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3039/2025

Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.12.2025

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Anlage 2 - FEWS Wpl. 2026-Erläuterungen

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Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - FEWS Wpl. 2026-Erläuterungen

2309 Zeichen

Anlage 2 
 - 2 - 
 
 
 
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2026 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
 
 
 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 
 
Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht 
Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- 
forst bestellten Erbbaurecht.  
 
 
Aufwendungen aus der Hausbewirtschaftung 
 
In 2026 ist die vollständige Badsanierung in einer der Einfamilienhäuser im Eichenforst ge- 
plant. Daher wurde der Ansatz – auch aufgrund der allgemein gestiegenen Handwerkerkos- 
ten - auf einem höheren Niveau kalkuliert als in Vorjahren.  
 
 
Abschreibungen 
 
Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand 
für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- 
kosten. 
 
 
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Erträge aus Beteiligungen 
 
Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen 
langfristigen Geldanlagen (Fonds). Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüttung der Beteili- 
gung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG berücksichtigt. 
 
 
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 
 
Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- 
rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der in 2014 abgeschlossenen Sa- 
nierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung.  
 
 
Satzungsmäßige Gewinnabführung 
 
Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 
20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu.

- 2 - 
 
  
 
 
 
 
Bilanzgewinn 
 
Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht 
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- 
zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. 
 
Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- 
tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- 
sundheitsamtes angehört.

Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2026

2485 Zeichen

Anlage 1 
ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 
2026 2025 2024 2023 2022 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 119.800          119.800          121.014          121.014          119.372          
Aufwendungen aus der Hausbewirtschaftung 50.000            45.000            41.384            28.495            12.076            
Abschreibungen 1.479              1.479              1.479              1.479              1.479              
Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000            20.000            18.199            17.743            19.078            
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 5 0.000            40.000            71.649            67.940            43.044            
Erträge aus Beteiligungen 15.000            15.000            17.446            16.124            15.532            
Sonstige Zinsen u.ä. Erträge -                   -                   6.812              -                   -                   
Abschreibungen auf Finanzanlagen -                   -                   -                   -                   135.355          
Zinsen u.ä. Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -                   
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 113.321          108.321          155.859          157.360          9.961              
Außerordentliche Erträge -                   -                   -                   -                   -                   
Außerordentliche Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -                   
Jahresüberschuss 113.321          108.321          155.859          157.360          9.961              
Gewinnvortrag/Verlustvortrag -                   -                   -                   -                   -                   
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen -                   -                   -                   -                   -                   
Satzungsmäßige Gewinnabführung 22.664            21.664            31.172            31.472            1.992              
Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage -                   -                   -                   -                   -                   
Bilanzgewinn 90.657            86.657            124.687          125.888          7.969              
Wirtschaftsplan 
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2026 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung

Beschlussvorlage Rat

1822 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3039/2025 
Freigabedatum 
 02.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das 
Wirtschaftsjahr 2026 
 
im Erfolgsplan  
 
mit Erträgen von    184.800 Euro 
sowie Aufwendungen von     71.479 Euro 
 
und einem Jahresüberschuss von  113.321 Euro 
 
fest. 
 
 
 
 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
 
Zweck der Familie Ernst-Wendt-Stiftung ist die Förderung von Naturheilverfahren. Das Stif-
tungsvermögen besteht aus Wertpapieren sowie mehreren Grundstücken in Köln-Dellbrück, 
welche durch die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung vermietet werden. Das städtische Gesund-
heitsamt erhält satzungsgemäß pauschal 20% vom jährlichen Gewinn der Stiftung. 
 
Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-
Wendt-Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. 
 
Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan auf-
zustellen, der vom Rat festgestellt wird. 
 
Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2026 – wie in den Vorjahren auch – 
keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2026 
 
Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2026

Beratungsverlauf (2)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3039/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.12.2025
Erstellt
23.10.2025 16:30