0687/2017
KölnTourismus GmbH hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
2274 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0687/2017 Freigabedatum 27.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnTourismus GmbH hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, anstelle von Frau BG Ute Berg Herrn William Wolfgramm, OB/3 ………….…………………………………………..... (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) als Mitglied in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die KölnTourismus GmbH ist 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln. Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der KölnTourismus GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, von denen sieben vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. In § 12 (Abberufung, Amtsniederlegung und Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern) ist u.a. Folgendes geregelt: „(3) Ein Mitglied des Aufsichtsrates scheidet ferner bei Wegfall der Tätigkeit, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestimmend war, aus dem Aufsichtsrat aus. (4) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, so ist für dessen restliche Amtszeit vom Entsendungsberechtigten unverzüglich ein Nachfolger zu entsenden.“ Frau Ute Berg wurde auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Roters (§113 Abs. 2 GO NRW) mit Beschluss des Rates vom 02.09.2014 in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH entsandt. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Berg aus dem Dienst der Stadt Köln zum 31.03.2017 ist ent- sprechend der o.a. Regelung umgehend ein/e Nachfolger/in zu entsenden. Die Entsendung erfolgt gemäß §113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0687/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27