Mitteilung über eine Resolution des Integrationsrates
Mitteilung BV 2573/2019 vom 31.07.2019
Stand: Am 16.09.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1, Auszug BP Resolution zur Standortdiskussion NSU Mahnmal
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Geschäftsführung Integrationsrat Herr Vetter Telefon: (0221) 221-23195 Fax : (0221) 221-6523195 E-Mail: andreas.vetter@stadt-koeln.de Datum: 26.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2019 öffentlich 6.1 Resolution zur Diskussion um den Standort des Denkmals zu den An- schlägen des NSU in Köln AN/0777/2019 Beschluss: Der Integrationsrat Köln bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker - bei den Eigentümern auf eine schnelle Umsetzung einer Bebauung des Grund- stückes zu dringen, - und dabei auf die Beachtung der beim städtebaulichen Werkstattverfahren wie- derholt gemachten Planungsziele bzgl. eines Denkmalstandortes hinzuweisen, - bzw. die Umsetzung der vom Vorsitzenden des Beratungs- und Begleitgremi- ums Herrn Prof. Wachten benannten Maßgaben aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren bzgl. eines Denkmalortes einzufordern, die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung Mülheim, ihrer stadtpolitischen Verantwortung im Sinne einer angemessenen Erinnerungskultur gerecht zu wer- den, und zum gegebenen Zeitpunkt mit entsprechenden Beschlüssen eine Plat- zierung des Denkmals zu den NSU-Anschlägen an der Ecke Keupstraße/ Schan- zenstraße sicher zu stellen, die Eigentümergemeinschaft des Grundstückes, sich ihrer stadtgesellschaftlichen Verantwortung zu stellen und eine Realisierung des Denkmals an dem Ort zu er- möglichen, der im Rahmen des städtebaulichen Werkstattverfahrens von Beginn an dafür favorisiert wurde. Abstimmungsergebnis: Einstimmig (bei einer Enthaltung) zugestimmt -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 31.07.2019 2573/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 Mitteilung über eine Resolution des Integrationsrates Der Integrationsrat Köln hat in seiner Sitzung am 17.6.2019 folgenden Resolutionstext zur Diskussion um den Standort des Denkmals zu den Anschlägen des NSU in Köln einstimmig (bei einer Enthal- tung) verabschiedet: „Der Integrationsrat Köln bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker - bei den Eigentümern auf eine schnelle Umsetzung einer Bebauung des Grundstückes an der Keupstraße / Schanzenstraße zu dringen, - und dabei auf die Beachtung der beim städtebaulichen Werkstattverfahren wiederholt ge- machten Planungsziele bzgl. eines Denkmalstandortes hinzuweisen, - bzw. die Umsetzung der vom Vorsitzenden des Beratungs- und Begleitgremiums Herrn Prof. Wachten benannten Maßgaben aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren bzgl. eines Denkmalortes einzufordern, die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung Mülheim, ihrer stadtpolitischen Verant- wortung im Sinne einer angemessenen Erinnerungskultur gerecht zu werden, und zum ge- gebenen Zeitpunkt mit entsprechenden Beschlüssen eine Platzierung des Denkmals zu den NSU-Anschlägen an der Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße sicher zu stellen, die Eigentümergemeinschaft des Grundstückes, sich ihrer stadtgesellschaftlichen Verantwortung zu stellen und eine Realisierung des Denkmals an dem Ort zu ermöglichen, der im Rahmen des städtebaulichen Werkstattverfahrens von Beginn an dafür favorisiert wurde.“ Anlage: - Auszug aus dem Beschlussprotokoll - Resolutionstext Gez. Dr. Keller -
Anlage 2, Resolution des Integrationsrates Köln zur Diskussion um den Standort des Denkmals zu den Anschlägen des NSU in Köln
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1 Resolution des Integrationsrates Köln zur Diskussion um den Standort des Denkmals zu den Anschlägen des NSU in Köln Einstimmig verabschiedet in der Sitzung am 17.06.2019 Der Integrationsrat Köln bittet • Frau Oberbürgermeisterin Reker - bei den Eigentümern auf eine schnelle Umsetzung einer Bebauung des Grundstückes an der Keupstraße / Schanzenstraße zu dringen, - und dabei auf die Beachtung der beim städtebaulichen Werkstattverfahren wiederholt gemachten Planungsziele bzgl. eines Denkmalstandortes hinzuweisen, - bzw. die Umsetzung der vom Vorsitzenden des Beratungs- und Begleitgremiums Herrn Prof. Wachten benannten Maßgaben aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren bzgl. eines Denkmalortes einzufordern, • die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretung Mülheim, ihrer stadtpolitischen Ver- antwortung im Sinne einer angemessenen Erinnerungskultur gerecht zu werden, und zum gegebenen Zeitpunkt mit entsprechenden Beschlüssen eine Platzierung des Denk- mals zu den NSU-Anschlägen an der Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße sicher zu stel- len, • die Eigentümergemeinschaft des Grundstückes, sich ihrer stadtgesellschaftlichen Ver- antwortung zu stellen und eine Realisierung des Denkmals an dem Ort zu ermöglichen, der im Rahmen des städtebaulichen Werkstattverfahrens von Beginn an dafür favorisiert wurde. Begründung: Am 9.6.2019 jährt sich der Anschlag auf die Menschen in der Kölner Keupstraße. 15 Jahre nach dem Anschlag und ca. 8 Jahre nach der Enttarnung des NSU gibt es einen sehr gut gelungenen Entwurf für ein Denkmal – allerdings ist die Standortfrage zur Errichtung weiter- hin offen. Es gibt sehr gute und nachvollziehbare Gründe, warum als Standort für ein Mahnmal die Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße favorisiert wird. Der Siegerentwurf von Ulf Aminde für ein Mahnmal Ausgehend von der Keupstraße 29 – der Ort an dem die Bombe explodierte – soll der Grundriss dieses Hauses genommen und in Blickbeziehung zur Keupstraße als ca. 30 cm hohe Betonbodenplatte gegossen werden. Hier soll ein Fundament als Grundlage für eine diverse und solidarische Gemeinschaft gelegt werden. Gemeint ist aber auch, dass für jedes Haus das angegriffen wird gleich ein Zweites neu gebaut wird. Die Bodenplatte soll ein Ort der Begegnung und des Zusammenseins werden und ein Platz sein an dem migrantisches Wissen zu Wort kommen soll. Über Geodaten und einen WLAN Sender können mit einer App auf dem Handy virtuelle Wände gesehen werden, auf denen Bilder, Filme und Texte zum Thema abgerufen werden können. 2 Die Bedeutung eines Mahnmals für die Menschen der Keupstraße Der Nagelbombenanschlag – die 1. Bombe – hatte die Menschen auf der Keupstraße zu- tiefst erschreckt. Die anschließenden Verdächtigungen durch Behörden und Öffentlichkeit wurde als die 2. Bombe empfunden. Die Betroffenen fragen sich seitdem: Was bringt jeman- den dazu Menschen, die er gar nicht persönlich kennt, umbringen zu wollen. Woher kommt dieser Hass und was hätten sie vorher tun können, um diese Leute davon abzuhalten? Wa- rum konnte anschließend die gesamte Keupstraße so schnell unter Generalverdacht gestellt werden, etwas mit dem Anschlag zu tun zu haben? Was war hier falsch gelaufen und wie können sie selber dagegen steuern, dass so etwas nicht noch einmal geschieht? Die große Möglichkeit zu versuchen, so etwas für die Zukunft zu verhindern besteht darin frühzeitig miteinander zu Sprechen und sich kennen zu lernen. Deshalb war für die Keup- straße ‚Birlikte 2014‘, ‚Birlikte 2015‘, ‚Birlikte 2016‘ und die Einladung zum gemeinsamen Fastenbrechen in 2017 und 2018 so wichtig. Der Standort des Denkmals (‚Birlikte Platz‘) darf daher kein ferner, abgekoppelter Ort des stillen Gedenkens sein. Der Standort Ecke Keupstraße/Schanzenstraße wird den Menschen der Keupstraße die Möglichkeit geben mit den Mahnmalbesuchern ins Gespräch über Aus- grenzung und Rassismus zu kommen – von hier aus können diese dann die Keupstraße mit ihrer Gastfreundschaft und Herzlichkeit kennenlernen um Vorbehalte abzubauen. Das Mahnmal ist von überragender Bedeutung für die Opfer und ihre Familien, für alle Be- wohner*innen des Keupstraße und des gesamten Stadtbezirks, für die Stadt und die Stadt- gesellschaft. Das Mahnmal erinnert an die Verbrechen des NSU und das über Jahre hinweg klägliche Versagen der Ermittlungsbörden und ist Ausdruck der Selbstverpflichtung unseres Rechtsstaates, die Mord – und Anschlagserie des NSU vollständig aufzuklären. Das Mahn- mal ist nationales wie übernationales Symbol des festen Willens zu einer demokratischen Gesellschaft der Vielfalt und Anerkennung. Für die Investoren sollte es daher selbstverständlich sein stadtgesellschaftliche Verantwor- tung zu übernehmen und ihre Planungen auf dem Gelände entsprechend zu modifizieren. Dies ist – wie die Ergebnisse des städtebaulichen Werkstattverfahrens gezeigt haben – durchaus möglich. Der Integrationsrat hatte seinerzeit angeregt ein Mahnmal aufstellen zu lassen. Neben dem Integrationsrat und der IG-Keupstraße setzen sich die Initiative ‚Keupstraße ist überall‘ und die Initiative Tribunal ‚NSU-Komplex auflösen’ mit unterschiedlichen Strategien für den Denkmalstandort Keupstraße/Schanzenstraße ein. Ganz offensichtlich gibt es in der Öffentlichkeit Unklarheiten zum formalen Sachstand einer Umsetzung des Denkmals am Standort Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße, sowie der Ein- beziehung der Eigentümergemeinschaft in den Diskussionsprozess. Zur Sachlage: Das Gelände wurde von der Eigentümergemeinschaft vor ca. 21 Jahren im Jahr 1998 erwor- ben und sollte perspektivisch anderweitig genutzt werden. 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt am 18. 09.2015 die Verwaltung zu beauftra- gen, das Werkstattverfahren zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Mülheim aufzunehmen. 2. Das Städtebauliche Werkstattverfahren Ehemaliger Güterbahnhof Köln-Mülheim/ Schan- zenstraße nennt im Oktober 2015 unter ‚4.2 Planungsziele‘ 1 als einen von fünf Leitgedanken 1 Aufgabenstellung Werkstattverfahren 10/2015, Kapitel ‚4.2 Planungsziele‘: https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf61/gbf_k-mh_aufgabenstellung_151023_kompr_barrierefrei.pdf 3 „Städtebauliche Akzentuierung der Eingangssituation Schanzenstraße/Keupstraße, z.B. durch einen großzügigen stadträumlichen Auftakt als öffentlicher Platz oder Grünfläche“ bzw. unter ‚4.5 Freiflächen‘ „Im Quartier soll später ein „Erinnerungsort“ gestaltet werden, der auf das Bombenat- tentat in der Keupstraße im Jahr 2004 verweist. Dieser könnte beispielsweise auf ei- nem Platz- oder Freiraum an der Keupstraße eingerichtet werden, Standorte hierfür können vorgeschlagen werden. Für das Mahnmal selbst soll später ein eigener Wett- bewerb durchgeführt werden“. 3. Im Ratsbeschluss im Dezember 2015 zum künstlerischen Wettbewerbsverfahren zur Findung eines geeigneten Denkmalentwurfs wurde zum Standort eines Denkmals ausge- führt 2 : „Der Rat … beschließt, dass das Denkmal in der Keup straße bzw. in ihrer unmittelba- ren Nähe aufgestellt werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstra- ße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert beschließen.“ 4. Die Dokumentation zum städtebaulichen Werkstattv erfahren im April 2016 3 stellt Entwür- fe der Zwischenpräsentation und Entwürfe der Abschlusspräsentation vor. Zwei der vier Planungsbüros hatten Planungskonzepte mit Freiräumen am Standort Keupstraße/ Schanzenstraße (S. 22, 23), auch im Hinblick auf einen möglichen ‚Birlikte- Platz‘ bzw. die Platzierung eines Denkmals, vorgeschlagen (S. 33 - Stefan Schmitz Archi- tekten) Das später prämierte Planungsteam RKW hatte im Mai, Juni und August 2015 bei meh- reren seiner ersten Entwürfen ebenfalls einen Freiraum an der Ecke Keupstraße/ Schan- zenstraße vorgeschlagen! 4 5. Prämiert wurde allerdings im April 2016 ein Entw urf des Planungsteams RKW Architek- tur, der an dieser Stelle eine Eckbebauung vorgeschlagen und keinen Platz für ein mögli- ches Denkmal vorgesehen hatte. Der Vorsitzende des Beratungs- und Begleitgremiums, Herr Prof. Wachten sieht u.a. die Notwendigkeit folgender Überarbeitung des Entwurfes: "Am Übergang zur Keupstraße, im Kreuzungsbereich mit der Schanzenstraße, soll der Entwurf räumlich mehr "Luft lassen". Ein Zurückrücken der Gebäudefront soll ei- nen leichten Versatz in der Bauflucht erzeugen. Hier kann dann auch ein geeigneter Ort für das Mahnmal entstehen." 5 6. Die Eigentümer des in Rede stehenden Grundstücks waren entgegen eines anderslau- tenden Berichtes im Express 6 während des gesamten städtebaulichen Werkstattverfah- rens stimmberechtigtes Mitglied im Beratungs- und Begleitgremium 7 und hatten damit Kenntnis über die alle diskutierten Planungsziele, Vorschläge der Planungsteams zum Mahnmalstandort etc. pp.! 2 Ratssitzung 15.12.15: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=55136&voselect=13480 3 Dokumentation Werkstattverfahren April 2016: https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf61/gbf_muelheim_doku_final.pdf 4 Aufgabenstellung Werkstattverfahren, S. 14 und 15: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf61/gbf_k- mh_aufgabenstellung_151023_kompr_barrierefrei.pdf 5 Dokumentation Werkstattverfahren April 2016, S. 21 6 Express: 26.02.18: https://www.express.de/koeln/nsu-gedenken--stadt-versemmelt-denkmal-in-der-keupstrasse- 29786358 7 Dokumentation Werkstattverfahren, Kap. 5.5 Prozessbeteiligte 4 7. Es gibt keine abschließende politische Entscheidung des Stadtentwicklungsaus- schusses bzw. Rates über einen Bebauungsplan zu dem in Rede stehenden Gelände an der Keupstraße/Schanzenstraße. Zwar gibt es einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.06.2016 ‚Städ- tebauliches Planungskonzept "Ehemaliger Güterbahnhof" in Köln-Mülheim - Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes‘ - allerdings wurde hierbei das Gelände Keupstraße/Schanzenstraße ausgenommen 8, Die Verwaltung bestätigt dies in ihrer Antwort an den Integrationsrat im Mai 2018 9: „Der Siegerentwurf mit seinen Überarbeitungsempfehlungen des Beratungs- und Begleit- gremium wurde vom Stadtentwicklungsausschuss mit einem sogenannten "Vorgabenbe- schluss" am 23.06.2016 bestätigt. Der Siegerentwurf ist damit Vorgabe bzw. Grundlage für den Bebauungsplan, der das gewünschte städtebauliche Konzept in planungsrechtli- che Verbindlichkeiten übersetzt. Da aber wie bereits erwähnt, der Bebauungsplan die Flächen direkt an der Keupstraße nicht einbezieht, bezieht sich dieser Beschluss nur auf die rückwärtigen Flächen an der Schanzenstraße. Dies könnte mit der Aufstellung eines eigenen Bebauungsplans durch die Politik nachgeholt werden. Formal rechtlich ist somit das Wettbewerbsergebnis für die bauliche Entwicklung der Teilfläche an der Keupstraße bislang weder für den Rat noch die Eigentümergemeinschaft bindend.“ Zusammenfassend hat die Verwaltung zum Stellenwert des städtebaulichen Werkstatt- verfahrens und des weiteren Verfahrens zum Gelände Keupstraße/ Schanzenstraße in der Beantwortung an den Integrationsrat im Mai 2018 dargestellt, - dass das Wettbewerbsergebnis für die bauliche Entwicklung der Teilfläche an der Keupstraße bislang weder für den Rat noch die Eigentümergemeinschaft bindend ist - dass vor der Bebauung der Fläche seitens der Eigentümer ein Bebauungsplanverfah- ren angestoßen und in diesem Rahmen gemäß Baugesetzbuch die Öffentlichkeit betei- ligt werden muss (die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellung- nahmen sind Gegenstand einer Abwägung bei der Entscheidung über den Bebauungs- plan) - der Rat abschließend über den Bebauungsplan entscheidet . 8 Beschlussvorlage Planungskonzept ehem. Güterbahnhof – siehe Anlage 1: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=549456&type=do& 9 Vorlage 1147/2018 – siehe Antworten zu den Fragen 3 und 5: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=657133&type=do&
Beratungsverlauf
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16.09.2019
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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