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V/0021/2025

Bedarfsfeststellung Ausschreibung Lernmittel

Vorlagen 15.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.02.2025, TOP 7

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3242 Zeichen

V/0021/2025 
V/0021/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bedarfsfeststellung Ausschreibung Lernmittel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stellt den Bedarf zur Beschaffung des Schulträ-
geranteils der Lernmittel/Schulbücher im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach 
§ 96 SchulG NRW fest.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren durchzuführen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 - 
2028  
1.600.000  
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produktgrup-
pe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
21.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koppelberg 
Telefon: 492-4033 
Koppelberg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0021/2025 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist gem. § 96 SchulG NRW verpflichtet, „… den Schülerinnen und Schülern […] 
nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte 
Lernmittel gemäß § 30 zum befristeten Gebrauch unentgeltlich [zu] überlassen.“  
 
Zum Schuljahr 2025/2026 muss eine Neuvergabe der Lieferung des Schulträgeranteils der Lernmittel 
(Schulbücher) für die städtischen Schulen erfolgen, da die bisherige Auftragsvergabe mit Ablauf des 
Schuljahres 2024/2025 endet.  
 
Die Ausschreibung erfolgt in einem e uropaweiten, offenen Vergabeverfahren für maximal vier Schul-
jahre bis einschließlich des Schuljahres 2028/2029 und umfasst einen Bruttobestellwert von ca. 1,6 
Mio. € je Schuljahr. 
 
Die Bestellung der Schulbücher erfolgt zentral über die Stadt Münster als Schulträger, da der Maxi-
malrabatt von 15% auf den Buchpreis gemäß Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) erst ab einer Auf-
tragssumme von 50.000 € erreicht wird. Die Stadt Münster fasst die Bestellungen der einzelnen Schu-
len so zusammen, dass dieser Auftragswert sicher überschritten wird.  
 
Aufgrund der Preisvorgabe des Buchpreisbindungsgesetzes wird die Auftragsvergabe im Losverfah-
ren erfolgen. Der Auftrag soll in 20 Lose unabhängig von der Schulform aufgeteilt werden. Je Bewer-
ber wird nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben.  
 
Die Gesamtkosten sind abhängig von der Anzahl der  Schüler*innen und schwanken somit in einem 
gewissen Maße. Bei der Ermittlung der Planwerte wurden sowohl die Ist-Werte der Vorjahre, als auch 
ein moderater Puffer für Schwankungen der Schüler*innenzahlen berücksichtigt.  
 
Gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster in der Fassung vom 18.05.2022 fallen Vergabeent-
scheidungen in die Zuständigkeit der Fachausschüsse. Diese haben vor der Initiierung von Vergabe-
verfahren über den Bedarf von konsumtiven Beschaffungen ab einer Wertgrenze von 250.000 € zu 
entscheiden. Der Ausschuss muss die Notwendigkeit der Vergabe bestätigen. Die Bedarfsfeststellung 
ist in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

867 Zeichen

Anlage A zur V/0021/2025 
Kurzüberblick 
Feststellung des Bedarfes an Lernmitteln für die städtischen Schulen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe des § 96 SchulG NRW (Leihweise Bereitstellung von Lernmit-
teln an SuS). 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt

Beratungsverlauf (1)

04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0021/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2025
Erstellt
15.01.2025 07:12