0460/2025
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Sachstand Bauphase II
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Anlage 1 - Deichbrücke
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Anlage 1 – Sachstand Deichbrücke Bild 1: Fertiggestellte Gleisanlage der KVB auf der Deichbrücke Bild 2: Verlegte Bewehrungseisen für die Betonage der Kappen auf der Südseite der Deichbrücke Bild 3: Bewehrung für die Betonage der südlichen Flügelwand des Widerlagers Bild 2: Bewehrung für die Betonage der südlichen Brückenkappe (Geh- und Radwegbereich)
Anlage 2 - Flutbrücke
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Anlage 2 – Sachstand Flutbrücke Bild 1: Fertiggestelltes Geländer (nur Südseite) und Gleisanlage auf der Flutbrücke
Anlage 4 - Rechtsrheinische Rampe
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Anlage 4 – Sachstand Rechtsrheinische Rampe
Bild 1: Fertiggestellte Abdichtung auf der Rechtsrheinischen Rampe 12/2024
Bild 2: Übergangskonstruktion zwischen Rechtsrheinischem Ankerpfeiler und Rechtsrheinischer Rampe
Anlage 4 – Sachstand Rechtsrheinische Rampe
Bild 4: Rechtsrheinische Rampe mit Blick Richtung Osten zum im Bestand erhaltenen Stadtbahntrog
Bild 3: Gleisjoche auf der Rechtsrheinischen Rampe vor Betonage der festen Fahrbahn 01/2025
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/69 Vorlagen-Nummer 18.02.2025 0460/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Sachstand Bauphase II Mit der Mitteilung 1690/2024 wurde zuletzt über den Sachstand der Sanierungsarbei- ten an der Mülheimer Brücke berichtet. Ergänzend dazu erläuterte die Mitteilung 0558/2023 allgemein die Bauphase 2 mit der laufenden Stadtbahnsperrung. Die Mit- teilungen 2001/2024 und 2438/2024informierten über Verzögerungen, die speziell den Bereich der rechtsrheinischen Rampe betrafen. Wie vorgesehen konnten die Arbeiten am Teilbauwerk Rechtsrheinische Rampe Ende 2024 größtenteils fertiggestellt werden. Die Beschichtung der Betonschrammborde war witterungsbedingt erst im Januar 2025 möglich und ist abgeschlossen. Die Über- gabe der drei anderen Teilbauwerke für die Ausführung der KVB-Leistungen war be- reits Anfang September 2024 erfolgt. Aktuell wurden auf dem gesamten Brückenzug die Gleise verlegt, allerdings müssen diese vor Inbetriebnahme noch befestigt und justiert werden. Weitere Arbeiten zur Fertigstellung der Gleisanlage befinden sich aktuell in Umsetzung, wie z.B. die Instal- lation der Oberleitungen. Allerdings gibt es neue Herausforderungen zum Teilbauwerk Strombrücke, die im Fol- genden erläutert werden. Die Sachstände zu den einzelnen Teilbauwerken beginnen im Linksrheinischen mit der Deichbrücke. Deichbrücke Im Bereich der Deichbrücke wurde die neue Gleisanlage durch die Kölner Verkehrs - Betriebe (KVB) fertiggestellt (siehe Anlage 1, Bild 1). Auf dem südlichen Überbau, der sich bereits in seiner endgültigen Lage befindet, wurden im Bereich der Kap pen die Abdichtungs- und Bewehrungsarbeiten zur Vorbereitung auf die Betonage ausgeführt (siehe Anlage 1, Bild 2). 2 Flutbrücke An der Flutbrücke wurden seitens der KVB die Gleise verlegt. Außerdem erfolgen Rest- arbeiten an den oberstromseitigen neuen Kragarmsegmenten des Geh- und Radwegs. Die Geländer entlang des Geh- und Radwegs wurden bereits vollständig montiert (siehe Anlage 2, Bild 1). Aktuell erfolgt die Sanierung der Granatlöcher am oberstromseitlichen Hauptlängsträger. Anschließend bekommt die Kragarmunterseite sowie die Außenseite des Hauptlängsträgers einen neuen mehrschichtigen Korrosionsschutz. Strombrücke Die für die Montage der neuen Fahrbahnplatte im Stadtbahnbereich notwendigen Hilfs- konstruktionen wurden vollständig zurückgebaut. Im süd lichen Straßenbereich wurde der Bestandsasphalt zurückgebaut. Nach der Abdichtung der Stahlkonstruktion wird der neue Asphalt aufgebracht. An der Unterseite der oberstromseitigen Kragarmsegmente des Geh - und Radwegs werden derzeit noch finale Korrosionssc hutzarbeiten ausgeführt (siehe Anlage 3, Bild 2). Die Montage der Fachwerkträger sowie die parallel laufende Demontage der Last- verteilträger unterhalb der Fahrbahnplatte werden in Kürze abgeschlossen (siehe An- lage 3, Bilder 3 und 4). Ergänzend zu diesem aktuellen planmäßigen Sachstand der Arbeiten wurde Ende letzten Jahres ein unplanmäßiges Verhalten der Strombrücke festgestellt. Die Strom- brücke als Hängebrücke ist schwimmend gelagert, d.h. sie kann sich längs und quer bewegen, vergleichbar einer Schaukel. Damit sie sich bei starkem Wind nicht zu sehr bewegt, sind mittig an dem ersten und letzten Querträger, den sogenannten Endquer- trägern, Windlager angeordnet. 3 Foto Windlager Über die Windlager wird die Brücke vor zu großer seitlicher Auslenkung gesichert, ins- besondere bei starkem Wind. Die Bewegung der Brücke in Längsrichtung soll auch bei einer Querfesthaltung planmäßig möglich sein. Kann sich die eigentlich schwim- mend gelagerte Brücke nicht bewegen, werden Zwängungen in den Bestand eingetra- gen. Diese Zwängungen können zu Bauwerksschäden führen. Nach Einbau der neuen Deckbleche im Stadtbahnbereich wurden Risse an den Endquerträgern festge- stellt. Seit Feststellung dieser Risse wird ein Monitoring zur täglichen Beobachtung der Riss- entwicklung durchgeführt. In den letzten Wochen haben sich die Risse nicht verän- dert. Die Strombrücke wird schon seit Anfang der Baumaßnahme in ihrer Längs- und Querdehnung am rechtsrheinischen Widerlager behindert (unplanmäßiges Festlager), was bis zu den Rissbildungen im September letzten Jahres keine Auswirkungen hatte. Am linksrheinischen Widerlager kann sie sich längs bewegen, liegt aber am Windlager an. 4 Foto Riss Endquerträger Nach Auftreten der Risse an beiden Endquerträgern wurden Planer, Prüfingenieur, bauausführende Firma und Gutachter einbezogen und Planungen die Brücke freizu- setzen wurden unmittelbar aufgenommen. Es besteht Einigkeit, dass die Risse die Stabilität des Bauwerks nicht beeinträchtigen, jedoch vor der Inbetriebnahme repariert werden müssen. Die Brücke muss aber vor Betonage der Übergangskonstruktion, die sich zwischen den Bauwerken Strombrücke und Rechtsrheinischer Rampe befindet, gelöst werden. Zur Umsetzung wurde eine Hilfskonstruktion geplant. Der Zug des Bauwerks erfolgt über Gewindestangen. Das Lösen über eine Hilfskonstruktion und hydraulische Pressen um wenige Millimeter in Querrichtung wurde vorbereitet und in der Nacht vom 10. auf den 11.02.2025 ausgeführt. Diese Arbeiten sind in der nächtlichen Sperrung der Fahrspur Richtung Niehl erfolgt. Der Fuß- und Radweg war nutzbar, kurzzeitige Sperrungen wurden über Sicherungs- posten geregelt. Die Brücke konnte in dieser Nacht nicht, wie geplant gelöst werden. Optionen für wei- tere Anläufe die Strombrücke zu lösen, sind z.B. Veränderungen/Verstärkung der Hilfskonstruktion, höhere Zugkräfte oder auch der Ausbau der vorhandenen Über- gangskonstruktionen, die eine Festhaltung des Bauwerks bewirken könnten. Diese Optionen werden aktuell geprüft und weiterentwickelt. 5 Foto Konzept Hilfskonstruktion Zur Herstellung des Schienenweges durch die KVB, der nur einen geringen Versatz in der Achslage der Gleisböckchen verträgt (Toleranz 5 mm), ist es wichtig, dass die Strombrücke gelöst wird und sich in einer Ruheposition (0-Lage), aber eben noch frei beweglich, einfindet. Vorausgesetzt die Strombrücke lässt sich freisetzen, kann die Fahrbahnübergangskonstruktion betoniert werden. Anschließend müssen noch Wind- lager und Endquerträger saniert werden. Diese Arbeiten befinden sich aktuell in Pla- nung, lassen sich voraussichtlich aber unabhängig von den durch die KVB zu erbrin- genden Leistungen zur Fertigstellung der Gleisanlage durchführen. Foto Übergangskonstuktion Rechtsrheinische Rampe Auf der Rechtsrheinischen Rampe wurden die Abdichtungsarbeiten des Überbaus im Stadtbahnbereich im Dezember 2024 abgeschlossen (siehe Anlage 4, Bild 1). Die KVB hat ab dem 7. Januar 2025 die Gleisjoche auf dem Überbau verlegt. Als nächster Ar- beitsschritt steht die Erstellung der Festen Fahrbahn der Gleisanlage an. 6 Auswirkungen auf die Inbetriebnahme der Stadtbahn Aufgrund dieses Sachstands und der ineinandergreifenden Abhängigkeiten zwischen der Bauwerkssanierung und den Arbeiten am Schienenweg kann ein Wiederinbetrieb- nahmedatum aktuell nicht verlässlich angegeben werden. Verwaltung und KVB arbei- ten gemeinsam daran, die Stadtbahn schnellst möglich wieder in Betrieb zu nehmen. Bis zur Inbetriebnahme bleibt der Schienenersatzverkehr gewährleistet. Der aktuelle Vertrag deckt den April 2025 ab. Für den Fall, dass der Ersatzbetrieb länger erforder- lich ist, schreibt die KVB diese Leistungen vorsorglich umgehend aus. Dazu wird eine gesonderte Beschlussvorlage den politischen Gremien vorgelegt. Fazit Die Zeitschiene der weiteren Bauphasen hängt unmittelbar von der Dauer der Bau- phase II ab, deswegen muss zunächst diese mit höchster Priorität fertiggestellt wer- den. Parallel laufen die Abstimmungen zur Festlegung einer realistischen Zeitschiene für die weiteren Bauphasen. Die Verzögerungen in der Bauphase 2 führen, wie bereits angekündigt, zu Verände- rungen der geplanten und bisher kommunizierten Zeitschiene. Die Auswirkungen auf die für Ende 2026 angekündigte Verkehrsfreigabe der Mülheimer Brücke werden ge- prüft. Sobald die neu ermittelte Zeitschiene vorliegt, wird diese den politischen Gre- mien mitgeteilt. Gez. Egerer Anlagen Anlage 1 - Sachstand Deichbrücke Anlage 2 - Sachstand Flutbrücke Anlage 3 - Sachstand Strombrücke Anlage 4 - Sachstand Rechtsrheinische Rampe
Anlage 3 - Strombrücke
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Anlage 3 – Sachstand Strombrücke Bild 1: Fertiggestellter Asphaltrückrückbau MIV Süd und Gleisanlage auf der Strombrücke Bild 2: Korrosionsschutzarbeiten an der Unterseite der oberstromseitigen Kragarmsegmente an der Strombrücke Anlage 3 – Sachstand Strombrücke Bild 4: Ausgebaute Lastverteilungsträger, wurden ersetzt durch die in Bild 3 gezeigten Fachwerkträger Bild 3: Fertigmontierte Fachwerkträger an der Strombrücke
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0460/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 10.02.2025 09:28