1605/2022
Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
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20 Friedrich- 24 9 i 9 h 9 g 9 e9 f [26] 9 d 9 c 9 b 698700 696 694 708708 a 706 a 706 702704 710 710 Frankfurter Straße 718B8 10 716 714 712 665 661 659 Pfaffenpfädchen 49 47 6 655 657 [1] [1] 5 653 48 651 643 10 4 2 11 9 Friedrich-Naumann-Straße HE HE HE HE HE HE HE HE HE HE HE HE VS VS 2211047-11 KVz KVz Frankfurter Str. 720 Frankfurter Str. 716 Frankfurter Str. 718 Frankfurter Str. 714 Frankfurter Str. 712 Frankfurter Str. 710 PV-K-FRA-004 Frankfurter Str. 659 Frankfurter Str. 657 Frankfurter Str. 661 Pfaffenpfädchen 49 PV-K-FRA-002 Frankfurter Str. 667 Frankfurter Str. 665 Frankfurter Str. 655 Frankfurter Str. 653 Frankfurter Str. 651 Erstellt von: Maßstab / Format: Erstellt am: 1:500 jacdie A3 07.04.2022 Frankfurter Str.659 bis 661 Bereich Bäume unter Naturschutz Projekt: 2211047 WFK-Cluster 069-074-076-Porz-Heumarer Str e a Muffenloch Zugschacht Verteilschacht Eigentümer Fremd Legende: Aktive Anlagen Geplante Anlagen eingemessen nicht eingemessen Am Coloneum 9 50829 Köln NetCologne GmbH VS ML ZSHDD Spülbohrung ca. 25 m ca. 29 m ca. 24 m ca. 23 m
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 1605/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat erteilt die Befreiung von den Verboten der NDI-VO unter der Auflage, dass die Bestimmungen der RAS-LP 4 bzw. der DIN 18920 bei der Errichtung und Entfernung der Baustellen- einrichtung sowie während der Ausführung der Maßnahme einzuhalten sind. Alternative: Der Naturschutzbeirat lehnt die Erteilung einer Befreiung von den Verboten der NDI-VO ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Problemstellung/Begründung: Eingriff in den Wurzelbereich eines Naturdenkmals Hier: NDI 705.01 (Roßkastanie) an der Frankfurter Str. 659 in 51145 Köln-Porz-Eil 1. Standortbeschreibung: Das Naturdenkmal stockt in einem etwa 3 m breiten Grünstreifen an der Frankfurter Str. auf Höhe Pfaffenpfädchen, der die Fahrbahn vom parallel verlaufenden Rad- und Fußweg trennt. Die Baumscheibe des Baumes ist weitgehend offen und mit Gras bewachsen. Die Vitalität der Roßkastanie ist sehr gut. 2. Beschreibung der Maßnahme: Auf dem genannten Grundstück findet ab März eine Baumaßnahme der NetCologne Gesell- schaft für Telekommunikation mbH statt. Zum Anbinden der Häuser an das Glasfasernetz von NetCologne muss im Wurzelbereich des Naturdenkmals ein Kabelkanal verlegt werden. Die Maßnahmen werden mithilfe einer Spülbohrung nach den aktuell vorliegenden Informatio- nen in mindestens 4,5 Meter Tiefe durchgeführt. Das Spülbohrverfahren ist eine Richtbohrtech- nik für Horizontalbohrungen. Damit können Rohrleitungen unterirdisch verlegt werden, ohne da- zu einen Graben ausheben zu müssen. Dem Antrag beigefügt ist eine Vorab- Ausführungsplanung. Der Ein- bzw. Austritt der Spülbohrung befindet sich demzufolge deutlich außerhalb des Kronentraufbereichs und damit der als durchwurzelt anzunehmenden Fläche. Diese Planung steht unter dem Vorbehalt der Kenntnis von relevanten Leitungsplänen u.a. der StEB und der Energieversorger. Diese Leitungspläne sollen nach Rücksprache mit dem Vorha- benträger zeitnah angefordert werden. Es ist in Aussicht gestellt, dass eventuelle Abweichungen von der jetzigen Ausführungsplanung in größeren Abständen von den Baumwurzeln bestehen werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Betroffenheit von statisch oder physiologisch bedeutsamen Baumwurzeln ist in Anbetracht der Mindesttiefe und der Position des Eintritts bzw. Austritts der Bohrungen daher als eher gering anzunehmen. 3. Eingriff/Kompensation: Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwendig. 4. Artenschutz: Es ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller gegen die Verbote des Bundesnatur- schutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbe- reich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. 5. Befreiungsvoraussetzungen: Der Eingriff ist notwendig und alternativlos für die Versorgung von Wohnhäusern mit einer schnellen Datenübertragung über Glasfaserkabel. Da eine zumindest geringe Beeinträchtigung der Baumwurzeln durch die Leitungsverlegung 3 nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, wird hiermit eine Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) beantragt. Eingriffe in den geschützten Wurzelraum der Naturdenkmäler können bei gleichzeitig geringer Eintrittswahrscheinlichkeit als geringfügig ein- geschätzt werden. Eine Befreiung kann aus Sicht des Baumschutzes nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) bei Einhaltung der Bestimmungen zum Baumschutz auf Baustellen nach RAS-LP 4 bzw. DIN 18920 erteilt werden.
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Abbildung 1: Blick nach Nordwesten Abbildung 2: Blick nach Südost Abbildung 3: Blick nach Süden
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1605/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.05.2022
- Erstellt
- 11.05.2022 11:26