Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2911/2017 vom 04.06.2018
Stand: Am 05.07.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 6 - Darstellung bauliche Vorleistungen
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Deutz-M ülheim er Straße und Eisenbahnbrücken Stadthaus Opladener Straße Stadtbahnhaltestelle Bf Deutz/Lanxess Arena Justinianstraße bauliche Vorleistung für eine rrh. Nord-Süd-U-Bahn Verlauf einer rrh. Nord-Süd-U-Bahn, durch die Lage der Bauwerksstützen vorgegeben Stützwand Stütz- pfeiler N Maßnahme: M 1: Bearbeitet Datum Gruppenleiter (664/1) Sachbearbeiter (664/1) Dateiname Abteilungsleiter (664/1) Amtsleiter (66) Amt für Straßen+ Verkehrsentwicklung 500 Sämann 25.05.2017 Übersichtslageplan Eisenbahnbrücken Deutz-Mülheimer Straße mit Darstellung der baulichen Vorleistungen für eine rechtsrheinische Nord-Süd-U-Bahn -
Anlage 2_Lageplan EÜ Bauwerk A bis E
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Brücke) Strecke 2658 T.016063826 nrtrernnene ner Strecke 2653+2659 T.016069557 -
Beschlussvorlage Rat (1) - Ursprungsfassung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2911/2017 Freigabedatum 11.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Begutachtung der von der DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung der DB-Brückenbauwerke über die Deutz-Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zu beantragen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, darauf zu verzichten, die Widerlager der Brücke so auszuge- stalten, dass langfristig eine U-Bahn-Strecke im Zuge der Deutz-Mülheimer Stra- ße/Justinianstraße angelegt werden kann. Alternative zu Pkt. 2 Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Widerlager so auszugestalten, dass langfristig eine U-Bahn- Strecke im Zuge der Deutz-Mülheimer Straße/Justinianstraße angelegt werden kann. Verkehrsausschuss 17.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 Rat 03.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 3.723.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja ca. 3.342.400 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ausgangslage: Die DB Netz AG hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die vorhandenen Stahl-Stabbogenbrücken in Köln-Deutz über die Deutz-Mülheimer Straße aufgrund ihrer Altersstruktur erneuert werden müssen. Die heutige Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße besteht aus insgesamt 12 Überbauten, wovon 11 Stahlbogenbrücken einschließlich der Unterbauten erneuert werden. Bei der Deutz-Mülheimer Straße handelt es sich um die Landesstraße L 188. Sie liegt in der Baulast der Stadt Köln. Der Straßenquerschnitt besteht derzeit aus fünf Fahrspuren unterschiedlicher Breite und einem beidseitigen Rad-/Fußweg. Die beiden mittleren Fahrbahnspuren werden von der KVB AG/Stadtbahn mitgenutzt. Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktion ist die Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit auf 3,10 m beschränkt. Die Oberleitungshöhe der Stadtbahn beträgt gegenwärtig mittig unter der Brü- cke 4,10 m und entspricht nach den heutigen Regelungen nicht mehr dem Stand der Technik. Die lichte Weite beträgt zurzeit 24,00 m. Zielsetzung: Die zu erneuernden Überbauten werden durch fünf Bauwerke (BW A bis E, siehe beigefügten Lage- plan) ersetzt. Die Durchführung der Maßnahmen umfasst einen Zeitraum von insgesamt 11 Jahren. Zunächst erfolgt die Realisierung des Bauwerks C von voraussichtlich Juni 2019 bis voraussichtlich Mai 2023. Für das Bauwerk C wurden seitens der DB Netz AG die Planfeststellungsunterlagen im 3 März 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Derzeit wird die Entwurfsplanung fertig gestellt. Bei einer Brückensanierung ist seitens der Stadt Köln aufgrund der verkehrlichen Bedeutung als Haupterschließungsstraße gemäß den derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards eine lichte Höhe von mindestens 4,80 m zu fordern. Eine Alternative hierzu besteht aus rechtlichen Gründen nicht. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung eine Erweiterung der lichten Weite auf 27,10 m vor. Bereits im Jahr 2009 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung einer Machbar- keitsstudie beauftragt, um die Möglichkeit einer Verbreiterung der Deutz-Mülheimer Straße zu prüfen. Eine Tieferlegung der Deutz-Mülheimer Straße wurde im Zusammenhang mit mehreren Maßnahmen geprüft und aufgrund verschiedener Zwangspunkte, wie z. B. der zahlreichen, zum Teil mit großem Durchmesser verlegten Leitungen, abgelehnt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden drei Vari- anten gegenübergestellt, wovon die Variante 2, die eine Aufweitung auf 27,10 m beinhaltet, seitens der Verwaltung weiterverfolgt wurde. Alle Projekte werden derzeit ohne Berücksichtigung eines möglichen U-Bahnbaus in der Ebene -2,5 geplant. Sollte die Option zum U-Bahnbau in dieser Ebene offen gehalten und daher bei den Eisenbahnüberführungsprojekten berücksichtigt werden, würde dies aufgrund erforderlicher Umpla- nungen zu zeitlichen Verzögerungen und erheblich höheren Kosten für die Stadt Köln führen. Konkre- te Planungen zu einem U-Bahnbau liegen bisher nicht vor. Erneuerung der Eisenbahnüberführung aus Sicht des Eisenbahnkreuzungsgesetzes: Die Deutz-Mülheimer Straße ist in beiden Richtungen eine Zubringerstraße zu den Autobahnen A 3, A 4 und A 59. Außerdem ist sie Messezufahrt, Zufahrt zur Lanxess-Arena und wird von zwei Stadt- bahnlinien genutzt. Bürogebäude mit mehreren tausend Arbeitsplätzen, Hotels und der Bahnhof Köln Messe/Deutz befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Durch die eingeschränkte Durchfahrtshö- he kommt es immer wieder zu Anfahrschäden und Störungen des Stadtbahnbetriebs aufgrund von Schädigungen der Oberleitung. Die Sicherheit des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich ist daher gemäß § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) nicht gewährleistet. Durch zusätzliche große Bau- maßnahmen im unmittelbaren Umfeld (z.B. Messe City) wird auch die Verkehrsbelastung der Deutz- Mülheimer Straße in den kommenden Jahren nochmals deutlich ansteigen, was die Sicherheit und Abwicklung des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich noch weiter beeinträchtigen wird. Gemäß § 3 in Verbindung mit § 12 EKrG muss die Stadt Köln daher als Straßenbaulastträger zur Beseitigung der Durchfahrtshöhen-Begrenzung und Herstellung einer regelkonformen Oberleitungs- höhe eine Vergrößerung der lichten Höhe verlangen. Die Vergrößerung der lichten Weite von zurzeit 24,00 m auf 27,10 m stellt ebenfalls ein Verlangen der Stadt Köln dar. Das Verlangen der DB Netz AG besteht in der Bauwerksverbreiterung zwecks Herstellung regelkon- former Randwege und Geländerabstände im Gleisbereich. Es handelt sich somit bei der Änderung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße, Bau- werk C um eine Maßnahme gemäß § 3 EKrG mit einer Kostenfolge gemäß § 12 EKrG. Diese Einschätzung wurde seitens des Rechts- und Versicherungsamtes juristisch bestätigt. Gemäß § 12 Nr. 2 EKrG fallen die entstehenden Kosten beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die Änderung verlangen oder sie im Falle einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. Die kreuzungsbedingten Kosten für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen des Bauwerks C belaufen sich nach grober vorläufiger Kostenschätzung der DB Netz AG auf rd. 7,3 Mio. €. Die DB Netz AG hat über eine Fiktivkostenberechnung eine nahezu hälftige Aufteilung der Maßnah- mekosten (Kostenteilungsfaktor Stadt Köln 0,511 bzw. Kostenteilungsfaktor DB 0,489) ermittelt. Dar- über hinaus muss die DB Netz AG der Stadt Köln nach Ende der Baumaßnahme einen Vorteilsaus- gleich zahlen. Der Vorteil der DB Netz AG besteht darin, dass der von der Stadt Köln zu zahlende Brückenanteil nach Umsetzung des Vorhabens im Gegensatz zum heutigen Zustand neu ist und die Unterhaltungskosten demzufolge entsprechend niedriger sind. Dieser Vorteilsausgleich wurde seitens 4 der DB Netz AG vorläufig auf gerundet 3.323.000 € beziffert. Die Verwaltung beabsichtigt, die von der DB Netz AG erstellte Fiktivkosten- und Ablöseberechnung durch ein externes Ingenieurbüro gutachterlich prüfen zu lassen, da die fachtechnische und rechneri- sche Richtigkeit, aufgrund des für Eisenbahnüberführungsbauwerke erforderlichen, sehr spezifischen Fachwissens, seitens der Stadt Köln nicht abschließend bestätigt werden kann. Gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau NRW sind Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz förderfähig. Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den kommunalen Straßenbaulastträger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil abzüglich Anteile Dritter (z.B. Ablösebeträge). Der Fördersatz beträgt 70 %. Bezogen auf die von der DB Netz AG geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 7,3 Mio. € und den vorläufig ermittelten Kostenanteil der Stadt Köln von rd. 51% ergäbe sich folgende Berechnung: Gesamtkosten laut vorläufiger Kostenschätzung der DB AG: 7.300.000 € Baukostenbeteiligung Stadt Köln von rd. 51%: 3.723.000 € abzüglich 10%Verwaltungskostenpauschale 372.300 € abzüglich vorläufig ermittelter gerundeter Ablösebetrag: 3.323.000 € zuwendungsfähige Kosten 27.700 € davon 70 % (= Zuwendung) 19.390 € Die Nettobelastung für die Stadt Köln beträgt somit nach derzeitigem Stand rd. 381.000 € (3.723.000 € ./. 3.323.000 € ./. 19.390 €). Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zunächst in voller Höhe im Teilergebnisplan 1201, - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen) da es bei Auftrags- vergabe noch nicht möglich ist, die auf das städtische Eigentum entfallenden Anteile zu ermitteln. Sobald eine Schlussrechnung vorliegt, werden die entsprechenden Anteile umgebucht und im Anla- gevermögen abgebildet. In der Gesamtkostensumme sind die kreuzungsbedingten Kosten für die straßenbaulichen Anpas- sungsarbeiten auf der Deutz-Mülheimer Straße noch nicht enthalten; diese können erst nach Erneue- rung aller Bauwerke – voraussichtlich 2030 – seriös ermittelt werden. Auf dieser Grundlage werden dann weitere Fördermöglichkeiten geprüft. Eine Zustimmung zu der in einem ersten Schritt vorgesehenen Erneuerung des Bauwerks C impliziert auch die Zustimmung zu einer Veränderung der Bauwerke A, B, D und E, da nur die sukzessive Er- neuerung des gesamten Bauwerks die Erhaltung der Verkehrssicherheit gewährleisten kann. Anlagen Lageplan Deutz-Mülheimer Straße (Variante 2) Lageplan Eisenbahnüberführung (Bauwerke A bis E) -
Anlage 1_Lageplan Deutz-Mülheimer-Straße
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Anlage 4 - Grundriss Fahr- und Verteilerebene
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Lüftungskanal Lüftungskanal Nebenräume NebenräumeFahrstrom/SchaltraumNebenräume Nebenräumemit Doppelboden +34.15 +34.15 AZ 1 2.20x2.70m AZ 2 2.20x2.70m Bstg. NL=90m Bstg. NL=90m Gleis 1 Richtung Köln Zentrum Gleis 2 Richtung Königforst/Bensberg Block 10 Block 9 Block 8 Block 7 Block 6 Block 5 Block 4Block 3 Block 11 vorh. Bahnsteigkante vorh. Bahnsteigkantevorh. Bahnsteigkante vorh. Bahnsteigkante 5.9 PU7.7 UV LU 6.14FL 6.01 KS 8.42SignalanlageKabelraum FS 8.91 KS 8.41LU 6.13 Löschwasser-entnahmeschrank Löschwasser-entnahmeschrank FL 8.0 KR9.72PU 5.02 HE 63 FL 4.9 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 17 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33 14 Stg. 15/33 17 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33 F F A A B B C C 20+9 Stg. 19/25FeuerlöschleitungenFeuerlöschleitungen Schlitzwand Schlitzwand Schlitzwand Schlitzwand II. Fahrebene II. Fahrebene II. Fahrebene II. Fahrebene +33.32 OKR. +33.36 OKR +33.36OKR +33.99OKR +33.36OKR +33.36OKR +34,02 OKR +33.36 +34.68 +34.68 7.11 7.12 6.11 7.01 7.3 Rampe Block 12 +34.15 +34.15 +34.25+33.57 7.47.56.127.02 3,41352,203,4135 2,70411 3,6172,203,1952,70411 5,960 5,955 3,981,17 4,37 4,81 1,391,521,47 6,170 5,905 5,915 5,225 4,091,194,37 6,585 1,501,441,49 1,0651,01 1,011,012,012,651,01 4,502,96221,023040 2,09 4,814070 +34.25+34.25 NW 100i.d. Sohle Je 3 Leerrohre NW100vom aufgeständerten BereichRaum 7.3 nach Raum 7.4 bzw. 7.5(Verlegung im Boden)2 LeerrohreNW 100 i.d. Sohle 4 LeerrohreNW 1002 Leerrohre NW 50vom aufgeständertenBereich Raum 7.3zur Kabelmulde 2x4 Leerrohre NW 100vom Boden 7.11 bzw. 7.12bis in den aufgeständertenBereich von 7.3 5 Leerrohre DN 100auf der Sohle im Kies einbauen 2x4 LeerrohreNW 100 2 LeerrohreNW 100 4 LeerrohreNW 1006 LeerrohreNW 100 im Boden 2 LeerrohreNW 100 im Boden10 LeerrohreNW 100 im Boden 7 Leerrohre NW 100 im BodenVerbindung Bahnstg-Bahnstg.II. Fahrebene 2 Leerrohre NW 100 von8.9 nach 8.42 im Boden3+2 Leerrohre NW 100 von8.9 zum Kabelkanal im Boden 1,0220 1,0220 201,5020201,5020 1,0220 201,50201,30 201,5020 1,0220 1,0220 +34.229 +34.229 +34.13 +34.13Foto 8 Rampe ~6% AZ1 AZ3 AZ2 ←AusgangStadthaus Block 10 Block 9 Block 8 Block 7 Block 6 Block 5 Block 4Block 3 Block 11 KVB KVB 14 Stg. 15/33 17 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 17 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 + 1 Stg. 13/3315 Stg. 15/3319 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 + 1 Stg. 13/3315 Stg. 15/3319 Stg. 15/33 14 Stg. 15/3314 Stg. 15/3313 Stg. 15/33 + 1 Stg. 13/335.53 + 5.4Lager + KVB 6.14Lüftung 5.24Pausenraum + 1 Stg. 13/33+ 1 Stg. 13/33 18 Stg. 15^3/33 18 Stg. 15^3/33 2.20x2.70m 2.20x2.70m A A B B C C D D 1 Stg. 13/33 + 17 Stg. 15/3320 Stg. 15/33 E E F F G G H H Block 3aBlock 3b Block 1 Block 2 Block 15 Block 1aBlock 1bBlock 1c Block 1dBlock 1e Block 3cBlock 3d Block 49Block 50 Block 50aBlock 50b Block 12Block 52 3.19 3.153.163.105.41 5.21 5.427.72 3.14 3.13 4.214.22 3.12 6.159.59.99.89.6 9.0 7.37 3.263.253.223.233.24 3.33 3.32 2.410 5.5 Lager USVAufzugs-brandmelde-steuerung Feuerlöschleitungen Fahrtreppe FahrtreppeFahrtreppe FahrtreppeFahrtreppe Fahrtreppe FahrtreppeFahrtreppe Fahrtreppe Fahrtreppe FahrtreppeFahrtreppeFahrtreppeFahrtreppe 5,915 1,85 2,70 3,0255,797,32 1,361,5151,5054,34804,225 9,17 6,595 1,654,605 4,765 4,32801,9756,72 4,987,67 6,29 6,455 955 7,86 3,6152,203,20 3,4152,203,41 998,2251,0057,645 2,695 1,3751,471,525 7,96 5,6096 8,455 5,415 1,381,5251,45 2,10 2,701,69 1,401,4151,57 1,4851,411,45 10 Leerrohre NW100als Überbrückung desGleisbereichs in der Fahrebeneeinbetoniert je 2 Kunststoffrohre DN 100+ 1 Kunststoffrohr NW 50in der DeckeRollgitterüberbrückung 4 Leerrohre DN 100i.d. Decke Fahrebene 4 Kunststoffrohre NW 100als Verbindung FE - VE 3 Leerrohre NW 100 5 Leerrohre NW 100im Boden als VerbindungVE - FE 3 Leerrohre NW 100als Verbindung VE - FE 2 Leerrohre NW 100als Verbindung VE - FE 4 Leerrohre NW 100als Verbindung Raum 9.6zum BahnsteigKVB Antennenleitung vonRaum 9.6 bis zum Bahnsteig4 Leerrohre NW 100im Boden 4 Leerrohre NW 100im Boden 4 Leerrohre NW 100im BodenVerbindung VE-FE 4 Leerrohre NW 100Kabeltrasse VE+FE je 4 Leerrohre NW 100im Boden, Verbindung VE+FE/Bahnstg.-Kabeltrasse8 Leerrohre DN 100 16 Leerrohre DN 100von 8.9 nachGleisbereich2 Leerrohre NW16vom Bereich abgeh. Deckebis OKRF2 Leerrohre NW29+NW16vom Bereich abgeh. Deckebis OKRF 2 Leerrohre NW16vom Boden zum abgehängtenDeckenbereich 2 Kunststoffrohre NW16+NW29vom Boden zum abgehängtenDeckenbereich 4 Leerrohre NW16vom Bereich abgeh. Deckebis OKRF4 Leerrohre DN100 vonFahrtreppengeschränk bisTreppengrube 4.14 2 Leerrohre DN50als Rolltorüberbrückung Foto 1 Foto 2 Foto 3 Foto 4 Foto 5 Foto 6 Foto 7 Legende Bestand:vorh. Stahlbeton:vorh. Mauerwerk Beton B35 Betonstahl 420/500 Planverfasser/in : Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge Datum / Unterschrift Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 690 Stadt KölnStadt KölnAmt 69/692Stadt KölnAmt 66 Haltestelle Deutz MesseBESTAND (BwNr. 2145; Baulos D3) gepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt: DatumName Art der Abstimmung / Dienststelle Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen BOBGR0001V- freigegebenmit Einträgen freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2 Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 26StEB KVB AGAmt 69/692 Planstufe:BESTANDSZEICHNUNG Planskizze: GrundrissFahrebene undVerteilerebene ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. Änderung Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Phase-- - - 09.05.2017Pel/Que o.M. - 1:100; 1:200DINA 02145 Schnitte Fahrebene + VerteilerebeneB-OB-QS-0001 Grundriss Fahrebene M.1:100 Grundriss Verteilerebene M.1:200 Pläne basieren auf denBestandsplänen Stand 2014 undauf den Bestandsplänen von 1979 Feuerlöschanlage VerteilerebeneB-BS-GR-0001Feuerlöschanlage FahrebeneB-BS-GR-0002 Foto 1Foto 2 Foto 3 Foto 5Foto 6 Foto 7Foto 8 Foto 4 -
Anlage 5 - Haltestelle Bestand Schnitte
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+25.81 +27.81 +30.15 +32.51+32.51+33.36 +38.125 +33.99 +33.36+34.58+34.68+37.18+37.68+36.48+36.78+38.775 +38.90+38.93 +38.775+38.125 +42.025 +43.175 +38.375 +42.875 +34.15 +38.90 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 Schnitt A-A Block 3 +43.175 +42.025 +41.575 +38.775 +37.58+38.115 +33.99+33.36+34.15+34.02 +36.97+36.58+37.63+36.40 +33.36+34.58 +38.125 +33.36+34.65 +32.51 +27.81 +25.81 +38.775 +37.68+38.375 +34.68 +38.90+36.78+37.18 +38.90 hinter derSchnittebene 14 STG. 15/33 14 STG. 15/33 Block 3 +41.71 41.40+41.71 Schnitt B-B 102,004,70854,765653,258530 2,50 16 9451,501,047,987 1,047,987 1,04 10201,02 2,104,294,29 2,10 1,15452,80664,755 854,702,00 1,153,25654,765 17,365 2594520 945 2,60201,02 10 16 2,104,29 1,504,292,1001,047,9871,047,9871,04 4,02 1252,81315 2,5031 1252,81315 +43.175+42.875 +42.875 +42.025 +38.78+38.78 +38.775 +38.775+37.63+36.40+34.02+33.36+33.99+34.15 +37.18+37.68+37.68+38.125 +33.99+34.15 +37.18+37.68+37.68+37.18 +33.36 +33.39 +38.90 +34.68+34.02+33.36+34.58+36.40+33.36+32.51 +27.81 +25.81 +41.71 +36.68 Schnitt C-C Block 3 Weiden West1 Bensberg1 5,305,3090 905,60 332,80125 163,515445 2044 3,155945 58 204699 2,10 4,73 3,00 3,00 4,70 30853,255 654,76854,702,00 17,365 2,962297302524 1,0015 2,962297305,086,375 +42.31+41.575 +38.78+38.38+38.66+41.06+41.46+41.86+42.875 +44.23+44.63+44.75+44.80+44.68+44.75+44.87+44.92 +44.28+44.45+44.26+44.46+44.56+45.43+45.75+45.43 +43.46 +38.775 1 Stg. 13/33 + 17 Stg. 15/33 20 Stg. 15/33 Schnitt D-D Block 3+38.90+41.40265 40351433 12 2,685,61 3,00 6,27 1,303,32~4,585 402,7740 402,8073 335503351,00 2,50175 102,60 Weiden West1Bensberg1 Schnitt F-F 2 x 14 STG. 15/33 2 x 14 STG. 15/33 +37.75 +35.00 +37.75 +35.00 +38.93 +42.18+42.88 +42.88+43.08 +36.83+36.83 +34.229 +34.229+33.57+33.57+32.57+32.77 +32.77 +35.40+38.27 Maß der Ansichtskanteder MittelsäuleBlock 10-11 Fahrtreppe FahrtreppeFahrtreppe Fahrtreppe +39.055+39.205 +41.855 +41.855 +39.055 752,961,54404,20704,07401,542,9675221,0230 301,02222,052,05 2,102,10 2,102,10 9,10 4,334,50 3,25 4,04 2,007 2,0071,23 1,23 804,70703,2566 125 1250,152,80325 2,80325 Block 1 b-c Schnitt E-E+45.68+45.48+44.82+43.965 +43.23 +40.705+40.98 +44.45+45.31+45.21+43.98 +41.575 +38.75+39.69+38.63+37.63 +42.455 15 Stg. 15/33 15 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33+38.775+38.90+41.40 +43.74+44.48 +41.08+43.33+45.584,624,624,622,23 2,25 2,251,50 1,50865 602,075252,82588 7,74551,365 8353,48 13,415 3,57405,6453,051,785 4,925 1252,50175 Leerrohr für InformationsträgerDecaux Ø 48mm +40.50 +42.95 +43.40+43.525 +45.39 +45.36 16 Stg. 153/33 16 Stg. 153/33 Schnitt G-G Block 8-9 30° 4,950 4,950 2,450 2,450 2,90125 4,860 8,410 1,242,405,402,601,00932,332,1015 +38.775+38.90+40.855 +42.955 +45.055 +40.955 +43.055 +45.155 13 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33 14 Stg. 15/33 14 Stg. 15/33 Block 1 Schnitt H-H1252,47 3,33 4,291,504,291,504,29 2,10 2,10 2,055 Legende Bestand:vorh. Stahlbeton:vorh. Mauerwerk Beton B35 Betonstahl 420/500 Planverfasser/in : Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge Datum / Unterschrift Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 690 Stadt KölnStadt KölnAmt 69/692Stadt KölnAmt 66 Haltestelle Deutz MesseBESTAND (BwNr. 2145; Baulos D3) gepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt: DatumNameArt der Abstimmung / Dienststelle Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen BOBQS Schnitte0001V- freigegebenmit Einträgen freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2 Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 26StEB KVB AGAmt 69/692 Planstufe:BESTANDSZEICHNUNG Planskizze: Fahrebene undVerteilerebene Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Phase ---- 09.05.2017Pel/Que o.M. - Grundriss Fahrebene und Verteilerebene B-OB-GR-0001 1:100950x840 mm2145 Pläne basieren auf denBestandsplänen Stand 2014 undauf den Bestandsplänen von 1979 Feuerlöschanlage VerteilerebeneB-BS-GR-0001Feuerlöschanlage FahrebeneB-BS-GR-0002 -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2911/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Begutachtung der von der DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung der DB-Brückenbauwerke über die Deutz- Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur verkehrsge- rechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zu beantragen. Verkehrsausschuss ohne Votum 17.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss zurückgezogen 26.04.2018 Verkehrsausschuss 19.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Verkehrsausschuss 11.09.2018 Rat 27.09.2018 Neufassung 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 3.723.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja ca. 3.342.400 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ausgangslage: Die DB Netz AG hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die vorhandenen Stahl-Stabbogenbrücken in Köln-Deutz über die Deutz-Mülheimer Straße aufgrund ihrer Altersstruktur erneuert werden müssen. Die heutige Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße besteht aus insgesamt 12 Überbauten, wovon 11 Stahlbogenbrücken einschließlich der Unterbauten erneuert werden. Bei der Deutz-Mülheimer Straße handelt es sich um die Landesstraße L 188. Sie liegt in der Baulast der Stadt Köln. Der Straßenquerschnitt besteht derzeit aus fünf Fahrspuren unterschiedlicher Breite und einem beidseitigen Rad-/Fußweg. Die beiden mittleren Fahrbahnspuren werden von der KVB AG/Stadtbahn mitgenutzt. Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktion ist die Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit auf 3,10 m beschränkt. Die Oberleitungshöhe der Stadtbahn beträgt gegenwärtig mittig unter der Brü- cke 4,10 m und entspricht nach den heutigen Regelungen nicht mehr dem Stand der Technik. Die lichte Weite beträgt zurzeit 24,00 m. Zielsetzung: Die zu erneuernden Überbauten werden durch fünf Bauwerke (BW A bis E, siehe beigefügten Lage- plan) ersetzt. Die Durchführung der Maßnahmen umfasst einen Zeitraum von insgesamt 11 Jahren. Zunächst erfolgt die Realisierung des Bauwerks C von voraussichtlich Juni 2019 bis voraussichtlich Mai 2023. Für das Bauwerk C wurden seitens der DB Netz AG die Planfeststellungsunterlagen im 3 März 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Derzeit wird die Entwurfsplanung fertig gestellt. Bei einer Brückensanierung ist seitens der Stadt Köln aufgrund der verkehrlichen Bedeutung als Haupterschließungsstraße gemäß den derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards eine lichte Höhe von mindestens 4,80 m zu fordern. Eine Alternative hierzu besteht aus rechtlichen Gründen nicht. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung eine Erweiterung der lichten Weite auf 27,10 m vor. Bereits im Jahr 2009 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung einer Machbar- keitsstudie beauftragt, um die Möglichkeit einer Verbreiterung der Deutz-Mülheimer Straße zu prüfen. Eine Tieferlegung der Deutz-Mülheimer Straße wurde im Zusammenhang mit mehreren Maßnahmen geprüft und aufgrund verschiedener Zwangspunkte, wie z. B. der zahlreichen, zum Teil mit großem Durchmesser verlegten Leitungen, abgelehnt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden drei Vari- anten gegenübergestellt, wovon die Variante 2, die eine Aufweitung auf 27,10 m beinhaltet, seitens der Verwaltung weiterverfolgt wurde. Derzeit liegen keine Planungen für eine unterirdische Stadtbahnverbindung zwischen Deutz und Mül- heim vor. Als Vorleistung wurde der in der Ebene -2,5 hergestellte Haltestellenabschnitt beim Bau der Haltestelle Bf. Deutz/Messe bereits hergestellt. Die Lage dieser Vorleistung ist versetzt zu der nach Norden verlaufenden Deutz-Mülheimer-Str. angeordnet. Eine mögliche unterirdische Stadtbahntras- se würde daher westlich unterhalb der Bahnanlagen parallel zur Deutz-Mülheimer-Str. verlaufen. Grundsätzlich wäre auch nach dem Bau der neuen Eisenbahnüberführungen ein U-Bahnbau möglich. Die Gründungen der neuen Brücken schränken die notwendigen Tunnelbauarbeiten nach heutigem Kenntnisstand nicht wesentlich ein. Bauliche Vorsorgemaßnahmen der DB AG sind nicht erforderlich. Erneuerung der Eisenbahnüberführung aus Sicht des Eisenbahnkreuzungsgesetzes: Die Deutz-Mülheimer Straße ist in beiden Richtungen eine Zubringerstraße zu den Autobahnen A 3, A 4 und A 59. Außerdem ist sie Messezufahrt, Zufahrt zur Lanxess-Arena und wird von zwei Stadt- bahnlinien genutzt. Bürogebäude mit mehreren tausend Arbeitsplätzen, Hotels und der Bahnhof Köln Messe/Deutz befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Durch die eingeschränkte Durchfahrtshö- he kommt es immer wieder zu Anfahrschäden und Störungen des Stadtbahnbetriebs aufgrund von Schädigungen der Oberleitung. Die Sicherheit des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich ist daher gemäß § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) nicht gewährleistet. Durch zusätzliche große Bau- maßnahmen im unmittelbaren Umfeld (z.B. Messe City) wird auch die Verkehrsbelastung der Deutz- Mülheimer Straße in den kommenden Jahren nochmals deutlich ansteigen, was die Sicherheit und Abwicklung des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich noch weiter beeinträchtigen wird. Gemäß § 3 in Verbindung mit § 12 EKrG muss die Stadt Köln daher als Straßenbaulastträger zur Beseitigung der Durchfahrtshöhen-Begrenzung und Herstellung einer regelkonformen Oberleitungs- höhe eine Vergrößerung der lichten Höhe verlangen. Die Vergrößerung der lichten Weite von zurzeit 24,00 m auf 27,10 m stellt ebenfalls ein Verlangen der Stadt Köln dar. Das Verlangen der DB Netz AG besteht in der Bauwerksverbreiterung zwecks Herstellung regelkon- former Randwege und Geländerabstände im Gleisbereich. Es handelt sich somit bei der Änderung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße, Bau- werk C um eine Maßnahme gemäß § 3 EKrG mit einer Kostenfolge gemäß § 12 EKrG. Diese Einschätzung wurde seitens des Rechts- und Versicherungsamtes juristisch bestätigt. Gemäß § 12 Nr. 2 EKrG fallen die entstehenden Kosten beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die Änderung verlangen oder sie im Falle einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. Die kreuzungsbedingten Kosten für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen des Bauwerks C belaufen sich nach grober vorläufiger Kostenschätzung der DB Netz AG auf rd. 7,3 Mio. €. Die DB Netz AG hat über eine Fiktivkostenberechnung eine nahezu hälftige Aufteilung der Maßnah- mekosten (Kostenteilungsfaktor Stadt Köln 0,511 bzw. Kostenteilungsfaktor DB 0,489) ermittelt. Dar- über hinaus muss die DB Netz AG der Stadt Köln nach Ende der Baumaßnahme einen Vorteilsaus- 4 gleich zahlen. Der Vorteil der DB Netz AG besteht darin, dass der von der Stadt Köln zu zahlende Brückenanteil nach Umsetzung des Vorhabens im Gegensatz zum heutigen Zustand neu ist und die Unterhaltungskosten demzufolge entsprechend niedriger sind. Dieser Vorteilsausgleich wurde seitens der DB Netz AG vorläufig auf gerundet 3.323.000 € beziffert. Die Verwaltung beabsichtigt, die von der DB Netz AG erstellte Fiktivkosten- und Ablöseberechnung durch ein externes Ingenieurbüro gutachterlich prüfen zu lassen, da die fachtechnische und rechneri- sche Richtigkeit, aufgrund des für Eisenbahnüberführungsbauwerke erforderlichen, sehr spezifischen Fachwissens, seitens der Stadt Köln nicht abschließend bestätigt werden kann. Gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau NRW sind Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz förderfähig. Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den kommunalen Straßenbaulastträger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil abzüglich Anteile Dritter (z.B. Ablösebeträge). Der Fördersatz beträgt 70 %. Bezogen auf die von der DB Netz AG geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 7,3 Mio. € und den vorläufig ermittelten Kostenanteil der Stadt Köln von rd. 51% ergäbe sich folgende Berechnung: Gesamtkosten laut vorläufiger Kostenschätzung der DB AG: 7.300.000 € Baukostenbeteiligung Stadt Köln von rd. 51%: 3.723.000 € abzüglich 10%Verwaltungskostenpauschale 372.300 € abzüglich vorläufig ermittelter gerundeter Ablösebetrag: 3.323.000 € zuwendungsfähige Kosten 27.700 € davon 70 % (= Zuwendung) 19.390 € Die Nettobelastung für die Stadt Köln beträgt somit nach derzeitigem Stand rd. 381.000 € (3.723.000 € ./. 3.323.000 € ./. 19.390 €). Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zunächst in voller Höhe im Teilergebnisplan 1201, - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen) da es bei Auftrags- vergabe noch nicht möglich ist, die auf das städtische Eigentum entfallenden Anteile zu ermitteln. Sobald eine Schlussrechnung vorliegt, werden die entsprechenden Anteile umgebucht und im Anla- gevermögen abgebildet. In der Gesamtkostensumme sind die kreuzungsbedingten Kosten für die straßenbaulichen Anpas- sungsarbeiten auf der Deutz-Mülheimer Straße noch nicht enthalten; diese können erst nach Erneue- rung aller Bauwerke – voraussichtlich 2030 – seriös ermittelt werden. Auf dieser Grundlage werden dann weitere Fördermöglichkeiten geprüft. Eine Zustimmung zu der in einem ersten Schritt vorgesehenen Erneuerung des Bauwerks C impliziert auch die Zustimmung zu einer Veränderung der Bauwerke A, B, D und E, da nur die sukzessive Er- neuerung des gesamten Bauwerks die Erhaltung der Verkehrssicherheit gewährleisten kann. Anlagen Lageplan Deutz-Mülheimer Straße (Variante 2) Lageplan Eisenbahnüberführung (Bauwerke A bis E) -
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018
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1 Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 18.04.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 öffentlich 4.2 Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz 2911/2017 RM Pöttgen merkt an, dass die Vorlage die Fraktionen erst nach den Arbeitskreisen erreicht habe und insofern noch keine Gelegenheit bestand, diese zu beraten. Die SPD-Fraktion möchte auch ungern durch eine vorschnelle Beschlussfassung eine fiktive U-Bahn auf der Deutz-Mülheimer Straße beerdigen. Er schlage daher vor, die Vorlage heute ohne Votum in die weiteren Gremien bzw. den Rat zu verweisen. RM Weisenstein kritisiert in diesem Zusammenhang die heutige Radverkehrsführung unter dem Viadukt; er rege an, diese im Zuge der anstehenden Baumaßnahme zu optimieren und die Fahrbahn neu aufzuteilen. SE Graf unterstreicht diese Anregung nachdrücklich und bittet um Mitteilung, ob die in Anlage 1 skizzierte Aufteilung der Spuren bereits endgültig sei. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, stellt klar, dass eine U-Bahn vom rechtsrheinischen Ende der Severinsbrücke bis mindestens zur Deutz-Mülheimer Straße/Danzier Straße, d.h. auf einer sehr langen Strecke, un- ter die Erde geführt werden müsste, so dass es sich um ein enorm aufwendiges und teures Bauwerk handeln würde. Aus diesem Grund wurde bereits vor einigen Jahren der Beschluss gefasst, den Bau einer U-Bahn nicht weiter zu verfolgen, so dass vielmehr die oberirdische Variante für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet wurde. Auf dieser Grundlage sei die Empfehlung der Verwaltung in der vorliegenden Be- schlussvorlage entstanden. Hinsichtlich der Radverkehrsführung weist er darauf hin, dass die Gesamtbreite des Straßenraumes - 27,10 m - nicht verändert werden könne. Bei einer Aufweitung müssten die Brückenbauwerke aus statischen Gründen eine zusätzliche Stütze mittig erhalten. Allerdings handele es sich hier auch nicht um eine Hauptverkehrsroute für den Radverkehr, so dass die Verwaltung diesen Aspekt eher unkritisch sehe. Er sagt zu, zu gegebener Zeit eine Neuaufteilung der Spuren – innerhalb der Gesamtbreite - zu prüfen. Auch RM Götz meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an. Wie von Herrn Pöttgen bereits angemerkt, sei mit dieser Vorlage die Frage verknüpft, ob man eine U-Bahn nun endgültig ausschließen möchte. Angesichts des heutigen Tageord- nungspunktes „Bahnknoten Köln“ sei diese Frage aktuell auch sicherlich anders zu beurteilen als noch vor 10-15 Jahren. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die in Rede stehende Verwaltungsvorlage zu haben, bittet seine Fraktion daher um eine Kostenschätzung für die Vorsorgemaßnahmen eines möglichen späteren U- Bahnbaus. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beratungsverlauf
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17.04.2018
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
28.06.2018
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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