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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "fips", vollzogene formwechselnde Umwandlung

Mitteilung Ausschuss 2616/2023 vom 21.08.2023

Stand: Am 29.08.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 21.08.2023 2616/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "fips", vollzogene formwechselnde Umwandlung des e.V. in die "fips Köln gGmbH" Wie erst im Nachgang bekannt wurde, hat die Mitgliederversammlung des „fips e.V. bereits mit Beschluss vom 31.03.2014 entschieden, den Verein im Sinne des Umwandlungsgesetzes als sogenannten „Formwechsel“ in die Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaft mit be- schränkter Haftung umzuwandeln. Die Eintragung der „fips gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung gGmbH“ er- folgte beim Amtsgericht Köln am 26.06.2014 unter HRB-Nr. 81690 mit Wirkung ab dem 01.01.2014. Zeitgleich erfolgte die Löschung des „fips e.V.“ im Vereinsregister unter VR-Nr. 11523. Seit dem Formwechsel besteht Verein in seiner neuen Rechtsform mit dem Namen „fips Köln“ als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiter. Es fand kein Rechtsträgerwechsel statt. Lediglich das sogenannte „Rechtskleid“ wurde geän- dert. Die Arbeitsverhältnisse waren nicht tangiert. Die pädagogische Fachabteilung der Verwaltung hat bestätigt, dass sich durch die vollzogene formwechselnde Umwandlung keine fachinhaltlichen Änderungen ergeben haben. Der Träger leistet weiterhin einen wesentlichen Beitrag auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Die damalige durch den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 25.01.2011 beschlossene Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe steht nicht im Widerspruch zu der neuen Rechtsform des Trägers und bleibt somit unberührt. Die „fips Köln gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ tritt als Nr. 448 in der Trägerliste der Jugendverwaltung an die Stelle des dort bisher geführten „fips e.V.“ Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 29.08.2023

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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