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V/0794/2020

Gewährung eines Zuschusses an die Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde

Vorlagen 06.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 18.08.2020, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Richtlinien_Zuschuesse_BV-Nord

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1656 Zeichen

V/0794/2020 
V/0794/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung eines Zuschusses an die Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde wird für die Durchführung von Einzelveranstaltungen 
ein Zuschuss in Höhe von 200,- € gewährt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2020   
Zeile 15 Transferaufwendung  200  
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügb a-
ren Mitteln werden Zuschüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt.  
 
Mit der Vorlage V/0229/2020/1 hat die Bezirksvertretung Münster -Nord in ihrer Sitzung am 
09.06.2020 über die Zuschussanträge aus dem Bezirk entschieden. Durch ein Versehen ist der fris t-
gerecht eingegangene Zuschuss der Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde nicht in die Gesamtlis-
te der Zuschüsse in der Vorlage aufgenommen worden.  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
10.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Remmers 
Telefon: 492-1650  
oder -1640 
Remmers@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0794/2020 
Aus diesem Grunde muss über den Antrag nun nachträglich entschieden werden. 
 
 
i.A. 
gez.  
 
 
Remmers 
 
Anlagen:  
 
Anlage A 
Anlage 1 - Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Nord

Anlage 1 Richtlinien_Zuschuesse_BV-Nord

3732 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang 
Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.

Anlage A

1581 Zeichen

Anlage A zur V/0794/2020 
 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- 
Nord. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
§ 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der 
Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0794/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37