1240/2019
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 29.04.2019
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BeiratsVB 2019_04_29
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Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 29.04.2019 Teilnehmer/innen: Beirat: Herr von der Stein, Frau Dr. Euler-Bertram, Herr Steßgen, Herr Meid … Verwaltung: Herr Quinders, Frau Weil, Frau Hußmann, Herr Mieth Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 1. Antrag der AWB zur Aufstellung eines stationären Toilettenhauses an der Siegburger Str. o. Nr. (südlich Ecke Herbert-Liebertz-Weg) im Bezirk 1 Beschreibung der Maßnahmen: Die AWB plant die Aufstellung eines neuen Toilettenhäuschens zur Deckung des öffentlichen Bedarfs an der Deutzer Werft. Aktuell befinden sich mehrere Dixi- Kabinen nördlich der Deutzer Werft. Diese stehen unter der Brücke im Hochwas- serschutzbereich und sollen aufgrund ihres Erscheinungsbildes langfristig ersetzt werden. Die geplante, stationäre Kabine soll aufgrund von Überflutungsgefahr nicht im Hochwasserbereich aufgestellt werden, daher soll sie nahe an der Sieg- burger Straße liegen. Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und der auf der Fläche liegende Bebauungsplan stellt in diesem Bereich Grünfläche dar. In Absprache mit 67 (Herrn Bauer) wurde ein Standort unmittelbar an der Siegburger Straße südlich der Einmündung des Herbert-Liebertz-Wegs ausge- wählt, da sich dort 1. Anschlüsse an die Versorgungsleitungen und 2. keine Bäume befinden, die für das Vorhaben gefällt werden müssten. Ein Gebüsch muss für die knapp 20 qm große Kabine entfernt werden. Als Gegenargument für die Verlegung weiter südlich außerhalb des LSGs wurde angeführt, dass die Kosten für die Leitungsverlegung nicht im Verhältnis zu den Aufstellungskosten stehen. Des Weiteren ist dort laut Angaben der AWB zu we- nig Platz für eine Doppelkabienentoilette und der Bedarf dafür ist vor allem an der geplanten Stelle da. Weiter in den Hochwasserbereich (beispielsweise unter oder angrenzend an die Deutzer Brücke) wird die AWB keine Kabine setzen, da bei Hochwasser eine Sanierung notwendig würde. Der von Seiten der UNB vor- geschlagene Standort auf der Verkehrsinsel auf der Ebene der Linie 7 ist laut AWB nicht möglich, da dieser technisch nicht umsetzbar ist, insbesondere da Aufgaben im Rahmen der täglichen Betreuung nicht gefahrenlos erledigt werden können (Anfahrt und Reinigung der Toilettenanlage) und der Standort zu nah am Standort Urbanstraße und zu weit weg vom Rheinufer ist. Das solitär bestehende, zentral gelegene LSG liegt in Deutz, unmittelbar südlich der Deutzer Brücke. Die Fläche wird durch die asphaltierte Fläche der Deutzer Werft vom LSG 13 getrennt. Die Fläche ist ein hochfrequentierter Bereich mit starkem Besucherdruck zu allen Jahreszeiten. Es ist vom Nutzungsdruck ver- gleichbar mit der Fläche am Fischmarkt und am Aachener Weiher. Unmittelbar angrenzend an die Fläche findet regelmäßig die stadtgrößte Kirmes statt. Die an- grenzende Straße ist stark frequentiert und die Linie 7 verkehrt dort zwischen Zündorf und Frechen. Eingriff / Kompensation: Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen rund 20 m² Gebüschanpflanzung dauerhaft entfernt werden. Die notwendig werdende Kompensation wird in unmittelbarer Nähe realisiert. Artenschutz: Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der Regelbrutzeit erforderlich wer- den, darf dies nur durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflan- zungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten (hier insbesondere Vogel- nester) betroffen sind. Als Regelbrutzeit ist analog § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September anzusehen. Befreiungsvoraussetzungen: Zur nötigen Versorgung mit Toilettenanlagen im hochfrequentierten Bereich der Deutzer Werft und des nördlich liegenden Rheinboulevards sowie aufgrund gleichzeitiger minimaler Beeinträchtigung der Vegetation wurde dieser Standort gewählt. Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt und als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und Verbotsbestimmungen festgesetzt sind. Somit bedarf das beantragte Vorha- ben einer Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, den Besucherinnen und Besu- chern hygienische Toilettenanlagen zur Verfügung zu stellen und die Verunreini- gung der umliegenden Grünflächen (durch Wildpinkler) einzuschränken. Das Vor- haben ist auf alternativen Flächen in der Nähe nicht realisierbar. Aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Aufstellung einer Toi- lettenanlage und des übersichtlichen und kompensierbaren Eingriffs, sind im vor- liegenden Fall, die Belange gegenüber den Naturschutzbelangen als höherrangig anzusehen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG damit als gegeben betrachtet. Entscheidung: Geht in die nächste Sitzung am 20.05.2019 2. Umnutzung einer Tennenfläche zu einer Speedskati ngbahn auf der Sportan- lage Scheibenstraße. o. Nr. (Bezirk 5) Beschreibung der Maßnahmen: Der gemeinnützige SSC Köln e.V. hat eine Tennenfläche auf der Sportanlage Scheibenstraße o. Nr. gepachtet, um diese zukünftig umzugestalten und dort eine Speedskatingbahn zu realisieren. Dafür sollen Teile der Tennenfläche (äußere Umlaufbahn) asphaltiert, der innere Bereich entsiegelt und dort Rasenfläche an- gelegt werden. Aktuell wird die Tennenfläche noch gelegentlich als Fußballplatz genutzt. Laut Aussage des Sportamtes, ist die Fläche aber verzichtbar, da der Bedarf an Fußballplätzen im Bezirk gedeckt ist. Angrenzend befinden sich zwei weitere Fußballplätze. Die Anlage wäre die erste ihrer Art im Kölner Raum und soll den praktizierenden und zukünftigen Sportlern die Möglichkeit bieten, unter professionellen Bedingungen zu trainieren und Turniere auszutragen. Zur Debatte steht aktuell, dass die Sportart bei den olympischen Spielen 2024 in Paris zur Auswahl gehören wird. Nach Auswertung der Mitgliederzahlen besteht der Bedarf nach einer geeigneten Anlage, da den Sportlern andernorts im Kölner Raum kei- ne guten Bedingungen geboten werden und die junge Sparte wieder an Mitglie- dern und Interessierten verliert. Öffentliche Parkplatzflächen kommen für den pro- fessionellen Bereich laut Vereinsaussage nicht dauerhaft in Frage, da die erwei- terten Öffnungszeiten und häufige Wochenendmärkte das regelmäßige Training nicht zulassen. Geplant ist, die Speedskatinganlage zu umzäunen, um die Sicherheit der Skater vor nicht angeleinten Hunden und umherlaufenden Fußgängern (besonders Kin- der) zu gewährleisten. Nachts soll die Anlage zum Schutz vor Vandalismus und zum Lärmschutz der nahen Wohnbevölkerung verschlossen bleiben. Der Zutritt soll Mitgliedern und Nutzern, die einen „Vertrag“ mit dem SSC Köln e.V. abge- schlossen haben, Schülern im Rahmen des Schulsports sowie Gästen bei ange- meldeten Veranstaltungen gewährt werden. Der gemeinnützige Verein ist zudem für die Verkehrssicherheit auf dem Gelände zuständig. Ein Verzicht auf den Zaun zur freien Zugänglichkeit der Anlage ist aufgrund der oben genannten Sicher- heitsaspekte nicht möglich. Die Bereitstellung einer während der Öffnungszeit permanent anwesenden, bezahlten oder ehrenamtlichen Aufsichtsperson kann laut Verein nicht gewährleistet werden. Aktuell ist der Tennenplatz nicht umzäunt, wird aber laut Aussage des Sportamtes gelegentlich für Veranstaltungen „reser- viert“ und nur dann genutzt. Eingriff / Kompensation: Ein Großteil der Tennenfläche (5050 m²) wird umgestaltet. Es findet eine Asphal- tierung für die künftige Fahrbahn statt (2800 m²) sowie eine Entsiegelung und An- legung von Rasenfläche (1700 m²). Die zugewachsenen Wege sollen von Vege- tation befreit werden und eine 100 m² große Rasenfläche soll gepflastert werden. Die Bilanzierung ist insgesamt positiv. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen vor Ort gleichen also den Eingriff aus. Artenschutz: Seitens des Artenschutzes bestehen keine Bedenken. Befreiungsvoraussetzungen: Der Flächennutzungsplan legt an der Stelle „Grünfläche mit Sondernutzung Sportfläche“ fest. Die junge Sportart hat bisher in Köln und im Umland keine geeigneten Anlagen und die Mitgliederzahl sank 2018 erstmalig, seit der Gründung des Vereins, da entsprechende Trainingsmöglichkeiten nicht bestehen. Der Bedarf am Tennen- platz ist nicht gegeben und direkt angrenzend befinden sich zwei nutzbare Fuß- ballfelder. Daher besteht dort die Möglichkeit zur Nutzung für die aufstrebende Sportart Speedskating. Vertreter des Sportamts ebenso wie der Bezirksbürgermeister betonten die Be- deutung und das Potential des Vorhabens für den Stadtteil und den Nischensport. Der SSC Köln e.V. hat zudem eine besondere Bedeutung für den Nischensport (einer der 10 mitgliederstärksten Vereine in der BRD und Gewinn von deutschen Meistertiteln in der Eliteklasse sowie mehrere Titel in Altersklassen). Der Eingriff kann vor Ort kompensiert werden und die Umnutzung der Fläche hat landschaftsrechtlich keine negativen Auswirkungen. Eine Ablehnung der Befreiung wäre eine unzumutbare Belastung für die Sport- richtung, sodass aus Sicht der Naturschutzbehörde die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.2 BNatSchG gegeben sind. Entscheidung: Geht in die nächste Sitzung. Klärung ob westliche Tennenflächen in eine Fläche für Kompensation überführt werden kann. 3. Geplantes Sommerfest im Eingangsbereich des Paul smaars (Nähe Unter- stand) am 06.07.2019 Beschreibung der Maßnahme Der am Paulsmaar ansässige Angelverein beabsichtigt, auch in diesem Jahr, und zwar am 06.07.2019, ein Sommerfest im Bereich des Vereinsgewässers Pauls- maar in K-Porz-Libur durchzuführen. Wie in den Vorjahren ist die Veranstaltung im Eingangsbereich (Nähe Unterstand) vorgesehen. Es werden ca. 80 Gäste er- wartet. Für die Veranstaltung sollen ein Grill sowie Sitzgelegenheiten und Son- nen-/Regenschutzzelte aufgestellt werden. Toiletten stehen im Unterstand zur Verfügung. Auf Lärm erzeugende Beschallung wird verzichtet. Aufgrund der bereits bestehenden Belastungen in diesem Gebiet kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 Abs. 1Nr. 2 BNatSchG NW für die jährlich stattfindende Veranstaltung erteilt werden, zumal diese auf den Eingangsbereich am Unterstand beschränkt bleibt. Entscheidung: Einstimmig zugestimmt. 4. Sanierung Spielplatz, Frongasse in Köln-Porz-Langel; hier: geänderte Pla- nung Beschreibung der Maßnahme: Die Sanierung des Spielplatzes, Frongasse, war Gegenstand der Beiratsvorbe- sprechung am 23.01.2017. Dem Vorhaben wurde damals seitens des Beirats zu- gestimmt, die erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen mit Schrei- ben vom 08.02.2017 erteilt. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens haben sich einige Änderungen ergeben. Konkret handelt es sich um folgende Maßnahmen: 1. Verlängerung des Pflasterweges bis zur Frongasse (23 qm²) 2. Anbringung eines neuen Spielplatzschildes 3. Änderung des Standorts des neu zu pflanzenden Ba umes Darüber soll der neu angelegte Spielplatz mit einem Spielplatzfest für die Lange- ler Bürger freigegeben werden. Als Termin ist der 18.05.2019 vorgesehen (alter- nativ 15.06.2019 oder 22.06.2019). Im Rahmen dieser Veranstaltung soll ein An- hänger mit Spielematerial abgestellt und Bänke und Tische aufgestellt werden. Es sollen Kaffee und Kuchen sowie Softgetränke angeboten werden. Es wird mit ca. 30 Personen gerechnet. Eingriff / Kompensation: Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde überarbeitet. Selbst nach Berücksichtigung des zusätzlichen Eingriffs durch den Pflasterweg bleibt ein Ausgleichsüberschuss vorhanden. Artenschutz Aus den Änderungen resultieren keine neuen artenschutzrechtlichen Erfordernis- se. Befreiungsvoraussetzungen: Bei den o.g. Maßnahmen handelt es sich nur um geringfügige Änderungen ge- genüber der ursprünglichen, befreiten Planung, die bis auf den Baumstandort nachvollziehbar begründet wurden. Auch die Eröffnungsfeier findet in einem verträglichen Rahmen statt, so dass das öffentliche Interesse daran als höherrangig angesehen wird, als die an dieser Stelle entgegen stehenden und zu beachtenden Naturschutzbelange. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden daher für die Punkte 1 und 2 sowie für die Eröffnungsfeier die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. Entscheidung: Einstimmig zugestimmt. Statt Umpflanzung des Baumes wird empfohlen einen neuen Baum an den ursprünglich geplanten Standort zu pflanzen. 5. Umwandlung Tennenfläche in Kunstrasen, Sportanla ge Kuhweg 20 sowie Verbindungsgang zwischen zwei Sportplätzen durch einen Gehölzstreifen, Niehl (Bezirk 5) Beschreibung der Maßnahmen: Der KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V. möchte, in Absprache mit dem Sportamt der Stadt Köln, den nicht mehr benötigten Tennenfußballplatz des SC Victoria auf der Sportanlage Kuhweg 20 in einen Kunstrasenplatz umwandeln. Die Fläche des künftigen Feldes (rund 5945 qm) ist kleiner als das Ursprungsfeld (9076 qm), die Randbereiche sollen gemäß der Planung in Rasen und Schotterrasen umgewan- delt werden. Um den momentan nicht an die restliche Sportanlage angeschlosse- nen Platz mit dieser zu verbinden, ist geplant, im Süden einen schmalen, befes- tigten Durchgang anzulegen. Dafür müssen 5 Robinien mit Stammumfängen zwi- schen 95 und 145 cm gefällt werden. Dafür werden im nördlichen Bereich der An- lage Ersatzbäume gepflanzt. Nördlich der bestehenden Anlage soll zusätzlich ei- ne versiegelte Fläche entsiegelt werden (1084 qm). Für den Hockeysport wird dabei kein Granulat (weder Kork noch Kunststoff) be- nötigt, sodass die Mikroplastik-Problematik an dieser Stelle nicht zum Tragen kommt. Im Rahmen dieser Umbaumaßnahme möchte der Verein einen Anschluss an die restliche Sportanlage schaffen. Dieser soll durch einen Gehölzstreifen erfolgen, der aktuell beide Plätze trennt. Ein 15 m breiter Durchgang ist dafür geplant. Im Rahmen dieser Maßnahmen müssen 13 Bäume gefällt werden. 3 davon sind Pappeln mit Stammumfängen zwischen 2,20 m und 2,35 m die laut Gutachten der Firma Menke von 2017 Brettwurzeln aufweisen. Die übrigen Bäume haben Stammumfänge von 0,85 und 1,50 m. Die Bäume stehen eng beieinander und sind teilweise in schlechten Zuständen, sodass voraussichtlich 4 in den kommen- den Jahren aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden müssen. Der Ge- hölzstreifen befindet sich in Mitten der künftigen Anlage und ist von außen wenig einsehbar. Das Landschaftsbild ist dadurch nicht beeinträchtigt. Die Kronen der Bestandsbäume können die entstandene Lücke schließen. Eingriff / Kompensation: Für die 5 zu fällenden Robinien werden 9 neue Bäume auf der zu entsiegelnden Fläche im nördlichen Bereich der Anlage gepflanzt. Die Randbereiche des Be- standsfeldes sollen entsiegelt und dort Rasen und Schotterrasen angelegt wer- den. Insgesamt weißt die Bilanz einen positiven Wert auf: Bestand 270 BWP, Planung 5.236 BWP = + 4.966 BWP Als Kompensation für den Eingriff in den Gehölzstreifen bietet der Verein die Pflanzung von Ersatzbäumen entlang des nordwestlichen Teils der Anlage, um den dort befindlichen Gehölzstreifen weiter zu verbreitern. Die Schaffung eines Saums wird angestrebt. Des Weiteren sollen auf der freien Fläche Obstbäume gepflanzt, zwei Wildblütenwiesen angelegt und Wildbienen angesiedelt werden. Artenschutz: Bei Entfernung der Bäume kann der Eintritt der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. Um den Eintritt der Verbotstatbestände zu vermeiden, sind die nachfolgenden Auflagen verbindlich zu berücksichtigen. - Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der R egelbrutzeit erforderlich werden, darf dies nur durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten (hier insbeson- dere Vogelnester) betroffen sind. Als Regelbrutzeit ist analog § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September anzusehen. - Als Ersatz für entfallende Fortpflanzungs- und Ru hestätten sind 4 Höhlenbrü- terkästen (Fluglochweite Ø 45 mm) in einem Umkreis von max. 1 km an Bäumen fachgerecht anzubringen. Befreiungsvoraussetzungen: Die jetzige Tennenfläche wird nicht mehr für aktiven Sport genutzt. Mit der Umnut- zung zu Kunstrasen kann der der KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V den Platz wieder der Sportnutzung (Hockeysport) zuführen. Ein geeigneter Platz für die Erweiterung des Hockeysports befindet sich nicht in angrenzender Nähe. Ein Ausweichen auf weiter entfernte Flächen stellt somit eine Belastung für die Nutzer dar. Einherge- hend mit der Umwandlung kommt es weiterhin zu einer Flächenentsieglung. Das Vorhaben hat somit keine negativen Auswirkungen und ist mit Natur und Land- schaft vereinbar. Die Eingriffe ins Gehölz können vor Ort ausgeglichen werden. Die Zusammenlegung der Plätze und die Anbindung an die Sanitäranlagen und an den für den Verein essentiellen Gastronomiebetrieb im Clubhaus ist für den KKHT Schwarz-Weiss Köln e.V. wichtig, da davon die Rentabilität entscheidend abhängt. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzung für eine Be- freiung gem. § 67 (1) Nr.2 gegeben. Entscheidung: Geht in die Sitzung 20.05.2019. Die Vermeidungs-/und Minderungsmaßnahmen sollen geprüft und dargestellt werden. Einladung Sportamt und Verein zur Vorstellung und Rückfragen. 6. Aufstellung einer Traglufthalle für drei Tennisp lätze am TV Dellbrück, Mielenforster Straße in Köln-Dellbrück Beschreibung der Maßnahme: Der TV Dellbrück 1895 e.V. möchte für das Wintertraining eine mobile Traglufthal- le über drei Tennisplätze aufstellen. Sie wird saisonal im Oktober aufgestellt und im März abgebaut. Die Halle hat die Maße 53,10 x 35,76 m und die Kuppelhöhe beträgt 9,30 m. Die Verankerung ge- schieht über Bodenanker, die im Boden verbleiben, aufrechterhalten wird die Hal- le durch ein außenstehendes Gebläse. Eingriff / Kompensation: Für das Vorhaben werden keine Gehölze oder Vegetation entfernt. Mit einer Höhe von über 9 m löst die Halle jedoch während ihrer Nutzung von Oktober bis März visuelle Beeinträchtigungen aus. Als Ausgleich wird vor Ort ein Rasenstreifen an der Zuwegung nach Osten zur Mielenforster Straße auf einer Länge von 40 m (bei einer Breite von 2,5 m; ge- samt: 100 m²) zu einer freiwachsenden Hecke umgewandelt werden, die den Be- stand ergänzt. Die Bepflanzung erfolgt mit folgenden heimischen Arten: Purpurweide, Öhrchenweide, Kornelkirsche, Hartriegel, Felsenbirne, Schwarzer Holunder, Alpenjohannisbeere, Hundsrose. Weiter sind in einem vorhandenen Grünstreifen (in dem zuletzt durch die Stadt Köln geschädigte Bäume entfernt wurden) die Pflanzung eines heimisches Laub- baumes sowie Strauchpflanzungen als Sichtschutz vorgesehen. Es handelt sich um einen Streifen ca. 12 x 3 m i.M. sowie einen 5 x 2 m Streifen (gesamt: 46 m²). Baum (Auswahl): Berg-Ahorn/ Spitz-Ahorn/ Winter-Linde/ Vogel-Kirsche in der Qualität Hoch-stamm 16-18 Sträucher (1 Stück/ 2 m²): Weißdorn, Schwarzer Holunder, Hartriegel, Kornelkir- sche, Felsenbirne. Artenschutz Nach Lage und Struktur des Vorhabenbereiches (befestigte Sportplatzfläche) kann das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders ge- schützter Tierarten und damit auch deren Tötung ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Störung durch die Errichtung der Halle ist ebenfalls nicht erkennbar. Der Eintritt der Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Befreiungsvoraussetzungen: Das Bauvorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt und als Landschaftsschutzgebiet L 25 „Freiräume und Grünverbindungen zwischen Brück, Dellbrück, Merheim und Holweide“ mit einhergehenden Verbotsbestimmungen festgesetzt ist. Somit bedarf das bean- tragte Vorhaben einer Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Land- schaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG. Durch das Aufstellen der Halle in den Wintermonaten kann der Spielbetrieb in dieser Zeit aufrechterhalten werden. Der TV Dellbrück hat zudem einen beträcht- lichen Mitgliederzuwachs erfahren. Dadurch ist auch das Bedürfnis an Trainings- und Spielbetrieb in den Wintermonaten gestiegen. Alternative Tennishallen in der Nähe sind in den Wintermonaten komplett ausgelastet oder das Angebot hat sich verkleinert. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen daher die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG vor, da die Durchführung der Vor- schriften zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Entscheidung: Beirat stimmt einstimmig mit Vorgaben zu: Die Einfriedung muss geklärt werden. (Baum Strauch) Reflektionansarme Außenhaut und Farbe klären. Sonstiges 1. Anfrage beim Amt für Landschaftspflege und Grün flächen zum Thema: Flächennutzungsplanänderungen im Geltungsbereich des Landschafts- planes Hier: Träger der Landschaftsplanung nicht Anwesend, weitere Vorge- hensweise Herr von der Stein berichtet, dass der Beirat Ende 2016 bereits darum gebe- ten hat, dass alle angedachten FNP-Änderungen, die den Landschaftsplan be- treffen, dem Beirat vorgestellt werden. In 2017 wurden daraufhin in Vorbe- sprechungen des Beirats 8 Planungskonzepte und Verfahren vorgestellt, auf die dieser Sachverhalt zu trifft und zu denen der Träger der Landschaftspla- nung (Teil-) Widersprüche formuliert hat. Aufgrund dessen wurden Seitens des Beirates Fragen an den Träger der Landschaftsplanung sowie Vorschläge zur weiteren Handhabung formuliert. Das Grünflächenamt wurde Seitens der Unteren Naturschutzbehörde um die Teilnahme an der Vorbesprechung am 29.04.2019 gebeten, um die zuvor for- mulierten Fragen und Vorschläge zu erörtern. Der Träger der Landschaftsplanung hat am heutigen Termin nicht teilgenom- men. Die Fragen konnten somit nicht geklärt werden. Der Beirat ist mit der Entscheidung des Grünflächenamtes, nicht an diesem Termin teilzunehmen nicht einverstanden und wird sich nun bezüglich der Klä- rung zum weiteren Verfahren an die Bezirksregierung wenden.
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1240/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 29.04.2019 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 29.04.2019 zur Kenntnisnahme.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1240/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.05.2019
- Erstellt
- 02.04.2019 14:39