V/0311/2025
Kinderrechte & Spielplätze – Maßnahmenvorschläge zum Antrag "QR-Codes auf Spielplätzen - Stärken wir den Kinderschutz in sozialen Netzwerken!"
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Anlage 1 - Auflistung der Spielplätze für Plakataktion
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Anzahl Bezirk Stadtteil Nummer Name 1 Mitte 21401 Neubrückenstraße/Promenade (= Coerdeplatz) 2 x MaxiSand 3 23306 Sankt-Josef-Kirchplatz 4 Nord Coerde 26104 Breslauer Straße 5 Kinderhaus 24707 Wienburgpark 6 26319 Fernholzstraße 7 Sprakel 26804 Volkertweg (=Tömmersweg) 8 West Gievenbeck 25118 Grüner Finger 9 25402 Goldenbergstr. 10 Albachten 25605 Am Kämpken 11 Roxel 25711 Im Seihof 12 Nienberge 25805 Gustav-Freitag-Straße 13 Hiltrup Hiltrup 25709 An der Alten Kirche 14 Hiltrup-Ost 29506 Rubensstraße 15 Berg Fidel 29106 Pictorriusstraße 16 Amelsbüren 29807 Tengenkamp 17 Südost Gremmendorf 26811 Ostpreußenstraße 18 Angelmodde 28608 Boelestraße 19 Wolbeck 28715 Holtrode inkl. Freizeitanlage (Pumptrack etc.) 20 Ost Handorf 27704 Telgenweg 21 Mauritz 24407 Schillerstraße 22 Gelmer 27602 Winkelheide Auflistung der angedachten Spielplätze für die Plakataktion zum Thema 'Sharenting'
Anlage 2 - Antrag FDP-Fraktion - QR-Codes auf Spielplätzen - Stärken wir den Kinderschutz in sozialen Netzwerken!
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Freie Demokraten FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Email: fraktion@fdp-ms.de Antrag Münster, 05.02.2024 QOR-Codes auf Spielplätzen — Stärken wir den Kinderschutz in so- zialen Netzwerken! Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für ein Modellprojekt zum Schutz der Kinderrechte, auf vier Spielplätzen in Münster QR-Codes mit Warnhinweisen zum Kinderschutz in sozialen Medien und einem Link auf eine Präventionswebsite einzurichten. 2. Es sollten möglichst gut frequentierte Spielplätze ausgesucht werden (z.B. Spielplatz Schil- lerstraße oder der Südpark). 3. Während des Modellprojekts soll die Zahl der QR-Code Aufrufe dokumentiert werden. 4. Nach sechs Monaten Projektlaufzeit soll eine Auswertung mit Beschlussvorschlag über Fortführung und mögliche Ausweitung dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorgelegt werden. Begründung: Fotos des eigenen Kindes sind schnell gemacht - als Erinnerung, für die Großeltern oder eben auch als Beitrag auf sozialen Netzwerken. Die möglichen Folgen und die Reichweite eines im sozialen Netzwerk geteilten Fotos sind kaum jemandem bewusst. Über E-Stalking, dem Darknet, Cyber-Mob- bing oder Pädokriminalität wird im Zusammenhang mit solchen vermeintlich harmlosen Fotos kaum nachgedacht. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung "Kinderschutz Schweiz" QR-Codes für Spielplätze entwi- ckelt. Diese QR-Codes kleben auf Rutschen, Schaukeln sowie Klettergerüsten und sollen dem Ver- breiten von Kinderbildern im Internet entgegenwirken. Um Eltern für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und Kinder nicht schutzlos darzustellen, soll zukünftig beim Foto-Knipsen auf dem Spielplatz eine Warnung erscheinen. Dies geschieht durch auf dem Spielplatz aufgeklebte QR-Codes, die beim Foto-Knipsen automatisch erfasst werden. Über den OR-Code erhält man einen kurzen eingeblendeten Warnhinweis und wird, wenn man das aktiviert, auf eine Präventionswebsite weitergeleitet, die rund um das Thema Kinderfotos im Netz informiert. Während des Modellprojekts sollen verlässliche Daten gesammelt werden, um eine Evaluation durchführen zu können. Dazu müssen die Besucherzahlen und die Zahl der QR-Code Aufrufe erfasst werden. " gez. Katrin Bohm FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Beschlussvorlage
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Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Kinderrechte & Spielplätze – Maßnahmenvorschläge zum Antrag "QR-Codes auf Spielplätzen -
Stärken wir den Kinderschutz in sozialen Netzwerken!"
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien greift die Grundidee aus dem Antrag "QR-
Codes auf Spielplätzen - Stärken wir den Kinderschutz in sozialen Netzwerken!" auf und nimmt zur
Kenntnis, dass an ausgewählten Spielplätzen in den Sommerferien 2025 eine Plakatkampagne zum
Thema ‚Sharenting‘ umgesetzt wird (Anlage 1).
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beauftragt die Verwaltung bei Neuplanung
bzw. bei grundlegenden Sanierungen, das Thema Kinderrechte zu berücksichtigen.
3. Der Antrag "QR-Codes auf Spielplätzen - Stärken wir den Kinderschutz in sozialen Netzwerken!"
(Anlage 2) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Plakatkampagne zum Thema ‚Sharenting‘ kann budgetneutral umgesetzt werden.
Die Entscheidung das Thema Kinderrechte bei der Neuplanung bzw. bei grundlegenden Sanierungen
von Spielplätzen zu berücksichtigen, verursacht keine unmittelbaren Kosten. Daher wird durch diese
Vorlage keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsausgabeermächtigungen getroffen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
19.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hannig
Telefon: 492-5808
HannigP@stadt-muenster.de
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Begründung:
1. Ausgangslage & aktuelle Entwicklung
Am 15.02.2024 brachte die FDP Fraktion den Antrag „QR -Codes auf Spielplätzen – Stärken wir den
Kinderschutz in sozialen Netzwerken!“ in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ein.
Der Antrag beschäftigt sich mit der Veröffentlichung von Fotos, primär von eigenen Kindern, im Inter-
net, und stellt dies in den Kontext der Kinderrechte, wobei insbesondere die darin enthaltenen
Schutzrechte fokussiert werden. Ausgehend davon wird die Verwaltung beauftragt, ein Modellprojekt
auf vier Spielplätzen zu in stallieren, wobei die Auswahl anhand der Frequentierung der Besu-
cher*innen vorgenommen werden soll. Das Modellprojekt sollte dabei aus der Entwicklung und dem
Anbringen von QR-Codes, die beim Fotografieren mit dem Handy registriert werden, bestehen. Der
QR-Code soll zum einen die fotografierende Person durch einen Warnhinweis für den Schutz von
Kindern, insbesondere in sozialen Medien sensibilisieren und zum anderen auf eine Präventions-
website weiterleiten.
In den letzten Jahren ist das Thema Kinderrechte im Allgemeinen sowie im Spezifischen auch in der
Stadt Münster immer zentraler geworden. So entwickelte beispielsweise der Kinderschutzbund im
Auftrag des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien das Konzept ‚Münster – Stadt der
Kinderrechte‘, woraus der mit der Vorlage V/0286/2023 beschlossene, Arbeitskreis Kinderrechte her-
vorging. Sichtbar für die Stadtgesellschaft waren vor allem das 24.09.2023 auf dem Domplatz sowie
15.09.2024 im Südpark stattfindende Kinderrechtefest 1. Aber auch einzelne Handl ungsbereiche ori-
entieren sich verstärkt an den Kinderrechten. Beispielsweise fokussiert die entwickelte Materialbox in
Kooperation mit Outlaw gGmbH, dem Institut für Soziale Arbeit e.V. und der Stadt Münster nicht nur
die zentralen Schutzrechte, sondern eb enso andere Kinderrechte, wie die Beteiligung (vgl. Art. 13
UN-Kinderrechtekonvention) für die Arbeit im Kinderschutz. Auch im Kontext der Präventionskette,
welche insbesondere die Übergänge zwischen Angeboten, Institutionen und Settings fokussiert, um
ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, werden die Kinderrechte als zentraler strategischen
Bezugsrahmen verwendet (vgl. Vorlage V/0142/2025).
Die Orientierung des Antrages an Spielplätzen betrifft diese in einem doppelten Aspekt. Ein Spielplatz
ist ein O rt, an dem Fotos von den (eigenen) Kindern gemacht werden. Ein Spielplatz war und ist
gleichzeitig ein Ort, an dem Kinderrechte im Mittelpunkt stehen. Um das Recht auf Spiel und Freizeit
(vgl. Art. 31 UN-KRK) beispielsweise auch im Sinne des Rechts auf Gleichheit (bspw. Art. 2 UN-KRK)
verwirklichen zu helfen, dass also alle Kinder ihr Recht auf Spiel und Freizeit wahrnehmen können,
beschäftigt sich das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mit dem Thema Inklusion auf
Spielplätzen. Die inklusive Gestaltung von Spielplätzen ist ein zentraler Baustein, um sich diesem Ziel
anzunähern (vgl. Vorlage V/0254/2025).
2. Fachliche, stadtgesellschaftliche und wirtschaftliche Einordnung des Modellprojektes
In der Bearbeitung des Antrages wurde bei einer ersten f achlichen Annäherung deutlich, dass in der
Umsetzung je nach Perspektive verschiedene Kinderrechte im Kontext der Spielplätze und des Foto-
grafierens von Kindern eine Rolle spielen können. Um für Münster eine passende Lösung zu erarbei-
ten, wurde deswegen der Arbeitskreis Kinderrechte in den fachlichen Diskurs integriert. Zielsetzung
war es, fachliche Einschätzungen der freien Träger der Jugendhilfe, verschiedene Perspektiven der
Verwaltung, Vertretungen der Zielgruppe, durch den Jugendrat sowie der Stadtelternschaft und politi-
schen Vertreter*innen zusammenzubringen und falls möglich einen Konsens zu erarbeiten.
1 Vgl. https://www.wn.de/muenster/suedpark -kinderrechtefest-familien-programm-termin-3132073
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Es bildeten sich zwei Diskussionsstränge heraus, die im Folgenden näher beschrieben und in Ab-
schnitt 3. ‚Weiteres Verfahren‘ in ihrer jeweiligen vorgeschlagenen Umsetzung erläutert werden.
A) Der eine Diskussionsstrang fokussiert das Fotografieren und Teilen von Kinderbildern, insbe-
sondere von Eltern bzw. Angehörigen. Im wissenschaftlichen Diskurs wird dabei von ‚Sharen-
ting‘ gesprochen2. Die potentiellen Risiken sind nach Steinberg3 bspw.:
Informationen, die Kinder in anderen Kontexten identifizierbar machen
Bilder, die von Dritten heruntergeladen, verändert und in Pädophilen -Foren verbreitet
werden können
Darstellung von Kindern in für sie peinlichen Situationen
Neben dem Schutzauftrag ist hervorzuheben, dass Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben
(vgl. Art. 16 UN-KRK).
Die Relevanz der Thematik ist unbestritten. In der gemeinsamen Diskussion im Arbeitskreis
Kinderrechte ging es daher darum, ob das im Antrag beschriebene Modellprojekt zielführend
im Sinne der Sensibilisierung und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Inhaltlich kam die Gruppe zu der Bewertung, dass insbesondere der Warnhinweis, der über
einen zufällig angetroffenen QR-Code zugänglich gemacht wird, ungewollt das Gefühl der Be-
vormundung vermittelt. Dadurch wird das Ziel der Sensibilisierung und Reflexion im Umgang
mit Fotos der eigenen Kinder – also eine bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen
Handeln – eher konterkariert als gefördert.
Bei der wirtschaftlichen Bewertung spielen die zwei im Antrag beschriebene Bausteine eine
Rolle, zum einen die QR-Codes an verschiedenen Spielgeräten und zum anderen die Präven-
tionswebsite. Finanziell betrachtet ist ein Druck von verschiedenen Stickern, auch wenn diese
an verschiedenen Materialien kleben müssen, wenig aufwändig und budgetneutral umsetzbar.
Da die Maßnahme jedoch längerfristig angelegt sein soll, kommen die Aufwendungen von
Pflege und Instanthaltung hinzu. Zusätzlich müsste von d er Stadt Münster, eine Präventions-
website entwickelt und gepflegt werden, um zu gewährleisten, dass die dauerhaft mithilfe von
Stickern angebrachten QR-Codes funktionstüchtig sind und bleiben. Dies wäre mit finanziel-
lem Aufwand verbunden, der vor dem Hinte rgrund der inhaltlichen Bewertung nicht verhält-
nismäßig ist.
B) Die andere Diskussion war geprägt davon, dass Spielplätze eine ideale Umgebung bieten, um
Kinderrechte insgesamt altersgerecht und spielerisch zu vermitteln. Als Räume, in denen Kin-
der sich entfalten, miteinander interagieren und ihre Umwelt selbstbestimmt erkunden können,
entsprechen sie in besonderem Maße dem Geist der UN-Kinderrechtskonvention. Neben dem
naheliegendsten Artikel 31, dem Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit und Spiel sowie auf freie
Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben, lassen sich dort zentrale Inhalte weiterer
Artikel aufgreifen, etwa das Recht auf Meinungsäußerung (Artikel 12), das Recht auf Bildung
im weiteren Sinne (Artikel 28) sowie das Recht auf Gleichheit (Artikel 2). Insbesondere der Ar-
tikel 2 wird durch eine inklusive Gestaltung von Spielplätzen (vgl. Vorlage V/0254/2025) in den
Fokus gerückt. Durch kreative Elemente wie interaktive Stationen oder thematisch gestaltete
Spielgeräte können Kinder ihre Rechte s elbst entdecken, erleben und begreifen. Ziel ist es,
Kinder frühzeitig in ihrer Selbstwahrnehmung zu stärken und ihnen das nötige Wissen zu ver-
mitteln (vgl. Artikel 42 UN-Kinderrechtskonvention), um ihre Rechte auch im Alltag aktiv wahr-
nehmen zu können.
2 Vgl. bspw. Kutscher, N. (2021): Kinderfotos im Netz. Sharenting, Kin derrechte und Elternverantwortung. In: PBJMaktuell
4/2021 [PDF]. https://www.bzkj.de/resource/blob/187300/3a0c8011b9bc75d 89ba28cd78a717b6f/20214-kinderfotos-im-netz-
data.pdf (zuletzt abgerufen: 12.03.2025)
3 Vgl. Steinberg, S. (2016): Sharenting: Children‘s Privacy in the Age of Social Media. University of Florida Levin College of
Law Research Paper No. 16-41. S. 847ff
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3. Weiteres Verfahren
Um die Logik der zwei, sich zwar am Ausgangspunkt der Kinderrechte überschneidenden Diskussio-
nen konsequent abzuschließen, bedarf es auch zweier Umsetzungsvorschläge:
A) Das Thema Sharenting, gerade im Kontext von Spielplätzen, an denen Fotos von Kindern
in unterschiedlichsten Situationen entstehen können, aufzugreifen, erscheint abgeleitet
aus dem Antrag, wissenschaftlichem Diskurs und Fachdiskussion der münsterschen Ge-
sellschaft sinnhaft. Dafür schlägt die Verwaltung vor, eine Kooperation mit dem Deutschen
Kinderhilfswerk einzugehen, das bereits vor einigen Jahren eine Kampagne zum Thema
‚Sharenting‘4 entwickelt hat, um diese an 21 ausgewählten Spielplätzen 5 zu plakatieren.
Die Kampagne nennt sich #denkenfragenposten und wurde Anfang des Jahres mit weite-
ren Materialien aufgewertet, zu welchen die Plakate mithilfe eines QR -Codes verweisen.
Die Kampagne weist auf der einen Seite auf die Gefahren hin (‚denken‘) und auf der ande-
ren Seite auf Artikel 16 ‚Recht auf Privatsphäre‘ (‚fragen‘). Durch das direkte erkennen der
Thematik, ist es eine bewusste Entscheidung von Personen, sich mit der Plakatkampagne
zu beschäftigen.
Die Plakate werden in den Sommerferien 2025 an den angegebenen Standorten aufge-
hängt. Diese Maßnahme lässt sich budget - und ressourcenneutral umsetzen, da insbe-
sondere keine Entwicklung sowie dauerhafte Pflege von QR -Codes auf den Spielplätzen
als auch der, wie im Antrag formulierten, Präventionswebsite geschehen muss.
B) Wie in Abschnitt 2B dargestellt, wurde der Antrag aus fachlicher Perspektive auch über
einzelne Kinderrechte hinaus diskutiert. Dem folgend soll auf das Ziel, welches in Artikel
42 der UN -Kinderrechtskonvention beschrieben wird, Kinderrechte bekannt zu machen
eingezahlt werden. Die Ergebnisse aus dem AK Kinderrechte wurde intensiv mit dem Amt
für Grünflächen, das für die Spielplatzgestaltung verantwortlich ist, erörtert. Die Verwaltung
schlägt deswegen vor, zunächst bei einer Neuplanung oder bei einer grundlegenden Sa-
nierung eines Spielplatzes Kinderrechte als Thema explizit vorzugeben und in diesem
Kontext Spielangebote in den Fokus zu rücken, die Kinderrechte spielerisch vermitteln.
Das Vorgehen würde am Konzept ‚Münster – Stadt der Kinderrechte‘6 anknüpfen und eine
der dort formulierten Ideen aufgreifen. Beispielhaft für die Umsetzung kann sich dabei an
dem Kinderrechteboulevard7 der Stadt Dortmund orientiert werden. Für die Wissensver-
mittlung sollen neben den Spielangeboten auch Informationstafeln mitgedacht werden.
Das Thema Kinderrechte wäre integrierter B estandteil der Planung und ohne zusätzliche
Finanzmittel umzusetzen.
Fazit:
Die vorgeschlagenen Ideen greifen die Grundidee des Antrags „QR-Codes auf Spielplätzen – Stärken
wir den Kinderschutz in sozialen Netzwerken!“ auf und entwickeln diese gleichzeiti g weiter. Es wird
dabei auf bereits erprobte und als erfolgreich bewertete Maßnahmen und Materialen aus anderen
4 Vgl. Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderfotos im Internet: Das sollten Eltern beachten.
https://www.dkhw.de/informieren/unsere -themen/kinder-und-medien/kinderfotos-im-netz/ (zuletzt abgerufen 07.04.2025)
5 Vgl. Anhang X – Standortliste der Spielplätze
6 Vgl. Kinderschutzbund (2023): Münster – Stadt der Kinderrechte. S. 33 https://www.stadt -
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=532368&type=do
7 Vgl. https://www.dortmund.de/themen/kinder -jugendliche-und-familie/kinderrechte/boulevard-der-kinderrechte/
https://dortmund -nordwaerts.de/portfolio-item/boulevard-der-kinderrechte/
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Städten bzw. Kampagnen zurückgegriffen. So können Kosten gespart und dennoch das wichtige
Thema Kinderechte in ihrer Bekanntmachung sowie das Thema ‚Sharenting' in der Stadtgesellschaft
verankert werden.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Auflistung der Spielplätze für Plakataktion
Anlage 2 Antrag FDP-Fraktion
Anlage A
2009 Zeichen
Anlage A zur V/0311/2025 Kurzüberblick Um das breite Thema der Kinderrechte sowie der im Antrag formulierte Fokus auf das Thema ‚Sharenting‘ abzubilden, werden von der Verwaltung zwei Entscheidungen vorgeschlagen. Zum einen eine Plakatkampagne, welche an den Spielplätzen für den Sommer 2025 platziert wird. Zum anderen das Thema Kinderrechte in einer Neuplanung bzw. grundlegende Sanierung von Spielflächen zu berücksichtigen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Beide Entscheidungen zahlen auf die Bekanntmachung von Kinderrechten (vgl. Art 42 UN-KRK) ein. Sie sind somit Teil des Zieles, Münster als führenden Bildungsstandortes von Europa zu etablieren. Ebenso setzt es an der Diversifizierung des Freizeit- und Sportangebotes an. Hervorzuheben ist, dass Kinderrechte auf alle Lebensbereiche von Kinder und Familien abzielen. Das Wissen um die eigenen Rechte ermöglicht diese auch einzufordern, welches auf die Lebens- qualität insgesamt Einfluss haben kann. Finanzierung Mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten verbunden; es wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsausgabeermächtigungen getroffen. Spä- tere Aufwendungen bzw. Auszahlungen werden ggf. im Rahmen der Haushaltsplanung bzw. in folgenden Vorlagen zu berücksichtigen sein. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Aus der UN-Kinderrechtskonvention leiten sich weitgehende Verpflichtungen für alle Ressorts in der Kommune ab, in dem bei allen Entscheidungen und Maßnahmen das Kindeswohl und die Interessen der jungen Menschen umfassend und ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Die Verwirklichung von Kinderrechten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention stellt somit eine komplexe und gesamtstädtische Querschnittsaufgabe dar.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
- Neubrückenstraße
- Coerdeplatz
- Volkertweg
- Tömmersweg
- Am Kämpken 11
- An der Alten Kirche 14
- Breslauer Straße 5
- Goldenbergstraße 10
- Ostpreußenstraße 18
- Fernholzstraße 7
- Schillerstraße 22
- Rubensstraße 15
- Boelestraße 19
- Domplatz
- Rothenburg 20
- Kirchplatz 4
- Kinderhaus
- Im Seihof 12
- Tengenkamp 17s
- Telgenweg 21
- Winkelheide
- Holtrode
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Details
- Aktenzeichen
- V/0311/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 08:49