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2771/2022

Einsatz von Rettungsfahrzeugen im Grenzbereich Köln zu Bergisch Gladbach

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 2771/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
 
Einsatz von Rettungsfahrzeugen im Grenzbereich Köln zu Bergisch Gladbach 
Zur Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1422/2022), eingegangen am 17.08.2022, nimmt die Verwaltung 
wie folgt Stellung: 
 
 
Frage 1: 
„Ist ein Anruf weiterzuleiten, wenn Kölner Bürger*innen in der Leitstelle Bergisch Gladbach landen, 
oder gibt es eine schnelle unbürokratischere Kommunikation zwischen den Leitstellen?“ 
 
Zu 1: 
In den Randgebieten von Gebietskörperschaften kommt es aufgrund der grenzübergreifenden Mobil-
funkausleuchtung (technisch bedingt) täglich und bundesweit zu Notrufen (vor allem über das Mobil-
telefon), die in sogenannten Nachkreisen auflaufen. 
Die notrufannehmende Leitstelle einer Gebietskörperschaft prüft in der Notrufabfrage den Einsatzort 
und kontaktiert telefonisch die zuständige Leitstelle der Nachbargemeinde. Das Telefongespräch 
(Notruf) und bereits aufgenommene Daten werden unmittelbar an die zuständige Leitstelle überge-
ben. Die zuständige Leitstelle entsendet die erforderlichen Rettungsmittel und leistet den Notrufenden 
bzw. Ersthelfenden, sofern nötig, weiter telefonische Unterstützung und Anleitung z. B. bei der Durch-
führung einer Laien-Reanimation bis die Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen. 
 
 
Frage 2: 
„Gibt es Kooperationen zwischen den Leitstellen, so dass ein notärztlicher Einsatz von Bergisch Gla-
dbach auch ins Kölner Stadtgebiet bzw. umgekehrt gefahren werden kann?“ 
 
Zu 2: 
Sofern das planerisch zuständige Rettungsmittel in einem anderen Einsatz gebunden ist, wird auto-
matisch das nächstgelegene Rettungsmittel durch die Leitstelle alarmiert und entsendet. An den 
Grenzen der Gebietskörperschaften kommt es regelmäßig zu solch gegenseitiger Unterstützung, der 
sogenannten überörtlichen Hilfe, zu der die Gemeinden und Kreise gesetzlich verpflichtet sind. 
 
 
Frage 3: 
„Wie wird die notärztliche Versorgung der Bürger*innen an der Grenze zu Bergisch Gladbach ver-
gleichbar zu denen in den zentraleren Veedeln sichergestellt?“ 
 
Zu 3: 
Die […] kreisfreien Städte sind als Trägerinnen des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerech-
te und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich 
der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst […] sicherzustellen (§ 6 (1) S. 1 RettG NRW).

2 
 
Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung werden Rettungshubschrauber und bodengebunde-
ne Notarzt-Einsatzfahrzeuge eingesetzt, um eine (zeit-)optimale Patientenversorgung sicherzustellen.

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2771/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.08.2022
Erstellt
24.08.2022 12:27