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2616/2023

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "fips", vollzogene formwechselnde Umwandlung

Mitteilung Ausschuss 21.08.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.08.2023, TOP 8.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1896 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 21.08.2023 
 2616/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "fips", 
vollzogene formwechselnde Umwandlung des e.V. in die "fips Köln gGmbH" 
 
Wie erst im Nachgang bekannt wurde, hat die Mitgliederversammlung des „fips e.V. bereits 
mit Beschluss vom 31.03.2014 entschieden, den Verein im Sinne des Umwandlungsgesetzes 
als sogenannten „Formwechsel“ in die Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung umzuwandeln. 
 
Die Eintragung der „fips gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung gGmbH“ er-
folgte beim Amtsgericht Köln am 26.06.2014 unter HRB-Nr. 81690 mit Wirkung ab dem 
01.01.2014. Zeitgleich erfolgte die Löschung des „fips e.V.“ im Vereinsregister unter VR-Nr. 
11523. 
 
Seit dem Formwechsel besteht Verein in seiner neuen Rechtsform mit dem Namen „fips Köln“ 
als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiter. 
Es fand kein Rechtsträgerwechsel statt. Lediglich das sogenannte „Rechtskleid“ wurde geän-
dert. Die Arbeitsverhältnisse waren nicht tangiert. 
 
Die pädagogische Fachabteilung der Verwaltung hat bestätigt, dass sich durch die vollzogene 
formwechselnde Umwandlung keine fachinhaltlichen Änderungen ergeben haben. Der Träger 
leistet weiterhin einen wesentlichen Beitrag auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
Die damalige durch den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 25.01.2011 beschlossene 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe steht nicht im Widerspruch zu der neuen 
Rechtsform des Trägers und bleibt somit unberührt. 
 
Die „fips Köln gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ tritt als Nr. 448 in der 
Trägerliste der Jugendverwaltung an die Stelle des dort bisher geführten „fips e.V.“ 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2616/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.08.2023
Erstellt
15.08.2023 13:37