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AN/1203/2025

Fledermaus-Kartografierung im Rahmen der Planung einer Windenergieanlage

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 26.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 8.1.12

Antrag Fledermaus-Kartierung

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Antrag Fledermaus-Kartierung

4666 Zeichen

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
         Köln, den 22.08.2025 
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Fledermaus-Kartografierung im Rahmen der Planung einer Windenergieanlage 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, 
nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die StEB Köln dazu auf, im Rahmen ihrer 
Planungen zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gelände des 
Großklärwerks in Stammheim eine Kartierung des Fledermausbestands in der näheren 
Umgebung des Klärwerks (insbes. im Stammheimer Schlosspark und im angrenzenden

Naturschutzgebiet/der Flittarder Rheinaue) vor der Genehmigungsplanung 
durchzuführen. 
 
Begründung: 
Die StEB hat in der Beantwortung der Anfrage AN/0767/2025 vom 23.06.2025 
(Vorlagen-Nr. 2038/25) erneut darauf hingewiesen, dass sie bisher im Rahmen ihrer 
Pläne zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gelände des Großklärwerks in 
Stammheim lediglich eine Kartierung der Vogelbestände im angrenzenden 
Naturschutzgebiet vorgenommen hat und zum Schutz der Fledermausbestände in der 
Umgebung lediglich ein Gondel-Monitoring erfolgen wird. Eine Kartierung sei im 
Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgrund von hohem Zeit-, Personal- und 
Materialaufwand bisher nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt. 
 
Bekanntermaßen hat der NABU-Stadtverband Köln bereits in einer Stellungnahme zur 
geplanten Windenergieanlage vom 03.06.2024 (einsehbar auf der Website des 
Verbandes) Folgendes mitgeteilt: 
 
„Die Gefährdung von Fledermäusen durch die geplante WEA sollte auf jeden  
 Fall untersucht werden. Durch die Gewässernähe und den alten 
Baumbestand 
im Stammheimer Schlosspark gehen wir vom Vorkommen mehrerer 
 Fledermausarten in der näheren Umgebung aus. 
Diese Untersuchung sollte unverzüglich vor der Genehmigungsplanung 
erfolgen.“ 
 
Dies begründet aus unserer Sicht die ernsthafte Besorgnis, dass der Verzicht auf eine 
Kartografierung nur unzureichend den Schutz der heimischen Fledermausbevölkerung 
- und möglicherweise auch bedrohter sowie seltener Arten - gewährleistet.  
 
Der Hinweis auf möglicherweise hohe Material- und Personalkosten überzeugt vor 
diesem Hintergrund auch nicht.  
Der NABU weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin, dass  
 
„Das Umfeld von Wochenstuben und regional bedeutsamen Lebensräumen 
kollisionsgefährdeter Fledermausarten bei Windenergieplanungen ausgespart 
bleiben (sollte).“

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-
pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/wissen/15018.html 
 
So hat auch ein Forschungsteam des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in 
einem 2023 veröffentlichten Aufsatz ausdrücklich empfohlen, dass es einen 
Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und bekannten 
Fledermausquartieren in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollte, da 
insbesondere die Gattung „Große Abendsegler“ hiervon gefährdet ist (Quelle: 
https://www.fledermausschutz.de/2023/03/16/windraeder-in-waeldern-
beeintraechtigen-bedrohte-fledermausarten/). Diese Art ist auch in Kölner Parks mit 
Altbaumbeständen anzutreffen, weswegen die Nähe zum Schlosspark - wie bereits 
oben in der Stellungnahme des NABU angesprochen - hier durchaus von erheblicher 
Relevanz ist.  
 
Sollten sich also erst nach Beginn der Genehmigungsplanung oder gar erst nach der 
Errichtung einer Windenergieanlage Anzeichen kollisionsgefährdeter und 
seltener/bedrohter Fledermausarten finden, könnte eine (erneute) längere 
Auseinandersetzung über die Art und Weise des Betriebs oder gar des 
(Weiter)Bestands des Windrads drohen. Die Kostenfolge würde sich in diesem Fall 
nicht abschätzen lassen - unsererseits besteht die Befürchtung, dass dies die 
Wirtschaftlichkeit des Projekts enorm beeinträchtigen könnte. 
 
Vor diesem Hintergrund scheint es daher wesentlich sinnvoller, von Anfang an in 
dieser Sache so viel Klarheit wie möglich zu schaffen. Denn im schlimmsten Fall 
könnten die kurzfristig eingesparten Kosten und Personalressourcen langfristig 
erheblich höhere Kosten und Personalressourcen verursachen. 
 
 
 
gez. Alexander  
Lünenbach 
gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks  
Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks  
(SPD-
Fraktionsvorsitzender) 
(CDU-
Fraktionsvorsitzender) 
(FDP)

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1203/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
26.08.2025
Erstellt
26.08.2025 09:57