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0460/2025

Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Sachstand Bauphase II

Mitteilung Ausschuss 03.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 10.2.1

Anlage 1 - Deichbrücke

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Anlage 2 - Flutbrücke

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Anlage 4 - Rechtsrheinische Rampe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 - Strombrücke

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Anlage 1 - Deichbrücke

369 Zeichen

Anlage 1 – Sachstand Deichbrücke  
 
 
 
 
 
Bild 1: Fertiggestellte Gleisanlage der KVB auf der Deichbrücke  
Bild 2: Verlegte Bewehrungseisen für die Betonage der Kappen auf der Südseite der Deichbrücke  Bild 3: Bewehrung für die Betonage der südlichen Flügelwand des Widerlagers  Bild 2: Bewehrung für die Betonage der südlichen Brückenkappe (Geh- und Radwegbereich)

Anlage 2 - Flutbrücke

149 Zeichen

Anlage 2 – Sachstand Flutbrücke 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild 1: Fertiggestelltes Geländer (nur Südseite) und Gleisanlage auf der Flutbrücke

Anlage 4 - Rechtsrheinische Rampe

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Anlage 4 – Sachstand Rechtsrheinische Rampe   
 
 
 
 
 
Bild 1: Fertiggestellte Abdichtung auf der Rechtsrheinischen Rampe 12/2024 
Bild 2: Übergangskonstruktion zwischen Rechtsrheinischem Ankerpfeiler und Rechtsrheinischer Rampe

Anlage 4 – Sachstand Rechtsrheinische Rampe   
 
 
 
 
                Bild 4: Rechtsrheinische Rampe mit Blick Richtung Osten zum im Bestand erhaltenen Stadtbahntrog 
 
Bild 3: Gleisjoche auf der Rechtsrheinischen Rampe vor Betonage der festen Fahrbahn 01/2025

Mitteilung Ausschuss

8563 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69 
 
Vorlagen-Nummer 18.02.2025 
 0460/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 
 
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Sachstand Bauphase II 
Mit der Mitteilung 1690/2024 wurde zuletzt über den Sachstand der Sanierungsarbei-
ten an der Mülheimer Brücke berichtet. Ergänzend dazu erläuterte die Mitteilung 
0558/2023 allgemein die Bauphase 2 mit der laufenden Stadtbahnsperrung. Die Mit-
teilungen 2001/2024 und 2438/2024informierten über Verzögerungen, die speziell den 
Bereich der rechtsrheinischen Rampe betrafen.  
 
Wie vorgesehen konnten die Arbeiten am Teilbauwerk Rechtsrheinische Rampe Ende 
2024 größtenteils fertiggestellt werden. Die Beschichtung der Betonschrammborde 
war witterungsbedingt erst im Januar 2025 möglich und ist abgeschlossen. Die Über-
gabe der drei anderen Teilbauwerke für die Ausführung der KVB-Leistungen war be-
reits Anfang September 2024 erfolgt.  
 
Aktuell wurden auf dem gesamten Brückenzug die Gleise verlegt, allerdings müssen 
diese vor Inbetriebnahme noch befestigt und justiert werden. Weitere Arbeiten zur 
Fertigstellung der Gleisanlage befinden sich aktuell in Umsetzung, wie z.B. die Instal-
lation der Oberleitungen.  
 
Allerdings gibt es neue Herausforderungen zum Teilbauwerk Strombrücke, die im Fol-
genden erläutert werden. Die Sachstände zu den einzelnen Teilbauwerken beginnen 
im Linksrheinischen mit der Deichbrücke. 
 
 
Deichbrücke 
 
Im Bereich der Deichbrücke wurde die neue Gleisanlage durch die Kölner Verkehrs -
Betriebe (KVB) fertiggestellt (siehe Anlage 1, Bild 1). Auf dem südlichen Überbau, der 
sich bereits in seiner endgültigen Lage befindet, wurden im Bereich der Kap pen die 
Abdichtungs- und Bewehrungsarbeiten zur Vorbereitung auf die Betonage ausgeführt 
(siehe Anlage 1, Bild 2).

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Flutbrücke 
 
An der Flutbrücke wurden seitens der KVB die Gleise verlegt. Außerdem erfolgen Rest-
arbeiten an den oberstromseitigen neuen Kragarmsegmenten des Geh- und Radwegs. 
Die Geländer entlang des Geh- und Radwegs wurden bereits vollständig montiert (siehe 
Anlage 2, Bild 1). Aktuell erfolgt die Sanierung der Granatlöcher am oberstromseitlichen 
Hauptlängsträger. Anschließend bekommt die Kragarmunterseite sowie die Außenseite 
des Hauptlängsträgers einen neuen mehrschichtigen Korrosionsschutz.  
 
 
Strombrücke 
 
Die für die Montage der neuen Fahrbahnplatte im Stadtbahnbereich notwendigen Hilfs-
konstruktionen wurden vollständig zurückgebaut. Im süd lichen Straßenbereich wurde 
der Bestandsasphalt zurückgebaut. Nach der Abdichtung der Stahlkonstruktion wird der 
neue Asphalt aufgebracht. 
 
An der Unterseite der oberstromseitigen Kragarmsegmente des Geh - und Radwegs 
werden derzeit noch finale Korrosionssc hutzarbeiten ausgeführt (siehe Anlage 3, Bild 
2). Die Montage der Fachwerkträger sowie die parallel laufende Demontage der Last-
verteilträger unterhalb der Fahrbahnplatte werden in Kürze abgeschlossen (siehe An-
lage 3, Bilder 3 und 4). 
 
Ergänzend zu diesem aktuellen planmäßigen Sachstand der Arbeiten wurde Ende 
letzten Jahres ein unplanmäßiges Verhalten der Strombrücke festgestellt. Die Strom-
brücke als Hängebrücke ist schwimmend gelagert, d.h. sie kann sich längs und quer 
bewegen, vergleichbar einer Schaukel. Damit sie sich bei starkem Wind nicht zu sehr 
bewegt, sind mittig an dem ersten und letzten Querträger, den sogenannten Endquer-
trägern, Windlager angeordnet.

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Foto Windlager 
  
 
 
Über die Windlager wird die Brücke vor zu großer seitlicher Auslenkung gesichert, ins-
besondere bei starkem Wind. Die Bewegung der Brücke in Längsrichtung soll auch 
bei einer Querfesthaltung planmäßig möglich sein. Kann sich die eigentlich schwim-
mend gelagerte Brücke nicht bewegen, werden Zwängungen in den Bestand eingetra-
gen. Diese Zwängungen können zu Bauwerksschäden führen. Nach Einbau der 
neuen Deckbleche im Stadtbahnbereich wurden Risse an den Endquerträgern festge-
stellt.  
 
Seit Feststellung dieser Risse wird ein Monitoring zur täglichen Beobachtung der Riss-
entwicklung durchgeführt. In den letzten Wochen haben sich die Risse nicht verän-
dert. Die Strombrücke wird schon seit Anfang der Baumaßnahme in ihrer Längs- und 
Querdehnung am rechtsrheinischen Widerlager behindert (unplanmäßiges Festlager), 
was bis zu den Rissbildungen im September letzten Jahres keine Auswirkungen hatte. 
Am linksrheinischen Widerlager kann sie sich längs bewegen, liegt aber am Windlager 
an.

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Foto Riss Endquerträger 
 
 
Nach Auftreten der Risse an beiden Endquerträgern wurden Planer, Prüfingenieur, 
bauausführende Firma und Gutachter einbezogen und Planungen die Brücke freizu-
setzen wurden unmittelbar aufgenommen. Es besteht Einigkeit, dass die Risse die 
Stabilität des Bauwerks nicht beeinträchtigen, jedoch vor der Inbetriebnahme repariert 
werden müssen.  Die Brücke muss aber vor Betonage der Übergangskonstruktion, die 
sich zwischen den Bauwerken Strombrücke und Rechtsrheinischer Rampe befindet, 
gelöst werden. Zur Umsetzung wurde eine Hilfskonstruktion geplant. Der Zug des 
Bauwerks erfolgt über Gewindestangen. Das Lösen über eine Hilfskonstruktion und 
hydraulische Pressen um wenige Millimeter in Querrichtung wurde vorbereitet und in 
der Nacht vom 10. auf den 11.02.2025 ausgeführt. 
 
Diese Arbeiten sind in der nächtlichen Sperrung der Fahrspur Richtung Niehl erfolgt. 
Der Fuß- und Radweg war nutzbar, kurzzeitige Sperrungen wurden über Sicherungs-
posten geregelt.  
 
Die Brücke konnte in dieser Nacht nicht, wie geplant gelöst werden. Optionen für wei-
tere Anläufe die Strombrücke zu lösen, sind z.B. Veränderungen/Verstärkung der 
Hilfskonstruktion, höhere Zugkräfte oder auch der Ausbau der vorhandenen Über-
gangskonstruktionen, die eine Festhaltung des Bauwerks bewirken könnten. Diese 
Optionen werden aktuell geprüft und weiterentwickelt.

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Foto Konzept Hilfskonstruktion  
  
Zur Herstellung des Schienenweges durch die KVB, der nur einen geringen Versatz in 
der Achslage der Gleisböckchen verträgt (Toleranz 5 mm), ist es wichtig, dass die 
Strombrücke gelöst wird und sich in einer Ruheposition (0-Lage), aber eben noch frei 
beweglich, einfindet. Vorausgesetzt die Strombrücke lässt sich freisetzen, kann die 
Fahrbahnübergangskonstruktion betoniert werden. Anschließend müssen noch Wind-
lager und Endquerträger saniert werden. Diese Arbeiten befinden sich aktuell in Pla-
nung, lassen sich voraussichtlich aber unabhängig von den durch die KVB zu erbrin-
genden Leistungen zur Fertigstellung der Gleisanlage durchführen. 
 
 
Foto Übergangskonstuktion 
 
 
 
 
Rechtsrheinische Rampe 
 
Auf der Rechtsrheinischen Rampe wurden die Abdichtungsarbeiten des Überbaus im 
Stadtbahnbereich im Dezember 2024 abgeschlossen (siehe Anlage 4, Bild 1). Die KVB 
hat ab dem 7. Januar 2025 die Gleisjoche auf dem Überbau verlegt. Als nächster Ar-
beitsschritt steht die Erstellung der Festen Fahrbahn der Gleisanlage an.

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Auswirkungen auf die Inbetriebnahme der Stadtbahn 
 
Aufgrund dieses Sachstands und der ineinandergreifenden Abhängigkeiten zwischen 
der Bauwerkssanierung und den Arbeiten am Schienenweg kann ein Wiederinbetrieb-
nahmedatum aktuell nicht verlässlich angegeben werden. Verwaltung und KVB arbei-
ten gemeinsam daran, die Stadtbahn schnellst möglich wieder in Betrieb zu nehmen. 
Bis zur Inbetriebnahme bleibt der Schienenersatzverkehr gewährleistet. Der aktuelle 
Vertrag deckt den April 2025 ab. Für den Fall, dass der Ersatzbetrieb länger erforder-
lich ist, schreibt die KVB diese Leistungen vorsorglich umgehend aus. Dazu wird eine 
gesonderte Beschlussvorlage den politischen Gremien vorgelegt. 
 
 
Fazit 
 
Die Zeitschiene der weiteren Bauphasen hängt unmittelbar von der Dauer der Bau-
phase II ab, deswegen muss zunächst diese mit höchster Priorität fertiggestellt wer-
den. Parallel laufen die Abstimmungen zur Festlegung einer realistischen Zeitschiene 
für die weiteren Bauphasen.  
 
Die Verzögerungen in der Bauphase 2 führen, wie bereits angekündigt, zu Verände-
rungen der geplanten und bisher kommunizierten Zeitschiene. Die Auswirkungen auf 
die für Ende 2026 angekündigte Verkehrsfreigabe der Mülheimer Brücke werden ge-
prüft. Sobald die neu ermittelte Zeitschiene vorliegt, wird diese den politischen Gre-
mien mitgeteilt.  
 
Gez. Egerer 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Sachstand Deichbrücke 
Anlage 2 - Sachstand Flutbrücke 
Anlage 3 - Sachstand Strombrücke 
Anlage 4 - Sachstand Rechtsrheinische Rampe

Anlage 3 - Strombrücke

442 Zeichen

Anlage 3 – Sachstand Strombrücke 
 
 
 
 
Bild 1: Fertiggestellter Asphaltrückrückbau MIV Süd und Gleisanlage auf der Strombrücke 
Bild 2: Korrosionsschutzarbeiten an der Unterseite der oberstromseitigen Kragarmsegmente an der Strombrücke

Anlage 3 – Sachstand Strombrücke 
 
 
 
Bild 4: Ausgebaute Lastverteilungsträger, wurden ersetzt durch die in Bild 3 gezeigten Fachwerkträger 
 
Bild 3: Fertigmontierte Fachwerkträger an der Strombrücke

Beratungsverlauf (3)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0460/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.06.2025
Erstellt
10.02.2025 09:28