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AN/1565/2017

Chancen für Zündorf-Süd endlich nutzen!

SPD Antrag nach § 3 27.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2017, TOP 3.1.6

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

4420 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.10.2017 
 
AN/1565/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.11.2017 
 
Chancen für Zündorf-Süd endlich nutzen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag in die Tages-
ordnung des Rates am 14.11.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat unterstreicht die dringende Notwendigkeit, in der wachsenden 
Stadt für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Daher 
müssen Wohnungsbau-Potentialgebiete mit Hochdruck entwickelt werden. 
2. Der Rat bekräftigt die Notwendigkeit der Entwicklung des Potentialgebiets 
„Zündorf-Süd“. Die Schaffung von Wohnungsbau muss dabei parallel mit 
der Schaffung der notwendigen ÖPNV-Infrastruktur (Verlängerung der 
Stadtbahn-Linie 7) und übrigen verkehrlichen Infrastruktur (z.B. Entlas-
tungsstraße Zündorf mit Anbindung an die A59) erfolgen. Es muss sicher-
gestellt sein, dass das neue Wohngebiet von Anfang an für die Bewohne-
rinnen und Bewohner verkehrlich ausreichend erschlossen ist. Die dafür 
erforderlichen Prozesse und Verfahren (inkl. Gutachten zur Umweltverträg-
lichkeitsprüfung) sind wieder aufzunehmen und mit Hochdruck fortzufüh-
ren.   
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Beschleunigung der Prozesse mit 
den Fördergebern auf Bundes- und Landesebene abzustimmen, ob eine 
förderunschädliche Vorfinanzierung der Maßnahmen zur Verlängerung der 
Linie 7 (Stadt Köln und/oder Kölner Verkehrs-Betriebe) möglich ist. Paral-
lel sind die Bedingungen für eine Eigenfinanzierung darzustellen. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis zur jeweils nächsten Sitzung des 
Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirks-
vertretung Porz den aktuellen Stand zur Entwicklung von Zündorf-Süd 
darzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, bis zur jeweils ersten

- 2 - 
 
Sitzung von Verkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss und der Be-
zirksvertretung Porz im Jahr 2018 einen Zeit-/Maßnahmenplan (inkl. Be-
teiligung der Öffentlichkeit) zur städtebaulichen und verkehrlichen Ent-
wicklung von Zündorf-Süd vorzulegen.  
  
 
Begründung: 
 
Köln ist eine wachsende Stadt. Bis zum Jahr 2019 werden fast 30.000 und bis 
zum Jahr 2029 nahezu 66.000 neue Wohnungen benötigt. Die Knappheit an 
Wohnungen führt zu dem derzeitigen sehr angespannten Wohnungsmarkt mit 
steigenden Mieten und Immobilienpreisen. Auch wegen der Situation auf dem 
Wohnungsmarkt wird für Köln eine Spaltung der Stadt konstatiert (KStA v. 
22.10.2017). Die Schaffung von neuen Wohnungen, die in Köln weiterhin viel zu 
langsam erfolgt, ist das erste Mittel zur Linderung der Wohnungsnot.  
 
Die wenigen Potenzialflächen für den Wohnungsbau wie z.B. Zündorf-Süd müs-
sen daher zügig entwickelt werden. Bereits mit Ratsbeschluss vom 30.04.2013 
ist die Verwaltung beauftragt worden, alle notwendigen Schritte zur Verlänge-
rung der Linie 7 bis zur Ranzeler Straße in Zündorf-Süd einzuleiten. Dies betrifft 
sowohl das notwendige Planungsrecht nach dem Personenbeförderungsgesetz als 
auch die Finanzierung dieser Maßnahme. Ebenso sollte das Bebauungsplanver-
fahren zur Wohnungsbauentwicklung eingeleitet werden. 
 
Seitdem hemmen sich das stadtplanerische Werkstattverfahren und die Untersu-
chungen zu den verkehrlichen Infrastrukturen gegenseitig. Ein Nacheinander ist 
jedoch nicht mehr zeitgemäß. Parallele Prozesse sind erforderlich, wenn wir die 
Probleme in Köln lösen wollen.   
 
Zur Beschleunigung der Prozesse ist zu prüfen und darzustellen, ob die Verlänge-
rung der Linie 7 im Vorgriff auf zu akquirierende Fördermittel vorfinanziert oder 
aus eigenen städtischen Mitteln finanzieren werden kann und muss. Mit den För-
dergebern Land NRW und Bund sind Verfahren zu klären, um die förderrechtli-
chen Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu gestalten. Diese sind insbesondere 
an die Anforderungen von schnell wachsenden Großstädten anzupassen. Die wei-
teren stadtplanerischen und verkehrlichen Planungen sind in einem Zeit-
/Maßnahmenkatalog darzustellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

14.11.2017 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1565/2017
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
27.10.2017
Erstellt
27.10.2017 10:46