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2911/2017

Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2018

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Anlage 5 - Haltestelle Bestand Schnitte

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018

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Ansehen

Anlage 6 - Darstellung bauliche Vorleistungen

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Ansehen

Anlage 1_Lageplan Deutz-Mülheimer-Straße

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Ansehen

Anlage 2_Lageplan EÜ Bauwerk A bis E

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat (1) - Ursprungsfassung

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Ansehen

Anlage 4 - Grundriss Fahr- und Verteilerebene

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Ansehen

Anlage 5 - Haltestelle Bestand Schnitte

4801 Zeichen

+25.81
+27.81 +30.15
+32.51+32.51+33.36
+38.125
+33.99 +33.36+34.58+34.68+37.18+37.68+36.48+36.78+38.775 +38.90+38.93 +38.775+38.125
+42.025
+43.175
+38.375
+42.875
+34.15
+38.90
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
Schnitt A-A
Block 3
+43.175
+42.025 +41.575
+38.775 +37.58+38.115
+33.99+33.36+34.15+34.02 +36.97+36.58+37.63+36.40
+33.36+34.58
+38.125
+33.36+34.65
+32.51
+27.81
+25.81
+38.775
+37.68+38.375
+34.68
+38.90+36.78+37.18
+38.90
hinter derSchnittebene
14 STG. 15/33
14 STG. 15/33
Block 3
+41.71 41.40+41.71
Schnitt B-B
102,004,70854,765653,258530
2,50
16
9451,501,047,987 1,047,987 1,04
10201,02
2,104,294,29
2,10
1,15452,80664,755 854,702,00
1,153,25654,765
17,365
2594520
945 2,60201,02
10
16
2,104,29
1,504,292,1001,047,9871,047,9871,04
4,02
1252,81315
2,5031
1252,81315
+43.175+42.875 +42.875
+42.025
+38.78+38.78 +38.775 +38.775+37.63+36.40+34.02+33.36+33.99+34.15
+37.18+37.68+37.68+38.125
+33.99+34.15
+37.18+37.68+37.68+37.18
+33.36 +33.39
+38.90
+34.68+34.02+33.36+34.58+36.40+33.36+32.51
+27.81
+25.81
+41.71
+36.68
Schnitt C-C
Block 3
Weiden West1 Bensberg1
5,305,3090 905,60
332,80125
163,515445 2044
3,155945
58
204699
2,10
4,73
3,00 3,00
4,70
30853,255 654,76854,702,00
17,365
2,962297302524
1,0015
2,962297305,086,375
+42.31+41.575
+38.78+38.38+38.66+41.06+41.46+41.86+42.875 +44.23+44.63+44.75+44.80+44.68+44.75+44.87+44.92 +44.28+44.45+44.26+44.46+44.56+45.43+45.75+45.43 +43.46
+38.775
1 Stg. 13/33 + 17 Stg. 15/33
20 Stg. 15/33
Schnitt D-D
Block 3+38.90+41.40265
40351433
12
2,685,61
3,00
6,27
1,303,32~4,585
402,7740
402,8073 335503351,00
2,50175
102,60
Weiden West1Bensberg1
Schnitt F-F
2 x 14 STG. 15/33
2 x 14 STG. 15/33
+37.75
+35.00
+37.75
+35.00
+38.93
+42.18+42.88 +42.88+43.08
+36.83+36.83
+34.229 +34.229+33.57+33.57+32.57+32.77 +32.77
+35.40+38.27
Maß der Ansichtskanteder MittelsäuleBlock 10-11
Fahrtreppe
FahrtreppeFahrtreppe
Fahrtreppe
+39.055+39.205
+41.855 +41.855
+39.055
752,961,54404,20704,07401,542,9675221,0230 301,02222,052,05
2,102,10
2,102,10
9,10 4,334,50
3,25
4,04
2,007
2,0071,23
1,23
804,70703,2566
125
1250,152,80325
2,80325
Block 1 b-c
Schnitt E-E+45.68+45.48+44.82+43.965 +43.23
+40.705+40.98
+44.45+45.31+45.21+43.98
+41.575
+38.75+39.69+38.63+37.63
+42.455
15 Stg. 15/33
15 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33+38.775+38.90+41.40
+43.74+44.48
+41.08+43.33+45.584,624,624,622,23
2,25
2,251,50
1,50865
602,075252,82588
7,74551,365
8353,48 13,415 3,57405,6453,051,785 4,925
1252,50175
Leerrohr für InformationsträgerDecaux Ø 48mm
+40.50
+42.95 +43.40+43.525
+45.39 +45.36
16 Stg. 153/33
16 Stg. 153/33
Schnitt G-G
Block 8-9
30°
4,950
4,950
2,450
2,450
2,90125
4,860
8,410
1,242,405,402,601,00932,332,1015 +38.775+38.90+40.855
+42.955
+45.055
+40.955
+43.055
+45.155
13 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
Block 1
Schnitt H-H1252,47
3,33
4,291,504,291,504,29
2,10
2,10
2,055
Legende Bestand:vorh. Stahlbeton:vorh. Mauerwerk Beton B35 Betonstahl 420/500
Planverfasser/in :
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 690
Stadt KölnStadt KölnAmt 69/692Stadt KölnAmt 66
Haltestelle Deutz MesseBESTAND (BwNr. 2145; Baulos D3)
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
BOBQS Schnitte0001V-
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 26StEB
KVB AGAmt 69/692
Planstufe:BESTANDSZEICHNUNG
Planskizze:
Fahrebene undVerteilerebene
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Phase ----
09.05.2017Pel/Que
o.M.
-
Grundriss Fahrebene und Verteilerebene B-OB-GR-0001
1:100950x840 mm2145
Pläne basieren auf denBestandsplänen Stand 2014 undauf den Bestandsplänen von 1979
Feuerlöschanlage VerteilerebeneB-BS-GR-0001Feuerlöschanlage FahrebeneB-BS-GR-0002

Beschlussvorlage Rat

10782 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2911/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Begutachtung der von 
der DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach 
dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung der DB-Brückenbauwerke über die Deutz-
Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur verkehrsge-
rechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die 
Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen 
Straßenbaus zu beantragen. 
 
 
 
Verkehrsausschuss                                   ohne Votum 17.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss                    zurückgezogen 26.04.2018 
Verkehrsausschuss 19.06.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Rat 27.09.2018 
Neufassung

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 3.723.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja ca. 3.342.400 € 
    % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
Die DB Netz AG hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die vorhandenen Stahl-Stabbogenbrücken in 
Köln-Deutz über die Deutz-Mülheimer Straße aufgrund ihrer Altersstruktur erneuert werden müssen.  
Die heutige Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße besteht aus insgesamt 12 Überbauten, 
wovon 11 Stahlbogenbrücken einschließlich der Unterbauten erneuert werden. 
Bei der Deutz-Mülheimer Straße handelt es sich um die Landesstraße L 188. Sie liegt in der Baulast 
der Stadt Köln. Der Straßenquerschnitt besteht derzeit aus fünf Fahrspuren unterschiedlicher Breite 
und einem beidseitigen Rad-/Fußweg. Die beiden mittleren Fahrbahnspuren werden von der KVB 
AG/Stadtbahn mitgenutzt.  
Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktion ist die Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit 
auf 3,10 m beschränkt. Die Oberleitungshöhe der Stadtbahn beträgt gegenwärtig mittig unter der Brü-
cke 4,10 m und entspricht nach den heutigen Regelungen nicht mehr dem Stand der Technik.  
Die lichte Weite beträgt zurzeit 24,00 m. 
 
 
Zielsetzung: 
Die zu erneuernden Überbauten werden durch fünf Bauwerke (BW A bis E, siehe beigefügten Lage-
plan) ersetzt. Die Durchführung der Maßnahmen umfasst einen Zeitraum von insgesamt 11 Jahren. 
Zunächst erfolgt die Realisierung des Bauwerks C von voraussichtlich Juni 2019 bis voraussichtlich 
Mai 2023. Für das Bauwerk C wurden seitens der DB Netz AG die Planfeststellungsunterlagen im

3 
März 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Derzeit wird die Entwurfsplanung fertig gestellt. 
Bei einer Brückensanierung ist seitens der Stadt Köln aufgrund der verkehrlichen Bedeutung als 
Haupterschließungsstraße gemäß den derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards eine lichte 
Höhe von mindestens 4,80 m zu fordern. Eine Alternative hierzu besteht  aus rechtlichen Gründen 
nicht. 
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung eine Erweiterung der lichten Weite auf 27,10 m vor. Bereits im 
Jahr 2009 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung einer Machbar-
keitsstudie beauftragt, um die Möglichkeit einer Verbreiterung der Deutz-Mülheimer Straße zu prüfen. 
Eine Tieferlegung der Deutz-Mülheimer Straße wurde im Zusammenhang mit mehreren Maßnahmen 
geprüft und aufgrund verschiedener Zwangspunkte, wie z. B. der zahlreichen, zum Teil mit großem 
Durchmesser verlegten Leitungen, abgelehnt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden drei Vari-
anten gegenübergestellt, wovon die Variante 2, die eine Aufweitung auf 27,10 m beinhaltet, seitens 
der Verwaltung weiterverfolgt wurde.  
Derzeit liegen keine Planungen für eine unterirdische Stadtbahnverbindung zwischen Deutz und Mül-
heim vor. Als Vorleistung wurde der in der Ebene -2,5 hergestellte Haltestellenabschnitt beim Bau der 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe bereits hergestellt. Die Lage dieser Vorleistung ist versetzt zu der nach 
Norden verlaufenden Deutz-Mülheimer-Str.  angeordnet. Eine mögliche unterirdische Stadtbahntras-
se würde daher westlich unterhalb der Bahnanlagen parallel zur Deutz-Mülheimer-Str.  verlaufen. 
Grundsätzlich wäre auch nach dem Bau der neuen Eisenbahnüberführungen ein U-Bahnbau möglich. 
Die Gründungen der neuen Brücken schränken die notwendigen Tunnelbauarbeiten nach heutigem 
Kenntnisstand nicht wesentlich ein. Bauliche Vorsorgemaßnahmen der DB AG sind nicht erforderlich. 
 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung aus Sicht des Eisenbahnkreuzungsgesetzes: 
Die Deutz-Mülheimer Straße ist in beiden Richtungen eine Zubringerstraße zu den Autobahnen A 3, 
A 4 und A 59. Außerdem ist sie Messezufahrt, Zufahrt zur Lanxess-Arena und wird von zwei Stadt-
bahnlinien genutzt. Bürogebäude mit mehreren tausend Arbeitsplätzen, Hotels und der Bahnhof Köln 
Messe/Deutz befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Durch die eingeschränkte Durchfahrtshö-
he kommt es immer wieder zu Anfahrschäden und Störungen des Stadtbahnbetriebs aufgrund von 
Schädigungen der Oberleitung. Die Sicherheit des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich ist daher 
gemäß § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) nicht gewährleistet. Durch zusätzliche große Bau-
maßnahmen im unmittelbaren Umfeld (z.B. Messe City) wird auch die Verkehrsbelastung der Deutz-
Mülheimer Straße in den kommenden Jahren nochmals deutlich ansteigen, was die Sicherheit und 
Abwicklung des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich noch weiter beeinträchtigen wird. 
Gemäß § 3 in Verbindung mit § 12 EKrG muss die Stadt Köln daher als Straßenbaulastträger zur 
Beseitigung der Durchfahrtshöhen-Begrenzung und Herstellung einer regelkonformen Oberleitungs-
höhe eine Vergrößerung der lichten Höhe verlangen. 
Die Vergrößerung der lichten Weite von zurzeit 24,00 m auf 27,10 m stellt ebenfalls ein Verlangen der 
Stadt Köln dar. 
Das Verlangen der DB Netz AG besteht in der Bauwerksverbreiterung zwecks Herstellung regelkon-
former Randwege und Geländerabstände im Gleisbereich. 
Es handelt sich somit bei der Änderung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße, Bau-
werk C um eine Maßnahme gemäß § 3 EKrG mit einer Kostenfolge gemäß § 12 EKrG.  
Diese Einschätzung wurde seitens des Rechts- und Versicherungsamtes juristisch bestätigt. 
Gemäß § 12 Nr. 2 EKrG fallen die entstehenden Kosten beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die 
Änderung verlangen oder sie im Falle einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem 
Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. 
Die kreuzungsbedingten Kosten für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen des Bauwerks C 
belaufen sich nach grober vorläufiger Kostenschätzung der DB Netz AG auf rd. 7,3 Mio. €. 
 
Die DB Netz AG hat über eine Fiktivkostenberechnung eine nahezu hälftige Aufteilung der Maßnah-
mekosten (Kostenteilungsfaktor Stadt Köln 0,511 bzw. Kostenteilungsfaktor DB 0,489) ermittelt. Dar-
über hinaus muss die DB Netz AG der Stadt Köln nach Ende der Baumaßnahme einen Vorteilsaus-

4 
gleich zahlen. Der Vorteil der DB Netz AG besteht darin, dass der von der Stadt Köln zu zahlende 
Brückenanteil nach Umsetzung des Vorhabens im Gegensatz zum heutigen Zustand neu ist und die 
Unterhaltungskosten demzufolge entsprechend niedriger sind. Dieser Vorteilsausgleich wurde seitens 
der DB Netz AG vorläufig auf gerundet 3.323.000 € beziffert. 
Die Verwaltung beabsichtigt, die von der DB Netz AG erstellte Fiktivkosten- und Ablöseberechnung 
durch ein externes Ingenieurbüro gutachterlich prüfen zu lassen, da die fachtechnische und rechneri-
sche Richtigkeit, aufgrund des für Eisenbahnüberführungsbauwerke erforderlichen, sehr spezifischen 
Fachwissens, seitens der Stadt Köln nicht abschließend bestätigt werden kann.  
Gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau NRW sind Kreuzungsmaßnahmen nach dem 
Eisenbahnkreuzungsgesetz förderfähig. Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den 
kommunalen Straßenbaulastträger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil abzüglich Anteile Dritter 
(z.B. Ablösebeträge). Der Fördersatz beträgt 70 %. Bezogen auf die von der DB Netz AG geschätzten 
Gesamtkosten in Höhe von rund 7,3 Mio. € und den vorläufig ermittelten Kostenanteil der Stadt Köln 
von rd. 51% ergäbe sich folgende Berechnung: 
Gesamtkosten laut vorläufiger Kostenschätzung der DB AG:    7.300.000 € 
 
Baukostenbeteiligung Stadt Köln von rd. 51%:     3.723.000 € 
abzüglich 10%Verwaltungskostenpauschale         372.300 € 
abzüglich vorläufig ermittelter gerundeter Ablösebetrag:    3.323.000 € 
zuwendungsfähige Kosten             27.700 € 
davon 70 % (= Zuwendung)             19.390 € 
 
Die Nettobelastung für die Stadt Köln beträgt somit nach derzeitigem Stand rd. 381.000 € (3.723.000 
€ ./. 3.323.000 € ./. 19.390 €). 
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zunächst in voller Höhe im Teilergebnisplan 1201, -
Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen) da es bei Auftrags-
vergabe noch nicht möglich ist, die auf das städtische Eigentum entfallenden Anteile zu ermitteln. 
Sobald eine Schlussrechnung vorliegt, werden die entsprechenden Anteile umgebucht und im Anla-
gevermögen abgebildet. 
In der Gesamtkostensumme sind die kreuzungsbedingten Kosten für die straßenbaulichen Anpas-
sungsarbeiten auf der Deutz-Mülheimer Straße noch nicht enthalten; diese können erst nach Erneue-
rung aller Bauwerke – voraussichtlich 2030 – seriös ermittelt werden. Auf dieser Grundlage werden 
dann weitere Fördermöglichkeiten geprüft.  
Eine Zustimmung zu der in einem ersten Schritt vorgesehenen Erneuerung des Bauwerks C impliziert 
auch die Zustimmung zu einer Veränderung der Bauwerke A, B, D und E, da nur die sukzessive Er-
neuerung des gesamten Bauwerks die Erhaltung der Verkehrssicherheit gewährleisten kann.  
Anlagen 
Lageplan Deutz-Mülheimer Straße (Variante 2) 
Lageplan Eisenbahnüberführung (Bauwerke A bis E)

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018

3008 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 18.04.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 
öffentlich 
4.2 Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in 
Köln-Deutz 
2911/2017 
RM Pöttgen merkt an, dass die Vorlage die Fraktionen erst nach den Arbeitskreisen 
erreicht habe und insofern noch keine Gelegenheit bestand, diese zu beraten. Die 
SPD-Fraktion möchte auch ungern durch eine vorschnelle Beschlussfassung eine 
fiktive U-Bahn auf der Deutz-Mülheimer Straße beerdigen. Er schlage daher vor, die 
Vorlage heute ohne Votum in die weiteren Gremien bzw. den Rat zu verweisen. 
 
RM Weisenstein kritisiert in diesem Zusammenhang die heutige Radverkehrsführung 
unter dem Viadukt; er rege an, diese im Zuge der anstehenden Baumaßnahme zu 
optimieren und die Fahrbahn neu aufzuteilen. 
 
SE Graf unterstreicht diese Anregung nachdrücklich und bittet um Mitteilung, ob die 
in Anlage 1 skizzierte Aufteilung der Spuren bereits endgültig sei. 
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, stellt klar, 
dass eine U-Bahn vom rechtsrheinischen Ende der Severinsbrücke bis mindestens 
zur Deutz-Mülheimer Straße/Danzier Straße, d.h. auf einer sehr langen Strecke, un-
ter die Erde geführt werden müsste, so dass es sich um ein enorm aufwendiges und 
teures Bauwerk handeln würde. Aus diesem Grund wurde bereits vor einigen Jahren 
der Beschluss gefasst, den Bau einer U-Bahn nicht weiter zu verfolgen, so dass 
vielmehr die oberirdische Variante für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet wurde. 
Auf dieser Grundlage sei die Empfehlung der Verwaltung in der vorliegenden Be-
schlussvorlage entstanden. 
 
Hinsichtlich der Radverkehrsführung weist er darauf hin, dass die Gesamtbreite des 
Straßenraumes - 27,10 m - nicht verändert werden könne. Bei einer Aufweitung 
müssten die Brückenbauwerke aus statischen Gründen eine zusätzliche Stütze mittig 
erhalten. Allerdings handele es sich hier auch nicht um eine Hauptverkehrsroute für

den Radverkehr, so dass die Verwaltung diesen Aspekt eher unkritisch sehe. Er sagt 
zu, zu gegebener Zeit eine Neuaufteilung der Spuren – innerhalb der Gesamtbreite - 
zu prüfen.  
 
Auch RM Götz meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an. Wie von Herrn 
Pöttgen bereits angemerkt, sei mit dieser Vorlage die Frage verknüpft, ob man eine 
U-Bahn nun endgültig ausschließen möchte. Angesichts des heutigen Tageord-
nungspunktes „Bahnknoten Köln“ sei diese Frage aktuell auch sicherlich anders zu 
beurteilen als noch vor 10-15 Jahren. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für 
die in Rede stehende Verwaltungsvorlage zu haben, bittet seine Fraktion daher um 
eine Kostenschätzung für die Vorsorgemaßnahmen eines möglichen späteren U-
Bahnbaus.  
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden 
Gremien.

Anlage 6 - Darstellung bauliche Vorleistungen

659 Zeichen

Deutz-M
ülheim
er Straße 
und Eisenbahnbrücken 
Stadthaus 
Opladener Straße 
Stadtbahnhaltestelle 
Bf Deutz/Lanxess Arena 
Justinianstraße 
bauliche Vorleistung für 
eine rrh. Nord-Süd-U-Bahn 
Verlauf einer rrh. Nord-Süd-U-Bahn, durch 
die Lage der Bauwerksstützen vorgegeben 
Stützwand 
Stütz- 
pfeiler 
N
Maßnahme:   M      1: 
Bearbeitet 
Datum 
Gruppenleiter (664/1) Sachbearbeiter (664/1) 
Dateiname 
Abteilungsleiter  (664/1) Amtsleiter (66) 
Amt für Straßen+ 
Verkehrsentwicklung 
500 
Sämann 
25.05.2017 
Übersichtslageplan Eisenbahnbrücken Deutz-Mülheimer Straße 
mit Darstellung der baulichen Vorleistungen 
für eine rechtsrheinische Nord-Süd-U-Bahn

Anlage 2_Lageplan EÜ Bauwerk A bis E

80 Zeichen

Brücke)
Strecke 2658
T.016063826

nrtrernnene ner

Strecke 2653+2659
T.016069557

Beschlussvorlage Rat (1) - Ursprungsfassung

10697 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2911/2017 
Freigabedatum 
11.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Begutachtung der 
von der DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung 
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung der DB-Brückenbauwerke über die 
Deutz-Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur 
verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser 
Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung 
des kommunalen Straßenbaus zu beantragen. 
 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, darauf zu verzichten, die Widerlager der Brücke so auszuge-
stalten, dass langfristig eine U-Bahn-Strecke im Zuge der Deutz-Mülheimer Stra-
ße/Justinianstraße angelegt werden kann. 
 
 
Alternative zu Pkt. 2 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Widerlager so auszugestalten, dass langfristig eine U-Bahn-
Strecke im Zuge der Deutz-Mülheimer Straße/Justinianstraße angelegt werden kann.  
 
 
Verkehrsausschuss 17.04.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 
Rat 03.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 3.723.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja ca. 3.342.400 € 
    % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
Die DB Netz AG hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die vorhandenen Stahl-Stabbogenbrücken in 
Köln-Deutz über die Deutz-Mülheimer Straße aufgrund ihrer Altersstruktur erneuert werden müssen.  
Die heutige Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße besteht aus insgesamt 12 Überbauten, 
wovon 11 Stahlbogenbrücken einschließlich der Unterbauten erneuert werden. 
Bei der Deutz-Mülheimer Straße handelt es sich um die Landesstraße L 188. Sie liegt in der Baulast 
der Stadt Köln. Der Straßenquerschnitt besteht derzeit aus fünf Fahrspuren unterschiedlicher Breite 
und einem beidseitigen Rad-/Fußweg. Die beiden mittleren Fahrbahnspuren werden von der KVB 
AG/Stadtbahn mitgenutzt.  
Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktion ist die Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit 
auf 3,10 m beschränkt. Die Oberleitungshöhe der Stadtbahn beträgt gegenwärtig mittig unter der Brü-
cke 4,10 m und entspricht nach den heutigen Regelungen nicht mehr dem Stand der Technik.  
Die lichte Weite beträgt zurzeit 24,00 m. 
 
 
Zielsetzung: 
Die zu erneuernden Überbauten werden durch fünf Bauwerke (BW A bis E, siehe beigefügten Lage-
plan) ersetzt. Die Durchführung der Maßnahmen umfasst einen Zeitraum von insgesamt 11 Jahren. 
Zunächst erfolgt die Realisierung des Bauwerks C von voraussichtlich Juni 2019 bis voraussichtlich 
Mai 2023. Für das Bauwerk C wurden seitens der DB Netz AG die Planfeststellungsunterlagen im

3 
März 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Derzeit wird die Entwurfsplanung fertig gestellt. 
Bei einer Brückensanierung ist seitens der Stadt Köln aufgrund der verkehrlichen Bedeutung als 
Haupterschließungsstraße gemäß den derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards eine lichte 
Höhe von mindestens 4,80 m zu fordern. Eine Alternative hierzu besteht  aus rechtlichen Gründen 
nicht. 
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung eine Erweiterung der lichten Weite auf 27,10 m vor. Bereits im 
Jahr 2009 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung einer Machbar-
keitsstudie beauftragt, um die Möglichkeit einer Verbreiterung der Deutz-Mülheimer Straße zu prüfen. 
Eine Tieferlegung der Deutz-Mülheimer Straße wurde im Zusammenhang mit mehreren Maßnahmen 
geprüft und aufgrund verschiedener Zwangspunkte, wie z. B. der zahlreichen, zum Teil mit großem 
Durchmesser verlegten Leitungen, abgelehnt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden drei Vari-
anten gegenübergestellt, wovon die Variante 2, die eine Aufweitung auf 27,10 m beinhaltet, seitens 
der Verwaltung weiterverfolgt wurde.  
Alle Projekte werden derzeit ohne Berücksichtigung eines möglichen U-Bahnbaus in der Ebene 
 -2,5 geplant. Sollte die Option zum U-Bahnbau in dieser Ebene offen gehalten und daher bei den 
Eisenbahnüberführungsprojekten berücksichtigt werden, würde dies aufgrund erforderlicher Umpla-
nungen zu zeitlichen Verzögerungen und erheblich höheren Kosten für die Stadt Köln führen. Konkre-
te Planungen zu einem U-Bahnbau liegen bisher nicht vor.  
 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung aus Sicht des Eisenbahnkreuzungsgesetzes: 
Die Deutz-Mülheimer Straße ist in beiden Richtungen eine Zubringerstraße zu den Autobahnen A 3, 
A 4 und A 59. Außerdem ist sie Messezufahrt, Zufahrt zur Lanxess-Arena und wird von zwei Stadt-
bahnlinien genutzt. Bürogebäude mit mehreren tausend Arbeitsplätzen, Hotels und der Bahnhof Köln 
Messe/Deutz befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Durch die eingeschränkte Durchfahrtshö-
he kommt es immer wieder zu Anfahrschäden und Störungen des Stadtbahnbetriebs aufgrund von 
Schädigungen der Oberleitung. Die Sicherheit des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich ist daher 
gemäß § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) nicht gewährleistet. Durch zusätzliche große Bau-
maßnahmen im unmittelbaren Umfeld (z.B. Messe City) wird auch die Verkehrsbelastung der Deutz-
Mülheimer Straße in den kommenden Jahren nochmals deutlich ansteigen, was die Sicherheit und 
Abwicklung des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich noch weiter beeinträchtigen wird. 
Gemäß § 3 in Verbindung mit § 12 EKrG muss die Stadt Köln daher als Straßenbaulastträger zur 
Beseitigung der Durchfahrtshöhen-Begrenzung und Herstellung einer regelkonformen Oberleitungs-
höhe eine Vergrößerung der lichten Höhe verlangen. 
Die Vergrößerung der lichten Weite von zurzeit 24,00 m auf 27,10 m stellt ebenfalls ein Verlangen der 
Stadt Köln dar. 
Das Verlangen der DB Netz AG besteht in der Bauwerksverbreiterung zwecks Herstellung regelkon-
former Randwege und Geländerabstände im Gleisbereich. 
Es handelt sich somit bei der Änderung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße, Bau-
werk C um eine Maßnahme gemäß § 3 EKrG mit einer Kostenfolge gemäß § 12 EKrG.  
Diese Einschätzung wurde seitens des Rechts- und Versicherungsamtes juristisch bestätigt. 
Gemäß § 12 Nr. 2 EKrG fallen die entstehenden Kosten beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die 
Änderung verlangen oder sie im Falle einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem 
Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. 
Die kreuzungsbedingten Kosten für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen des Bauwerks C 
belaufen sich nach grober vorläufiger Kostenschätzung der DB Netz AG auf rd. 7,3 Mio. €. 
 
Die DB Netz AG hat über eine Fiktivkostenberechnung eine nahezu hälftige Aufteilung der Maßnah-
mekosten (Kostenteilungsfaktor Stadt Köln 0,511 bzw. Kostenteilungsfaktor DB 0,489) ermittelt. Dar-
über hinaus muss die DB Netz AG der Stadt Köln nach Ende der Baumaßnahme einen Vorteilsaus-
gleich zahlen. Der Vorteil der DB Netz AG besteht darin, dass der von der Stadt Köln zu zahlende 
Brückenanteil nach Umsetzung des Vorhabens im Gegensatz zum heutigen Zustand neu ist und die 
Unterhaltungskosten demzufolge entsprechend niedriger sind. Dieser Vorteilsausgleich wurde seitens

4 
der DB Netz AG vorläufig auf gerundet 3.323.000 € beziffert. 
Die Verwaltung beabsichtigt, die von der DB Netz AG erstellte Fiktivkosten- und Ablöseberechnung 
durch ein externes Ingenieurbüro gutachterlich prüfen zu lassen, da die fachtechnische und rechneri-
sche Richtigkeit, aufgrund des für Eisenbahnüberführungsbauwerke erforderlichen, sehr spezifischen 
Fachwissens, seitens der Stadt Köln nicht abschließend bestätigt werden kann.  
Gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau NRW sind Kreuzungsmaßnahmen nach dem 
Eisenbahnkreuzungsgesetz förderfähig. Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den 
kommunalen Straßenbaulastträger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil abzüglich Anteile Dritter 
(z.B. Ablösebeträge). Der Fördersatz beträgt 70 %. Bezogen auf die von der DB Netz AG geschätzten 
Gesamtkosten in Höhe von rund 7,3 Mio. € und den vorläufig ermittelten Kostenanteil der Stadt Köln 
von rd. 51% ergäbe sich folgende Berechnung: 
Gesamtkosten laut vorläufiger Kostenschätzung der DB AG:    7.300.000 € 
 
Baukostenbeteiligung Stadt Köln von rd. 51%:     3.723.000 € 
abzüglich 10%Verwaltungskostenpauschale         372.300 € 
abzüglich vorläufig ermittelter gerundeter Ablösebetrag:    3.323.000 € 
zuwendungsfähige Kosten             27.700 € 
davon 70 % (= Zuwendung)             19.390 € 
 
Die Nettobelastung für die Stadt Köln beträgt somit nach derzeitigem Stand rd. 381.000 € (3.723.000 
€ ./. 3.323.000 € ./. 19.390 €). 
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zunächst in voller Höhe im Teilergebnisplan 1201, -
Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen) da es bei Auftrags-
vergabe noch nicht möglich ist, die auf das städtische Eigentum entfallenden Anteile zu ermitteln. 
Sobald eine Schlussrechnung vorliegt, werden die entsprechenden Anteile umgebucht und im Anla-
gevermögen abgebildet. 
In der Gesamtkostensumme sind die kreuzungsbedingten Kosten für die straßenbaulichen Anpas-
sungsarbeiten auf der Deutz-Mülheimer Straße noch nicht enthalten; diese können erst nach Erneue-
rung aller Bauwerke – voraussichtlich 2030 – seriös ermittelt werden. Auf dieser Grundlage werden 
dann weitere Fördermöglichkeiten geprüft.  
Eine Zustimmung zu der in einem ersten Schritt vorgesehenen Erneuerung des Bauwerks C impliziert 
auch die Zustimmung zu einer Veränderung der Bauwerke A, B, D und E, da nur die sukzessive Er-
neuerung des gesamten Bauwerks die Erhaltung der Verkehrssicherheit gewährleisten kann.  
Anlagen 
Lageplan Deutz-Mülheimer Straße (Variante 2) 
Lageplan Eisenbahnüberführung (Bauwerke A bis E)

Anlage 4 - Grundriss Fahr- und Verteilerebene

6710 Zeichen

Lüftungskanal
Lüftungskanal
Nebenräume
NebenräumeFahrstrom/SchaltraumNebenräume
Nebenräumemit Doppelboden
+34.15
+34.15
AZ 1      2.20x2.70m
AZ 2      2.20x2.70m Bstg. NL=90m
Bstg. NL=90m
Gleis 1 Richtung Köln Zentrum
Gleis 2 Richtung Königforst/Bensberg
Block 10
Block 9
Block 8
Block 7
Block 6
Block 5
Block 4Block 3
Block 11
vorh. Bahnsteigkante
vorh. Bahnsteigkantevorh. Bahnsteigkante
vorh. Bahnsteigkante
5.9 PU7.7 UV
LU 6.14FL 6.01
KS 8.42SignalanlageKabelraum
FS 8.91
KS 8.41LU 6.13
Löschwasser-entnahmeschrank
Löschwasser-entnahmeschrank
FL 8.0
KR9.72PU 5.02
HE 63
FL 4.9
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
17 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33
14 Stg. 15/33
17 Stg. 15/33+ 1 Stg. 13/33
F F
A A
B
B
C C
20+9 Stg. 19/25FeuerlöschleitungenFeuerlöschleitungen
Schlitzwand
Schlitzwand
Schlitzwand
Schlitzwand
II. Fahrebene
II. Fahrebene
II. Fahrebene
II. Fahrebene
+33.32
OKR. +33.36
OKR +33.36OKR +33.99OKR +33.36OKR +33.36OKR +34,02
OKR +33.36
+34.68
+34.68
7.11
7.12
6.11
7.01 7.3
Rampe
Block 12
+34.15
+34.15
+34.25+33.57
7.47.56.127.02
3,41352,203,4135
2,70411
3,6172,203,1952,70411
5,960
5,955
3,981,17
4,37
4,81
1,391,521,47
6,170
5,905
5,915
5,225
4,091,194,37
6,585
1,501,441,49
1,0651,01 1,011,012,012,651,01
4,502,96221,023040
2,09
4,814070
+34.25+34.25
NW 100i.d. Sohle
Je 3 Leerrohre NW100vom aufgeständerten BereichRaum 7.3 nach Raum 7.4 bzw. 7.5(Verlegung im Boden)2 LeerrohreNW 100 i.d. Sohle
4 LeerrohreNW 1002 Leerrohre NW 50vom aufgeständertenBereich Raum 7.3zur Kabelmulde
2x4 Leerrohre NW 100vom Boden 7.11 bzw. 7.12bis in den aufgeständertenBereich von 7.3
5 Leerrohre DN 100auf der Sohle im Kies einbauen
2x4 LeerrohreNW 100
2 LeerrohreNW 100
4 LeerrohreNW 1006 LeerrohreNW 100 im Boden
2 LeerrohreNW 100 im Boden10 LeerrohreNW 100 im Boden
7 Leerrohre NW 100 im BodenVerbindung Bahnstg-Bahnstg.II. Fahrebene
2 Leerrohre NW 100 von8.9 nach 8.42 im Boden3+2 Leerrohre NW 100 von8.9 zum Kabelkanal im Boden
1,0220
1,0220
201,5020201,5020
1,0220
201,50201,30
201,5020
1,0220
1,0220 +34.229
+34.229
+34.13
+34.13Foto 8
Rampe  ~6%
AZ1
AZ3
AZ2
←AusgangStadthaus
Block 10
Block 9
Block 8
Block 7
Block 6
Block 5
Block 4Block 3
Block 11
KVB
KVB
14 Stg. 15/33
17 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
17 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33 + 1 Stg. 13/3315 Stg. 15/3319 Stg. 15/33
14 Stg. 15/33 + 1 Stg. 13/3315 Stg. 15/3319 Stg. 15/33
14 Stg. 15/3314 Stg. 15/3313 Stg. 15/33 + 1 Stg. 13/335.53 + 5.4Lager + KVB
6.14Lüftung
5.24Pausenraum
+ 1 Stg. 13/33+ 1 Stg. 13/33
18 Stg. 15^3/33
18 Stg. 15^3/33
      2.20x2.70m
      2.20x2.70m
A
A
B
B
C C
D D
1 Stg. 13/33 + 17 Stg. 15/3320 Stg. 15/33
E E
F F
G
G
H H
Block 3aBlock 3b
Block 1
Block 2
Block 15
Block 1aBlock 1bBlock 1c
Block 1dBlock 1e
Block 3cBlock 3d
Block 49Block 50
Block 50aBlock 50b
Block 12Block 52
3.19
3.153.163.105.41
5.21
5.427.72
3.14 3.13
4.214.22
3.12
6.159.59.99.89.6
9.0
7.37
3.263.253.223.233.24
3.33 3.32
2.410
5.5 Lager
USVAufzugs-brandmelde-steuerung
Feuerlöschleitungen
Fahrtreppe
FahrtreppeFahrtreppe
FahrtreppeFahrtreppe
Fahrtreppe
FahrtreppeFahrtreppe
Fahrtreppe
Fahrtreppe
FahrtreppeFahrtreppeFahrtreppeFahrtreppe
5,915
1,85
2,70
3,0255,797,32
1,361,5151,5054,34804,225
9,17
6,595
1,654,605
4,765
4,32801,9756,72
4,987,67
6,29
6,455
955 7,86
3,6152,203,20
3,4152,203,41
998,2251,0057,645
2,695
1,3751,471,525
7,96
5,6096
8,455
5,415
1,381,5251,45
2,10
2,701,69
1,401,4151,57
1,4851,411,45
10 Leerrohre NW100als Überbrückung desGleisbereichs in der Fahrebeneeinbetoniert
je 2 Kunststoffrohre DN 100+ 1 Kunststoffrohr NW 50in der DeckeRollgitterüberbrückung
4 Leerrohre DN 100i.d. Decke Fahrebene
4 Kunststoffrohre NW 100als Verbindung FE - VE
3 Leerrohre NW 100
5 Leerrohre NW 100im Boden als VerbindungVE - FE
3 Leerrohre NW 100als Verbindung VE - FE
2 Leerrohre NW 100als Verbindung VE - FE
4 Leerrohre NW 100als Verbindung Raum 9.6zum BahnsteigKVB Antennenleitung vonRaum 9.6 bis zum Bahnsteig4 Leerrohre NW 100im Boden
4 Leerrohre NW 100im Boden
4 Leerrohre NW 100im BodenVerbindung VE-FE
4 Leerrohre NW 100Kabeltrasse VE+FE
je 4 Leerrohre NW 100im Boden, Verbindung VE+FE/Bahnstg.-Kabeltrasse8 Leerrohre DN 100
16 Leerrohre DN 100von 8.9 nachGleisbereich2 Leerrohre NW16vom Bereich abgeh. Deckebis OKRF2 Leerrohre NW29+NW16vom Bereich abgeh. Deckebis OKRF
2 Leerrohre NW16vom Boden zum abgehängtenDeckenbereich
2 Kunststoffrohre NW16+NW29vom Boden zum abgehängtenDeckenbereich
4 Leerrohre NW16vom Bereich abgeh. Deckebis OKRF4 Leerrohre DN100 vonFahrtreppengeschränk bisTreppengrube 4.14
2 Leerrohre DN50als Rolltorüberbrückung
Foto 1
Foto 2
Foto 3 Foto 4
Foto 5
Foto 6
Foto 7
Legende Bestand:vorh. Stahlbeton:vorh. Mauerwerk Beton B35 Betonstahl 420/500
Planverfasser/in :
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 690
Stadt KölnStadt KölnAmt 69/692Stadt KölnAmt 66
Haltestelle Deutz MesseBESTAND (BwNr. 2145; Baulos D3)
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr.IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumName Art der Abstimmung   /   Dienststelle
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
BOBGR0001V-
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 26StEB
KVB AGAmt 69/692
Planstufe:BESTANDSZEICHNUNG
Planskizze:
GrundrissFahrebene undVerteilerebene
ÄnderungGen.Gepr.Bear.DatumInd. Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Phase-- - -
09.05.2017Pel/Que
o.M.
-
1:100; 1:200DINA 02145
Schnitte Fahrebene + VerteilerebeneB-OB-QS-0001
Grundriss Fahrebene   M.1:100
Grundriss Verteilerebene   M.1:200
Pläne basieren auf denBestandsplänen Stand 2014 undauf den Bestandsplänen von 1979
Feuerlöschanlage VerteilerebeneB-BS-GR-0001Feuerlöschanlage FahrebeneB-BS-GR-0002
Foto 1Foto 2
Foto 3
Foto 5Foto 6
Foto 7Foto 8
Foto 4

Beratungsverlauf (5)

17.04.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.07.2018 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2911/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
19.09.2017 09:05