2419/2022
Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden betreffend die provisorische Barrierfreiheit an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN/1444/2021)
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Mitteilung BV
3994 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 2419/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden betreffend die provisorische Barrierfreiheit an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN/1444/2021) hier: ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Mitteilung (3152/2021) Die Bezirksvertretung Nippes hat in der Sitzung vom 17.06.2021 einen Dringlichkeitsantrag (AN/1444/2021) zur Herstellung einer provisorischen Barrierefreiheit an der Haltestelle Slaby- straße beschlossen. Laut Beschluss wird die Verwaltung mit der Installation eines barrierefrei- en Zugangs an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 beauftragt. Die Verwaltung soll eine provisorische Lichtsignalanlage für Fahrgäste am nördlichen und/oder südlichen Ende der Bahnhaltestelle der Linie 18 einrichten. Zusätzlich fordert die BV einen stufenlosen Zugang zum Bahnsteig am Ort der Querung. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob eine ebenerdige Querung realisierbar sei, damit beide Bahnsteige ebenerdig erreicht werden kön- nen. Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Mitteilung (3152/2021): Die Verwaltung hat geprüft, in welcher Form eine provisorische Zuwegung zum westlichen Bahnsteig (Fahrtrichtung stadteinwärts) der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 möglich ist und hat eine entsprechende Genehmigungsplanung mit einer ebenerdigen Zuwegung zur Einreichung bei der Technischen Aufsichtsbehörde über die Straßenbahnen erstellt. Für die Einreichung der vorgesehenen Genehmigungsplanung konnte jedoch aus Gründen der betrieblichen Sicherheit keine Zustimmung seitens der KVB erfolgen. Die Haltestelle Slabystraße befindet sich im Zugsicherungsbereich. In der Zugsicherung ist die Signalisierung für den Fahrer maßgeblich. Es erfolgt - anders als im Sichtfahrbereich - keine Sichtprüfung der zu befahrenden Strecke, da sich die Zugsicherung auf einem unabhängigen Bahnkörper befindet. Dieser ist aufgrund der Lage und Bauart vom übrigen Verkehrsraum getrennt. Somit muss das Fahrpersonal hier nicht mit querenden Personen rechnen. Durch das ebenerdige Erreichen des stadteinwärts führenden Bahnsteigs wird jedoch ein An- reiz zum illegalen Überqueren der Gleisanlage am nördlichen Ende des Bahnsteigs geschaf- fen. Wird das Gleis vom Bahnsteig aus in Höhe der geplanten Zugangsmöglichkeit betreten, kann das zwischen den Richtungsgleisen vorhandene Geländer ohne größeren Umweg um- gangen werden und verhindert somit nicht das unerlaubte Überschreiten der Gleisanlage. Dies führt zu einer erhöhten Unfallgefahr, sowohl für die querenden Personen als auch für die im Zug befindlichen Fahrgäste, die durch dann notwendige Gefahrenbremsungen zu Fall kommen können. Das unerlaubte Queren könnte nur unattraktiv und in der Folge mit einer hohen Wahrschein- lichkeit verhindert werden, wenn durch eine Verlängerung des Mittelgeländers in Richtung 2 Brücke ein deutlicher Umweg entstünde. Diese Verlängerung des Geländers ist jedoch aus technischen Gründen aufgrund der Kurvenlage nicht möglich. Eine temporäre ebenerdige Zuwegung zu den Bahnsteigen mit einer Querung der Gleise ist ausschließlich in dem Zeitraum möglich, in dem die Mülheimer Brücke für den Stadtbahnver- kehr komplett gesperrt ist und die Abfahrt der Züge an der Slabystraße in Richtung Innenstadt abwechselnd von beiden Gleisen erfolgt. Nach aktueller Planung ist die Sperrung der Brücke für den Stadtbahnverkehr für den Zeitraum vom 02.04. bis 07.11.2024 angesetzt. Die Verwaltung wird für eine ebenerdige Zuwegung zu den beiden Bahnsteigen der Haltestel- le Slabystraße der Linie 18 für den Zeitraum der Vollsperrung des Stadtbahnverkehrs auf der Mülheimer Brücke entsprechende Angebote einholen sowie eine Vergabe prüfen. Aufgrund des Eingriffs in die bestehende Stadtbahnanlage wird eine Abstimmung und Beteiligung der Technischen Aufsichtsbehörde notwendig werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2419/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 02.08.2022 17:09