4223/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Haltestelle Flittard Süd - Fahrgastunterstand und Beleuchtung (Az.: 02-1600-247/18) hier: Beschluss der BV 9 am 04.11.2019
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Mitteilung BV
2922 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 4223/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Haltestelle Flittard Süd - Fahrgastunterstand und Beleuchtung (Az.: 02-1600-247/18) hier: Beschluss der BV 9 vom 04.11.2019, TOP 2.2 Die Bezirksvertretung Mülheim hat am 04.11.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, einen Fahrgastunterstand zu errichten und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, falls nichtstädtisches Grundstück dafür genutzt werden muss, z.B. durch Kauf oder Pacht.“ Mitteilung der Verwaltung: Dieser Beschluss erfolgte aufgrund der Eingabe einer Petentin, die die aus ihrer Sicht unzureichende Beleuchtungssituation an der Haltestelle Flittard Süd der Buslinie 250 auf der Düsseldorfer Straße kritisiert und den Aufbau eines Fahrgastunterstandes (FGU) fordert (vgl. Az.: 02-1600-247/18). Die Verwaltung hatte zu der Eingabe Stellung genommen und dargelegt, dass Verbesserungen an der Haltestellensituation zurzeit nicht möglich sind (vgl. Vorlagen-Nr. 2867/2019). Die Bezirksvertre- tung ist dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und beauftragt die Verwaltung nunmehr mit der Errichtung eines FGU. Die Verwaltung hat diesen Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim erneut geprüft. Der Aufbau von FGU erfolgt im Rahmen des Werbenutzungsvertrags auf der Grundlage einer Priori- tätenliste. Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 11.09.2017 letztmalig die Änderungen der Prio- ritätenliste zur Aufstellung von FGU im Busbereich beschlossen. In dieser Liste ist die Haltestelle Flittard-Süd der Buslinie 250 nicht aufgeführt. Die dort aufgeführten Haltestellenstandorte Flittard-Süd beziehen sich auf die Haltestelle der KVB-Linien 151, 152 und 156 auf der Roggendorfstraße. Zudem findet der Werbenutzungsvertrag in diesem Fall keine Anwendung, da es sich bei der Düssel- dorfer Straße in diesem Bereich um eine so genannte freie Strecke der Bundesstraße handelt, bei der der Straßenbaulastträger und Eigentümer der Bund ist. Öffentliche Straßen, auf denen Werbung (also auch Fahrgastunterstände) errichtet werden können, sind Gemeinde-, Kreisstraßen und Ortsdurch- fahrten. Eine Pacht oder ein Ankauf eines Teilstücks ist nicht möglich (vgl. Bundesfernstraßengesetz §§ 3 und 6). Ein FGU könnte nur mit Genehmigung des Bundes aufgestellt werden. Dieser müsste dann über den Aufsteller (z. B. die Firma Wall) oder das Verkehrsunternehmen (in diesem Fall die Firma Wie- denhoff) dort beantragt werden. Hierzu fehlt jedoch derzeit die Grundlage, da wie erwähnt die Halte- stelle Flittard-Süd nicht in der Prioritätenliste enthalten ist. Aufgrund dieser Sachlage sind aus Sicht der Verwaltung Verbesserungen der Haltestellensituation 2 zurzeit leider nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4223/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 03.12.2019 13:47