2771/2022
Einsatz von Rettungsfahrzeugen im Grenzbereich Köln zu Bergisch Gladbach
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2711 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 2771/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Einsatz von Rettungsfahrzeugen im Grenzbereich Köln zu Bergisch Gladbach Zur Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1422/2022), eingegangen am 17.08.2022, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: „Ist ein Anruf weiterzuleiten, wenn Kölner Bürger*innen in der Leitstelle Bergisch Gladbach landen, oder gibt es eine schnelle unbürokratischere Kommunikation zwischen den Leitstellen?“ Zu 1: In den Randgebieten von Gebietskörperschaften kommt es aufgrund der grenzübergreifenden Mobil- funkausleuchtung (technisch bedingt) täglich und bundesweit zu Notrufen (vor allem über das Mobil- telefon), die in sogenannten Nachkreisen auflaufen. Die notrufannehmende Leitstelle einer Gebietskörperschaft prüft in der Notrufabfrage den Einsatzort und kontaktiert telefonisch die zuständige Leitstelle der Nachbargemeinde. Das Telefongespräch (Notruf) und bereits aufgenommene Daten werden unmittelbar an die zuständige Leitstelle überge- ben. Die zuständige Leitstelle entsendet die erforderlichen Rettungsmittel und leistet den Notrufenden bzw. Ersthelfenden, sofern nötig, weiter telefonische Unterstützung und Anleitung z. B. bei der Durch- führung einer Laien-Reanimation bis die Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen. Frage 2: „Gibt es Kooperationen zwischen den Leitstellen, so dass ein notärztlicher Einsatz von Bergisch Gla- dbach auch ins Kölner Stadtgebiet bzw. umgekehrt gefahren werden kann?“ Zu 2: Sofern das planerisch zuständige Rettungsmittel in einem anderen Einsatz gebunden ist, wird auto- matisch das nächstgelegene Rettungsmittel durch die Leitstelle alarmiert und entsendet. An den Grenzen der Gebietskörperschaften kommt es regelmäßig zu solch gegenseitiger Unterstützung, der sogenannten überörtlichen Hilfe, zu der die Gemeinden und Kreise gesetzlich verpflichtet sind. Frage 3: „Wie wird die notärztliche Versorgung der Bürger*innen an der Grenze zu Bergisch Gladbach ver- gleichbar zu denen in den zentraleren Veedeln sichergestellt?“ Zu 3: Die […] kreisfreien Städte sind als Trägerinnen des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerech- te und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst […] sicherzustellen (§ 6 (1) S. 1 RettG NRW). 2 Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung werden Rettungshubschrauber und bodengebunde- ne Notarzt-Einsatzfahrzeuge eingesetzt, um eine (zeit-)optimale Patientenversorgung sicherzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2771/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 24.08.2022 12:27