3039/2025
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026
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Anlage 2 - FEWS Wpl. 2026-Erläuterungen
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Anlage 2 - 2 - Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2026 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung Erträge aus der Hausbewirtschaftung Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- forst bestellten Erbbaurecht. Aufwendungen aus der Hausbewirtschaftung In 2026 ist die vollständige Badsanierung in einer der Einfamilienhäuser im Eichenforst ge- plant. Daher wurde der Ansatz – auch aufgrund der allgemein gestiegenen Handwerkerkos- ten - auf einem höheren Niveau kalkuliert als in Vorjahren. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- kosten. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Erträge aus Beteiligungen Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen langfristigen Geldanlagen (Fonds). Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüttung der Beteili- gung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG berücksichtigt. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der in 2014 abgeschlossenen Sa- nierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung. Satzungsmäßige Gewinnabführung Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu. - 2 - Bilanzgewinn Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- sundheitsamtes angehört.
Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2026
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Anlage 1 ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 2026 2025 2024 2023 2022 Euro Euro Euro Euro Euro Erträge aus der Hausbewirtschaftung 119.800 119.800 121.014 121.014 119.372 Aufwendungen aus der Hausbewirtschaftung 50.000 45.000 41.384 28.495 12.076 Abschreibungen 1.479 1.479 1.479 1.479 1.479 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000 20.000 18.199 17.743 19.078 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 5 0.000 40.000 71.649 67.940 43.044 Erträge aus Beteiligungen 15.000 15.000 17.446 16.124 15.532 Sonstige Zinsen u.ä. Erträge - - 6.812 - - Abschreibungen auf Finanzanlagen - - - - 135.355 Zinsen u.ä. Aufwendungen - - - - - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 113.321 108.321 155.859 157.360 9.961 Außerordentliche Erträge - - - - - Außerordentliche Aufwendungen - - - - - Jahresüberschuss 113.321 108.321 155.859 157.360 9.961 Gewinnvortrag/Verlustvortrag - - - - - Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen - - - - - Satzungsmäßige Gewinnabführung 22.664 21.664 31.172 31.472 1.992 Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage - - - - - Bilanzgewinn 90.657 86.657 124.687 125.888 7.969 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2026 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3039/2025 Freigabedatum 02.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Familie-Ernst-Wendt-Stiftung hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirtschaftsjahr 2026 im Erfolgsplan mit Erträgen von 184.800 Euro sowie Aufwendungen von 71.479 Euro und einem Jahresüberschuss von 113.321 Euro fest. Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zweck der Familie Ernst-Wendt-Stiftung ist die Förderung von Naturheilverfahren. Das Stif- tungsvermögen besteht aus Wertpapieren sowie mehreren Grundstücken in Köln-Dellbrück, welche durch die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung vermietet werden. Das städtische Gesund- heitsamt erhält satzungsgemäß pauschal 20% vom jährlichen Gewinn der Stiftung. Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst- Wendt-Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan auf- zustellen, der vom Rat festgestellt wird. Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2026 – wie in den Vorjahren auch – keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. Anlagen Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2026 Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2026
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3039/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 23.10.2025 16:30