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2419/2022

Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden betreffend die provisorische Barrierfreiheit an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN/1444/2021)

Mitteilung BV 22.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.06.2023, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3994 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2419/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 
 
Dringlichkeitsantrag von FDP, GUT und Klima Freunden betreffend die provisorische 
Barrierfreiheit an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 (AN/1444/2021) 
hier: ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Mitteilung (3152/2021) 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in der Sitzung vom 17.06.2021 einen Dringlichkeitsantrag 
(AN/1444/2021) zur Herstellung einer provisorischen Barrierefreiheit an der Haltestelle Slaby-
straße beschlossen. Laut Beschluss wird die Verwaltung mit der Installation eines barrierefrei-
en Zugangs an der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 beauftragt. Die Verwaltung soll eine 
provisorische Lichtsignalanlage für Fahrgäste am nördlichen und/oder südlichen Ende der 
Bahnhaltestelle der Linie 18 einrichten. Zusätzlich fordert die BV einen stufenlosen Zugang 
zum Bahnsteig am Ort der Querung. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob eine 
ebenerdige Querung realisierbar sei, damit beide Bahnsteige ebenerdig erreicht werden kön-
nen. 
 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Mitteilung (3152/2021): 
 
Die Verwaltung hat geprüft, in welcher Form eine provisorische Zuwegung zum westlichen 
Bahnsteig (Fahrtrichtung stadteinwärts) der Haltestelle Slabystraße der Linie 18 möglich ist 
und hat eine entsprechende Genehmigungsplanung mit einer ebenerdigen Zuwegung zur 
Einreichung bei der Technischen Aufsichtsbehörde über die Straßenbahnen erstellt. 
 
Für die Einreichung der vorgesehenen Genehmigungsplanung konnte jedoch aus Gründen 
der betrieblichen Sicherheit keine Zustimmung seitens der KVB erfolgen.  
 
Die Haltestelle Slabystraße befindet sich im Zugsicherungsbereich. In der Zugsicherung ist die 
Signalisierung für den Fahrer maßgeblich. Es erfolgt - anders als im Sichtfahrbereich - keine 
Sichtprüfung der zu befahrenden Strecke, da sich die Zugsicherung auf einem unabhängigen 
Bahnkörper befindet. Dieser ist aufgrund der Lage und Bauart vom übrigen Verkehrsraum 
getrennt. Somit muss das Fahrpersonal hier nicht mit querenden Personen rechnen. 
 
Durch das ebenerdige Erreichen des stadteinwärts führenden Bahnsteigs wird jedoch ein An-
reiz zum illegalen Überqueren der Gleisanlage am nördlichen Ende des Bahnsteigs geschaf-
fen. Wird das Gleis vom Bahnsteig aus in Höhe der geplanten Zugangsmöglichkeit betreten, 
kann das zwischen den Richtungsgleisen vorhandene Geländer ohne größeren Umweg um-
gangen werden und verhindert somit nicht das unerlaubte Überschreiten der Gleisanlage. 
Dies führt zu einer erhöhten Unfallgefahr, sowohl für die querenden Personen als auch für die 
im Zug befindlichen Fahrgäste, die durch dann notwendige Gefahrenbremsungen zu Fall 
kommen können.  
 
Das unerlaubte Queren könnte nur unattraktiv und in der Folge mit einer hohen Wahrschein-
lichkeit verhindert werden, wenn durch eine Verlängerung des Mittelgeländers in Richtung

2 
 
Brücke ein deutlicher Umweg entstünde. Diese Verlängerung des Geländers ist jedoch aus 
technischen Gründen aufgrund der Kurvenlage nicht möglich. 
 
Eine temporäre ebenerdige Zuwegung zu den Bahnsteigen mit einer Querung der Gleise ist 
ausschließlich in dem Zeitraum möglich, in dem die Mülheimer Brücke für den Stadtbahnver-
kehr komplett gesperrt ist und die Abfahrt der Züge an der Slabystraße in Richtung Innenstadt 
abwechselnd von beiden Gleisen erfolgt. Nach aktueller Planung ist die Sperrung der Brücke 
für den Stadtbahnverkehr für den Zeitraum vom 02.04. bis 07.11.2024 angesetzt.  
 
Die Verwaltung wird für eine ebenerdige Zuwegung zu den beiden Bahnsteigen der Haltestel-
le Slabystraße der Linie 18 für den Zeitraum der Vollsperrung des Stadtbahnverkehrs auf der 
Mülheimer Brücke entsprechende Angebote einholen sowie eine Vergabe prüfen. Aufgrund 
des Eingriffs in die bestehende Stadtbahnanlage wird eine Abstimmung und Beteiligung der 
Technischen Aufsichtsbehörde notwendig werden.

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2419/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.05.2023
Erstellt
02.08.2022 17:09