AN/1032/2025
Entwicklung und aktuelle Situation beim Wohngeld in Köln
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Linke Anfrage nach § 4
2682 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.06.2025 AN/1032/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.08.2025 Entwicklung und aktuelle Situation beim Wohngeld in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Hauptausschusssitzung zu setzen. Innerhalb der letzten Jahre wurde das Wohngeld umfassend verändert und angepasst. In Köln hat sich die Zahl der Wohngeldempfänger*innen zwischen 2022 und 2024 deutlich erhöht: von 7.011 Personen auf 14.578 im Oktober 2024 – eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Auch das finanzielle Gesamtvolumen der Leistungen ist erheblich gestiegen: Im Jahr 2022 belief sich die Summe auf 33,72 Mio. Euro, im Jahr 2023 bereits auf 68,23 Mio. Euro. Gleichzeitig kommt es weiterhin zu einer hohen Zahl an abgelehnten Anträgen: Im August 2024 wurden von 2.241 gestellten Anträgen insgesamt 1.068 abgelehnt, im September 2024 waren es 659 Ablehnungen bei 2.175 Anträgen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gründe für Ablehnungen Was sind die häufigsten Gründe für abgelehnte Wohngeldanträge? Bitte stellen Sie die Ablehnungsgründe übersichtlich dar, möglichst mit Zahlen aus den letzten Jahren (z. B. fehlendes Mindesteinkommen, unvollständige Unterlagen, Ausschluss durch andere Sozialleistungen etc.). 2. Besonders betroffene Gruppen Gibt es Gruppen, bei denen Ablehnungen überdurchschnittlich häufig vorkommen, z. B.: o Studierende, o wohnungslose Personen mit Aussicht auf eine Wohnung, o Personen mit nur sehr geringem oder unregelmäßigem Einkommen? 3. Wohngeld in Verbindung mit anderen Leistungen Wie oft wird Wohngeld als ergänzende Leistung bzw. vorrangige Leistungen gezahlt – z. B. bei Haushalten mit: o Geringer Verdienst, o Arbeitslosengeld I o Bürgergeld, o BAföG in Form eines Volldarlehens oder ohne Anspruch auf reguläres BAföG, o anderen Grundleistungen o keine Grundleistungen? 4. Wohngeldzahlungen 2024 Liegen der Verwaltung bereits Gesamtzahlen zu Wohngeldzahlungen im Jahr 2024 vor (bis einschließlich Juni)? Bitte stellen Sie diese nach Möglichkeit nach Haushalten oder Personen aufgeschlüsselt dar. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1032/2025
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 30.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 10:54