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4223/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Haltestelle Flittard Süd - Fahrgastunterstand und Beleuchtung (Az.: 02-1600-247/18) hier: Beschluss der BV 9 am 04.11.2019

Mitteilung BV 13.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.12.2020, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2922 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4223/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Haltestelle Flittard Süd - Fahrgastunterstand und 
Beleuchtung (Az.: 02-1600-247/18)  
hier: Beschluss der BV 9 vom 04.11.2019, TOP 2.2 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat am 04.11.2019 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, einen Fahrgastunterstand zu errichten und 
die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, falls nichtstädtisches Grundstück dafür genutzt werden 
muss, z.B. durch Kauf oder Pacht.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung:  
Dieser Beschluss erfolgte aufgrund der Eingabe einer Petentin, die die aus ihrer Sicht unzureichende 
Beleuchtungssituation an der Haltestelle Flittard Süd der Buslinie 250 auf der Düsseldorfer Straße 
kritisiert und den Aufbau eines Fahrgastunterstandes (FGU) fordert (vgl. Az.: 02-1600-247/18).  
 
Die Verwaltung hatte zu der Eingabe Stellung genommen und dargelegt, dass Verbesserungen an 
der Haltestellensituation zurzeit nicht möglich sind (vgl. Vorlagen-Nr. 2867/2019). Die Bezirksvertre-
tung ist dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und beauftragt die Verwaltung nunmehr 
mit der Errichtung eines FGU. 
 
Die Verwaltung hat diesen Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim erneut geprüft.  
 
Der Aufbau von FGU erfolgt im Rahmen des Werbenutzungsvertrags auf der Grundlage einer Priori-
tätenliste. Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 11.09.2017 letztmalig die Änderungen der Prio-
ritätenliste zur Aufstellung von FGU im Busbereich beschlossen. In dieser Liste ist die Haltestelle 
Flittard-Süd der Buslinie 250 nicht aufgeführt. Die dort aufgeführten Haltestellenstandorte Flittard-Süd 
beziehen sich auf die Haltestelle der KVB-Linien 151, 152 und 156 auf der Roggendorfstraße. 
 
Zudem findet der Werbenutzungsvertrag in diesem Fall keine Anwendung, da es sich bei der Düssel-
dorfer Straße in diesem Bereich um eine so genannte freie Strecke der Bundesstraße handelt, bei der 
der Straßenbaulastträger und Eigentümer der Bund ist. Öffentliche Straßen, auf denen Werbung (also 
auch Fahrgastunterstände) errichtet werden können, sind Gemeinde-, Kreisstraßen und Ortsdurch-
fahrten.  
 
Eine Pacht oder ein Ankauf eines Teilstücks ist nicht möglich (vgl. Bundesfernstraßengesetz §§ 3 und 
6). Ein FGU könnte nur mit Genehmigung des Bundes aufgestellt werden. Dieser müsste dann über 
den Aufsteller (z. B. die Firma Wall) oder das Verkehrsunternehmen (in diesem Fall die Firma Wie-
denhoff) dort beantragt werden. Hierzu fehlt jedoch derzeit die Grundlage, da wie erwähnt die Halte-
stelle Flittard-Süd nicht in der Prioritätenliste enthalten ist. 
 
Aufgrund dieser Sachlage sind aus Sicht der Verwaltung Verbesserungen der Haltestellensituation

2 
 
zurzeit leider nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4223/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.08.2020
Erstellt
03.12.2019 13:47