Mandari Insight

V/0257/2011

Zuschüsse an Vereine

Vorlagen 15.04.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.05.2011, TOP 6.2

Präambel Südost

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Präambel Südost

3227 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert,    wenn sie n icht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

4533 Zeichen

V/0257/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an  örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtgebiet Münster Südost 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Stadtbe-
zirk werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
1.1 Zuschüsse zu Vereinsjubiläen 
    
 Heimatverein Haferland 100-jähriges Jubiläum 250 €
   
 Kleingärtnerverein Lütkenbeck 90-jähriges Jubiläum 250 €
   
   
1.2 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen sowie für 
gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
 
   
 Heimatfreunde Angelmodde 
- Rückführung der 1. Grabplatte der Fürstin von 
Gallitzin und Ausstellung im Gallitzinhaus 
 1.000 €
   
 KAB St. Ida Münster-Gremmendorf, Straßenge-
meinschaft Bonifatiusweg, Schützenverein Knub-
benschützen 
- Pflege der Mariengrotte 
 110 €
   
 Geflügelzuchtverein Phönix 
- Zuchtausstellung am 05./06.11.2011 
 200 €
   
 KG ZiBoMo Wolbeck 
- Jugend- und Seniorenkarneval, Umzüge 
 1.750 €
   
 HSG Gremmendorf-Angelmodde 
- Handballpowercamp für 13- bis 18-jährige vom 
29.08.-01.09.2011 
 400 €
Vorlagen-Nr.: 
V/0257/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Reeder 
Ruf: 
0 25 06/93 19 167 
E-Mail: 
Reeder@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0257/2011 
    
 Seniorengemeinschaft St. Bernhard 
- Treffen für die Senioren der Friedensgemein-
schaft und Treffen für die „Aktiven Senioren“ 
der Bernhardgemeinde 
 200 €
   
 Aktive Senioren St. Bernhard 
- Gemeinsames Kaffeetrinken mit Heimbewoh-
nern des Kardinal-von-Galen-Stiftes 
  150 €
   
 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wol-
beck 
- Workshops für Kinder und Jugendliche, Batik-
kurse für Erwachsene 
 250 €
   
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde 
- Exkursion der Jugendfeuerwehr zum ABC 
Schutzbatallion Höxter    
 400 €
   
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde 
- Erste Hilfe und Brandschutzausbildung für die 
Bevölkerung (mehrfach jährlich) 
 500 €
   
 Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde 
- Ausstattung des Raumes der Jugendfeuerwehr 
mit einem Beamer und einem Kopierer 
 600 €
   
 Treffpunkt Waldsiedlung 
- Begrenzte Maßnahme im Bereich Fußball (An-
tigewalttraining für die Spielergruppen) 
 2.500 €
   
 Förderkreis Haus Heidhorn  900 €
 - Reise von 2 Gruppen mit je 8 Bewohnerinnen 
und Bewohnern an die Nordsee (einschl. Be-
gleitpersonal) 
 
   
 Bürgerschützen- und Heimatverein Angelmodde  400 €
 - Seniorennachmittag für über 75-jährige Bürge-
rinnen und Bürger aus Angelmodde am 
26.11.2011 
 
   
 Rassekaninchenzuchtverein W467 Wolbeck  200 €
 - Zuchtausstellung am 05./06.11.2011  
   
 Heimatverein Wolbeck  500 €
 - Broschüre „700 Jahre Wigbold Wolbeck“  
   
 Heimatfreunde Angelmodde  400 €
 - verschiedene Veranstaltungen im Gallitzinhaus  
   
 Rassegeflügelzuchtverein Westfalia Gremmendorf 
von 1905 
 200 €
 - Zuchtausstellung am 05./06.11.2011  
   
 Bürgerforum Wolbeck  500 €
 - Auftritt des Shanty-Chores und Kinderfest

- 3 - 
V/0257/2011 
1.3 Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen 
  
Gartenbauverein Wolbeck 
- Bepflanzung der Blumenkübel in Wolbeck 
 
550 €
   
   
1.4 Nachstehender Antrag wird zurückgestellt:
  
   
 Musikschule Wolbeck 
- Auftritt Eurocityfest und Gewerbetag Wolbeck 
 
1.5 Nachstehende Anträge werden abgelehnt:
 
   
 KG Zibomo Wolbeck 
- Betrieb und Unterhaltung eines Karnevalsmuseums 
 
 Freiwillige Feuerwehr Münster Löschzug Angelmodde 
- Lärmschutzeinrichtung im Bereich der Dachterasse des Feuerwehrgerätehauses 
 
 
II. Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2011     550  
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 2011 11.660  
Insgesamt:    12.210  
 
 
Begründung: 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbe-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung am 03.06.2008 
beschlossenen Richtlinien (Anlage). 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
Hagel 
 
 
 
Anlage: 
Präambel

Beratungsverlauf (1)

10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bonifatiusweg
  • Mariengrotte 110

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0257/2011
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37