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2573/2019

Mitteilung über eine Resolution des Integrationsrates

Mitteilung BV 31.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.09.2019, TOP 10.2.6

Anlage 1, Auszug BP Resolution zur Standortdiskussion NSU Mahnmal

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Mitteilung BV

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Anlage 2, Resolution des Integrationsrates Köln zur Diskussion um den Standort des Denkmals zu den Anschlägen des NSU in Köln

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Anlage 1, Auszug BP Resolution zur Standortdiskussion NSU Mahnmal

1597 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Herr Vetter 
Telefon:  (0221) 221-23195  
Fax       :  (0221) 221-6523195 
E-Mail:  andreas.vetter@stadt-koeln.de  
Datum: 26.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
17.06.2019  
öffentlich 
6.1 Resolution zur Diskussion um den Standort des Denkmals zu den An-
schlägen des NSU in Köln 
AN/0777/2019 
 
Beschluss: 
 
Der Integrationsrat Köln bittet  
 Frau Oberbürgermeisterin Reker  
- bei den Eigentümern auf eine schnelle Umsetzung einer Bebauung des Grund-
stückes zu dringen,  
- und dabei auf die Beachtung der beim städtebaulichen Werkstattverfahren wie-
derholt gemachten Planungsziele bzgl. eines Denkmalstandortes hinzuweisen,  
- bzw. die Umsetzung der vom Vorsitzenden des Beratungs- und Begleitgremi-
ums   Herrn Prof. Wachten benannten Maßgaben aus dem städtebaulichen 
Werkstattverfahren bzgl. eines Denkmalortes einzufordern, 
 die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung Mülheim, ihrer stadtpolitischen 
Verantwortung im Sinne einer angemessenen Erinnerungskultur gerecht zu wer-
den, und zum gegebenen Zeitpunkt mit entsprechenden Beschlüssen eine Plat-
zierung des Denkmals zu den NSU-Anschlägen an der Ecke Keupstraße/ Schan-
zenstraße sicher zu stellen, 
 die Eigentümergemeinschaft des Grundstückes, sich ihrer stadtgesellschaftlichen 
Verantwortung zu stellen und eine Realisierung des Denkmals an dem Ort zu er-
möglichen, der im Rahmen des städtebaulichen Werkstattverfahrens von Beginn 
an dafür favorisiert wurde. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig (bei einer Enthaltung) zugestimmt

Mitteilung BV

1717 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer  31.07.2019 
 2573/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 
 
Mitteilung über eine Resolution des Integrationsrates 
Der Integrationsrat Köln hat in seiner Sitzung am 17.6.2019 folgenden Resolutionstext zur Diskussion 
um den Standort des Denkmals zu den Anschlägen des NSU in Köln einstimmig (bei einer Enthal-
tung) verabschiedet: 
 
„Der Integrationsrat Köln bittet  
 Frau Oberbürgermeisterin Reker  
- bei den Eigentümern auf eine schnelle Umsetzung einer Bebauung des Grundstückes an der 
Keupstraße / Schanzenstraße zu dringen,  
- und dabei auf die Beachtung der beim städtebaulichen Werkstattverfahren wiederholt ge-
machten Planungsziele bzgl. eines Denkmalstandortes hinzuweisen, 
- bzw. die Umsetzung der vom Vorsitzenden des Beratungs- und Begleitgremiums Herrn Prof. 
Wachten benannten Maßgaben aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren bzgl. eines 
Denkmalortes einzufordern, 
 die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung Mülheim, ihrer stadtpolitischen Verant-
wortung im Sinne einer angemessenen Erinnerungskultur gerecht zu werden, und zum ge-
gebenen Zeitpunkt mit entsprechenden Beschlüssen eine Platzierung des Denkmals zu 
den NSU-Anschlägen an der Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße sicher zu stellen, 
 die Eigentümergemeinschaft des Grundstückes, sich ihrer stadtgesellschaftlichen Verantwortung 
zu stellen und eine Realisierung des Denkmals an dem Ort zu ermöglichen, der im Rahmen des 
städtebaulichen Werkstattverfahrens von Beginn an dafür favorisiert wurde.“ 
 
Anlage: 
- Auszug aus dem Beschlussprotokoll 
- Resolutionstext 
 
 
Gez. Dr. Keller

Anlage 2, Resolution des Integrationsrates Köln zur Diskussion um den Standort des Denkmals zu den Anschlägen des NSU in Köln

12383 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
Resolution des Integrationsrates Köln 
zur Diskussion um den Standort des Denkmals  
zu den Anschlägen des NSU in Köln 
 
Einstimmig verabschiedet in der Sitzung am 17.06.2019 
Der Integrationsrat Köln bittet  
• Frau Oberbürgermeisterin Reker  
- bei den Eigentümern auf eine schnelle Umsetzung einer Bebauung des Grundstückes 
an der Keupstraße / Schanzenstraße zu dringen,  
- und dabei auf die Beachtung der beim städtebaulichen Werkstattverfahren wiederholt 
gemachten Planungsziele bzgl. eines Denkmalstandortes hinzuweisen, 
- bzw. die Umsetzung der vom Vorsitzenden des Beratungs- und Begleitgremiums   
Herrn Prof. Wachten benannten Maßgaben aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren 
bzgl. eines Denkmalortes einzufordern, 
• die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung  Mülheim, ihrer stadtpolitischen Ver- 
antwortung im Sinne einer angemessenen Erinnerungskultur gerecht zu werden, und 
zum gegebenen Zeitpunkt mit entsprechenden Beschlüssen eine Platzierung des Denk- 
mals zu den NSU-Anschlägen an der Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße sicher zu stel- 
len, 
• die Eigentümergemeinschaft des Grundstückes, sich ihrer stadtgesellschaftlichen Ver- 
antwortung zu stellen und eine Realisierung des Denkmals an dem Ort zu ermöglichen, 
der im Rahmen des städtebaulichen Werkstattverfahrens von Beginn an dafür favorisiert 
wurde. 
Begründung: 
Am 9.6.2019 jährt sich der Anschlag auf die Menschen in der Kölner Keupstraße. 15 Jahre 
nach dem Anschlag und ca. 8 Jahre nach der Enttarnung des NSU gibt es einen sehr gut 
gelungenen Entwurf für ein Denkmal – allerdings ist die Standortfrage zur Errichtung weiter- 
hin offen.  
Es gibt sehr gute und nachvollziehbare Gründe, warum als Standort für ein Mahnmal die 
Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße favorisiert wird.  
Der Siegerentwurf von Ulf Aminde für ein Mahnmal 
Ausgehend von der Keupstraße 29 – der Ort an dem die Bombe explodierte – soll der 
Grundriss dieses Hauses genommen und in Blickbeziehung zur Keupstraße als ca. 30 cm 
hohe Betonbodenplatte gegossen werden. Hier soll ein Fundament als Grundlage für eine 
diverse und solidarische Gemeinschaft gelegt werden. Gemeint ist aber auch, dass für jedes 
Haus das angegriffen wird gleich ein Zweites neu gebaut wird. Die Bodenplatte soll ein Ort 
der Begegnung und des Zusammenseins werden und ein Platz sein an dem migrantisches 
Wissen zu Wort kommen soll. Über Geodaten und einen WLAN Sender können mit einer 
App auf dem Handy virtuelle Wände gesehen werden, auf denen Bilder, Filme und Texte 
zum Thema abgerufen werden können.

2 
 
Die Bedeutung eines Mahnmals für die Menschen der Keupstraße 
Der Nagelbombenanschlag – die 1. Bombe – hatte die Menschen auf der Keupstraße zu- 
tiefst erschreckt. Die anschließenden Verdächtigungen durch Behörden und Öffentlichkeit 
wurde als die 2. Bombe empfunden. Die Betroffenen fragen sich seitdem: Was bringt jeman- 
den dazu Menschen, die er gar nicht persönlich kennt, umbringen zu wollen. Woher kommt 
dieser Hass und was hätten sie vorher tun können, um diese Leute davon abzuhalten? Wa- 
rum konnte anschließend die gesamte Keupstraße so schnell unter Generalverdacht gestellt 
werden, etwas mit dem Anschlag zu tun zu haben? Was war hier falsch gelaufen und wie 
können sie selber dagegen steuern, dass so etwas nicht noch einmal geschieht? 
Die große Möglichkeit zu versuchen, so etwas für die Zukunft zu verhindern besteht darin 
frühzeitig miteinander zu Sprechen und sich kennen zu lernen. Deshalb war für die Keup- 
straße ‚Birlikte 2014‘, ‚Birlikte 2015‘, ‚Birlikte 2016‘ und die Einladung zum gemeinsamen 
Fastenbrechen in 2017 und 2018 so wichtig. 
Der Standort des Denkmals (‚Birlikte Platz‘) darf daher kein ferner, abgekoppelter Ort des 
stillen Gedenkens sein. Der Standort Ecke Keupstraße/Schanzenstraße wird den Menschen 
der Keupstraße die Möglichkeit geben mit den Mahnmalbesuchern ins Gespräch über Aus- 
grenzung und Rassismus zu kommen – von hier aus können diese dann die Keupstraße mit 
ihrer Gastfreundschaft und Herzlichkeit kennenlernen um Vorbehalte abzubauen. 
Das Mahnmal ist von überragender Bedeutung für die Opfer und ihre Familien, für alle Be- 
wohner*innen des Keupstraße und des gesamten Stadtbezirks, für die Stadt und die Stadt- 
gesellschaft. Das Mahnmal erinnert an die Verbrechen des NSU und das über Jahre hinweg 
klägliche Versagen der Ermittlungsbörden und ist  Ausdruck der Selbstverpflichtung unseres 
Rechtsstaates, die Mord – und Anschlagserie des NSU vollständig aufzuklären. Das Mahn- 
mal ist nationales wie übernationales Symbol des festen Willens zu einer demokratischen 
Gesellschaft der Vielfalt und Anerkennung.  
Für die Investoren sollte es daher selbstverständlich sein stadtgesellschaftliche Verantwor- 
tung zu übernehmen und ihre Planungen auf dem Gelände entsprechend zu modifizieren. 
Dies ist – wie die Ergebnisse des städtebaulichen Werkstattverfahrens gezeigt haben – 
durchaus möglich. 
Der Integrationsrat hatte seinerzeit angeregt ein Mahnmal aufstellen zu lassen. 
Neben dem Integrationsrat und der IG-Keupstraße setzen sich die Initiative ‚Keupstraße ist 
überall‘ und die Initiative Tribunal ‚NSU-Komplex auflösen’ mit unterschiedlichen Strategien 
für den Denkmalstandort Keupstraße/Schanzenstraße ein.  
 
Ganz offensichtlich gibt es in der Öffentlichkeit Unklarheiten zum formalen Sachstand einer 
Umsetzung des Denkmals am Standort Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße, sowie der Ein- 
beziehung der Eigentümergemeinschaft in den Diskussionsprozess.  
Zur Sachlage: 
Das Gelände wurde von der Eigentümergemeinschaft vor ca. 21 Jahren im Jahr 1998 erwor- 
ben und sollte perspektivisch anderweitig genutzt werden. 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt am 18. 09.2015 die Verwaltung zu beauftra- 
gen, das Werkstattverfahren zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs 
in Mülheim aufzunehmen. 
2. Das Städtebauliche Werkstattverfahren Ehemaliger  Güterbahnhof Köln-Mülheim/ Schan- 
zenstraße nennt im Oktober 2015  
unter ‚4.2 Planungsziele‘ 
1 als einen von fünf Leitgedanken  
                                                
1 Aufgabenstellung Werkstattverfahren 10/2015, Kapitel ‚4.2 Planungsziele‘: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf61/gbf_k-mh_aufgabenstellung_151023_kompr_barrierefrei.pdf

3 
 
„Städtebauliche Akzentuierung der Eingangssituation Schanzenstraße/Keupstraße, 
z.B. durch einen großzügigen stadträumlichen Auftakt als öffentlicher Platz oder 
Grünfläche“ 
 bzw. unter ‚4.5 Freiflächen‘ 
„Im Quartier soll später ein „Erinnerungsort“ gestaltet werden, der auf das Bombenat- 
tentat in der Keupstraße im Jahr 2004 verweist. Dieser könnte beispielsweise auf ei- 
nem Platz- oder Freiraum an der Keupstraße eingerichtet werden, Standorte hierfür 
können vorgeschlagen werden. Für das Mahnmal selbst soll später ein eigener Wett- 
bewerb durchgeführt werden“.  
3. Im Ratsbeschluss im Dezember 2015 zum künstlerischen Wettbewerbsverfahren zur 
Findung eines geeigneten Denkmalentwurfs wurde zum Standort eines Denkmals ausge- 
führt 
2 : 
„Der Rat … beschließt, dass das Denkmal in der Keup straße bzw. in ihrer unmittelba- 
ren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt 
der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstra- 
ße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen 
Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf 
des Denkmals gesondert beschließen.“ 
4. Die Dokumentation zum städtebaulichen Werkstattv erfahren im April 2016 3 stellt Entwür- 
fe der Zwischenpräsentation und Entwürfe der Abschlusspräsentation vor.  
Zwei der vier Planungsbüros hatten Planungskonzepte mit Freiräumen am Standort 
Keupstraße/ Schanzenstraße (S. 22, 23), auch im Hinblick auf einen möglichen ‚Birlikte-
Platz‘ bzw. die Platzierung eines Denkmals, vorgeschlagen (S. 33 - Stefan Schmitz Archi- 
tekten)  
Das später prämierte Planungsteam RKW hatte im Mai, Juni und August 2015 bei meh- 
reren seiner ersten Entwürfen ebenfalls einen Freiraum an der Ecke Keupstraße/ Schan- 
zenstraße vorgeschlagen! 
4 
5. Prämiert wurde allerdings im April 2016 ein Entw urf des Planungsteams RKW Architek- 
tur, der an dieser Stelle eine Eckbebauung vorgeschlagen und keinen Platz für ein mögli- 
ches Denkmal vorgesehen hatte. Der Vorsitzende des Beratungs- und Begleitgremiums, 
Herr Prof. Wachten sieht u.a. die Notwendigkeit folgender Überarbeitung des Entwurfes: 
"Am Übergang zur Keupstraße, im Kreuzungsbereich mit der Schanzenstraße, soll 
der Entwurf räumlich mehr "Luft lassen". Ein Zurückrücken der Gebäudefront soll ei- 
nen leichten Versatz in der Bauflucht erzeugen. Hier kann dann auch ein geeigneter 
Ort für das Mahnmal entstehen." 5 
6. Die Eigentümer des in Rede stehenden Grundstücks  waren entgegen eines anderslau- 
tenden Berichtes im Express 6 während des gesamten städtebaulichen Werkstattverfah- 
rens stimmberechtigtes Mitglied im Beratungs- und Begleitgremium 7 und hatten damit 
Kenntnis über die alle diskutierten Planungsziele, Vorschläge der Planungsteams zum 
Mahnmalstandort etc. pp.! 
                                                
2 Ratssitzung 15.12.15: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=55136&voselect=13480   
3 Dokumentation Werkstattverfahren April 2016: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf61/gbf_muelheim_doku_final.pdf   
4 Aufgabenstellung Werkstattverfahren, S. 14 und 15: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf61/gbf_k-
mh_aufgabenstellung_151023_kompr_barrierefrei.pdf   
5 Dokumentation Werkstattverfahren April 2016, S. 21 
6 Express: 26.02.18: https://www.express.de/koeln/nsu-gedenken--stadt-versemmelt-denkmal-in-der-keupstrasse-
29786358   
7 Dokumentation Werkstattverfahren, Kap. 5.5 Prozessbeteiligte

4 
 
7. Es gibt keine abschließende politische Entscheidung  des Stadtentwicklungsaus- 
schusses bzw. Rates über einen Bebauungsplan zu dem in Rede stehenden Gelände an 
der Keupstraße/Schanzenstraße.  
Zwar gibt es einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.06.2016 ‚Städ- 
tebauliches Planungskonzept "Ehemaliger Güterbahnhof" in Köln-Mülheim - Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes‘ - allerdings wurde hierbei das Gelände 
Keupstraße/Schanzenstraße ausgenommen 
8, 
Die Verwaltung bestätigt dies in ihrer Antwort an den Integrationsrat im Mai 2018  9: 
„Der Siegerentwurf mit seinen Überarbeitungsempfehlungen des Beratungs- und Begleit- 
gremium wurde vom Stadtentwicklungsausschuss mit einem sogenannten "Vorgabenbe- 
schluss" am 23.06.2016 bestätigt. Der Siegerentwurf ist damit Vorgabe bzw. Grundlage 
für den Bebauungsplan, der das gewünschte städtebauliche Konzept in planungsrechtli- 
che Verbindlichkeiten übersetzt. Da aber wie bereits erwähnt, der Bebauungsplan die 
Flächen direkt an der Keupstraße nicht einbezieht, bezieht sich dieser Beschluss nur auf 
die rückwärtigen Flächen an der Schanzenstraße. Dies könnte mit der Aufstellung eines 
eigenen Bebauungsplans durch die Politik nachgeholt werden. Formal rechtlich ist somit 
das Wettbewerbsergebnis für die bauliche Entwicklung der Teilfläche an der Keupstraße 
bislang weder für den Rat noch die Eigentümergemeinschaft bindend.“  
Zusammenfassend hat die Verwaltung zum Stellenwert des städtebaulichen Werkstatt- 
verfahrens und des weiteren Verfahrens zum Gelände Keupstraße/ Schanzenstraße in 
der Beantwortung an den Integrationsrat im Mai 2018 dargestellt, 
- dass das Wettbewerbsergebnis für die bauliche Entwicklung  der Teilfläche an der 
Keupstraße bislang weder für den Rat noch die Eigentümergemeinschaft bindend  
ist 
- dass vor der Bebauung der Fläche  seitens der Eigentümer ein Bebauungsplanverfah- 
ren angestoßen und in diesem Rahmen gemäß Baugesetzbuch die Öffentlichkeit betei- 
ligt werden muss  (die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellung- 
nahmen sind Gegenstand einer Abwägung bei der Entscheidung über den Bebauungs- 
plan)  
- der Rat abschließend über den Bebauungsplan  entscheidet .  
                                                
8 Beschlussvorlage Planungskonzept ehem. Güterbahnhof – siehe Anlage 1: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=549456&type=do&   
9  Vorlage 1147/2018 – siehe Antworten zu den Fragen 3 und 5: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=657133&type=do&

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2573/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
31.07.2019
Erstellt
24.07.2019 15:37