V/0460/2017
Basisinformationen Jobcenter
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Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/0460/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
Hinweis:
In der 14. Sitzung des Arbeitskreises der Verwaltung mit den arbeitsmarktpolitischen Sprecheri n-
nen und Sprechern des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung am 28.03.2017 wurde die Einigung erzielt, die Basisinformationen zukünftig
nicht mehr zu jeder Ausschusssitzung zur Verfügung zu stellen. Bezogen auf das Jahr 2017 wer-
den für die Sitzungstermine 21.06.2017 und 06.09.2017 Basisinformationen eingebracht.
An das Jobcenter wurde zudem die Anforderung herangetragen, aktuellere Daten zu berichten.
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach d em SGB II grundsät z-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nac h-
träglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügu ng steht. Erst nach dieser Wartezeit
gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2016 vor. Um dem Wunsch nach aktuelleren Daten
Rechnung zu tragen, werden die Daten für die Monate Januar 2017 bis März 2017 - sofern mög-
lich - entsprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Struktu r-
daten und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
Vorlagen-Nr.:
V/0460/2017
Auskunft erteilt:
Herr Bierstedt
Ruf:
492-9000
E-Mail:
Bierstedt@stadt-muenster.de
Datum:
24.05.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0460/2017
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten werden ohne Wartezeiten veröffentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Akt u-
eller Datenstand ist hier der Monat März 2017.
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im Monat März sind nach aktueller Hochrechnung 11.53 1 Bedarfsgemeinschaften im SGB II zu
zählen, im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 2,6 % (vgl. Abbildung 1).
Hinsichtlich der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist eine Steig erung auf 16.058
Personen zu erwarten. Der Zuwachs im Bestand ist im Wesentlichen weiterhin auf die vermehrte
Einmündung von Geflüchteten in den Leistungsbezug nach dem SGB II zurück zu führen. Dies
zeigt deutlich die Veränderungsrate zu den ausländischen erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten
im Vergleich zum Vorjahr von +35% (vgl. Abbildung 1).
Strukturdaten
- Prognose
Januar
2017
Februar
2017
März
2017
Veränderung
Jan 17
- Mrz 17
März
2016
Veränderung
Mrz 16
- Mrz 17
Bedarfsgemeinschaften 11.425
11.500
11.531
0,9 %
11.239
2,6 %
Personen in Bedarfsgemeinschaften
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Männer
Frauen
15 bis 24 Jahre
25 bis 54 Jahre
55 Jahre und älter
Deutsche
Ausländer
Erwerbstätige (mit Erwerbseinkommen)
22.898 23.093 23.070 0,8 % 22.013 4,8 %
6.511 6.531 6.482 -0,5 % 6.069 6,8 %
15.376 15.607 16.058 4,4 % 14.688 9,3 %
7.770 7.875 8.121 4,5 % 7.349 10,5 %
7.605 7.730 7.936 4,4 % 7.308 8,6 %
3.039 3.100 3.195 5,1 % 2.771 15,3 %
10.140 10.159 10.086 -0,5 % 9.728 3,7 %
2.198 2.234 2.319 5,5 % 2.158 7,5 %
10.131 10.227 10.493 3,6 % 10.519 -0,2 %
5.157 5.285 5.467 6,0 % 4.041 35,3 %
4.512 4.485 4.582 1,6 % 4.396 4,2 %
Abbildung 1: Strukturdaten
Die beiden Ausgabensummen für Leistungen zum Lebensunterhalt und Leistungen für Unterkunft
und Heizung haben sich in der Prognose seit Jahresbeginn moderat erhöht (vgl. Abbildung 2).
Der überproportionale Anstieg der Leistungen zum Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr ist
auf die reguläre jährliche Rege lbedarfserhöhung zurückzuführen. Zudem verfügen viele Pers o-
nen mit Fluchtkontext über keinerlei Einkünfte, die den Anspruch auf Leistungen zum Lebensu n-
terhalt verringern könnten. Es ist davon auszugehen, dass mit dem weiteren Übertritt dieser Pe r-
sonengruppe von Übergangswohnheimen in den regulären Wohnungsmarkt auch die Kosten für
die Leistungen zur Unterkunft und Heizung steigen werden.
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Kennzahlen
- Prognose
Januar
2017
Februar
2017
März
2017
Veränderung
Jan 17
- Mrz 17
März
2016
Veränderung
Mrz 16
- Mrz 17
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert: summiert (in Mio. €)
Jahresfortschritt : kumuliert seit Jahresbeginn (in Mio. €)
K2 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Kommune)
Monatswert: summiert (in Mio. €)
Jahresfortschritt: kumuliert seit Jahresbeginn (in Mio. €)
4,58 4,60 4,65 1,5 % 4,16 11,8 %
4,58 9,18 13,83 12,45 11,0 %
4,69 4,73 4,78 1,9 % 4,59 4,1 %
4,69 9,42 14,20 13,71 3,6 %
Abbildung 2: Kennzahlen
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist zuletzt gesunken und beträgt im Monat März 2017
für beide Rechtskreise 5,5 % (vgl. Abbildung 3). Für den Rechtskreis SGB II liegt die Quote u n-
verändert bei 3,9 %.
Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II zeigt sich rückläufig bis beständig. Es sind deut-
lich weniger Arbeitslose im Bestand als im Vorjahr, jedoch ist die Zahl der jungen A rbeitslosen
um rund 40 Personen angestiegen.
Arbeitsmarkt Januar
2017
Februar
2017
März
2017
Veränderung
Jan 17
- Mrz 17
März
2016
Veränderung
Mrz 16
- Mrz 17
Arbeitslosenquote Münster (in %)
5,7
5,7
5,5
-3,5 %
5,8
-5,2 %
Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur)
Rechtskreis SGB II (Jobcenter)
Rechtskreis SGB II (Jobcenter) bis 24 Jahre
Bestand Arbeitslose SGB II
Männer
Frauen
15 bis 24 Jahre
25 bis 54 Jahre
55 Jahre und älter
Deutsche
Ausländer
Langzeitarbeitslose
1,8 1,8 1,7 -5,6 % 1,7 0,0 %
3,9 3,9 3,9 0,0 % 4,0 -2,5 %
2,6 2,6 2,6 0,0 % 2,5 4,0 %
6.367 6.323 6.327 -0,6 % 6.501 -2,7 %
3.635 3.625 3.623 -0,3 % 3.727 -2,8 %
2.732 2.698 2.704 -1,0 % 2.774 -2,5 %
544 541 542 -0,4 % 500 8,4 %
4.680 4.638 4.621 -1,3 % 4.845 -4,6 %
1.895 1.885 1.911 0,8 % 20.13 -5,1 %
4.332 4.297 4.312 -0,5 % 4.747 -9,2 %
1.994
3.572
1.984
3.548
1.980
3.586
-0,7 %
0,4 %
1.980
3.579
0,0 %
0,2 %
Abbildung 3: Arbeitsmarkt
Im Monat Dezember 2016 sind 403 Sanktionen wirksam, dies sind 21,3 % weniger als im Vorjahr
(vgl. Abbildung 4). Die Sanktionsquote liegt deutlich unter dem Vorjahreswert, sie is t von 2,8 %
auf 2,1 % gesunken und liegt deutlich unter dem Niveau von Land und Bund. Der Kürzungsb e-
trag ist zuletzt leicht angestiegen.
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Sanktionen
- KEINE Prognose
Oktober
2016
November
2016
Dezember
2016
Veränderung
Okt 16
- Dez 16
Dezember
2015
Veränderung
Dez 15
- Dez 16
Anzahl der wirksamen Sanktionen 407
386
403
-1,0 %
512
-21,3 %
Anzahl Personen mit mind. einer Sanktion
Deutsche
Ausländer
Sanktionsquote (in %)
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Durchschnittlicher Kürzungsbetrag (in €)
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
323 312 317 -1,9 % 405 -21,7 %
249 237 240 -3,6 % 330 -27,3 %
74 75 77 4,0 % 75 2,7 %
2,2
2,1
2,1
-4,5 %
2,8
-25,2 %
2,8 2,8 2,7 -3,6 % 2,9 -4,9 %
3,2 3,1 3,1 -3,1 % 3,2 -3,1 %
82,76
83,51
89,53
8,2 %
91,50
-2,2 %
103,11
108,58
102,29
108,17
104,02
108,76
0,9 %
0,2 %
102,62
107,60
1,4 %
1,1 %
Abbildung 4: Sanktionen
Im ersten Quartal 2017 wurden 223 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingelei-
tet (Abbildung 5). Im gleichen Zeitraum wurden 53 Bußgeldbescheide rechtskräftig, zudem sind
insgesamt 13 Einsprüche zu zählen.
Ordnungswidrigkeiten
Januar
2017
Februar
2017
März
2017
1.Quartal
2017
Anzahl Prüfverfahren 87
61
75
223
Anzahl rechtskräftige Bescheide
Eingegangene Einsprüche
20 10 23 53
7 2 4 13
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten
2. Zielerreichung
Die Zielplanung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein -
Westfalen (MAIS NRW) für das Jahr 2017 erf olgte ausschließlich zu den Schwerpunktthemen
Integrationen in Erwerbstätigkeit und Langzeitleistungsbezug.
a) Integrationen
Zum gesetzlichen Ziel „Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit“ wurde vereinbart, die
absolute Zahl der Integrationen ( Summe am Jahresende) um 6,2 % gegenüber dem Vorjahr zu
erhöhen. Die Prognose für den Monat März zeigt eine Abweichung hiervon um 94 Integrationen,
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das unterjährige Ziel von summiert 699 Integrationen seit Jahresbeginn wird damit derzeit nicht
erreicht (vgl. Abbildung 6).
Abbildung 6: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Ergänzend wurde mit dem MAIS NRW vereinbart, dass die Integrationsquote am Jahresende auf
dem Niveau des Vorjahres liegen soll. Dies ergibt für den Monat März einen unterjährigen Sol l-
wert von 4,5 %. Die Hochrechnung zeigt eine Abweichung von 0,6 Prozentpunkten (vgl. Abbi l-
dung 7).
Abbildung 7: Integrationsquote im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Mit dem Land wurde zum g esetzlichen Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ ve r-
einbart, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern am Jahresende 2017
nicht um mehr als 2,0 % gegenüber dem Vorjahr steigen soll. Die Prognose bis März zeigt, dass
dieses Ziel bislang erreicht und die Zielmarke überschritten wird (vgl. Abbildung 8).
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Abbildung 8: Bestand Langzeitleistungsbeziehende
Gleichzeitig wurde mit dem MAIS NRW die Vereinbarung getroffen, dass die Integrationsquote
der Langzeitleistungsbeziehenden um 2,4 % gesteigert werden soll. Hieraus ergibt sich für den
Monat März ein unterjähriger Sollwert von 3,0 %. Laut Prognose für März wird die Zielerreichung
um 0,6 Prozentpunkte verfehlt (vgl. Abbildung 9).
Abbildung 9: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 – Glossar
Anlage 2 – Mittelabfluss Eingliederungstitel
Anlage_2_Mittelabfluss_Eingliederungstitel
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Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT) Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Stand: 16.05.2017 Vermittlungsbudget 791.383,95 7,69% 249.569,42 2,42% 148.913,95 1,45% 392.900,58 3,82% Reisekosten für Meldepflichten 600,00 0,01% 199,00 0,00% 0,00 0,00% 401,00 0,00% Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.077.907,72 29,91% 1.673.218,07 16,26% 949.936,19 9,23% 454.753,46 4,42% Summe 3.869.891,67 37,60% 1.922.986,49 18,68% 1.098.850,14 10,68% 848.055,04 8,24% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) 1.764.369,78 17,14% 1.074.910,45 10,44% 105.122,46 1,02% 584.336,87 5,68% Summe 1.764.369,78 17,14% 1.074.910,45 10,44% 105.122,46 1,02% 584.336,87 5,68% Eingliederungszuschüsse (EGZ) 357.515,27 3,47% 113.233,66 1,10% 28.381,41 0,28% 215.900,20 2,10% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 20.830,55 0,20% 5.830,55 0,06% 0,00 0,00% 15.000,00 0,15% unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 609.185,00 5,92% 314.548,26 3,06% 277.019,54 2,69% 17.617,20 0,17% Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 541.530,47 5,26% 388.778,49 3,78% 49.512,42 0,48% 103.239,56 1,00% Einstiegsgeld 66.244,49 0,64% 46.225,69 0,45% 0,00 0,00% 20.018,80 0,19% Begleitende Hilfen für Selbstständige 27.600,00 0,27% 13.676,95 0,13% 8.225,00 0,08% 5.698,05 0,06% Summe 1.622.905,78 15,77% 882.293,60 8,57% 363.138,37 3,53% 377.473,81 3,67% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 465.685,40 4,52% 109.203,10 1,06% 172.764,57 1,68% 183.717,73 1,79% Einstiegsqualifizierung (EQ) 66.030,06 0,64% 39.361,26 0,38% 4.811,73 0,05% 21.857,07 0,21% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 91.479,00 0,89% 34.749,00 0,34% 26.730,00 0,26% 30.000,00 0,29% Summe 623.194,46 6,06% 183.313,36 1,78% 204.306,30 1,99% 235.574,80 2,29% Ausbildungszuschuss 30.781,15 0,30% 23.852,99 0,23% 1.928,16 0,02% 5.000,00 0,05% Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,10% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 10.000,00 0,10% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 85.701,29 0,83% 32.502,97 0,32% 10.169,49 0,10% 43.028,83 0,42% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 61.200,00 0,59% 1.200,00 0,01% 0,00 0,00% 60.000,00 0,58% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 411.895,48 4,00% 73.726,23 0,72% 292.095,33 2,84% 46.073,92 0,45% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 217.638,18 2,11% 179.304,46 1,74% 14.982,13 0,15% 23.351,59 0,23% Summe 817.216,10 7,94% 310.586,65 3,02% 319.175,11 3,10% 187.454,34 1,82% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand 948.986,48 9,22% 217.407,29 2,11% 577.497,68 5,61% 154.081,51 1,50% Summe 948.986,48 9,22% 217.407,29 2,11% 577.497,68 5,61% 154.081,51 1,50% Freie Förderung (§ 16f + 16h SGB II) 500.353,73 4,86% 182.453,89 1,77% 113.060,63 1,10% 204.839,21 1,99% Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§16h SGB II) 50.000,00 0,49% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,49% Summe 550.353,73 5,35% 182.453,89 1,77% 113.060,63 1,10% 254.839,21 2,48% Sonstiges 95.000,00 0,92% 0,00 0,00% 95.000,00 0,92% 0,00 0,00% Summe 95.000,00 0,92% 0,00 0,00% 95.000,00 0,92% 0,00 0,00% Gesamtsumme 10.291.918,00 € 100,00% 4.773.951,73 € 46,39% 2.876.150,69 € 27,95% 2.641.815,58 € 25,67% Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen Freie Förderung Sonstiges Ausgaben 2017 Mittelbindungen 2017 Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Budget % % % Verfügbares Budget %
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0460/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37