3201/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung d. Bezirksvertr. Kalk v. 05.09.2024 betr."Neuverlegung des grade fertiggestellten Straßenbelags in der Astrid-Lindgren-Allee/ Sperrung des Spielplatzes" (AN/1135/2024).
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2085 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 3201/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung d. Bezirksvertr. Kalk v. 05.09.2024 betr."Neuverlegung des grade fertiggestellten Straßenbelags in der Astrid-Lindgren-Allee/ Sperrung des Spielplatzes" (AN/1135/2024). Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen Frage 1. „Warum wurde der nach 20 Jahren, im Frühjahr 2024, fertiggestellte Straßenbelag der Astrid-Lindgren-Allee im Juli 2024 wieder aufgerissen und entsorgt, um nun sehr aufwendig erneut verlegen zu werden?“ Antwort zu Frage 1: Kurz nach der Verkehrsfreigabe haben sich Schäden an der Oberfläche der Pflastersteine herausgestellt. Die Schäden wurden kostenneutral für die Stadt Köln im Rahmen der Mängel- beseitigung durch die Baufirma beseitigt. Frage 2. „Wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese Kosten?“ Antwort zu Frage 2: Durch die Mängelbeseitigung durch die Baufirma entstehen weder der Stadt Köln noch den Anliegern Kosten. Frage 3. „Warum ist der große Spielplatz an der Astrid-Lindgren-Allee in der Sommer-und Ferienzeit so zugewachsen, dass Kinder dort kaum spielen können?“ Antwort zu Frage 3: Nach Rücksprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 - wurden die Flächen auf dem Spielplatz vor ca. 4-5 Jahre mit den dort tätigen Spielplatzpaten pflegetech- nisch abgestimmt und seitdem auch wie gewünscht gepflegt. Das Amt 67 wird aufgefordert das Pflegeintervall zu überprüfen und ggf. zu verkürzen. Frage 4. „Warum wurde dieser Spielplatz gesperrt?“ Antwort zu Frage 4: Der Spielplatz an der Astrid-Lindgren-Allee wurde grundsätzlich nicht gesperrt. Es war aller- dings nicht auf allen Zuwegungen ständig ein sicherer Betrieb möglich und es mussten des- halb einzelne Zuwegungen temporär gesperrt werden. Mindestens ein Zugang des Spielplat- zes war aber immer offen, um die Nutzung zu gewährleisten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3201/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.11.2024
- Erstellt
- 16.10.2024 12:42