0401/2023
Refinanzierung der Kosten zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2354 Zeichen
Gez. Dr. Rau
Dezernat, Dienststelle
V/56/560/1
Vorlagen-Nummer 31.01.2023
0401/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Finanzausschuss 06.02.2023
Refinanzierung der Kosten zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine
Geflüchteten
Anlässlich des zweiten Sachstandsberichts zur Unterbringung und Betreuung von aus der
Ukraine Geflüchteten (Session-Nr. 3795/2022) hat RM Joisten in der Sitzung des Finanzaus-
schusses am 05.12.2022 nachgefragt, ob Klarheit über die Refinanzierung der Kosten durch
Bund und Land besteht. Die Verwaltung hat hierzu eine schriftliche Aufstellung zugesagt.
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2022 erfolgten Erstattungen aus Bun-
desmitteln nicht kostenartenscharf dargestellt werden können, da es sich um Pauschalen
handelt, die zur Deckung der gesamten finanziellen Aufwendungen dienen, die den Kommu-
nen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten
entstehen.
Aktuell (Buchungsstand 26.01.2023) stellt sich für das Haushaltsjahr 2022 das Verhältnis der
Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von
Geflüchteten aus der Ukraine im Amt für Wohnungswesen wie folgt dar:
Gesamterträge: 60.256.266,- €
davon : 17.036.704,- € 1. Tranche Bundesmittel
7.758.955,- € 2. Tranche Bundesmittel
7.966.323,- € 3. Tranche Bundesmittel
8.392.266,- € zusätzliche Bundesmittel gemäß Beschluss
der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022
2.602.018,- € Erträge aus Benutzungsgebühren und sonstiges
16.500.000,- € Erstattung Hotelrechnungen durch das Jobcenter
Gesamtaufwand: 73.195.694,- €
Städtischer
Zuschussbedarf: 12.939.428,- € = 17,68 %
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung nicht abschließend ist, da die
Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022 noch andauern. Daher kann es noch zu
Verschiebungen/Veränderungen kommen.
In welchem Umfang im Haushaltsjahr 2023 mit Erstattungen aus Bundesmitteln zu rechnen ist,
kann derzeit noch nicht seriös eingeschätzt werden. Der Städtetag NRW hat hierzu eine Initiative
zur zusätzlichen Erstattung der den Kommunen entstehenden Vorhaltekosten angeregt. Nähere
Einzelheiten sind aktuell noch nicht bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0401/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 31.01.2023
- Erstellt
- 26.01.2023 15:49