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2008/0383

Einrichtung, Betrieb und Finanzierung der Schule für Kranke an den Kinderkliniken Prinzessin Margaret und an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule; Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg

Magistratsvorlage 20.08.2008

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2402 Zeichen

u

ÄNKGE
Hessisches Kultusministerium K o p IE HE SSE N

Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden Aktenzeichen TIV.6- 620.020.024 -2. Ong > Bay
Wissenschaftsstadt Darmstadt Durchwahl 2649
Der Magistrat
. Ihr Zeichen
Neues Rathaus am Luisenplatz Ihre Nachricht

Luisenplatz 5
Datum 09. März 2007

64283 Darmstadt

Schulorganisationsmaßnahmen gemäß $ 146 Hessisches Schulgesetz;

- Einrichtung einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-Elias-
Niebergall-Schule, Schule für Lernhilfe

- Aufhebung des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule

Ihre Anträge vom 11. Februar 2005 und 06. März 2006
Stellungnahme des Staatlichen Schulamts vom 15. Mai 2006
Erlass zum Schulentwicklungsplan vom 30. Januar 2007
Mein Schreiben vom 08. März 2006

Mit Schreiben vom 11. Februar 2005 haben Sie mir den Antrag auf Einrichtung
einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-El ias-Niebergall-Schule und mit
Schreiben vom 06. März 2006 den Antrag auf Aufhebung des Grundschulzweiges
an der Diesterwegschule gemäß $ 146 Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom
14. Juni 2005 (GVBL IS. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13, Juli 2006
(GVBI. IS. 386), zur Zustimmung vorgelegt. Dem Schulentwicklungsplan, in dem

diese Maßnahmen enthalten sind, wurde mit Erlass vom 30. Januar 2007 zuge-

stimmt.

Gemäß $ 146 Hessisches Schulgesetz stimme ich hiermit der
- Einrichtung einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-Elias-

Niebergall-Schule

Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden E-Mail: posistelle@hkm.hessen de
Telefon (0611)368-0 Telefax (0611)368-2099 internet: www.kultusministerium.hessen.de

2

Fe

Aufhebung des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule

ZU.

Für die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen hat der Schulträger Sorge zu

tragen, die personelle Versorgung stellt das Staatliche Schulamt im Rahmen der .

ihm zugewiesenen Stellen sicher.

Im Auftrag

“xrkx%
Hörmig

._ ‚Staatliches Schulamt
für den Landkreis Darmstadt-Biehurg
und dig Stadt Darmstadt |

j Staatliches Schulamt für den
Landkreis Darmstadt-Dieburg
und die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95

64295 Darmstadt

nachrichtlich

Staatliches Schulamt für den

Landkreis Darmstadt-Dieburg

und die Stadt Darmstadt

- Zentralstelle „Personalmanagement Lehrkräfte“/ZPM -

Rheinstraße 95

64295 Darmstadt

Anliegenden Erlass leite ich Ihnen hiermit in Durchschrift zur Kenntnis und zum Ver-
bleib zu.

‚Auftrag

}

2008/0383

7494 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.08.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat IV Dezernat II 
Dezernat VI 
Rechtsamt 
Eigenbetrieb IDA 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0383 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Einrichtung, Be trieb und Finanzierung der Schule für Kranke an den Kinderkliniken 
Prinzessin Margaret und an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule; 
Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg 
 
Vorlage vom: 20. 8.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
über die gemeinsame Einrichtung, den Betrieb und die Finanzierung der Schule für Kranke an 
den Kinderkliniken Prinzessin Margaret und an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule wird 
zugestimmt. 
2. Der Beschluss wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung "Schule für Kranke" 
Anlage 2: Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 09.03.2007 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.08.2008: 
 
 
Genese 
 
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ein Krankheitsbild im Sinne einer kinder- und 
jugendpsychiatrischen Diagnostik zeigen, hat in den letzten Jahren zugenommen. Um diesem 
nachgewiesenen Neubedarf in der Angebotsstruktur an den Schulen gerecht zu werden, wurde die 
Einrichtung der sonderpädagogischen Unterrichtsform „Schule für Kranke“ (SfK) für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie für den Landkreis Darmstadt-Dieburg notwendig. 
Hierzu wurde ein pädagogisches Konzept zur Schule für Kranke durch das Staatliche Schulamt für 
den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt erstellt, welches bereits seit einigen 
Jahren Anwendung und Zustimmung findet.  
 
Der Organisationserweiterung zur Installation einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-Elias-
Niebergall-Schule, die auch anerkanntes sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum ist, 
haben bereits der Magistrat mit Beschluss Nr. 023 vom 19. Januar 2005 sowie die 
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 22. März 2005 jeweils einstimmig zugestimmt. 
 
Mit Erlass vom 9. März 2007 hat das Hessische Kultusministerium dem entsprechenden 
Organisationsantrag zugestimmt (Anlage 2). 
 
 
Zielgruppe 
 
Das Bildungsangebot richtet sich an alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die in der 
psychosomatischen Abteilung der Kinderkliniken Prinzessin Margaret aufgenommen sind. 
 
 
Angebot  
 
- Unterricht in der Schule für Kranke an den Kinderkliniken Prinzessin Margaret in Darmstadt  
- Sonderunterricht als Hausunterricht 
- Beratung 
- Fortbildung 
 
 
Schülerzahl 
 
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Bereich Schule für Kranke ist für eine eigenständige 
pädagogische Organisationseinheit relativ gering. In der psychosomatischen Abteilung der 
Kinderkliniken Prinzessin Margaret stehen 12 Belegbetten zur Verfügung. Hiervon sind seit 2001 
kontinuierlich zu 75% Kinder aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und zu 25% Kinder aus der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu verzeichnen. 
 
Räumliche Ausstattung 
 
• Schulunterricht 
 
Die Beschulung der kranken Schülerinnen und Schüler wird in geeigneten Räumen am Standort 
Kinderkliniken Prinzessin Margaret durchgeführt, wo auch die ärztliche Behandlung in 
entsprechend eingerichteten fachlichen Abteilungen stattfindet. 
Für den Unterricht steht derzeit eine kleine ehemalige Dienstwohnung zur Verfügung, die 
gemeinsam von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
(geregelt über zwei separate Mietverträge) zweckgebunden angemietet wurde. Perspektivisch 
werden jedoch im Neubau der Kinderkliniken Prinzessin Margaret zwei Kleingruppenräume und 
ein kleiner Differenzierungsraum als Unterrichtsbereich zur Verfügung stehen, um die stationär 
eingewiesenen Schülerinnen und Schüler vor Ort unterrichten zu können. Zur Zeit werden diese 
Räume noch von Ärzten belegt. Die Mietkosten für die Unterrichtsräume werden anteilig zur 
Schülerschaft (25 % Wissenschaftsstadt Darmstadt, 75 % Landkreis Darmstadt-Dieburg) auf die 
Schulträger verteilt.

4 
... 
• Organisatorischer Standort: Verwaltung, Beratung und Lehrerstützpunkt 
 
Die Räume für Verwaltung, Beratung und Lehrerstützpunkt der Schule für Kranke sind im 
Gebäude der Ernst-Elias-Niebergall-Schule untergebracht. Hier sind auch die organisatorische 
Anbindung und die Dienstaufsicht installiert.  
Zur Schaffung der notwendigen räumlichen Rahmenbedingungen für die organisatorische 
Ansiedlung der sonderpädagogische Fachabteilung Schule für Kranke hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Zuge der baulichen Erweiterung der Ernst-Elias-Niebergall-Schule die erforderlichen 
Räume errichtet. Diese werden bereits seit dem 1. Mai 2007 zweckentsprechend genutzt. 
Die Bau- und Investitionskosten hierfür liegen bei rd. 180.000,- €. 
 
 
Trägerschaft und öffentlich-rechtliche Vereinbarung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Träger der Ernst-Elias-Niebergall-Schule und damit der 
Abteilung Schule für Kranke. Sie übernimmt im Bereich Schule für Kranke die Schulträgeraufgaben 
des Landkreises Darmstadt-Dieburg, wofür dieser einen entsprechenden Ausgleich zu leisten hat. Zur 
Regelung der Details soll die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 1) geschlossen 
werden. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich hiernach auch Schülerinnen und Schüler aus dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Schule für Kranke“ in ihrer 
Einrichtung mit zu versorgen. 
Im Gegenzug verpflichtet sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg zur anteiligen, d. h. 75 %-igen 
Übernahme von Investitions- und Folgekosten der Einrichtungen an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule. 
Nicht Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Anmietung der Unterrichtsräume in den Kinderkliniken 
Prinzessin Margaret, die – wie oben erwähnt – über gesonderte und getrennte Mietverträge zwischen 
Schulträgern und Kinderkliniken erfolgt. 
 
Aufgrund der Baukosten, die im Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) derzeit noch 
abschließend abgerechnet werden, ist - ausgehend von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 
180.000 € - mit einer Investitionskostenbeteiligung in Höhe von 135.000,- € seitens des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg zu rechnen. Weiterhin werden die Betriebs- und Folgekosten für die Schule für 
Kranke ebenfalls zu 75 % durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg getragen. 
 
Die beiliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde in Abstimmung mit dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg abgefasst und vom Rechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft.  
 
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner wird diese dem Hessischen 
Kultusministerium zur Zustimmung gemäß § 140 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz vorgelegt. 
 
 
Darmstadt, 20.08.2008  
-40-la 
 
 
Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister Stadtrat Stadtrat

anlage 1

9113 Zeichen

Anlage 1

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Zwischen

der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, dieser vertre-
ten durch Oberbürgermeister Walter Hoffmann und Stadtrat Dr. Dierk Molter

und

dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser
vertreten durch Landrat Alfred Jakoubek und Kreisbeigeordneten Christel
Fleischmann

wird

gemäß $ 140 Hessisches Schulgesetz (HSchG) vom 17. Juni 1992 (GVBl. 15. 233) in der
Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. 1.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Juni 2008
(GVBl. 18. 759,761) in Verbindung mit $ 24 Abs. 1, 2. Alternative des Gesetzes über kom-
munale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung vom 16.12.1969 (GVBl. 1.307), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. IS. 229),

folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen:
Sonderunterricht „Schule für Kranke“

$ 1 Vertragsgegenstand

1.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat beim Hessischen Kultusministerium mit Schreiben vom
11. Februar 2005 die organisatorische Einrichtung einer Abteilung „Schule für Kranke“ bean-
tragt, die mit Erlass vom 09. März 2007 genehmigt wurde.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die Ernst-Elias-Niebergall-Schule — sonderpädagogi-
sches Beratungs- und Förderzentrum sowie Förderschule für Lernhilfe — als zentralen organi-
satorischen Standort für die „Schule für Kranke“ (organisatorisch wie baulich) ausgebaut. Das
Gebäude (siehe anliegende Grundrisszeichnung) wird seit dem 1. Mai 2007 zweckentspre-
chend genutzt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, auch Schülerinnen und
Schüler aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, die als „Kranke“ unterrichtet werden, in die-
ser Einrichtung zu versorgen.

2. .

Die Beschulung der kranken Schülerinnen und Schüler wird in Räumen am Standort Kinder-
kliniken Prinzessin Margaret durchgeführt, wo auch die ärztliche Behandlung in entsprechend
eingerichteten fachlichen Abteilungen stattfindet.

Hierzu erfolgen gesonderte Vereinbarungen mit den Kinderkliniken Prinzessin Margaret.

3.
Die Verwaltung und der Lehrerstützpunkt werden an der mit der Organisation beauftragten
Ernst-Elias-Niebergall-Schule angesiedelt.

An der Ernst-Elias-Niebergall-Schule wurden hierfür von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
die erforderlichen Räume errichtet und für die Aufgaben der Abteilung „Schule für Kranke“
zur Verfügung gestellt.

4.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg haben für die Auf-
nahme von Schülerinnen und Schülern gleiche Belegungsquoten. Schöpft einer der Vertrags-
partner seine Quote nicht vollständig aus, so ist der andere in Abstimmung mit dem Vertrags-
partner berechtigt, das entsprechende Kontingent mit Schülerinnen und Schülern aus seinem
Einzugsbereich aufzufüllen.

$ 2 Finanzierung

1.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beteiligt sich an der Finanzierung der Schule zu 75 %, die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 25 % nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Die
Kostenverteilung entspricht der Quote der in den letzten 5 Jahren (2003-2007) unterrichteten
Schüler/innen. Diese stammten zu 75 % aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und zu 25 %
aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

2. j
Durch die organisatorische Erweiterung der Ernst-Elias-Niebergall-Schule zum in $ 1 Abs. 1
genannten zentralen Standort „Schule für Kranke“ sind Zubauten und Einrichtungsmaßnah-
men erforderlich geworden. Diese fachspezifischen Baumaßnahmen wurden von der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule durchgeführt.

Die Baukosten trägt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zu 75 %, die Wissenschaftsstadt
Darmstadt zu 25 %.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt eine schriftliche Abrechnung der Baukosten, sobald
die Schlussrechnungen vorliegen.

Der Landkreis Darmstadt Dieburg verpflichtet sich, seinen Anteil an den Baukosten innerhalb
von 2 Monaten nach Zugang der prüffähigen Unterlagen zu zahlen.

3. .
Die Kosten für die Anmietung (Miete und Nebenkosten) der Schulräume in den Kinderklini-
ken Prinzessin Margaret trägt zu 75 % der Landkreis Darmstadt-Dieburg und zu 25 % die
Wissenschaftsstadt Darmstadt.

4.
Für laufenden Betrieb und Unterhaltung der „Schule für Kranke“ in der Ernst-Elias-
Niebergall-Schule entstehenden folgende Kosten:

a. Betriebs- und Personalkosten:

Heizung, Wasser, Abwasser, Strom, Reinigung, Hausmeister,
Umlage nach dem prozentualen Flächenanteil der für die „Schule für Kranke“ zur Ver-
fügung gestellten Räume.
b. Personalkosten Verwaltung:
Schulsekretär/in,
Berechnung nach dem prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler im Bereich
. „Schule für Kranke“ zur Gesamtschülerzahl der Ernst-Elias-Niebergall-Schule
c. Sachkosten:
Budget für Lehrmittel, Kopierkosten, Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter,
etc. in Höhe von 4.000,- € jährlich.
d. Investitionskosten:
IT-Bereich und Ersatzbeschaffung für Schulausstattung (nach vorheriger Bedarfsan-
meldung durch die Schule)
e. Bauunterhaltungskosten
nach angemeldetem Bedarf

Von oben genannten Kosten trägt der Landkreis Darmstadt-Dieburg anteilig 75 %.

Die Kosten zu a, b und c

Die Kosten zu a-c werden dem Landkreis Darmstadt-Dieburg entsprechend des auf ihn entfal-
lenden Anteils von der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis spätestens zum 31. März eines jeden
Jahres in Rechnung gestellt.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt in
Rechnung gestellten Beträge bis spätestens zum 1. Juni des Rechnungsjahres.

Die Kosten zu dund e

Die Kosten zu d-e sind zuvor von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg zu genehmigen. Die Zahlung an die Wissenschaftsstadt Darmstadt durch
den Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in-
nerhalb einer Frist von 2 Monaten.

& 3 Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem der
Beteiligten unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Schuljahres gemäß
$ 57 des HSchG (zurzeit 31. Juli) gekündigt werden.

Die anteilige Finanzierungspflicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg nach $ 2 Ziffer 2 die-
ser Vereinbarung bleibt im Falle einer Kündigung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg
unberührt, insbesondere erfolgen keine Erstattungen.

Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt erstat-
tet diese dem Landkreis Darmstadt-Dieburg den von ihm gemäß $ 2 Ziffer 2 eingebrachten
Finanzierungsanteil anteilig entsprechend des bereits verstrichenen gemeinsamen Nutzungs-
zeitraums. Insofern besteht Einigkeit, dass für alle 2 Jahre vollendeter Nutzungsdauer, begin-
nend mit dem 1. Mai 2007, ein Abzug von 20 % des eingebrachten Finanzierungsanteils er-
folgen wird.

$ 4 Unwirksamkeit von Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten
sich in diesem Vertrag Lücken ergeben, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertrags-
bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner haben sich vielmehr so zu verhalten,
dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teil-
nichtigkeit unverzüglich behoben wird.

Anstelle der- unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemes-
sene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt

haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die Nichtig-
keit oder die nicht getroffene Regelung bedacht hätten.

$ 5 Anzeige

Die Vereinbarung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies übernimmt die Wissenschafts-
stadt Darmstadt.

Darmstadt, den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter
Oberbürgermeister Stadtrat
Darmstadt, den

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Alfred Jakoubek Christel Fleischmann
Landrat Kreisbeigeordneter

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Emst-Ellas-Niebergallschule

Beratungsverlauf (3)

TOP 3
TOP 7
TOP 460

Orte (2)

  • Rheinstraße 95
  • Luisenplatz 5

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0383
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.08.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00