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3281/2024

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 04.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 10.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1126 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach dem Baugesetzbuch sind mehrere Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich 
vorgeschrieben. In diesem Vorhaben soll die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt werden und 
eine Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB stattfinden 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

4174 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3281/2024 
Freigabedatum 04.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld
  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der gemischt 
genutzten Bebauung (u.a. Kindertageseinrichtung) entlang der Marienstraße, östlich der 
Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, südlich der Subbelrather Straße und westlich 
durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld – Arbeitstitel: Südlich 
Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, 
dort Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der so-
zialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Aufhebung des Ein-
leitungsbeschlusses für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in 
Köln-Ehrenfeld (Session Vorlage Nr. 1296/2024) beschlossen. Vorausgegangen war ein 
Schreiben der Vorhabenträgerin, der Inter Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, 
dass eine Entwicklung des Grundstücks aufgrund veränderter wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen nicht mehr darstellbar ist. 
 
In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, für besagtes Grundstück ein Bauleit-
planverfahren einzuleiten, um auch an dieser Stelle den dringend benötigten Bedarf an öffent-
lich geförderten Wohnungen im Stadtgebiet Rechnung tragen zu können. 
 
Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit grundsätzlich das Recht, Bebauungs-
pläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung er-
forderlich ist (§ 1 Absatz 3 BauGB). Die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversor-
gung der Bevölkerung mit den Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gehört dazu.  
Diesem Auftrag kommt die Verwaltung nun nach. Ziel der Planung ist, Wohnen mit einem An-
teil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung 
gefördert werden könnten, festzusetzen.  
 
Zusätzlich hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung am 20.06.2024 aufgefordert, 
folgende Ziele bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:  
 Kleinflächigen Einzelhandel/Nahversorgung und andere Nutzungen zu integrieren,  
 Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch  Parkplätze für in der Umgebung 
Wohnende (Quartiersgarage) zu schaffen, 
 Eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustel-
len, 
 Eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen. 
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch 
große Parkplatzflächen vollständig versiegelt. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es 
nicht. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als WB „Besonderes Wohngebiet“ darge-
stellt. 
 
Durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Das Planungsvorhaben fällt unter den Anwendungsfall der Leitlinien zum Klimaschutz der 
Stadt Köln (KLL). Im weiteren Verfahren erfolgt der Nachweis der Einhaltung der Anforderun-
gen der KLL. Damit geht eine Minderung von Treibhausgasemissionen gegenüber einer her-
kömmlichen Planung einher. Eine vollständige Klimaneutralität wird damit nicht erreicht. 
 
Anlagen

3 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2  Geltungsbereich

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

930 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3281/2024
Stand: 27.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: Südlich Subbelrather Straße/westlich Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.12.2024 durch den Stadtentwicklungsausschuss be-
schlossen und am 15.01.2025 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit konnte sich 
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im 
Zeitraum vom 23. Januar 2025 bis 7. Februar 2025 einschließlich informieren. 
 
Nächste Schritte: 
Das Verfahren wird aktuell weiter qualifiziert 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das:  
entfällt

Anlage 2 Geltungsbereich

379 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des  BebauungsplanesSüdlich Subbelrather Str/westlich HackländerStrin Köln - Ehrenfeld
Maßstab  1 : 2 500

Beratungsverlauf (2)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3281/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.11.2024
Erstellt
22.10.2024 12:21