Refinanzierung der Kosten zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0401/2023 vom 31.01.2023
Stand: Am 06.02.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Gez. Dr. Rau Dezernat, Dienststelle V/56/560/1 Vorlagen-Nummer 31.01.2023 0401/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Refinanzierung der Kosten zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten Anlässlich des zweiten Sachstandsberichts zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten (Session-Nr. 3795/2022) hat RM Joisten in der Sitzung des Finanzaus- schusses am 05.12.2022 nachgefragt, ob Klarheit über die Refinanzierung der Kosten durch Bund und Land besteht. Die Verwaltung hat hierzu eine schriftliche Aufstellung zugesagt. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2022 erfolgten Erstattungen aus Bun- desmitteln nicht kostenartenscharf dargestellt werden können, da es sich um Pauschalen handelt, die zur Deckung der gesamten finanziellen Aufwendungen dienen, die den Kommu- nen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten entstehen. Aktuell (Buchungsstand 26.01.2023) stellt sich für das Haushaltsjahr 2022 das Verhältnis der Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine im Amt für Wohnungswesen wie folgt dar: Gesamterträge: 60.256.266,- € davon : 17.036.704,- € 1. Tranche Bundesmittel 7.758.955,- € 2. Tranche Bundesmittel 7.966.323,- € 3. Tranche Bundesmittel 8.392.266,- € zusätzliche Bundesmittel gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022 2.602.018,- € Erträge aus Benutzungsgebühren und sonstiges 16.500.000,- € Erstattung Hotelrechnungen durch das Jobcenter Gesamtaufwand: 73.195.694,- € Städtischer Zuschussbedarf: 12.939.428,- € = 17,68 % Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung nicht abschließend ist, da die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022 noch andauern. Daher kann es noch zu Verschiebungen/Veränderungen kommen. In welchem Umfang im Haushaltsjahr 2023 mit Erstattungen aus Bundesmitteln zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht seriös eingeschätzt werden. Der Städtetag NRW hat hierzu eine Initiative zur zusätzlichen Erstattung der den Kommunen entstehenden Vorhaltekosten angeregt. Nähere Einzelheiten sind aktuell noch nicht bekannt.
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