V/0257/2011
Zuschüsse an Vereine
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Präambel Südost
3227 Zeichen
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie n icht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
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V/0257/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Betrifft
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtgebiet Münster Südost
Beratungsfolge
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadtbe-
zirk werden folgende Zuschüsse gewährt:
1.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen
Heimatverein Haferland 100-jähriges Jubiläum 250 €
Kleingärtnerverein Lütkenbeck 90-jähriges Jubiläum 250 €
1.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen sowie für
gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten
Heimatfreunde Angelmodde
- Rückführung der 1. Grabplatte der Fürstin von
Gallitzin und Ausstellung im Gallitzinhaus
1.000 €
KAB St. Ida Münster-Gremmendorf, Straßenge-
meinschaft Bonifatiusweg, Schützenverein Knub-
benschützen
- Pflege der Mariengrotte
110 €
Geflügelzuchtverein Phönix
- Zuchtausstellung am 05./06.11.2011
200 €
KG ZiBoMo Wolbeck
- Jugend- und Seniorenkarneval, Umzüge
1.750 €
HSG Gremmendorf-Angelmodde
- Handballpowercamp für 13- bis 18-jährige vom
29.08.-01.09.2011
400 €
Vorlagen-Nr.:
V/0257/2011
Auskunft erteilt:
Herr Reeder
Ruf:
0 25 06/93 19 167
E-Mail:
Reeder@stadt-muenster.de
Datum:
14.04.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0257/2011
Seniorengemeinschaft St. Bernhard
- Treffen für die Senioren der Friedensgemein-
schaft und Treffen für die „Aktiven Senioren“
der Bernhardgemeinde
200 €
Aktive Senioren St. Bernhard
- Gemeinsames Kaffeetrinken mit Heimbewoh-
nern des Kardinal-von-Galen-Stiftes
150 €
Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wol-
beck
- Workshops für Kinder und Jugendliche, Batik-
kurse für Erwachsene
250 €
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde
- Exkursion der Jugendfeuerwehr zum ABC
Schutzbatallion Höxter
400 €
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde
- Erste Hilfe und Brandschutzausbildung für die
Bevölkerung (mehrfach jährlich)
500 €
Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde
- Ausstattung des Raumes der Jugendfeuerwehr
mit einem Beamer und einem Kopierer
600 €
Treffpunkt Waldsiedlung
- Begrenzte Maßnahme im Bereich Fußball (An-
tigewalttraining für die Spielergruppen)
2.500 €
Förderkreis Haus Heidhorn 900 €
- Reise von 2 Gruppen mit je 8 Bewohnerinnen
und Bewohnern an die Nordsee (einschl. Be-
gleitpersonal)
Bürgerschützen- und Heimatverein Angelmodde 400 €
- Seniorennachmittag für über 75-jährige Bürge-
rinnen und Bürger aus Angelmodde am
26.11.2011
Rassekaninchenzuchtverein W467 Wolbeck 200 €
- Zuchtausstellung am 05./06.11.2011
Heimatverein Wolbeck 500 €
- Broschüre „700 Jahre Wigbold Wolbeck“
Heimatfreunde Angelmodde 400 €
- verschiedene Veranstaltungen im Gallitzinhaus
Rassegeflügelzuchtverein Westfalia Gremmendorf
von 1905
200 €
- Zuchtausstellung am 05./06.11.2011
Bürgerforum Wolbeck 500 €
- Auftritt des Shanty-Chores und Kinderfest
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V/0257/2011
1.3 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen
Gartenbauverein Wolbeck
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck
550 €
1.4 Nachstehender Antrag wird zurückgestellt:
Musikschule Wolbeck
- Auftritt Eurocityfest und Gewerbetag Wolbeck
1.5 Nachstehende Anträge werden abgelehnt:
KG Zibomo Wolbeck
- Betrieb und Unterhaltung eines Karnevalsmuseums
Freiwillige Feuerwehr Münster Löschzug Angelmodde
- Lärmschutzeinrichtung im Bereich der Dachterasse des Feuerwehrgerätehauses
II. Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen
Teilergebnisplan (Zei-
le)
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2011 550
Teilergebnisplan (Zei-
le)
15 Transferaufwendungen 2011 11.660
Insgesamt: 12.210
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbe-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung am 03.06.2008
beschlossenen Richtlinien (Anlage).
Im Auftrag
Hagel
Anlage:
Präambel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bonifatiusweg
- Mariengrotte 110
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0257/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37