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3279/2020/2

Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 04.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 18.03.2021, TOP 9.2.1

Anlage 2 - Lageplan Tempolimits (korrigierte Fassung)

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Anlage 3: Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Anlage1 - Lageplan LSA

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Lageplan Tempolimits (korrigierte Fassung)

461 Zeichen

Dom
Neumarkt
Herkulesstr.
Amsterdamer Str.
Graeffstr.
INNENSTADT
SÜDSTADT
Tempolimits auf der
Inneren Kanalstraße und
der Universitätsstraße
DEUTZ
Messe-
gelände
Zoobrücke
Rheinauhafen
Chlodwigplatz
Barbarossaplatz
Rudolfplatz
Universität
Rhein
Luxemburger Str.
Dürener Str.
Zülpicher Str.
Aachener Str.
Universitätsstr.
Subbelrather Str.
 Nord-Süd-Fahrt
Venloer Str.
Riehler Str.
Innere Kanalstr.
Innere Kanalstr.
Bachemer Str.
50 km/h
60 km/h
70 km/h
Anlage 2

Anlage 3: Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

2777 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 21.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 19.01.2021  
öffentlich 
2.1 Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanal-
straße  
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 
5.2.1 
3279/2020 
RM Wahlen macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass bei den 
Arbeiten an den Ampelanlagen möglichst Vorrangschaltungen für den ÖPNV, insbe-
sondere für die kreuzenden Straßenbahnlinien, eingerichtet werden sollten. Er 
schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu 
verweisen. Auf seine Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass drei der betroffenen 
Anlagen entlang der Inneren Kanalstraße aktuell nicht am Verkehrsrechner ange-
schlossen sind:  
 
Innere Kanalstraße/Hornstraße 
Innere Kanalstraße/Am Gleisdreieck 
Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Nord.  
 
Im Rahmen der Anpassung auf Tempo 50 seien diese Anschlüsse jedoch vorgese-
hen. 
 
SE Grieser begrüßt seitens der Klima Freunde Köln die Anpassung auf Tempo 50. 
Allerdings sollte es den Bezirksvertretungen erleichtert werden, im Bereich von Schu-
len und Kitas kurzfristig auch Tempo 30-Zonen einzuführen. Aktuell werde in diesen 
Einrichtungen häufig bei geöffneten Fenstern unterrichtet; die Lärmbelastung bei 
Tempo 30 sei wesentlich geringer.  
 
Die Reduzierung auf Tempo 50 sei aus ihrer Sicht nur ein erster Schritt. Wün-
schenswert wäre die Umwandlung und bauliche Abtrennung von einer Kfz-Spur in 
eine reine Radspur; langfristig zudem die Umwandlung in eine ÖPNV-Spur mit einem 
enger getakteten Busangebot.

2 
 
 
RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Vorlage bereits heute hätte zustimmen 
können.  
 
RM Tokyürek schließt sich für die Fraktion Die Linke. dieser Auffassung an. Sie bittet 
noch um Mitteilung, warum die Verwaltung die Anregung der BV Innenstadt, in bei-
den Richtungen Blitzgeräte aufzustellen, nicht in den Beschlussvorschlag übernom-
men habe.  
 
Für die FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass diese mit der Vorlage leben kön-
ne. Er möchte jedoch nachdrücklich die Einrichtung einer Grünen Welle auf dem ge-
samten Abschnitt anregen.  
 
Beschluss:  
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
 
 
Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; 
vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge-
reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu 
halten.

Anlage1 - Lageplan LSA

6 Zeichen

Anlage

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

5361 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3279/2020/2 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Bei regulärer Beteiligung aller anzuhörenden Bezirksvertretungen könnte der erforderliche 2. Bera-
tungsgang im Verkehrsausschuss am 02.03.2021 nicht gewährleistet werden. Dieser ist jedoch erfor-
derlich, um die kurzfristige Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Inneren Kanalstraße umzuset-
zen. 
 
Beschluss:  
 
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung empfehlen wir dem 
Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen:  
 
Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) 
und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die 
dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
04.02.2021     gez. Dr. Diana Siebert  gez. Maximilian Pinnen

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  62.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen Nr.4366/2006) hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung 
aufgefordert zu überprüfen, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 50 im Verlauf der Inneren Kanalstra-
ße reduziert werden kann. 
 
Mit Beschluss vom 24.01.2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss gefasst:  
 
1. „Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstra-
ße zwischen der Kreuzung Subbelrather Straße und Aachener Straße auf 50 km/h zu be-
schränken und mit Blitzgeräten in beiden Richtungen zu überwachen. (…)“ 
 
 
Im Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße befinden sich zahlreiche Straßenabschnitte, welche be-
reits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausweisen. Nur noch Teilabschnitte lassen 
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde 
aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt überprüft, ob diese Bereiche, auf denen 
zurzeit noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgewiesen ist, ebenfalls auf Tem-
po 50 reduziert werden können. Diese Überprüfung hat ergeben, dass es aus Verkehrssicherheits-
gründen sinnvoll ist, auf dem Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße die zulässige Höchstgeschwin-

3 
 
digkeit auf 50 km/h festzulegen. Hiermit wird insbesondere den allgemeinen Vorgaben der Straßen-
verkehrsordnung (StVO) auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen. Diese Ge-
schwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße würde dann im Gesamtverlauf der in der StVO festgeleg-
ten ortsüblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h entsprechen. Bei Festlegung einer gleichblei-
benden Geschwindigkeit im Gesamtverlauf dieser Verkehrsachse ist eine Stetigkeit des Verkehrs 
gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass bei gleichbleibender Geschwindigkeit eine Akzeptanz 
aller Verkehrsteilnehmenden für die gesamte Abwicklung des Verkehrs gewährleistet wird.  
 
Eine entsprechende Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann jedoch nur erfolgen, 
wenn alle vorhandenen Lichtsignalanlagen auf diese Höchstgeschwindigkeit programmiert werden.  
Betroffen sind, zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße, 20 Ampelanlagen. Die Änderung der 
betroffenen Lichtsignalanlagen könnte innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung realisiert 
werden. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 62.000 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 
2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Mit der Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden eine Verbesserung des Ver-
kehrsflusses und dadurch eine Verringerung der Emissionen erreicht. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen  
1. Lageplan LSA 
2. Lageplan Tempolimits

Beratungsverlauf (1)

18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Amsterdamer Straße
  • Graeffstraße
  • Universitätsstraße
  • Dürener Straße
  • Zülpicher Straße
  • Aachener Straße
  • Subbelrather Straße
  • Riehler Straße
  • Innere Kanalstraße
  • Rudolfplatz
  • Am Gleisdreieck
  • Luxemburger Straße
  • Bachemer Straße 50
  • Herkulesstraße
  • Barbarossaplatz
  • Venloer Straße
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Chlodwigplatz
  • Hornstraße
  • Neumarkt
  • Zoobrücke
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
3279/2020/2
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.02.2021
Erstellt
02.02.2021 12:49