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Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 3281/2024 vom 04.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Nach dem Baugesetzbuch sind mehrere Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Vorhaben soll die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden und eine Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB stattfinden Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 3281/2024 Freigabedatum 04.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der gemischt genutzten Bebauung (u.a. Kindertageseinrichtung) entlang der Marienstraße, östlich der Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, südlich der Subbelrather Straße und westlich durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, dort Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der so- zialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Aufhebung des Ein- leitungsbeschlusses für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld (Session Vorlage Nr. 1296/2024) beschlossen. Vorausgegangen war ein Schreiben der Vorhabenträgerin, der Inter Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, dass eine Entwicklung des Grundstücks aufgrund veränderter wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen nicht mehr darstellbar ist. In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, für besagtes Grundstück ein Bauleit- planverfahren einzuleiten, um auch an dieser Stelle den dringend benötigten Bedarf an öffent- lich geförderten Wohnungen im Stadtgebiet Rechnung tragen zu können. Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit grundsätzlich das Recht, Bebauungs- pläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung er- forderlich ist (§ 1 Absatz 3 BauGB). Die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversor- gung der Bevölkerung mit den Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gehört dazu. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung nun nach. Ziel der Planung ist, Wohnen mit einem An- teil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen. Zusätzlich hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung am 20.06.2024 aufgefordert, folgende Ziele bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:  Kleinflächigen Einzelhandel/Nahversorgung und andere Nutzungen zu integrieren,  Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für in der Umgebung Wohnende (Quartiersgarage) zu schaffen,  Eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustel- len,  Eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen. Das ca. 0,8 ha große Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch große Parkplatzflächen vollständig versiegelt. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als WB „Besonderes Wohngebiet“ darge- stellt. Durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Das Planungsvorhaben fällt unter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL). Im weiteren Verfahren erfolgt der Nachweis der Einhaltung der Anforderun- gen der KLL. Damit geht eine Minderung von Treibhausgasemissionen gegenüber einer her- kömmlichen Planung einher. Eine vollständige Klimaneutralität wird damit nicht erreicht. Anlagen 3 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich
  • Anlage 2 Geltungsbereich

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des BebauungsplanesSüdlich Subbelrather Str/westlich HackländerStrin Köln - Ehrenfeld Maßstab 1 : 2 500
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 3281/2024 Stand: 27.08.2025 Sachstandsbericht Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die Schriftführung hinterlegt.) Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.12.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss be- schlossen und am 15.01.2025 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum vom 23. Januar 2025 bis 7. Februar 2025 einschließlich informieren. Nächste Schritte: Das Verfahren wird aktuell weiter qualifiziert Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das: entfällt

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 05.12.2024 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 10.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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