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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Fledermaus-Kartografierung im Rahmen der Planung einer Windenergieanlage

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1203/2025 vom 26.08.2025

Stand: Am 08.09.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag Fledermaus-Kartierung

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    SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Köln, den 22.08.2025 Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Fledermaus-Kartografierung im Rahmen der Planung einer Windenergieanlage Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die StEB Köln dazu auf, im Rahmen ihrer Planungen zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gelände des Großklärwerks in Stammheim eine Kartierung des Fledermausbestands in der näheren Umgebung des Klärwerks (insbes. im Stammheimer Schlosspark und im angrenzenden Naturschutzgebiet/der Flittarder Rheinaue) vor der Genehmigungsplanung durchzuführen. Begründung: Die StEB hat in der Beantwortung der Anfrage AN/0767/2025 vom 23.06.2025 (Vorlagen-Nr. 2038/25) erneut darauf hingewiesen, dass sie bisher im Rahmen ihrer Pläne zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gelände des Großklärwerks in Stammheim lediglich eine Kartierung der Vogelbestände im angrenzenden Naturschutzgebiet vorgenommen hat und zum Schutz der Fledermausbestände in der Umgebung lediglich ein Gondel-Monitoring erfolgen wird. Eine Kartierung sei im Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgrund von hohem Zeit-, Personal- und Materialaufwand bisher nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt. Bekanntermaßen hat der NABU-Stadtverband Köln bereits in einer Stellungnahme zur geplanten Windenergieanlage vom 03.06.2024 (einsehbar auf der Website des Verbandes) Folgendes mitgeteilt: „Die Gefährdung von Fledermäusen durch die geplante WEA sollte auf jeden Fall untersucht werden. Durch die Gewässernähe und den alten Baumbestand im Stammheimer Schlosspark gehen wir vom Vorkommen mehrerer Fledermausarten in der näheren Umgebung aus. Diese Untersuchung sollte unverzüglich vor der Genehmigungsplanung erfolgen.“ Dies begründet aus unserer Sicht die ernsthafte Besorgnis, dass der Verzicht auf eine Kartografierung nur unzureichend den Schutz der heimischen Fledermausbevölkerung - und möglicherweise auch bedrohter sowie seltener Arten - gewährleistet. Der Hinweis auf möglicherweise hohe Material- und Personalkosten überzeugt vor diesem Hintergrund auch nicht. Der NABU weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin, dass „Das Umfeld von Wochenstuben und regional bedeutsamen Lebensräumen kollisionsgefährdeter Fledermausarten bei Windenergieplanungen ausgespart bleiben (sollte).“ Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und- pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/wissen/15018.html So hat auch ein Forschungsteam des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in einem 2023 veröffentlichten Aufsatz ausdrücklich empfohlen, dass es einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und bekannten Fledermausquartieren in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollte, da insbesondere die Gattung „Große Abendsegler“ hiervon gefährdet ist (Quelle: https://www.fledermausschutz.de/2023/03/16/windraeder-in-waeldern- beeintraechtigen-bedrohte-fledermausarten/). Diese Art ist auch in Kölner Parks mit Altbaumbeständen anzutreffen, weswegen die Nähe zum Schlosspark - wie bereits oben in der Stellungnahme des NABU angesprochen - hier durchaus von erheblicher Relevanz ist. Sollten sich also erst nach Beginn der Genehmigungsplanung oder gar erst nach der Errichtung einer Windenergieanlage Anzeichen kollisionsgefährdeter und seltener/bedrohter Fledermausarten finden, könnte eine (erneute) längere Auseinandersetzung über die Art und Weise des Betriebs oder gar des (Weiter)Bestands des Windrads drohen. Die Kostenfolge würde sich in diesem Fall nicht abschätzen lassen - unsererseits besteht die Befürchtung, dass dies die Wirtschaftlichkeit des Projekts enorm beeinträchtigen könnte. Vor diesem Hintergrund scheint es daher wesentlich sinnvoller, von Anfang an in dieser Sache so viel Klarheit wie möglich zu schaffen. Denn im schlimmsten Fall könnten die kurzfristig eingesparten Kosten und Personalressourcen langfristig erheblich höhere Kosten und Personalressourcen verursachen. gez. Alexander Lünenbach gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks (SPD- Fraktionsvorsitzender) (CDU- Fraktionsvorsitzender) (FDP)

Beratungsverlauf

  1. 08.09.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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