AN/1203/2025
Fledermaus-Kartografierung im Rahmen der Planung einer Windenergieanlage
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Antrag Fledermaus-Kartierung
4666 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 22.08.2025
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Fledermaus-Kartografierung im Rahmen der Planung einer Windenergieanlage
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie,
nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die StEB Köln dazu auf, im Rahmen ihrer
Planungen zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gelände des
Großklärwerks in Stammheim eine Kartierung des Fledermausbestands in der näheren
Umgebung des Klärwerks (insbes. im Stammheimer Schlosspark und im angrenzenden
Naturschutzgebiet/der Flittarder Rheinaue) vor der Genehmigungsplanung
durchzuführen.
Begründung:
Die StEB hat in der Beantwortung der Anfrage AN/0767/2025 vom 23.06.2025
(Vorlagen-Nr. 2038/25) erneut darauf hingewiesen, dass sie bisher im Rahmen ihrer
Pläne zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gelände des Großklärwerks in
Stammheim lediglich eine Kartierung der Vogelbestände im angrenzenden
Naturschutzgebiet vorgenommen hat und zum Schutz der Fledermausbestände in der
Umgebung lediglich ein Gondel-Monitoring erfolgen wird. Eine Kartierung sei im
Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgrund von hohem Zeit-, Personal- und
Materialaufwand bisher nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt.
Bekanntermaßen hat der NABU-Stadtverband Köln bereits in einer Stellungnahme zur
geplanten Windenergieanlage vom 03.06.2024 (einsehbar auf der Website des
Verbandes) Folgendes mitgeteilt:
„Die Gefährdung von Fledermäusen durch die geplante WEA sollte auf jeden
Fall untersucht werden. Durch die Gewässernähe und den alten
Baumbestand
im Stammheimer Schlosspark gehen wir vom Vorkommen mehrerer
Fledermausarten in der näheren Umgebung aus.
Diese Untersuchung sollte unverzüglich vor der Genehmigungsplanung
erfolgen.“
Dies begründet aus unserer Sicht die ernsthafte Besorgnis, dass der Verzicht auf eine
Kartografierung nur unzureichend den Schutz der heimischen Fledermausbevölkerung
- und möglicherweise auch bedrohter sowie seltener Arten - gewährleistet.
Der Hinweis auf möglicherweise hohe Material- und Personalkosten überzeugt vor
diesem Hintergrund auch nicht.
Der NABU weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin, dass
„Das Umfeld von Wochenstuben und regional bedeutsamen Lebensräumen
kollisionsgefährdeter Fledermausarten bei Windenergieplanungen ausgespart
bleiben (sollte).“
Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-
pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/wissen/15018.html
So hat auch ein Forschungsteam des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in
einem 2023 veröffentlichten Aufsatz ausdrücklich empfohlen, dass es einen
Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und bekannten
Fledermausquartieren in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollte, da
insbesondere die Gattung „Große Abendsegler“ hiervon gefährdet ist (Quelle:
https://www.fledermausschutz.de/2023/03/16/windraeder-in-waeldern-
beeintraechtigen-bedrohte-fledermausarten/). Diese Art ist auch in Kölner Parks mit
Altbaumbeständen anzutreffen, weswegen die Nähe zum Schlosspark - wie bereits
oben in der Stellungnahme des NABU angesprochen - hier durchaus von erheblicher
Relevanz ist.
Sollten sich also erst nach Beginn der Genehmigungsplanung oder gar erst nach der
Errichtung einer Windenergieanlage Anzeichen kollisionsgefährdeter und
seltener/bedrohter Fledermausarten finden, könnte eine (erneute) längere
Auseinandersetzung über die Art und Weise des Betriebs oder gar des
(Weiter)Bestands des Windrads drohen. Die Kostenfolge würde sich in diesem Fall
nicht abschätzen lassen - unsererseits besteht die Befürchtung, dass dies die
Wirtschaftlichkeit des Projekts enorm beeinträchtigen könnte.
Vor diesem Hintergrund scheint es daher wesentlich sinnvoller, von Anfang an in
dieser Sache so viel Klarheit wie möglich zu schaffen. Denn im schlimmsten Fall
könnten die kurzfristig eingesparten Kosten und Personalressourcen langfristig
erheblich höhere Kosten und Personalressourcen verursachen.
gez. Alexander
Lünenbach
gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks
Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks
(SPD-
Fraktionsvorsitzender)
(CDU-
Fraktionsvorsitzender)
(FDP)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1203/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 09:57