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V/1184/2019

Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2020 (Beratungsschwerpunkte, Organisation)

Vorlagen 05.12.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 29.01.2020, TOP 7

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Amt_51_Organigramm_2019_12_01_Übersicht

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Anlage A

2233 Zeichen

Anlage A zur V/1184/2019 
Kurzüberblick 
Die Vorlage informiert über wesentliche inhaltliche strukturelle Entwicklungen im Amt für Kinder, 
Jugendliche im abgelaufenen Jahr sowie über das Arbeitsprogramm des neuen Jahres als Er-
gänzung zum jährlich erscheinenden Kinder- und Jugendhilfereport. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll 
der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob 
die erforderlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit durch die Stadt 
Münster mit dem vorhandenen Ressourcenrahmen realisiert werden können. 
 
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0601 bis 0605 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die dargestellten Inhalte des Produktbereichs 06 verteilen sich auf sämtliche Pflichtigkeitsgrade. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit den beschriebenen Inhalten, insbesondere mit der Information über das Arbeitsprogramm, 
werden Beiträge zu den stadtweiten Querschnittsthemen Demographie, Gender, Migration, Inklu-
sion sowie zu fachspezifischen Querschnittsthemen Kinderschutz und Prävention geleistet.

Berichtsvorlage

16106 Zeichen

V/1184/2019 
V/1184/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien zu Beginn des Jahres 2020 (Beratungsschwerpunkte, Organisation) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Seit dem Jahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen Kinder- und 
Jugendhilfereport, mit dem umfassend über die Leistungsdaten und Ressourcen der Kinder - und Ju-
gendhilfe berichtet wird. Zu Beginn jedes Jahres werden für den Fachausschuss ergänzend aktuelle 
Hinweise zu  wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Veränderungen im abgelaufenen Jahr, zur 
aktuellen Stellensituation sowie zu den Arbeits - und Beratungsschwerpunkten des neuen Jahres g e-
geben. 
 
 
1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, das 
zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Leistungen 
des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). 
 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 
2019 ergeben: 
 
 Zum Kindergartenjahr 2019/2020 wurde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbetre u-
ung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 163 u3 -Plätzen und 300 ü3-Plätzen in mehreren Ki n-
dertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt.  Damit stehen insgesamt 
12.645 Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren zur Verfügung. 
 Trotz des weiterhin zu verzeichnenden Anstiegs der Zahl von in Mün ster lebenden Kindern unter 
drei Jahren konnte im u3 -Bereich die Versorgungsquote deutlich auf aktuell 46,6 % nach 45,0 % 
im Vorjahr erhöht werden. Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 104,3 % (Vorjahr: 104,7 %). Auch in 
Zukunft ist stadtweit mit einem stetig en Anstieg der Kinderzahlen zu rechnen. Der weitere Ausbau 
der Kindertagesbetreuung wird daher auch in den kommenden Jahren ein bestimmendes Thema  
bleiben. Dementsprechend konnten auch in 2019 weitere wichtige Beschlüsse zur bedarfsgerec h-
ten Sicherung und Umsetzung der Rechtsansprüche für u3- und ü3-Kinder gefasst werden. Aktuell 
sind weitere 3.180 Plätze in konkreter Planung. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
18.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hagel 
Telefon: 492-5102 
HagelC@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1184/2019 
 
 Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen (OGS) wurden im Rahmen eines b e-
darfsgerechten Ausbaus zum 01.08.2019 durch Einrichtung von 14 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 218 auf jetzt  232 Gruppen erhöht, in denen derzeit 
6.064 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2019/2020 wird 
somit eine Versorgungsquote von 63,7 % an Grund - und Förderschulen (Primarstufe) erreicht. Im 
Rahmen des Stellenplans 2019 wurden hierfür insgesamt 6,48 Stellen für Erzieher/ -innen 
(Gruppenleitungen) sowie 6,36 Stellen für Unterstützungskräfte neu eingerichtet. 
 Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der freien 
Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt voraus, 
dass es an vorhandenen OGS-Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hierdurch würden sich auch 
Auswirkungen auf das vorzuhaltende städtische Personal ergeben.  
 Mit der Vorlage V/0210/2019 wurde vom Rat der Stadt Münster beschlossen, die Trägerschaft für 
die Offene Ganztagsschule in der Grundschule Wolbeck -Nord, Grenkuhlenweg 21 dem Kinder - 
und Jugendhilfeträger Kreisel e.V. – Emsdetten zu übertragen. Die Trägerschaft begann mit dem 
Start der Grundschule Wolbeck-Nord zum Schuljahr 2019/2020 am 01.08.2019. Der Anteil der Be-
treuungsangebote an OGS-Schulen, die sich in freier Trägerschaft befinden, b eträgt damit aktuell 
19,57 %. 
 
 Mit dem gemeinsamen Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Gr ü-
nen/GAL „Trägervielfalt an Offenen Ganztagsgrundschulen“ vom 02.09.2019 (A-R/0059/2019) 
wurde die Verwaltung beauftragt, 
 
 bis Anfang 2020 (1. Qua rtal) die Chancen und die Risiken eines Trägerwechsels darzustellen 
und dabei die Perspektiven unterschiedlicher Akteure z.B. Schulleitungen,  Fachkräften, Perso-
nalrat, Schulpflegschaften etc. einzubeziehen, 
 bis zum Schuljahr 2020/2021, weitere Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen vom öf-
fentlichen auf freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen, sodass Trägervielfalt hergestellt we r-
den kann, das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommt (§ 4 Abs. 2 SGB VIII) und dadurch der 
städtische Personalhaushalt mittel- und langfristig entlastet wird und 
 die Stadt Münster in Bezug auf die OGS -Trägerschaft im interkommunalen Vergleich  zu veror-
ten. 
 
Entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Eckpunkte wird die Verwaltung den politischen Gr e-
mien im 1. Quartal 2020 ein zwischen dem Personal- und Organisationsamt und dem Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien abgestimmtes Grundlagenpapier vorlegen. 
 Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrags der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL „Qualitätsoffensive: Die gute (offene) Ganztagsschule“ wurde zum Stellenplan 2019 
beschlossen, auch die Koordinationskräfte an OGS -Schulen mit vier Gruppen freizustellen . 
Dementsprechend wurden daher zur Umsetzung des Antrags 4,32 Stellen  für Erzieher/ -innen 
(Gruppenleitungen) an acht Schulen eingerichtet. 
  
 Um die Randzeiten an Grundschulen weiter auszubauen, wurden die hierfür zur Verfügung st e-
henden Finanzmittel im Haushaltsplan 2019 auf 160.000 Euro erhöht. 
 
 Mit dem Ziel der Erweiterung der bestehenden Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern um 
eine Pauschale für (krankheitsbedingte) Abwesenheitsvertretungen im OGS-Bereich wurden im 
Haushaltsplan 2019 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 94.300 Euro eing estellt. Für die Folg e-
jahre sind jährliche Kostensteigerungen für den weiteren Ausbau sowie Tariferhöhungen berüc k-
sichtigt. 
 Als Ergebnis einer durch das Personal - und Organisationsamt durchgeführten Stellenwertüberprü-
fung hat sich die Eingruppierung der Koordinationskräfte in der OGS  geändert. So rechtfert i-
gen die wahrzunehmenden Aufgaben eine Eingruppierung nach Vergütungsgruppe S12 BT, Ziff. 
XXIV (SuE) TVöD. Vorgesehen ist, die Stellenwerte der betreffenden Arbeitsplätze zum Stelle n-

- 3 - 
V/1184/2019 
plan 2020 anzupassen. Die freien Träger erhalten seit dem Schuljahr 2019/2020 für die Koordina-
tionskräfte eine analoge Anhebung der Personalkostenzuschüsse. 
 Im Rahmen der von der Politik mit der Vorlage V/0569/2015 beschlossenen Reduzierung der 
Zahl der Niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen (NTK) und Umwandlung in sozialversi-
cherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wurden in den Stadtteileinrichtungen Lorenz Süd 
und Fachwerk Gievenbeck in den Aufgabenbereichen „Infobüro/Verwaltung“ (Lorenz Süd) sowie 
„Café“ und „Verwaltung“ (Fachwerk Gievenbeck) NTK -Stellen zunächst überplanmäßig in Stelle n-
anteile für hauptamtliches Personal umgewandelt. Eine Anmeldung zur Verstetigung dieser Anteile 
soll zum Stellenplan 2021 erfolgen. 
 Zur Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes und des Ausführungsgesetzes für NRW 
sind den Kommunen neue Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen der 
Eingliederungshilfe übertragen worden. Bisher wurde diese Aufgabe in der Fachstelle „Bezirk s-
übergreifende Fachdienste“ des Kommunalen Sozialdienstes mit Blick auf die Zusammenführung 
dieser Aufgaben im SGB VIII wahrgenommen. Dieses schloss auch die Planung der eigentlich in 
der Zuständigkeit des Amtes 50 liegenden Hilfen für körperlich oder mehrfach behinderte Kinder 
mit ein. Diese Zusammenführung wird durch den Gesetzgeber in absehbarer Zeit nicht erfolgen. 
 Aus diesem Grund wurde im Einvernehmen zwischen den Ämtern 50 und 51 die zum Stellenplan 
2016 eingerichtete Vollzeitstelle zum 01.03.2019 zum Amt 50 verlag ert und dort in der Fachstelle 
50.35 „Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen" verortet. 
 Aktuell besteht für die Stadt Münster eine Aufnahmeverpflichtung von rund  123 unbegleiteten 
minderjährigen Ausländern (umA) . Im V ergleich zum Stand November 2018 (165) ist die Zahl 
damit weiter gesunken. Der Einsatz der erforderlichen Personalressourcen (in den Bereichen „B e-
treuung, vorläufige Inobhutnahme“, „Bezirkssozialarbeit“, „Vormundschaften“, „Adoptions - und 
Pflegekinderdienst“ und „wirtschaftliche Jugendhilfe“) wurde im Rahmen der Beratungen zum Stel-
lenplan 2019 befristet bis zum 31.12.2022 verlängert.  
 Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster wird der Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien durch die Verwaltung weiterhin regelmäßig informiert. 
 Aufgrund stetig gestiegener Antragszahlen wurde die Elterngeldstelle zu Jahresbeginn um eine 
weitere 0,94 Stelle zunächst überplanmäßig verstärkt. Grundsätzlich regelt das Land NRW mit e i-
ner Verordnung den Belastungs ausgleich für die Kommunen für den Aufgabenbereich Bundese l-
terngeld – und Elternzeitgesetz (BEEG). Mit VO vom 10.01.2017 ist für die Stadt Münster auf der 
Basis von 4.184 Anträgen im Mittel der Jahre 2013 -2015 ein Personalbedarf von 5,04 Stellen a n-
erkannt worden. Planmäßig abgesichert sind davon bisher 4,10 Stellen. Die Antragszahlen sind in 
Münster weiter steigend. Grund hierfür ist die Geburtenrate und der Anteil der Väter, die einen E l-
terngeldantrag stellen. In 2016 wurden 4.472 Anträge, in 2017 4.609 An träge und in 2018 4.659 
Anträge verzeichnet. Die Evaluation des Landes NRW erfolgt alle drei Jahre. 
 Vorgesehen ist, die 0,94 Stelle über den Stellenplan 2020 dauerhaft abzusichern. 
 
 
2. Aktuelle Stellensituation 
 
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der Stadt Münster ist im Jahr 2019 um 6,53 % auf nu n-
mehr 5.126,92 gestiegen. Damit hat sich der seit 2010 bestehende Trend nicht nur fortgesetzt, so n-
dern in 2019 noch einmal deutlich beschleunigt. Die Entwicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen Anstieg im Betrachtungszeitraum dabei erstmals seit 
langer Zeit deutlich weniger beeinflusst. So entfielen in 2019 6,63 % aller Stellenvermehrungen auf 
den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Planstellen im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien (Produktbereich 06)  ist in 2019 insgesamt auf nunmehr 978,48 ange-
stiegen. Dieses entspricht einem Zuwachs von 2,12 % gegenüber 2018. Der Anteil der Stellen im 
Bereich der Kinder, Jugend - und Famil ienhilfe an den Gesamtstellen der Stadt beträgt insgesamt 
19,09 % und ist damit erstmals seit 2006 gesunken. Die Entwicklung im Zeitverlauf zeigt die nachfo l-
gende Grafik:

- 4 - 
V/1184/2019 
 
 
 
Eine detaillierte Darstellung a) der sich auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des Rates und 
seiner Gremien zum Stellenplan 2019 ergebenden dauerhaften Stellenzuwächse sowie b) der aktue l-
len Personalsituation im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erfolgt im Rahmen des Kinder- und 
Jugendhilfereports 2019. 
 
 
3. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien auf Grund von Beschlüssen der Gremien des Rates und orientiert am internen Arbeitspr o-
gramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr zusammengestellt. Zu den 
unten aufgeführten Themen sollen Berichts - oder Beschlussvorlagen erarbeitet und dem Ausschuss 
zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden.  
 
 
Übergreifende Aufgabenbereiche 
Frühe Hilfen / Prävention: 
 Landes-Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ 
 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen 
 Vorbereitung und Durchführung der Präventionskonferenz 2020 
 Konzeptentwicklung für die Familienkonferenz 
 Projekte „Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention“ 
 
Übergreifend: 
 Jährliche Berichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
- Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes,

- 5 - 
V/1184/2019 
- Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport zu Beginn des Jahres,  
- Kindertagesbetreuungsbericht,  
- vertiefende Berichte der Einrichtungen u. a. 
 OGS-Bildungsbericht 
 Bedarfs- und Infrastrukturplanungen für alle Bereiche 
 Digitalisierung der Verwaltung 
 Neukonstituierung des Jugendhilfeausschusses aufgrund der Kommunalwahl 2020 
 Neuwahl der Sprecher/-innen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII 
Tagesbetreuung für Kinder 
 Rechtsanspruchssicherung für u3- und ü3-Kinder mit den dazugehörigen Aufgaben 
 Aufbau neuer Großtagespflegestellen mit selbstständigen und angestellten Tagespflegepers o-
nen 
 Ausbau Betriebliche Kindertagespflege 
 Konversion - Umsetzung der erforderlichen Planung - u. a. Errichtungsbeschlüsse und Träger-
vergaben 
 Umsetzung des novellierten Kinderbildungsgesetzes 
 Qualitätsentwicklung nach § 79 SGB VIII - Kindertagesbetreuung 
 Abfederung des drohenden Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen, Ursachenanalyse 
und Erstellung eines Katalogs potentieller Maßnahmen (im Rahmen von § 79 SGB VIII) 
 Weiterentwicklung des web -basierten Aufnahmeverfahrens (Kita -Navigator/Priorisierung) zum 
Kindergartenjahr 2021/2022 ff. 
 Weiterentwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung gemäß KiBiz 
Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit 
 Erarbeitung/Erstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans 2020-2024 
 Aktualisierung der Leistungsvereinbarungen „Finanzteil“ mit den Trägern der freien Jugendhilfe 
 Aktualisierung der Kooperationsvereinbarungen mit den freien OGS-Trägern entsprechend den 
letzten politischen Beschlüssen 
 Überarbeitung der Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Mün s-
ter zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
 Ausbau der Trägerschaft freier Träger in der OGS 
 Fortführung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung - weitere Teilprojekte 
 Entwicklung von Schlüsselprozessen im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges 
 Jugendberufsagentur 
Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen 
 Überarbeitung der Qualitätsstandards im KSD im Zusammenhang mit  dem amtsweiten Quali-
tätsentwicklungsprozesses im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit stationären Tr ä-
gern der HzE (§ 79a SGB VIII) 
 Fortführung der § 35a SGB VIII-Konzeptentwicklung im Hinblick auf Veränderungen zum Stich-
tag 01.01.2020 
 Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in die Praxis 
 Revision Kinderschutzverfahren  
 Haus des Jugendrechts - Fortführung der Konzeptentwicklung / Umsetzung des Ratsbeschlus-
ses 
 
 
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Jahrestreffens  mit den Sprecher/ -innen sowie den G e-
schäftsführungen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII  am 22.11.2019 die folgenden 
drei Themen als gemeinsame, übergreifende Arbeitsfelder für das Jahr 2020 festgelegt:

- 6 - 
V/1184/2019 
Thema 1 
Digitalisierung von Angeboten und Leistungen („Onlinezugangsgesetz – OZG“) 
Thema 2 
Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII 
Thema 3 
Fachkräfteentwicklung in allen Bereichen der Jugendhilfe (Kita, OGS etc.) 
 
 
4. Ausblick 
 
Mit dem Kinder- und Jugendhilfereport wird ein Berichtswesen fortgeführt, das systematisch Grundin-
formationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und Kennzahlen des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien liefert.  
Die aktuelle Vorlage informiert nunmehr über einige wichtige Neuerungen (update). Das Erscheinen 
des neuen Kinder- und Jugendhilfereports ist für Frühsommer 2020 geplant. Seine Beratung im Aus-
schuss folgt - wie in den vergangenen Jahren - in der ersten Sitzung nach den Sommerferien. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
 
Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

Amt_51_Organigramm_2019_12_01_Übersicht

4817 Zeichen

Organisation des Jugendamtes 
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
25 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin 
5 Abteilungen 
29 Kindertageseinrichtungen 
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender 
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit 
AG 3: Jugendsozialarbeit 
AG 4: Familienförderung 
AG 5: Kindertagesbetreuung 
AG 6: Erziehungshilfen 
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen 
Leitung: Heiner Vogt 
(Karin Weinlich)
Amtsleiterin 
Sabine Trockel 
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat 
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Leitung: Bernhard Paschert 
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti 
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle 
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder 
Leitung: Monika Reuter-Humpohl, 
Oliver Heintze 
Fachstelle 
Finanzierung und 
Förderung von 
Kindertageseinrichtungen 
Leitung: Oliver Braun 
Fachstelle 
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen 
Leitung: Silvia Siewert 
Fachstelle 
Beratungsstelle 
für Kindertagespflege 
Leitung: Oliver Heintze, Tanja Boye 
Fachstelle 
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen 
Leitung: Heike Nees 
Fachstelle 
OGS 
Leitung: Karin Schild 
Fachstelle 
Kinderpädagogik/
ABI/ Kindertreff 
Leitung: Andreas Garske 
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730 
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de 
internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt 
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib 
Leitung: Michael Geringhoff 
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes, 
Nadja Rengshausen, 
May Britta Paarmann 
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten 
1. SB: Heike Dierks 
Team Verwaltung 
1. SB: Jochen Detering 
Fachstelle 
Kinder- und 
Jugendeinrichtung 
WUDDI/ FEEZ 
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus 
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie 
Leitung: Alfons Egbert 
Fachstelle 
Drogenhilfe/ 
Streetwork 
Leitung: Georg Piepel 
Fachstelle 
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld 
Leitung: Manfred Julitz 
Fachstelle 
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle 
Leitung: Ralf Neuhaus 
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII, 
Heimaufsicht 
Karin Weinlich, 
Ruth Fernkorn 
Stabstelle 
Planung von 
Kindertageseinrichtungen 
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten 
1. SB: Manuela Eschert 
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service 
Leitung: Chris Hagel 
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen 
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte 
Fachstelle 
Jugendhilfe in der 
Primarstufe 
Leitung: Edgar Brey 
Fachcontrolling 
Nadja Rengshausen 
Sven Werk 
Zentrale Trägerförderung 
Jörg Dartmann 
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann 
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk 
West 
Leitung:
Heike Fernholz 
KSD-Bezirk 
Nord 
Leitung:
Hans Tillack 
KSD-Bezirk 
Ost/Südost 
Leitung:
Matthias Gehlmann 
KSD-Bezirk 
Hiltrup 
Leitung:
Ralf Geller 
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste 
Leitung:
Hermann Sandknop 
Adoptiv- und 
Pflegekinder 
Annette Tenhumberg 
Heimfachdienst 
Felizitas Gola 
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften 
Frank Museler 
Koordination 
JGH 
Bernhard Gleitz 
Eingliederungs-
hilfen 
Reinhold Kauling 
KSD-Bezirk 
Mitte 
Leitung: 
Jutta Echelmeyer 
Kinderschutz 
Sandra Krome 
Betreuung des 
Offenen Ganztags 
an 46 Schulen 
Stand: 01.12.2019 
Koordination 
Arbeits- und 
Gesundheitsschutz, 
Datenschutzkoordination 
Iris Bäumker 
Personalverwaltung 
1. SB: Stefanie Mentrup 
Bildungsplanung/
-steuerung  
Silke Thesing 
Team 
Kinder- und 
Jugendförderung 
1. SB: Maike Talhoff 
Betreuung 
unbegleitete 
minderjährige 
Flüchtlinge*
Alexander Milic 
*Projektstellen/ üp-Stellen 
Fachstelle 
Prävention und Frühe 
Hilfen, 
Netzwerkkoordination, 
Familienbesuche, 
Schwangerschafts-
beratung 
Leitung: Brigitte Berghoff

Beratungsverlauf (1)

29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Grenkuhlenweg 21

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Details

Aktenzeichen
V/1184/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37