2008/0383
Einrichtung, Betrieb und Finanzierung der Schule für Kranke an den Kinderkliniken Prinzessin Margaret und an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule; Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
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u ÄNKGE Hessisches Kultusministerium K o p IE HE SSE N Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden Aktenzeichen TIV.6- 620.020.024 -2. Ong > Bay Wissenschaftsstadt Darmstadt Durchwahl 2649 Der Magistrat . Ihr Zeichen Neues Rathaus am Luisenplatz Ihre Nachricht Luisenplatz 5 Datum 09. März 2007 64283 Darmstadt Schulorganisationsmaßnahmen gemäß $ 146 Hessisches Schulgesetz; - Einrichtung einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-Elias- Niebergall-Schule, Schule für Lernhilfe - Aufhebung des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule Ihre Anträge vom 11. Februar 2005 und 06. März 2006 Stellungnahme des Staatlichen Schulamts vom 15. Mai 2006 Erlass zum Schulentwicklungsplan vom 30. Januar 2007 Mein Schreiben vom 08. März 2006 Mit Schreiben vom 11. Februar 2005 haben Sie mir den Antrag auf Einrichtung einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-El ias-Niebergall-Schule und mit Schreiben vom 06. März 2006 den Antrag auf Aufhebung des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule gemäß $ 146 Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBL IS. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13, Juli 2006 (GVBI. IS. 386), zur Zustimmung vorgelegt. Dem Schulentwicklungsplan, in dem diese Maßnahmen enthalten sind, wurde mit Erlass vom 30. Januar 2007 zuge- stimmt. Gemäß $ 146 Hessisches Schulgesetz stimme ich hiermit der - Einrichtung einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-Elias- Niebergall-Schule Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden E-Mail: posistelle@hkm.hessen de Telefon (0611)368-0 Telefax (0611)368-2099 internet: www.kultusministerium.hessen.de 2 Fe Aufhebung des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule ZU. Für die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen hat der Schulträger Sorge zu tragen, die personelle Versorgung stellt das Staatliche Schulamt im Rahmen der . ihm zugewiesenen Stellen sicher. Im Auftrag “xrkx% Hörmig ._ ‚Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Biehurg und dig Stadt Darmstadt | j Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt nachrichtlich Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt - Zentralstelle „Personalmanagement Lehrkräfte“/ZPM - Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Anliegenden Erlass leite ich Ihnen hiermit in Durchschrift zur Kenntnis und zum Ver- bleib zu. ‚Auftrag }
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.08.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV Dezernat II Dezernat VI Rechtsamt Eigenbetrieb IDA an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0383 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Einrichtung, Be trieb und Finanzierung der Schule für Kranke an den Kinderkliniken Prinzessin Margaret und an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule; Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt- Dieburg Vorlage vom: 20. 8.2008 Beschlussvorschlag: 1. Dem Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg über die gemeinsame Einrichtung, den Betrieb und die Finanzierung der Schule für Kranke an den Kinderkliniken Prinzessin Margaret und an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule wird zugestimmt. 2. Der Beschluss wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet. Anlagen: Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung "Schule für Kranke" Anlage 2: Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 09.03.2007 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.08.2008: Genese Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ein Krankheitsbild im Sinne einer kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik zeigen, hat in den letzten Jahren zugenommen. Um diesem nachgewiesenen Neubedarf in der Angebotsstruktur an den Schulen gerecht zu werden, wurde die Einrichtung der sonderpädagogischen Unterrichtsform „Schule für Kranke“ (SfK) für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie für den Landkreis Darmstadt-Dieburg notwendig. Hierzu wurde ein pädagogisches Konzept zur Schule für Kranke durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt erstellt, welches bereits seit einigen Jahren Anwendung und Zustimmung findet. Der Organisationserweiterung zur Installation einer Abteilung „Schule für Kranke“ an der Ernst-Elias- Niebergall-Schule, die auch anerkanntes sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum ist, haben bereits der Magistrat mit Beschluss Nr. 023 vom 19. Januar 2005 sowie die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 22. März 2005 jeweils einstimmig zugestimmt. Mit Erlass vom 9. März 2007 hat das Hessische Kultusministerium dem entsprechenden Organisationsantrag zugestimmt (Anlage 2). Zielgruppe Das Bildungsangebot richtet sich an alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die in der psychosomatischen Abteilung der Kinderkliniken Prinzessin Margaret aufgenommen sind. Angebot - Unterricht in der Schule für Kranke an den Kinderkliniken Prinzessin Margaret in Darmstadt - Sonderunterricht als Hausunterricht - Beratung - Fortbildung Schülerzahl Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Bereich Schule für Kranke ist für eine eigenständige pädagogische Organisationseinheit relativ gering. In der psychosomatischen Abteilung der Kinderkliniken Prinzessin Margaret stehen 12 Belegbetten zur Verfügung. Hiervon sind seit 2001 kontinuierlich zu 75% Kinder aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und zu 25% Kinder aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu verzeichnen. Räumliche Ausstattung • Schulunterricht Die Beschulung der kranken Schülerinnen und Schüler wird in geeigneten Räumen am Standort Kinderkliniken Prinzessin Margaret durchgeführt, wo auch die ärztliche Behandlung in entsprechend eingerichteten fachlichen Abteilungen stattfindet. Für den Unterricht steht derzeit eine kleine ehemalige Dienstwohnung zur Verfügung, die gemeinsam von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (geregelt über zwei separate Mietverträge) zweckgebunden angemietet wurde. Perspektivisch werden jedoch im Neubau der Kinderkliniken Prinzessin Margaret zwei Kleingruppenräume und ein kleiner Differenzierungsraum als Unterrichtsbereich zur Verfügung stehen, um die stationär eingewiesenen Schülerinnen und Schüler vor Ort unterrichten zu können. Zur Zeit werden diese Räume noch von Ärzten belegt. Die Mietkosten für die Unterrichtsräume werden anteilig zur Schülerschaft (25 % Wissenschaftsstadt Darmstadt, 75 % Landkreis Darmstadt-Dieburg) auf die Schulträger verteilt. 4 ... • Organisatorischer Standort: Verwaltung, Beratung und Lehrerstützpunkt Die Räume für Verwaltung, Beratung und Lehrerstützpunkt der Schule für Kranke sind im Gebäude der Ernst-Elias-Niebergall-Schule untergebracht. Hier sind auch die organisatorische Anbindung und die Dienstaufsicht installiert. Zur Schaffung der notwendigen räumlichen Rahmenbedingungen für die organisatorische Ansiedlung der sonderpädagogische Fachabteilung Schule für Kranke hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Zuge der baulichen Erweiterung der Ernst-Elias-Niebergall-Schule die erforderlichen Räume errichtet. Diese werden bereits seit dem 1. Mai 2007 zweckentsprechend genutzt. Die Bau- und Investitionskosten hierfür liegen bei rd. 180.000,- €. Trägerschaft und öffentlich-rechtliche Vereinbarung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Träger der Ernst-Elias-Niebergall-Schule und damit der Abteilung Schule für Kranke. Sie übernimmt im Bereich Schule für Kranke die Schulträgeraufgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg, wofür dieser einen entsprechenden Ausgleich zu leisten hat. Zur Regelung der Details soll die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 1) geschlossen werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich hiernach auch Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Schule für Kranke“ in ihrer Einrichtung mit zu versorgen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg zur anteiligen, d. h. 75 %-igen Übernahme von Investitions- und Folgekosten der Einrichtungen an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule. Nicht Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Anmietung der Unterrichtsräume in den Kinderkliniken Prinzessin Margaret, die – wie oben erwähnt – über gesonderte und getrennte Mietverträge zwischen Schulträgern und Kinderkliniken erfolgt. Aufgrund der Baukosten, die im Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) derzeit noch abschließend abgerechnet werden, ist - ausgehend von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 180.000 € - mit einer Investitionskostenbeteiligung in Höhe von 135.000,- € seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu rechnen. Weiterhin werden die Betriebs- und Folgekosten für die Schule für Kranke ebenfalls zu 75 % durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg getragen. Die beiliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde in Abstimmung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg abgefasst und vom Rechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner wird diese dem Hessischen Kultusministerium zur Zustimmung gemäß § 140 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz vorgelegt. Darmstadt, 20.08.2008 -40-la Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
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Anlage 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, dieser vertre- ten durch Oberbürgermeister Walter Hoffmann und Stadtrat Dr. Dierk Molter und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten durch Landrat Alfred Jakoubek und Kreisbeigeordneten Christel Fleischmann wird gemäß $ 140 Hessisches Schulgesetz (HSchG) vom 17. Juni 1992 (GVBl. 15. 233) in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. 1.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Juni 2008 (GVBl. 18. 759,761) in Verbindung mit $ 24 Abs. 1, 2. Alternative des Gesetzes über kom- munale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung vom 16.12.1969 (GVBl. 1.307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. IS. 229), folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen: Sonderunterricht „Schule für Kranke“ $ 1 Vertragsgegenstand 1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat beim Hessischen Kultusministerium mit Schreiben vom 11. Februar 2005 die organisatorische Einrichtung einer Abteilung „Schule für Kranke“ bean- tragt, die mit Erlass vom 09. März 2007 genehmigt wurde. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die Ernst-Elias-Niebergall-Schule — sonderpädagogi- sches Beratungs- und Förderzentrum sowie Förderschule für Lernhilfe — als zentralen organi- satorischen Standort für die „Schule für Kranke“ (organisatorisch wie baulich) ausgebaut. Das Gebäude (siehe anliegende Grundrisszeichnung) wird seit dem 1. Mai 2007 zweckentspre- chend genutzt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet sich, auch Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, die als „Kranke“ unterrichtet werden, in die- ser Einrichtung zu versorgen. 2. . Die Beschulung der kranken Schülerinnen und Schüler wird in Räumen am Standort Kinder- kliniken Prinzessin Margaret durchgeführt, wo auch die ärztliche Behandlung in entsprechend eingerichteten fachlichen Abteilungen stattfindet. Hierzu erfolgen gesonderte Vereinbarungen mit den Kinderkliniken Prinzessin Margaret. 3. Die Verwaltung und der Lehrerstützpunkt werden an der mit der Organisation beauftragten Ernst-Elias-Niebergall-Schule angesiedelt. An der Ernst-Elias-Niebergall-Schule wurden hierfür von der Wissenschaftsstadt Darmstadt die erforderlichen Räume errichtet und für die Aufgaben der Abteilung „Schule für Kranke“ zur Verfügung gestellt. 4. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg haben für die Auf- nahme von Schülerinnen und Schülern gleiche Belegungsquoten. Schöpft einer der Vertrags- partner seine Quote nicht vollständig aus, so ist der andere in Abstimmung mit dem Vertrags- partner berechtigt, das entsprechende Kontingent mit Schülerinnen und Schülern aus seinem Einzugsbereich aufzufüllen. $ 2 Finanzierung 1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beteiligt sich an der Finanzierung der Schule zu 75 %, die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 25 % nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Die Kostenverteilung entspricht der Quote der in den letzten 5 Jahren (2003-2007) unterrichteten Schüler/innen. Diese stammten zu 75 % aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und zu 25 % aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 2. j Durch die organisatorische Erweiterung der Ernst-Elias-Niebergall-Schule zum in $ 1 Abs. 1 genannten zentralen Standort „Schule für Kranke“ sind Zubauten und Einrichtungsmaßnah- men erforderlich geworden. Diese fachspezifischen Baumaßnahmen wurden von der Wissen- schaftsstadt Darmstadt an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule durchgeführt. Die Baukosten trägt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zu 75 %, die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 25 %. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt eine schriftliche Abrechnung der Baukosten, sobald die Schlussrechnungen vorliegen. Der Landkreis Darmstadt Dieburg verpflichtet sich, seinen Anteil an den Baukosten innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der prüffähigen Unterlagen zu zahlen. 3. . Die Kosten für die Anmietung (Miete und Nebenkosten) der Schulräume in den Kinderklini- ken Prinzessin Margaret trägt zu 75 % der Landkreis Darmstadt-Dieburg und zu 25 % die Wissenschaftsstadt Darmstadt. 4. Für laufenden Betrieb und Unterhaltung der „Schule für Kranke“ in der Ernst-Elias- Niebergall-Schule entstehenden folgende Kosten: a. Betriebs- und Personalkosten: Heizung, Wasser, Abwasser, Strom, Reinigung, Hausmeister, Umlage nach dem prozentualen Flächenanteil der für die „Schule für Kranke“ zur Ver- fügung gestellten Räume. b. Personalkosten Verwaltung: Schulsekretär/in, Berechnung nach dem prozentualen Anteil der Schülerinnen und Schüler im Bereich . „Schule für Kranke“ zur Gesamtschülerzahl der Ernst-Elias-Niebergall-Schule c. Sachkosten: Budget für Lehrmittel, Kopierkosten, Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, etc. in Höhe von 4.000,- € jährlich. d. Investitionskosten: IT-Bereich und Ersatzbeschaffung für Schulausstattung (nach vorheriger Bedarfsan- meldung durch die Schule) e. Bauunterhaltungskosten nach angemeldetem Bedarf Von oben genannten Kosten trägt der Landkreis Darmstadt-Dieburg anteilig 75 %. Die Kosten zu a, b und c Die Kosten zu a-c werden dem Landkreis Darmstadt-Dieburg entsprechend des auf ihn entfal- lenden Anteils von der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis spätestens zum 31. März eines jeden Jahres in Rechnung gestellt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Rechnung gestellten Beträge bis spätestens zum 1. Juni des Rechnungsjahres. Die Kosten zu dund e Die Kosten zu d-e sind zuvor von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zu genehmigen. Die Zahlung an die Wissenschaftsstadt Darmstadt durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in- nerhalb einer Frist von 2 Monaten. & 3 Vertragsdauer Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem der Beteiligten unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Schuljahres gemäß $ 57 des HSchG (zurzeit 31. Juli) gekündigt werden. Die anteilige Finanzierungspflicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg nach $ 2 Ziffer 2 die- ser Vereinbarung bleibt im Falle einer Kündigung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg unberührt, insbesondere erfolgen keine Erstattungen. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt erstat- tet diese dem Landkreis Darmstadt-Dieburg den von ihm gemäß $ 2 Ziffer 2 eingebrachten Finanzierungsanteil anteilig entsprechend des bereits verstrichenen gemeinsamen Nutzungs- zeitraums. Insofern besteht Einigkeit, dass für alle 2 Jahre vollendeter Nutzungsdauer, begin- nend mit dem 1. Mai 2007, ein Abzug von 20 % des eingebrachten Finanzierungsanteils er- folgen wird. $ 4 Unwirksamkeit von Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten sich in diesem Vertrag Lücken ergeben, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertrags- bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teil- nichtigkeit unverzüglich behoben wird. Anstelle der- unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemes- sene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die Nichtig- keit oder die nicht getroffene Regelung bedacht hätten. $ 5 Anzeige Die Vereinbarung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies übernimmt die Wissenschafts- stadt Darmstadt. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter Oberbürgermeister Stadtrat Darmstadt, den Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Alfred Jakoubek Christel Fleischmann Landrat Kreisbeigeordneter 79 750 750 © © un © ® Bauteil A ! ! 22 \ . en 2 > = = = > 3 h..og Pen / FARO 45 au O4 385) ‘ ! U | $ | Aayikon & oO 3 m 3 ® Ri: N r4 8 ||‘ ® 72 ale ° Sara 5 sgultung \ ° ee ® AIR A112 For Ad: 8 , 750 3 ie 7 b , Eu 5 = SS ——de = r : „| Em“ mit&ßchich: fr Weht 2 a5 AI 7895 Atia fa — . i N ESERERE IE EEERE SERBESERERSETE E* BR unenbanneennne ® ’ Aem Reiner " B Ü e 75 D j 11 ’ Q Q oO & n Seiger h B N & 2 & oO verstärkte GK Profle+Sturz 47 Hi Fi: = end => Br | 240 3.75 5 12 au ! B == = erste Hilfe, £ B Ban CD E) k “ sn # 7 Ati6 \ 8145 4 el nn — - n-- [8 Fagwandinschuss a fenleiter hr N ee Fsoll! 8 "ars Fr i r : Arca A108 ars =} merk EIN S|_207 Z a lishi.. hr Flur reishent 7 v [23 8 wenns mitoberieht IN... "ea: I ERE ! u } s == dänschluss | 3° — = Es | A607 B Besprschun : ® : . 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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0383
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00