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3621/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hinweise auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide (Az.: 02-1600-229/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 31.08.2020, TOP 2.3

Anlage 3 - Reaktion des Petenten

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Anlage 2- Antwortschreiben mit Zusatz polit. Beratung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Eingabe

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Anlage 3 - Reaktion des Petenten

3629 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
Von:  
Gesendet: Montag, 2. September 2019 16:45 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden 
Betreff: Ihr Zeichen: 02/1/4 Ded // E-mail-Anwort vom 26.2.2019 // Hinweise auf gefährliche 
Verkehrssituationen in Köln-Holweide 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrter Dr. Höver, 
vielen Dank für Ihr ausführliches Antwortschreiben vom 26.2.2019 – das aber in der Sache 
aus meiner Sicht leider sehr unbefriedigend ausgefallen ist. Ich greife das Thema aus 
aktuellem Anlass erneut auf, auch in der Hoffnung, dass sich die Bewertung der 
aufgezeigten Risiken und Beeinträchtigungen inzwischen zugunsten der Bewohner vor Ort 
und der „kleinen“ Verkehrsteilnehmer verändert hat – entsprechend der allgemeinen 
politischen Willensbildung im Sinne einer verkehrspolitischen Wende, die in der Stadt Köln 
doch offenbar angestrebt wird. In meinen Stadtvierteln Holweide und Dellbrück wird an 
verschiedenen Stellen über zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen diskutiert und 
verhandelt, sogar auch auf der Bergisch-Gladbacher-Straße – was viele Anwohner sehr 
begrüßen. Das sind ganz dringend notwendige Maßnahmen, um die Lebensqualität für die, 
die hier leben, zu sichern und zu verbessern. 
 
Konkret kann ich Ihnen zu den von mir beobachteten Gefahrenstellen folgendes mitteilen: (1) 
Auf der Bergisch-Gladbacher-Straße aus Fahrtrichtung Mülheim kommend, nach links in die 
Ringenstraße einbiegen: Hier habe ich am vergangenen Montag (26.9.) erneut einen 
Beinaheunfall beobachtet: Zwei Fußgänger sind durch Sprünge zur Seite knapp einem 
vollbremsenden PKW entkommen, der an besagter unübersichtlicher Stelle mit relativ hoher 
Geschwindigkeit in die Ringenstraße einfuhr. Die Gefahr geht hier vom „Schleichverkehr“ 
durch die Piccoloministraße aus. Die Fußgänger, die durch die vermeintlich verkehrsarme 
Ringenstraße laufen, sind zudem oft sehr unvorsichtig. Meiner Meinung nach ist es nur eine 
Frage der Zeit, bis hier Personen zu Schaden kommen.      
 
(4) Zu einem Unfall zwischen zwei PKWs mit erheblichem Sachschaden kam es am 
Dienstag, 27.8.2019, in den Vormittagsstunden auf dem Isenburger Kirchweg. Eines der am 
Unfall beteiligten Fahrzeuge wurde zwischen den Häusern 46 und 44 wegen überhöhter 
Geschwindigkeit auf den Bürgersteig geschleudert – exakt dem erheblichen Gefahrenpunkt 
entsprechend, den ich Ihnen unter Punkt 4 schon geschildert hatte. („Ein weiterer erheblicher 
Gefahrenpunkt ist die Querung des Fußgänger- und Radweges auf dem Isenburger 
Kirchweg in Höhe der ersten Wohnhäuser aus Fahrtrichtung Schlagbaumsweg kommend, 
und der weitere Verlauf Richtung Wichheimer Straße und Johann-Bensberg-Straße. Auf dem 
etwa 300 Meter langen Teilstück von der Wegquerung bis zum Beginn der Tempo-30-Zone 
(auf halber Strecke kreuzt die Burgwiesenstraße) kommt es täglich zu lebensgefährlichen 
Situationen. In diesen Bereich fahren einige PKW-Fahrer aus Fahrtrichtung 
Schlagbaumsweg kommend mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit ein …“) Der Unfall 
wurde von Polizeibeamten aufgenommen und der Unfallhergang rekonstruiert. – An dieser

2 
 
Straße wohnen zahlreiche Familien; ca. 300 bis 400 Meter entfernt von der Unfallstelle 
befinden sich die Gesamtschule Holweide und das Flüchtlingsheim am Schlagbaumsweg. 
Ich appelliere nochmals an Sie bzw. an die zuständigen Stellen, in diesem Bereich eine 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 festzulegen bzw. die etwas weiter nördlich 
bereits vorhandene Beschränkung entsprechend auszuweiten, damit die Risiken und 
Beeinträchtigungen für die dort lebenden Menschen spürbar reduziert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 2- Antwortschreiben mit Zusatz polit. Beratung

5457 Zeichen

/ 2 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Internet www.stadt-koeln.de
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Herrn  
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02/1/4 Ded 26.02.2019 
Ihre Eingabe – Hinweise auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide 
Sehr geehrter Herr , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.11.2019, in dem Sie auf gefährliche Verkehrssituatio-
nen in Köln-Holweide hinweisen. 
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 
vor, aus der Folgendes hervorgeht: 
zu 1.) Für den Bereich Bergisch Gladbacher Straße / Ringenstraße wurde bei der Polizei 
eine Unfallstatistik angefordert. Demnach sind die Unfallzahlen dort vollkommen unauffällig. 
Die Polizei wurde gebeten, den Bereich zu beobachten. Die Sichtverhältnisse im genannten 
Bereich sind nicht zu beanstanden. Da die Kraftfahrzeugfahrer vor der Lichtsignalanlage 
links in die Ringenstraße abbiegen und auch der Fußgängerverkehr im Verlauf der Ringen-
straße nicht signaltechnisch geregelt werden kann, ist keine sinnvolle signaltechnische Lö-
sung möglich. 
zu 2.) und 3.): Das Anliegen wurde zuständigkeitshalber an die Polizei mit der Bitte um Kon-
trollen weitergeleitet. 
zu 4.): Das Ordnungsamt wurde gebeten auf dem Isenburger Kirchweg Geschwindigkeits-
kontrollen durchzuführen. 
Nach den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit in der Regel innerorts 50 km/h. 
Gemäß § 39 Abs. 1a StVO müssen Kraftfahrzeugführer heute schon abseits der Vorfahrts-
straßen (Verkehrszeichen 306 StVO) mit Tempo-30-Zonen rechnen. Im Verkehrssicherheits-
programm des Landes Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen auf Basis einer flächenhaf-
ten Verkehrsplanung die weitere Ausweisung von Tempo-30-Zonen – abseits der Hauptver-
kehrsstraßen – empfohlen und ausdrücklich begrüßt, wenn Tempo-30-Regelungen im Rah-
men kommunaler Gesamtkonzepte umgesetzt werden. Das bedeutet, dass jede Kommune 
es abseits von Hauptverkehrsstraßen selbst in der Hand hat zu entscheiden, wo Tempo-30-
Regelungen sinnvoll sind und auf Basis der StVO eingerichtet werden sollen. Einer Auswei-
Anlage 2

Seite 2 
tung von Tempo-30-Zonen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs sind jedoch deutliche 
Grenzen gesetzt. 
Auf Hauptverkehrsachsen, wichtigen Verbindungsstraßen und sonstigen Straßen von über-
geordneter Bedeutung, kann unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden. Durch die Änderung des § 45 Abs. 
9 StVO ist es nunmehr möglich, innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschrän-
kungen auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrts-
straßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kinder-
tagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder 
Krankenhäusern anzuordnen. Die Einrichtung von diesen streckenbezogenen Geschwindig-
keitsbegrenzungen soll sich allerdings nach aktueller Rechtsauffassung in erster Linie auf die 
tatsächlich benutzten Eingänge erstrecken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist 
dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung von insgesamt 300 
Meter Länge zu begrenzen. 
Wie bereits dargestellt, können und dürfen die Straßenverkehrsbehörden auf Hauptver-
kehrsstraßen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur anordnen, wenn aufgrund der 
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko 
einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter „Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor 
Lärm und Abgasen, Umweltschutz“ erheblich übersteigt. 
Auf dieser Grundlage wurde der Bereich des Isenburger Kirchweg überprüft. Die Straße ist 
bezüglich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle unauffällig. 
Es wurde eine Geschwindigkeitsmessung auf dem Isenburger Kirchweg veranlasst. 
Des Weiteren befinden sich keine der oben genannten schützenswerten Einrichtungen in 
diesem Bereich. 
Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist daher festzustellen, dass 
die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich unbegründet wäre. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Straßenverkehrsanordnungen, 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln  
E-Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie 
dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre-
tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Dr. Ulrich Höver

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4620 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3621/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hinweise auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-
Holweide (Az.: 02-1600-229/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und schließt sich dem in der 
nachfolgenden Begründung geschilderten Verwaltungshandeln an.  
 
 
Alternative: keine. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019

2 
Begründung: 
Der Petent verweist auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide und bittet Maßnahmen zur 
Entschärfung der genannten Gefahrenpunkte zu veranlassen (s. Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
zu 1): 
Für den Bereich Bergisch Gladbacher Straße/Ringenstraße wurde bei der Polizei eine Unfallstatistik 
angefordert. Die Unfallzahlen sind dort vollkommen unauffällig. Die Polizei wurde gebeten, den Be-
reich zu beobachten. Die Sichtverhältnisse im genannten Bereich sind nicht zu beanstanden. Da die 
Kraftfahrzeugfahrenden vor der Lichtsignalanlage links in die Ringenstraße abbiegen und auch der 
Fußgängerverkehr im Verlauf der Ringenstraße nicht signaltechnisch geregelt werden kann, ist keine 
sinnvolle signaltechnische Lösung möglich. 
 
zu 2.) und 3.): 
Das Anliegen wurde zuständigkeitshalber an die Polizei mit der Bitte um Kontrollen weitergeleitet. 
 
zu 4.): 
Das Ordnungsamt wurde gebeten auf dem Isenburger Kirchweg Geschwindigkeitskontrollen durchzu-
führen. 
Nach den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchst-
geschwindigkeit in der Regel innerorts 50 km/h. 
Gemäß § 39 Abs. 1a StVO müssen Kraftfahrzeugführende heute schon abseits der Vorfahrtsstraßen 
(Verkehrszeichen 306 StVO) mit Tempo-30-Zonen rechnen. Im Verkehrssicherheitsprogramm des 
Landes Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen auf Basis einer flächenhaften Verkehrsplanung die 
weitere Ausweisung von Tempo-30-Zonen – abseits der Hauptverkehrsstraßen – empfohlen und 
ausdrücklich begrüßt, wenn Tempo-30-Regelungen im Rahmen kommunaler Gesamtkonzepte umge-
setzt werden. Das bedeutet, dass jede Kommune es abseits von Hauptverkehrsstraßen selbst in der 
Hand hat zu entscheiden, wo Tempo-30-Regelungen sinnvoll sind und auf Basis der StVO eingerich-
tet werden sollen. Einer Ausweitung von Tempo-30-Zonen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs 
sind jedoch deutliche Grenzen gesetzt. 
Auf Vorbehaltsstrassen (hierzu gehört der Isenburger Kirchweg), Hauptverkehrsachsen, wichtigen 
Verbindungsstraßen und sonstigen Straßen von übergeordneter Bedeutung kann unter besonderen 
Voraussetzungen ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden. 
Durch die Änderung des § 45 Abs. 9 StVO ist es nunmehr möglich, innerörtlich streckenbezogene 
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf wei-
teren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, 
Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Kran-
kenhäusern anzuordnen. Die Einrichtung von diesen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegren-
zungen soll sich allerdings nach aktueller Rechtsauffassung in erster Linie auf die tatsächlich benutz-
ten Eingänge erstrecken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf 
den unmittelbaren Bereich der Einrichtung von insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen. 
Wie bereits dargestellt, können und dürfen die Straßenverkehrsbehörden auf Hauptverkehrsstraßen 
Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur anordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen 
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der 
Rechtsgüter „Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen, Umweltschutz“ 
erheblich übersteigt. 
Auf dieser Grundlage wurde der Bereich des Isenburger Kirchweg überprüft. Die Straße ist bezüglich 
der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle unauffällig. 
Des Weiteren befinden sich keine der oben genannten schützenswerten Einrichtungen in diesem Be-
reich. 
Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist daher festzustellen, dass die An-

3 
ordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich unbegründet wäre. 
Trotz der Rückantwort des Petenten ist eine geänderte Stellungnahme nicht möglich.  
 
Anlagen 
1.  Eingabe 
2.  Antwortschreiben mit Zusatz politische Beratung 
3.  Reaktion des Petenten

Anlage 1- Eingabe

4541 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 28. November 2018 19:10 
An: 66-Poststelle Strassen und Verkehrsentwicklung; Fuchs, Norbert 
Cc: SPD-BV9, NN; CDU-BV9, NN; Grüne-BV9, NN 
Betreff: Hinweise auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
da ich nicht genau weiß, an wenn ich mich mit meinen Anliegen wenden kann, habe ich den 
obigen Verteiler gewählt. Bitte ggf. an die Zuständigen weiterleiten. 
Als Anwohner in Holweide (wohnhaft im Isenburger Kirchweg) sind mir dort einige 
gefährliche Verkehrssituationen aufgefallen, auf die ich Sie gerne aufmerksam machen 
möchte, und um deren Beseitigung ich bitten möchte. 
1) Regelmäßig und sehr häufig kommt es zu sehr gefährlichen Situationen, wenn 
PKWs, auf der Bergisch-Gladbacher-Straße aus Fahrtrichtung Mülheim kommend, nach 
links in die Ringenstraße einbiegen. In der Ringenstraße, die sich für die PKW-Fahrer an der 
Einmündung nicht gut überblicken lässt, befinden sich häufig Fußgänger auf der Fahrbahn 
(auf dem Weg zur KVB-Haltestelle Vischering-Straße). Die PKW-Fahrer sind zu einem 
großen Teil relativ aggressive Fahrer, die zuvor schon über die Spur des Gegenverkehrs auf 
der Bergisch-Gladbacher-Straße (ab Pitstop, Haus-Nr. 421) mit hohem Tempo versuchen, 
noch vor der Grünphase der Ampel in Gegenrichtung in die Ringenstraße „hineinzuhuschen“. 
– Ich habe an dieser Stelle bereits mehrere Beinah-Unfälle beobachtet. 
2) Weniger gefährlich, aber gleichwohl ein Ärgernis sind die zahlreichen PKW-Fahrer, 
die man täglich dabei beobachten kann, wie sie, von der Schweinheimer Straße kommend, 
gegen die Einbahnstraße über die Maria-Himmelfahrt-Straße (und die KVB-Geleise) in die 
Suitbert-Straße einfahren. 
3) Regelmäßiger Schleichverkehr (täglich vielfach) findet auch über die Colonia-Allee 
direkt zur Burgwiesenstraße trotz Durchfahrtverbot für den allgemeinen Verkehr statt; viele 
der PKW-Fahrer sind äußerst aggressiv unterwegs, trotz Schulweg und Tempo-30-Zone in 
der Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße. Nur nebenbei 
erwähne ich, dass sogar PKW-Fahrer beobachtet werden, die über die Ostmerheimer Straße 
(Abschnitt, wo diese Straße ein Feldweg ist) und andere Feldwege im Bereich Colonia-Allee 
und Holweider Krankenhaus versuchen, Abkürzungen Richtung Bergisch Gladbach zu 
finden. 
4) Ein weiterer erheblicher Gefahrenpunkt ist die Querung des Fußgänger- und 
Radweges auf dem Isenburger Kirchweg in Höhe der ersten Wohnhäuser aus Fahrtrichtung 
Schlagbaumsweg kommend, und der weitere Verlauf Richtung Wichheimer Straße und 
Johann-Bensberg-Straße. Auf dem etwa 300 Meter langen Teilstück von der Wegquerung 
bis zum Beginn der Tempo-30-Zone (auf halber Strecke kreuzt die Burgwiesenstraße) 
kommt es täglich zu lebensgefährlichen Situationen. In diesen Bereich fahren einige PKW-
Fahrer aus Fahrtrichtung Schlagbaumsweg kommend mit erheblich überhöhter 
Geschwindigkeit ein, und andere beschleunigen auch in Gegenrichtung im 
Wohnstraßenbereich auf Geschwindigkeiten weit über 50 km/h mit Blick auf die 
vermeintliche Überlandsituation im Bereich der Felder an der Colonia-Allee, am 
Schlagbaumsweg und Richtung Merheim an der Ostmerheimer Straße. An diesem

2 
 
Streckenabschnitt wohnen zahlreiche Familien mit Kindern, hier ist der Schulweg zur 
Gesamtschule, in der Nähe eröffnet demnächst ein großes Flüchtlingsheim. Dieses Jahr 
wurden hier schon mehrere Haustiere totgefahren, und ich befürchte sehr, dass früher oder 
später etwas Schlimmeres passiert, wenn hier nicht verkehrsberuhigend eingegriffen wird. 
Am besten, man würde die ansonsten überall in den angrenzenden Straßen bis hin zur 
Bergisch Gladbacher Straße bestehende Tempo-30-Zone noch etwas ausweiten. Übrigens 
schützt ein Stück weiter östlich, wo der Schlagbaumsweg die Colonia-Allee kreuzt, eine 
Verkehrsinsel die zahlreichen Spaziergänger und Fahrradfahrer. 
Wie ich aus vielen Gesprächen in der Nachbarschaft weiß, begrüßen es zahlreiche 
Bewohner dieser Gegend in Holweide, dass endlich etwas unternommen wird, um die 
katastrophalen Zustände an der Bergisch-Gladbacher-Straße in Holweide zu entschärfen. 
Bei manchen mischt sich allerdings auch die Sorge ein, dass es künftig in diesem Bereich zu 
noch mehr bedrohlichen Situationen durch das Befahren von Schleichwegen kommt. Ich 
möchte Sie sehr bitten, Maßnahmen zur Entschärfung der genannten Gefahrenpunkte zu 
veranlassen – sofern es in ihrer Macht steht. Leiten Sie mich bitte ggf. an die zuständigen 
Stellen weiter. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Ringenstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Piccoloministraße
  • Johann-Bensberg-Straße
  • Burgwiesenstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Schweinheimer Straße
  • Maria-Himmelfahrt-Straße
  • Colonia-Allee
  • Ostmerheimer Straße
  • Isenburger Kirchweg
  • Kirchweg
  • Schlagbaumsweg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Ferdinand-Stücker-Straße
  • Wichheimer Straße
  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
3621/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.10.2019
Erstellt
16.10.2019 14:23