Dienstwohnungen auf dem Campus in Merheim. Eine Bedarfsabschätzung 
der Kliniken hat ergeben, dass ergänzend die Aufstockung auf 500 Dienstwohnungen durch 
den Neubau von weiteren 139 Dienstwohnungen für die notwendige Personalgewinnung und 
–bindung förderlich wäre. Eine Realisierung der hierfür erforderlichen Neubauten wäre nach 
derzeitiger Einschätzung auf dem Gelände in Merheim umsetzbar, ohne dass hierfür die 
Grundstücke in Holweide und Riehl herangezogen werden müssten.  
 
 
- Die Verwaltungsvorlage beruhe auf einer Modellrechnung. Wie stichhaltig sind die ein-
zelnen Treiber der Modellrechnung?

3 
 
-  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Modellrechnung bezieht sich wie in der Sitzung des Finanzausschusses im März erläutert 
zunächst auf Modell- und nicht Kalenderjahre. Da nicht mehr von einem Umsetzungsbeginn 
zum 01.01.2023 auszugehen ist, ergeben sich Verschiebungen bei der „Übersetzung“ der Mo-
delljahre in Kalender- bzw. Wirtschaftsplanjahre. Jede Verzögerung in der Umsetzung ver-
schiebt die kalkulierten Effizienzgewinne in die Zukunft und erhöht das Risiko für die kommen-
den Haushaltsjahre. Die Modellrechnung geht – basierend auf dem Start zum 01.01.2023 - 
derzeit von einem Umzug im zweiten Halbjahr 2028 aus. 
 
Wie im Finanzausschuss erläutert, berücksichtigt die Modellrechnung des externen Beraters 
Consus außerdem die Effekte des Personalabbaus schon im ersten Modelljahr. Die Einspa-
rungen werden mit insgesamt 12 Mio. Euro jährlich beziffert. Bei einem Verzicht auf betriebs-
bedingte Kündigungen erfolgt die Personalanpassung demgegenüber im Wege der natürli-
chen Fluktuation und wird sich sukzessive über die kommenden Jahre vollziehen. Im Gegen-
zug fallen Aufwendungen für Abfindungen etc. möglicherweise in geringerem Umfang bzw. 
ebenfalls zeitversetzt an.  
 
Des Weiteren wurden keine Tarifsteigerungen und sonstige Kostenfortschreibungen (Inflation) 
in der Modellrechnung vorgenommen. Das erleichtert - wie im Finanzausschuss am 
20.03.2023 erörtert - den Vergleich mit heutigen Kostenstrukturen, ist bei einer Überführung in 
eine Wirtschaftsplanung allerdings zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Abschreibungen und 
Zinsen, welche wegen der EBITDA-Betrachtung (Earnings Before Interest, Taxes, Deprecia-
tion and Amortization) generell keine Berücksichtigung gefunden haben. Gerade die aktuell 
steigenden Zinssätze wirken sich bei den Zinsbelastungen für die Gesellschafterdarlehen aus. 
Allgemeine Risiken bestehen schließlich infolge der notwendigen Personalakquise im Bereich 
Pflege, um die medizinische Versorgung in den Häusern gewährleisten und die Bettenbele-
gung verbessern zu können. 
 
Neben diesen Risiken bestehen auch gegenläufige Chancen bei der „Übersetzung“ der Mo-
dellrechnung in eine spätere Wirtschafts- und Haushaltsplanung:  
 
Die Standortkonzentration optimiert sowohl die Kostenstrukturen als auch den Personalein-
satz in den Bereichen Medizin, Pflege und Verwaltung, so dass nicht nur Kosten eingespart, 
sondern nach einer Stationssanierung zusätzliche Erlöse durch Wahlleistungen generiert wer-
den können.  
 
Sowohl bei den erforderlichen Personalressourcen, als auch bei den Ertragsperspektiven wur-
den die in der Modellrechnung angenommenen Optimierungspotentiale nach Aussage des ex-
ternen Beraters Consus zurückhaltend und eher vorsichtig einkalkuliert und das theoretisch 
mögliche ökonomische Optimierungspotential, welches sich im 1:1-Vergleich zum privaten Kli-
niksektor ergibt, nicht annähernd ausgeschöpft.  
 
Gleiches gilt für die in der Modellrechnung berücksichtigten Fördermittelerträge. Auch diese 
wurden sehr konservativ, d.h. niedrig angesetzt; eine höhere Fördermittelakquise wird für 
möglich – und bei einer Standortkonzentration – auch für wahrscheinlich gehalten. 
 
 
- Wie gehen wir mit den Zinsen um? Die CDU-Fraktion erbittet eine Darstellung der ver-
schiedenen Möglichkeiten zum Umgang mit den ausgegebenen Gesellschafterdarle-
hen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit wird der mit den Darlehen verbundene Zinsaufwand von den Kliniken bedient, was 
wiederum Einfluss auf die Bilanzkennzahlen und die Gewinn- und Verlustrechnung der Klini-
ken, die Höhe des perspektivisch notwendigen Betriebskostenzuschusses sowie auf diesem 
Weg auf den städtischen Haushalt und die städtische Bilanz hat.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung zum weiteren Umgang mit den ausgegebenen

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Gesellschafterdarlehen nach Klärung und in Abhängigkeit der zukünftigen Struktur der Klini-
ken herbei zu führen. Dabei sind – neben einer Fortführung der bisherigen Handhabung – ver-
schiedene Gestaltungsoptionen denkbar, die mit Blick auf die vielfältigen Auswirkungen aufzu-
bereiten und abzuwägen sind. Beispielsweise kann auch bei Fortführung der bisherigen Hand-
habung eine temporäre Zinsfreistellung erwogen werden. In diesem Fall würden die Zinsen 
unmittelbar aus dem städtischen Haushalt finanziert. Als Option betrachtet werden soll auch 
eine (gänzliche oder anteilige) Umwandlung in Eigenkapital der Kliniken. Hierüber könnte – in 
Abwägung mit den Haushaltsbelangen der Stadt – beispielsweise ein Neustart der Kliniken 
erleichtert und die zukünftige Ausrichtung unterstützt werden. Je nach weiterer Entwicklung 
kann sich ggf. auch die Notwendigkeit für eine Abschreibung im städtischen Haushalt erge-
ben, welche Auswirkungen auf das städtische Eigenkapital hätte.  
 
Unabhängig davon entsteht für die Finanzierung der bisher aufgenommenen Darlehen Auf-
wand im städtischen Haushalt (in Form von Zinsaufwand und/oder zusätzlichem Betriebskos-
tenbedarf): Unter der Annahme eines Zinssatzes von 3,75% und einer maximalen Summe von 
540 Mio. Euro Gesellschafterdarlehen (ohne Tilgung) liegt die derzeit prognostizierte Zinsbe-
lastung ab 2024 bei rd. 20,25 Mio. Euro jährlich.  
 
Bei Umsetzung des Zukunftsmodells sind zusätzlich die Zinsen für die Investitionen in die Kli-
niken und – sofern es zu einer Ausweitung der laufenden städtischen Defizite kommen sollte – 
für entsprechende Liquiditätskredite zu finanzieren. 
 
Die Verwaltung wird alle notwendigen Entscheidungsparameter zum weiteren Umgang mit 
den ausgereichten Gesellschafterdarlehen unter Berücksichtigung der zukünftigen Klinikstruk-
tur und der Haushaltslage der Stadt aufbereiten und den städtischen Gremien rechtzeitig vor-
legen.  
 
 
- Zusammenfassend wünscht die CDU-Fraktion überarbeitete Zahlen für die Haushalts-
jahre 2024, 2025 und 2026. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Haushaltsdefizit der Stadt in Gänze sowie die Eigenkapitalverzehrquote werden nicht nur 
von der Höhe des (bei Fortführung der Kliniken in kommunaler Trägerschaft notwendigen) Be-
triebskostenzuschusses sowie den Zinsbelastungen beeinflusst, sondern auch von sonstigen 
Entwicklungen im Haushalt sowie ggf. gegenläufigen Entlastungseffekten (z.B. bei der Ent-
wicklung der Steuererträge). Die Eckwerte der Haushaltsjahre 2024 ff. in Gänze können daher 
heute noch nicht belastbar prognostiziert werden; sie werden Gegenstand des unterjährigen 
Haushaltscontrollings sowie zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsverfahren sein. 
 
Sobald die grundsätzliche Entscheidung über das Zukunftsmodell getroffen ist, wird die Ge-
schäftsführung der Kliniken aufgefordert werden, diese in Wirtschaftsplandaten zu überführen, 
auf deren Basis der Betriebskostenzuschuss für die Folgejahre berechnet werden kann. Dabei 
wird auch der weitere Umgang mit den Gesellschafterdarlehen zu berücksichtigen sein, da 
dieser die dargestellten Auswirkungen auf die Höhe des notwendigen Betriebskostenzuschus-
ses hat.   
 
Vor diesem Hintergrund, dem zeitlichen Versatz zwischen Modell- und Haushaltsjahren sowie 
den bekannten Planungsprämissen geht die Verwaltung nicht davon aus, dass die Werte der 
Modellrechnung 1:1 für die Berechnung des BKZ herangezogen werden können. Die nachfol-
genden Szenarien skizzieren vielmehr den derzeit bekannten Rahmen:  
 
Szenario 1: Betriebskostenzuschuss (BKZ) auf Basis Modellrechnung (EBITDA-Betrachtung) 
 
 2023 2024 2025 2026 2027 
BKZ 0 Mio. € 53,4 Mio. € 49,0 Mio. € 46,1 Mio. € 44,8 Mio. € 
 
Szenario 2: Betriebskostenzuschuss auf Basis des derzeitigen Wirtschaftsplans 2023 der Kli-
niken (d. h. ohne Synergieeffekte im Zuge des Zukunftsmodells) unter Berücksichtigung einer

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inflationsbedingten Entwicklung 
 
 2023 2024 2025 2026 2027 
BKZ 0 Mio. € 92,3 Mio. € 93,9 Mio. € 95,4 Mio. € 96,3 Mio. € 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1952/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.06.2023
Erstellt
09.06.2023 16:32