Mandari Insight

V/0460/2017

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 18.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 21.06.2017, TOP 12

Anlage_1_Glossar

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Berichtsvorlage

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Anlage_2_Mittelabfluss_Eingliederungstitel

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Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

10542 Zeichen

V/0460/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Hinweis: 
 
In der 14. Sitzung des Arbeitskreises der Verwaltung mit den arbeitsmarktpolitischen Sprecheri n-
nen und Sprechern  des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
und Arbeitsförderung am 28.03.2017 wurde die Einigung erzielt, die Basisinformationen zukünftig 
nicht mehr zu jeder Ausschusssitzung zur Verfügung zu stellen. Bezogen auf das Jahr 2017 wer-
den für die Sitzungstermine 21.06.2017 und 06.09.2017 Basisinformationen eingebracht. 
 
An das Jobcenter wurde zudem die Anforderung herangetragen, aktuellere Daten zu berichten.  
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach d em SGB II grundsät z-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies 
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nac h-
träglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügu ng steht. Erst nach dieser Wartezeit 
gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsich e-
rungsdaten für den Berichtsmonat Dezember 2016 vor. Um dem Wunsch nach aktuelleren Daten 
Rechnung zu tragen, werden die Daten für die Monate Januar 2017 bis März 2017 - sofern mög-
lich - entsprechend hoch gerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Struktu r-
daten und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den D a-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0460/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
492-9000 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.05.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0460/2017 
 
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten werden ohne Wartezeiten veröffentlicht, das Wartezeitkonzept gilt nicht. Akt u-
eller Datenstand ist hier der Monat März 2017. 
 
 
 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im Monat März sind nach aktueller Hochrechnung 11.53 1 Bedarfsgemeinschaften im SGB II zu 
zählen, im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 2,6 % (vgl. Abbildung 1).  
 
Hinsichtlich der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist eine Steig erung auf 16.058 
Personen zu erwarten. Der Zuwachs im Bestand ist im Wesentlichen weiterhin auf die vermehrte 
Einmündung von Geflüchteten in den Leistungsbezug nach dem SGB II zurück zu führen. Dies 
zeigt deutlich die Veränderungsrate zu den ausländischen erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten 
im Vergleich zum Vorjahr von +35% (vgl. Abbildung 1).  
 
Strukturdaten 
- Prognose 
 Januar  
2017 
Februar 
2017 
März  
2017 
Veränderung 
Jan 17 
-  Mrz 17 
März  
2016 
Veränderung 
Mrz 16  
- Mrz 17 
 
Bedarfsgemeinschaften 11.425 
 
11.500 
 
 
11.531 
 
 
0,9 % 
 
11.239 
 
2,6 % 
Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
   Männer 
   Frauen 
   15 bis 24 Jahre 
   25 bis 54 Jahre 
   55 Jahre und älter 
   Deutsche 
   Ausländer 
  Erwerbstätige (mit Erwerbseinkommen) 
  
22.898 23.093 23.070 0,8 % 22.013 4,8 % 
6.511 6.531 6.482 -0,5 % 6.069 6,8 % 
15.376 15.607 16.058 4,4 % 14.688 9,3 % 
7.770 7.875 8.121 4,5 % 7.349 10,5 % 
7.605 7.730 7.936 4,4 % 7.308 8,6 % 
3.039 3.100 3.195 5,1 % 2.771 15,3 % 
10.140 10.159 10.086 -0,5 % 9.728 3,7 % 
2.198 2.234 2.319 5,5 % 2.158 7,5 % 
10.131 10.227 10.493 3,6 % 10.519 -0,2 % 
5.157 5.285 5.467 6,0 % 4.041 35,3 % 
4.512 4.485 4.582 1,6 % 4.396 4,2 % 
Abbildung 1: Strukturdaten 
 
Die beiden Ausgabensummen für Leistungen zum Lebensunterhalt und Leistungen für Unterkunft 
und Heizung haben sich in der Prognose seit Jahresbeginn moderat erhöht (vgl. Abbildung 2).  
 
Der überproportionale Anstieg der Leistungen zum Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr ist 
auf die reguläre jährliche Rege lbedarfserhöhung zurückzuführen. Zudem verfügen viele Pers o-
nen mit Fluchtkontext über keinerlei Einkünfte, die den Anspruch auf Leistungen zum Lebensu n-
terhalt verringern könnten. Es ist davon auszugehen, dass mit dem weiteren Übertritt dieser Pe r-
sonengruppe von Übergangswohnheimen in den regulären Wohnungsmarkt auch die Kosten für 
die Leistungen zur Unterkunft und Heizung steigen werden.

3 
V/0460/2017 
 
Kennzahlen 
- Prognose 
  Januar  
2017 
Februar 
2017 
März  
2017 
Veränderung 
Jan 17 
-  Mrz 17 
März  
2016 
Veränderung 
Mrz 16  
- Mrz 17 
 
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund) 
 
 
     
   Monatswert: summiert (in Mio. €) 
   Jahresfortschritt : kumuliert seit Jahresbeginn (in Mio. €) 
 
K2 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Kommune) 
   Monatswert: summiert (in Mio. €) 
   Jahresfortschritt: kumuliert seit Jahresbeginn (in Mio. €) 
4,58  4,60 4,65 1,5 % 4,16 11,8 % 
4,58 9,18 13,83  12,45 11,0 % 
      
      
4,69 4,73 4,78 1,9 % 4,59 4,1 % 
4,69 9,42 14,20  13,71 3,6 % 
      
Abbildung 2: Kennzahlen 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist zuletzt gesunken und beträgt im Monat März 2017 
für beide Rechtskreise 5,5 % (vgl. Abbildung 3). Für den Rechtskreis SGB II liegt die Quote u n-
verändert bei 3,9 %.  
 
Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II zeigt sich rückläufig bis beständig. Es sind deut-
lich weniger Arbeitslose im Bestand als im Vorjahr, jedoch ist die Zahl der jungen A rbeitslosen 
um rund 40 Personen angestiegen. 
 
Arbeitsmarkt  Januar  
2017 
Februar 
2017 
März  
2017 
Veränderung 
Jan 17 
-  Mrz 17 
März  
2016 
Veränderung 
Mrz 16  
- Mrz 17 
 
Arbeitslosenquote Münster (in %) 
 
5,7 
 
5,7 
 
5,5 
 
-3,5 % 
 
5,8 
 
-5,2 % 
   Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 
   Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 
   Rechtskreis SGB II (Jobcenter) bis 24 Jahre 
 
Bestand Arbeitslose SGB II 
   Männer 
   Frauen 
   15 bis 24 Jahre 
   25 bis 54 Jahre 
   55 Jahre und älter 
   Deutsche 
   Ausländer 
  Langzeitarbeitslose 
1,8 1,8 1,7 -5,6 % 1,7 0,0 % 
3,9 3,9 3,9 0,0 % 4,0 -2,5 % 
2,6 2,6 2,6 0,0 % 2,5 4,0 % 
      
6.367 6.323 6.327 -0,6 % 6.501 -2,7 % 
3.635 3.625 3.623 -0,3 % 3.727 -2,8 % 
2.732 2.698 2.704 -1,0 % 2.774 -2,5 % 
544 541 542 -0,4 % 500 8,4 % 
4.680 4.638 4.621 -1,3 % 4.845 -4,6 % 
1.895 1.885 1.911 0,8 % 20.13 -5,1 % 
4.332 4.297 4.312 -0,5 % 4.747 -9,2 % 
1.994 
3.572 
1.984 
3.548 
1.980 
3.586 
-0,7 % 
0,4 % 
1.980 
3.579 
0,0 % 
0,2 % 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt 
 
Im Monat Dezember 2016 sind 403 Sanktionen wirksam, dies sind 21,3 % weniger als im Vorjahr 
(vgl. Abbildung 4). Die Sanktionsquote liegt deutlich unter dem Vorjahreswert, sie is t von 2,8 % 
auf 2,1 % gesunken und liegt deutlich unter dem Niveau von Land und Bund. Der Kürzungsb e-
trag ist zuletzt leicht angestiegen.

4 
V/0460/2017 
 
Sanktionen 
- KEINE Prognose 
 Oktober 
2016 
November 
2016 
Dezember  
2016 
Veränderung 
Okt 16 
-  Dez 16 
Dezember  
2015 
Veränderung 
Dez 15 
- Dez 16 
 
Anzahl der wirksamen Sanktionen 407 
 
386 
 
403 
 
-1,0 % 
 
512 
 
-21,3 % 
Anzahl Personen mit mind. einer Sanktion 
Deutsche 
Ausländer 
 
Sanktionsquote (in %) 
Münster 
Nordrhein-Westfalen 
Deutschland 
 
Durchschnittlicher Kürzungsbetrag (in €) 
Münster 
Nordrhein-Westfalen 
Deutschland 
323 312 317 -1,9 % 405 -21,7 % 
249 237 240 -3,6 % 330 -27,3 % 
74 75 77 4,0 % 75 2,7 % 
      
 
2,2 
 
2,1 
 
2,1 
 
-4,5 % 
 
2,8 
 
-25,2 % 
2,8 2,8 2,7 -3,6 % 2,9 -4,9 % 
3,2 3,1 3,1 -3,1 % 3,2 -3,1 % 
      
      
 
82,76 
 
83,51 
 
89,53 
 
8,2 % 
 
91,50 
 
-2,2 % 
103,11 
108,58 
102,29 
108,17 
104,02 
108,76 
0,9 % 
0,2 % 
102,62 
107,60 
1,4 % 
1,1 % 
Abbildung 4: Sanktionen 
 
Im ersten Quartal 2017 wurden 223 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingelei-
tet (Abbildung 5). Im gleichen Zeitraum wurden 53 Bußgeldbescheide rechtskräftig, zudem sind 
insgesamt 13 Einsprüche zu zählen. 
 
Ordnungswidrigkeiten 
 
 Januar  
2017 
Februar  
2017 
März  
2017 
1.Quartal 
2017 
 
Anzahl Prüfverfahren 87 
 
61 
 
75 
 
223 
Anzahl rechtskräftige Bescheide 
Eingegangene Einsprüche 
20 10 23 53 
7 2 4 13 
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten 
 
 
2. Zielerreichung 
 
Die Zielplanung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein -
Westfalen (MAIS NRW) für das Jahr 2017 erf olgte ausschließlich zu den Schwerpunktthemen 
Integrationen in Erwerbstätigkeit und Langzeitleistungsbezug.  
 
 
a) Integrationen 
 
Zum gesetzlichen Ziel „Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit“ wurde vereinbart, die 
absolute Zahl der Integrationen ( Summe am Jahresende) um 6,2 % gegenüber dem Vorjahr zu 
erhöhen. Die Prognose für den Monat März zeigt eine Abweichung hiervon um 94 Integrationen,

5 
V/0460/2017 
 
das unterjährige Ziel von summiert 699 Integrationen seit Jahresbeginn wird damit derzeit nicht 
erreicht (vgl. Abbildung 6). 
 
Abbildung 6: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
Ergänzend wurde mit dem MAIS NRW vereinbart, dass die Integrationsquote am Jahresende auf 
dem Niveau des Vorjahres liegen  soll. Dies ergibt für den Monat März einen unterjährigen Sol l-
wert von 4,5 %. Die Hochrechnung zeigt eine Abweichung von 0,6 Prozentpunkten (vgl. Abbi l-
dung 7). 
 
Abbildung 7: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Mit dem Land wurde zum g esetzlichen Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ ve r-
einbart, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern am Jahresende 2017 
nicht um mehr als 2,0 % gegenüber dem Vorjahr steigen soll. Die Prognose bis März zeigt, dass 
dieses Ziel bislang erreicht und die Zielmarke überschritten  wird (vgl. Abbildung 8).

6 
V/0460/2017 
 
Abbildung 8: Bestand Langzeitleistungsbeziehende 
 
Gleichzeitig wurde mit dem MAIS NRW die Vereinbarung getroffen, dass die Integrationsquote 
der Langzeitleistungsbeziehenden um 2,4 % gesteigert werden soll. Hieraus ergibt sich für den 
Monat März ein unterjähriger Sollwert von 3,0 %. Laut Prognose für März wird die Zielerreichung 
um 0,6 Prozentpunkte verfehlt (vgl. Abbildung 9). 
 
Abbildung 9: Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende 
 
 
In Vertretung  
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Glossar 
Anlage 2 – Mittelabfluss Eingliederungstitel

Anlage_2_Mittelabfluss_Eingliederungstitel

3459 Zeichen

Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT)
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
Stand: 16.05.2017
Vermittlungsbudget 791.383,95 7,69% 249.569,42 2,42% 148.913,95 1,45% 392.900,58 3,82%
Reisekosten für Meldepflichten 600,00 0,01% 199,00 0,00% 0,00 0,00% 401,00 0,00%
Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.077.907,72 29,91% 1.673.218,07 16,26% 949.936,19 9,23% 454.753,46 4,42%
Summe 3.869.891,67 37,60% 1.922.986,49 18,68% 1.098.850,14 10,68% 848.055,04 8,24%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) 1.764.369,78 17,14% 1.074.910,45 10,44% 105.122,46 1,02% 584.336,87 5,68%
Summe 1.764.369,78 17,14% 1.074.910,45 10,44% 105.122,46 1,02% 584.336,87 5,68%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 357.515,27 3,47% 113.233,66 1,10% 28.381,41 0,28% 215.900,20 2,10%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 20.830,55 0,20% 5.830,55 0,06% 0,00 0,00% 15.000,00 0,15%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 609.185,00 5,92% 314.548,26 3,06% 277.019,54 2,69% 17.617,20 0,17%
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 541.530,47 5,26% 388.778,49 3,78% 49.512,42 0,48% 103.239,56 1,00%
Einstiegsgeld 66.244,49 0,64% 46.225,69 0,45% 0,00 0,00% 20.018,80 0,19%
Begleitende Hilfen für Selbstständige 27.600,00 0,27% 13.676,95 0,13% 8.225,00 0,08% 5.698,05 0,06%
Summe 1.622.905,78 15,77% 882.293,60 8,57% 363.138,37 3,53% 377.473,81 3,67%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 465.685,40 4,52% 109.203,10 1,06% 172.764,57 1,68% 183.717,73 1,79%
Einstiegsqualifizierung (EQ) 66.030,06 0,64% 39.361,26 0,38% 4.811,73 0,05% 21.857,07 0,21%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 91.479,00 0,89% 34.749,00 0,34% 26.730,00 0,26% 30.000,00 0,29%
Summe 623.194,46 6,06% 183.313,36 1,78% 204.306,30 1,99% 235.574,80 2,29%
Ausbildungszuschuss 30.781,15 0,30% 23.852,99 0,23% 1.928,16 0,02% 5.000,00 0,05%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,10% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 10.000,00 0,10%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 85.701,29 0,83% 32.502,97 0,32% 10.169,49 0,10% 43.028,83 0,42%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 61.200,00 0,59% 1.200,00 0,01% 0,00 0,00% 60.000,00 0,58%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 411.895,48 4,00% 73.726,23 0,72% 292.095,33 2,84% 46.073,92 0,45%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 217.638,18 2,11% 179.304,46 1,74% 14.982,13 0,15% 23.351,59 0,23%
Summe 817.216,10 7,94% 310.586,65 3,02% 319.175,11 3,10% 187.454,34 1,82%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand 948.986,48 9,22% 217.407,29 2,11% 577.497,68 5,61% 154.081,51 1,50%
Summe 948.986,48 9,22% 217.407,29 2,11% 577.497,68 5,61% 154.081,51 1,50%
Freie Förderung (§ 16f + 16h SGB II) 500.353,73 4,86% 182.453,89 1,77% 113.060,63 1,10% 204.839,21 1,99%
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§16h SGB II) 50.000,00 0,49% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 50.000,00 0,49%
Summe 550.353,73 5,35% 182.453,89 1,77% 113.060,63 1,10% 254.839,21 2,48%
Sonstiges 95.000,00 0,92% 0,00 0,00% 95.000,00 0,92% 0,00 0,00%
Summe 95.000,00 0,92% 0,00 0,00% 95.000,00 0,92% 0,00 0,00%
Gesamtsumme 10.291.918,00 € 100,00% 4.773.951,73 € 46,39% 2.876.150,69 € 27,95% 2.641.815,58 € 25,67%
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen
Freie Förderung
Sonstiges
Ausgaben 2017 Mittelbindungen 2017
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Budget % % % Verfügbares Budget %

Beratungsverlauf (1)

21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0460/2017
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37