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ÄA zu TOP 8.2.1 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer

Änderungsantrag BV8 (Linke) AN/2098/2023 vom 23.11.2023

Stand: Am 23.11.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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    Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 22.11.2023 AN/2098/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 TOP 8.2.1 ÄA zu TOP 8.2.1 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um die Aufnahme des folgenden Änderungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23. November 2023. Beschluss: 1. Der erste Absatz der Beschlussvorlage wird ersetzt durch den folgenden neuen Text: Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung eines Wohngebäudes zur öffentlich- rechtlichen Unterbringung Geflüchteter auf dem städtischen Grundstück 2. Die Beschlussvorlage wird an die Verwaltung zurücküberwiesen, mit der Bitte gemäß den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 08.06.2020 unter Vorlage: 1056/2020) diese um die in den Leitlinien festgeschriebene standardmäßige Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - 3. Der dritte Absatz der Beschlussvorlage: „über einen Totalunternehmer mit einem geschätzten Kostenorientierungsw ert in Höhe von gesamt rd. 8,3 Mio. €“ wird ersatzlos gestrichen. 4. Der fünfte Absatz der Beschlussvorlage: „Für die Umsetzung w ird die Verw altung ermächtigt, eine*n Projektsteuerer*in zu beauftragen, die / der das erforderliche europaw eite Ausschreibungsverfahren für den Totalunternehmer vorbereitet und begleitet.“ wird ersatzlos gestrichen. Begründung: In den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung heißt es: „Im Geltungsbereich Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Beschlussvorlagen für die verantwortlichen Gremien standardmäßig von der Verwaltung um folgende Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt: - Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. - Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Insbesondere wenn keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, ist eine Begründung erforderlich. Sofern eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, kann die Verwaltung bereits ein Beteiligungskonzept zur Beschlussfassung anfügen.“ (farbliche Hervorhebung durch uns) Das ist bei der vorliegenden Beschlussvorlage aber nicht der Fall. In den Leitlinien ist explizit nicht die Rede von „Beschlussorganen“, sondern von verantw ortlichen Gremien. Wenn also die Bezirksvertretung mit dem Thema beschäftigt und um einen Beschluss gebeten wird, ist davon auszugehen, dass sie ein verantwortliches Gremium im Sinne der Leitlinnien ist und von der Fachverwaltung als solches ernst genommen wird. - 3 - Die Vorlage ist dementsprechend nicht korrekt und muss überarbeitet werden. Das Abwälzen von städtischen und öffentlichen Aufgaben an Privatunternehmen ist mittlerweile ein unüberschaubarer Vorgang mit hohen finanziellen Verpflichtungen innerhalb der Stadtverwaltung geworden. DIE LINKE. lehnt die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ab. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 23.11.2023

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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