V/0804/2006
Errichtung einer Fußgänger-LSA im Bereich der Zuwegung "Am Haselhof"
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Berichtsvorlage
7271 Zeichen
V/0804/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Errichtung einer Fußgänger-LSA im Bereich der Zuwegung "Am Haselhof"
Beratungsfolge
02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
02.11.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Mit gemeinsamen Antrag-Nr. 0015/2006 der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion in der Bezirks-
vertretung Münster-West vom 20.05.2006 wird die Errichtung einer Fußgängersignalanlage über
die Osthofstraße in Höhe „Am Haselhof“ angeregt und die Verwaltung gebeten, hierfür schnellst-
möglich beim Zuwendungsgeber einen Zuschussantrag für Fördermittel nach dem Gemeinde-
verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu stellen.
Bezug wird dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung an die BV-West (Schreiben 61.42.0021)
vom 22.03.2006 genommen, die in der 17 Sitzung der BV-West am 04.05.2006 erörtert wurde.
In dieser Stellungnahme hat die Verwaltung mitgeteilt: „Die Querstelle im Bereich Haselhof könn-
te mit einer Fußgängersignalanlage erfolgen. Die Einrichtung einer Fußgängersignalanlage ist
zuwendungsfähig. Die Kosten für die Einrichtung betragen 25.000,00 €. Die jährlichen Folgekos-
ten (Betriebskosten) einer Fußgängersignalanlage betragen ca. 2.000,00 €, die vollständig den
städtischen Haushalt belasten. Das Volumen der Fördermittel nach dem GVFG, das der Stadt
Münster jährlich bewilligt wird, ermöglicht nur die Realisierung von wenigen Maßnahmen. Des-
halb bleibt den Fachausschüssen des Rates vorbehalten, eine Prioritätenbildung nach gesamt-
städtischen Zielen vorzunehmen.“
Die Anmeldefrist für Maßnahmen beim Zuwendungsgeber nach dem GVFG für das Folgejahr
endet immer am 31. Mai. Unter Berücksichtigung der erforderlichen stadtweiten Prioritätenbil-
dung und deren Beratung war es der Verwaltung zeitlich nicht möglich diese am 20.05.2006 an-
geregte Lichtsignalanlage vorsorglich für das Jahr 2007 anzumelden.
Finanzierung mit Fördermitteln nach dem GVFG
Mit der Berichtsvorlage V/0556/2006 „Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ab 2007“, die am 21.09.2006 in der
BV-West beraten wurde hat die Verwaltung die beantragten Maßnahmen für 2007 und die offe-
Vorlagen-Nr.:
V/0804/2006
Auskunft erteilt:
Herr Runge
Ruf:
492 61 70
E-Mail:
RungeM@stadt-muenster.de
Datum:
10.10.2006
Öffentliche Berichtsvorlage
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nen Vorhaben in einer Liste (alphabetisch sortiert) vorgestellt. In Verbindung mit Änderungsan-
trägen im Rahmen der politischen Beratung wurde die Vorlage und die Ergänzungsvorlage
V/0556/2006/1.Erg. am 27.09.2006 im Hauptausschuss beraten.
Neben der Prioritätenbildung der Fördermaßnahmen für 2007 hat die Verwaltung mit der Vorlage
V/0556/2006 auch informiert, künftig auf die Anmeldung von GVFG-Maßnahmen zu verzichten,
deren Zuwendungssumme geringer als 100.000 € ist. GVFG-Fördermitteln sollen zukünftig vor-
dringlich auf größere und kostenintensive Vorhaben begrenzt werden, die nur mit einer finanziel-
len Unterstützung vom Land/Bund realisiert werden können. Maßnahmen unter dieser Schwelle
sollen zukünftig ausschließlich aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden und sind damit nicht
mehr dem zeitaufwendigen Regulativ für Fördermaßnahmen unterworfen.
Die mit der Stellungnahme vom 22.03.2006 in Aussicht gestellte mögliche Förderung nach dem
GVFG für die angeregte Fußgängersignalanlage ist damit nicht mehr gegeben.
Die Baukosten von ca. 25.000 € (ohne ÖV-Priorisierung und ohne eine Grüne Wellen-
Koordinierung mit den Nachbar-Fußgängersignalanlagen Osthofstraße/Am Kämpken und Ost-
hofstraße/In der Weede ; ca. 35.000 € einschließlich ÖV-Priorisierung und Grüne Wellen-
Koordinierung mit den Nachbarsignalanlagen) sind einschließlich der jährlichen Folgekosten von
ca. 2.000 €/Jahr (Betriebskosten) ausschließlich durch den städtischen Haushalt zu finanzieren
und in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Aktueller Bedarf für eine Fußgänger-Lichtsignalanlage
Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) mit den Vertretern der Fachverwaltung und der Poli-
zei hat in der Sitzung am 03.02.2006 die Verkehrsverhältnisse auf der Osthofstraße im Bereich
der Bushaltestellen „Sendener Stiege“ ausführlich diskutiert. Hierbei ist die AfV zu der Auffassung
gelangt, dass die Querung der Osthofstraße im Bereich der Haltestellen „Sendener Stiege“ mittel-
fristig nur durch eine Fußgängersignalanlage ausreichend gesichert werden kann.
Die aktuelle Notwendigkeit zur Errichtung einer solchen Fußgängerlichtsignalanlage ist nach den
gültigen Richtlinien und Empfehlungen in Abhängigkeit von den tatsächlichen Querungen zu er-
mitteln.
Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung im März 2006 ermittelt. Da-
bei wurden alle Querungen im Abschnitt Langenkamp bis Am Haselhof sowie das Verkehrsauf-
kommen der Osthofstraße mit folgendem Ergebnis festgestellt:
7.00 - 8.00 Uhr: 49 querende Fußgänger und Radfahrer; 464 Kfz/h auf der Osthofstraße
8.00 - 9.00 Uhr: 20 querende Fußgänger und Radfahrer; 353 Kfz/h auf der Osthofstraße
12.00 - 13.00 Uhr: 26 querende Fußgänger und Radfahrer; 348 Kfz/h auf der Osthofstraße
13.00 - 14.00 Uhr: 27 querende Fußgänger und Radfahrer; 341 Kfz/h auf der Osthofstraße
Die Querungen der Fußgänger und Radfahrer erfolgten zu ca. 2/3 in Höhe der Zuwegung „Am
Haselhof“ und zu ca. 1/3 im Bereich der Einmündung „Langenkamp“.
Aus der Anzahl der im Frühjahr 2006 erhobenen Querungen kann in Verbindung mit der Ver-
kehrsbelastung der Osthofstraße kein akuter Bedarf für die Fußgängerlichtsignalanlage abgelei-
tet werden. Dieser wird erfahrungsgemäß an der Osthofstraße erst ab 100 querenden Fußgän-
gern und Radfahrern gegeben sein. Es bleibt daher die weitere Wohnbauentwicklung und die
damit verbundene Zunahme der Querungen abzuwarten.
Als Auswirkung aus dem Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 – 2009 erarbeitet die Ver-
waltung zurzeit einen stadtweit gültigen Kriterienkatalog (Punktekatalog) für die Errichtung und
den Betrieb von Lichtsignalanlagen. In diesem Katalog wird neben verschiedenen Aspekten zur
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Verkehrsicherheit auch die Querungshäufigkeit und die Kfz-Belastung auf der zu querenden
Straßen Eingang finden. Die Verwaltung wird der Politik nach Abschluss der Vorarbeiten diesen
Kriterienkatalog zur Entscheidung vorlegen.
Nach der derzeitigen Situation sieht die Verwaltung keinen Bedarf für eine Fußgängerschutzan-
lage. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Kriterienkatalog für die Errichtung und den Betrieb von
Lichtsignalanlagen erst abzuwarten und anschließend über den Bedarf und die Finanzierung der
angeregten Fußgängerlichtsignalanlage zu beraten.
Die Verwaltung wird zusätzlich die Entwicklung der Baugebiete beobachten und bei Bedarf die
Anzahl der Querungen und das Verkehrsaufkommen der Osthofstraße erneut erheben
In der Zwischenzeit kann nach Auffassung der AfV den querenden Fußgängern und Radfahrern
zugemutet werden, die ca. 100 m südlich (hinter der Einmündung „Langenkamp“) gelegene Mit-
telinsel zu nutzen.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (7)
- Osthofstraße 8
- Langenkamp
- Am Haselhof
- Am Kämpken
- Sendener Stiege
- In der Weede
- Hofstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0804/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37