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0401/2023

Refinanzierung der Kosten zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.01.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.02.2023, TOP 2.20

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2354 Zeichen

Gez. Dr. Rau 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/560/1 
 
Vorlagen-Nummer 31.01.2023 
 0401/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.02.2023 
 
Refinanzierung der Kosten zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine 
Geflüchteten 
Anlässlich des zweiten Sachstandsberichts zur Unterbringung und Betreuung von aus der 
Ukraine Geflüchteten (Session-Nr. 3795/2022) hat RM Joisten in der Sitzung des Finanzaus-
schusses am 05.12.2022 nachgefragt, ob Klarheit über die Refinanzierung der Kosten durch 
Bund und Land besteht. Die Verwaltung hat hierzu eine schriftliche Aufstellung zugesagt. 
 
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2022 erfolgten Erstattungen aus Bun-
desmitteln nicht kostenartenscharf dargestellt werden können, da es sich um Pauschalen 
handelt, die zur Deckung der gesamten finanziellen Aufwendungen dienen, die den Kommu-
nen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten 
entstehen. 
 
Aktuell (Buchungsstand 26.01.2023) stellt sich für das Haushaltsjahr 2022 das Verhältnis der 
Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von 
Geflüchteten aus der Ukraine im Amt für Wohnungswesen wie folgt dar: 
 
Gesamterträge: 60.256.266,- € 
 davon : 17.036.704,- €  1. Tranche Bundesmittel 
     7.758.955,- € 2. Tranche Bundesmittel 
     7.966.323,- €  3. Tranche Bundesmittel 
     8.392.266,- € zusätzliche Bundesmittel gemäß Beschluss  
      der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022 
     2.602.018,- € Erträge aus Benutzungsgebühren und sonstiges 
   16.500.000,- € Erstattung Hotelrechnungen durch das Jobcenter 
 
Gesamtaufwand: 73.195.694,- € 
 
Städtischer 
Zuschussbedarf: 12.939.428,- € = 17,68 % 
 
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung nicht abschließend ist, da die 
Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022 noch andauern. Daher kann es noch zu 
Verschiebungen/Veränderungen kommen. 
 
In welchem Umfang im Haushaltsjahr 2023 mit Erstattungen aus Bundesmitteln zu rechnen ist, 
kann derzeit noch nicht seriös eingeschätzt werden. Der Städtetag NRW hat hierzu eine Initiative 
zur zusätzlichen Erstattung der den Kommunen entstehenden Vorhaltekosten angeregt. Nähere 
Einzelheiten sind aktuell noch nicht bekannt.

Beratungsverlauf (1)

06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0401/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.01.2023
Erstellt
26.01.2023 15:49