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1605/2022

Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.05.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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1069 Zeichen

20
Friedrich-
24
9 i 9 h
9 g 9 e9 f
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9 d
9 c 9 b
698700 696 694
708708 a
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702704
710
710
Frankfurter Straße
718B8
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661
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Pfaffenpfädchen
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5
653
48
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10
4
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11
9
Friedrich-Naumann-Straße
HE
HE
HE
HE
HE HE
HE
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HE
HE
HE
HE
VS
VS
2211047-11
KVz
KVz
Frankfurter Str. 720
Frankfurter Str. 716
Frankfurter Str. 718
Frankfurter Str. 714
Frankfurter Str. 712
Frankfurter Str. 710
PV-K-FRA-004
Frankfurter Str. 659
Frankfurter Str. 657
Frankfurter Str. 661
Pfaffenpfädchen 49
PV-K-FRA-002
Frankfurter Str. 667
Frankfurter Str. 665
Frankfurter Str. 655
Frankfurter Str. 653
Frankfurter Str. 651
Erstellt von:
Maßstab / Format:
Erstellt am:
1:500
jacdie
A3
07.04.2022
Frankfurter Str.659 bis 661 Bereich Bäume unter Naturschutz
Projekt: 2211047 WFK-Cluster 
069-074-076-Porz-Heumarer Str e a
Muffenloch
Zugschacht
Verteilschacht
Eigentümer Fremd
Legende:
Aktive Anlagen
Geplante Anlagen
eingemessen
nicht eingemessen
Am Coloneum 9
50829 Köln
NetCologne
GmbH
VS
ML
ZSHDD Spülbohrung
ca. 25 m
ca. 29 m
ca. 24 m
ca. 23 m

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4078 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 1605/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat erteilt die Befreiung von den Verboten der NDI-VO unter der Auflage, dass die 
Bestimmungen der RAS-LP 4 bzw. der DIN 18920 bei der Errichtung und Entfernung der Baustellen-
einrichtung sowie während der Ausführung der Maßnahme einzuhalten sind. 
 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat lehnt die Erteilung einer Befreiung von den Verboten der NDI-VO ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Problemstellung/Begründung: 
Eingriff in den Wurzelbereich eines Naturdenkmals 
Hier: NDI 705.01 (Roßkastanie) an der Frankfurter Str. 659 in 51145 Köln-Porz-Eil 
 
1. Standortbeschreibung: 
Das Naturdenkmal stockt in einem etwa 3 m breiten Grünstreifen an der Frankfurter Str. auf 
Höhe Pfaffenpfädchen, der die Fahrbahn vom parallel verlaufenden Rad- und Fußweg trennt. 
Die Baumscheibe des Baumes ist weitgehend offen und mit Gras bewachsen. Die Vitalität der 
Roßkastanie ist sehr gut. 
2. Beschreibung der Maßnahme: 
Auf dem genannten Grundstück findet ab März eine Baumaßnahme der NetCologne Gesell-
schaft für Telekommunikation mbH statt. Zum Anbinden der Häuser an das Glasfasernetz von 
NetCologne muss im Wurzelbereich des Naturdenkmals ein Kabelkanal verlegt werden. 
Die Maßnahmen werden mithilfe einer Spülbohrung nach den aktuell vorliegenden Informatio-
nen in mindestens 4,5 Meter Tiefe durchgeführt. Das Spülbohrverfahren ist eine Richtbohrtech-
nik für Horizontalbohrungen. Damit können Rohrleitungen unterirdisch verlegt werden, ohne da-
zu einen Graben ausheben zu müssen. Dem Antrag beigefügt ist eine Vorab-
Ausführungsplanung. Der Ein- bzw. Austritt der Spülbohrung befindet sich demzufolge deutlich 
außerhalb des Kronentraufbereichs und damit der als durchwurzelt anzunehmenden Fläche. 
Diese Planung steht unter dem Vorbehalt der Kenntnis von relevanten Leitungsplänen u.a. der 
StEB und der Energieversorger. Diese Leitungspläne sollen nach Rücksprache mit dem Vorha-
benträger zeitnah angefordert werden. 
Es ist in Aussicht gestellt, dass eventuelle Abweichungen von der jetzigen Ausführungsplanung 
in größeren Abständen von den Baumwurzeln bestehen werden. Die Wahrscheinlichkeit einer 
Betroffenheit von statisch oder physiologisch bedeutsamen Baumwurzeln ist in Anbetracht der 
Mindesttiefe und der Position des Eintritts bzw. Austritts der Bohrungen daher als eher gering 
anzunehmen. 
3. Eingriff/Kompensation: 
Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwendig. 
4. Artenschutz: 
Es ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller gegen die Verbote des Bundesnatur-
schutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbe-
reich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. 
5. Befreiungsvoraussetzungen: 
Der Eingriff ist notwendig und alternativlos für die Versorgung von Wohnhäusern mit einer 
schnellen Datenübertragung über Glasfaserkabel. 
Da eine zumindest geringe Beeinträchtigung der Baumwurzeln durch die Leitungsverlegung

3 
nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, wird hiermit eine Befreiung von den Verboten 
der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) beantragt. Eingriffe in den geschützten Wurzelraum der 
Naturdenkmäler können bei gleichzeitig geringer Eintrittswahrscheinlichkeit als geringfügig ein-
geschätzt werden. 
Eine Befreiung kann aus Sicht des Baumschutzes nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutz-
gesetz (BNatSchG) bei Einhaltung der Bestimmungen zum Baumschutz auf Baustellen nach 
RAS-LP 4 bzw. DIN 18920 erteilt werden.

ndi_705.01_fotos

99 Zeichen

Abbildung 1: Blick nach Nordwesten 
 
Abbildung 2: Blick nach Südost

Abbildung 3: Blick nach Süden

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1605/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.05.2022
Erstellt
11.05.2022 11:26