3349/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion (Session-Nr. AN/1797/2023) betreffend Veranstaltungslärm Südbrücke
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3610 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 3349/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion (Session-Nr. AN/1797/2023) betreffend Veranstaltungslärm Südbrücke Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz hat zur Sitzung am 19.10.2023 eine Anfrage gestellt. Frage 1: Wurde die Lärmbelastung (mit welchem Ergebnis) evaluiert? Antwort der Verwaltung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.05.2023 hatte die Verwaltung in einer Beant- wortung zum Betreff „Open-Air-Location Südbrücke“ (Session-Nr. 1542/2023) u. a. auch ange- führt, wie mit Einzelbauanträgen für das Jahr 2023 umgegangen wird. Daraus ergab sich schon, dass im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung zu Veranstaltun- gen an der Südbrücke Immissionsprognosen vorgelegt und ausgewertet wurden. Die Progno- sen haben gezeigt, dass die Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen immissionsorten un- ter Berücksichtigung von Auflagen zu lärmmindernden Maßnahmen auf der Veranstaltungsflä- che im Tages- und Nachtzeitraum eingehalten werden können. Im Rahmen der baurechtlichen Stellungnahme hatte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt unter Bezugnahme auf die Prognose gefordert, dass zu jeder Veranstaltung zusätzlich eine lärmtechnische Begleitung der Veranstaltung an einem Referenzpunkt durch einen sachver- ständigen Lärmtechniker durchzuführen ist. Die Messergebnisse sind vom Veranstalter zu do- kumentieren und auf Nachfragen vorzuhalten. Im Fall von Nachbarschaftsbeschwerden wür- den die Messberichte von dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingefordert. In 2023 sind keine Beschwerden über Lärm an der Südbrücke im Umwelt- und Verbraucher- schutzamt eingetroffen; dementsprechend wurden die Messberichte auch nicht eingefordert. Rein informell sei noch ergänzt, dass es zum Winterfestival in 2022 eine Lärmbeschwerde gab und der dazugehörige Messbericht seinerzeit eingefordert und geprüft worden ist. Dem- nach wurden die Immissionsrichtwerte an allen Zeiten während des Winterfestivals eingehal- ten. Frage 2: Wurde geprüft, ob gegen Nachbarschaftsrecht verstoßen wird? 2 Antwort der Verwaltung: Wie schon in der o. g. Antwortvorlage Nr. 1542/2023 in der Sitzung am 11.05.2023 angeführt, ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass zu diesen beantragten Einzelnutzungen aus bau- rechtlicher Sicht eine unzulässige Nachbareinwirkung zu folgern wäre. Auch sonst ist kein Verstoß gegen öffentlich-rechtliches Nachbarrecht bisher dokumentiert. Frage 3: Wie wird sich die Belastung der Poller in Zukunft entwickeln? Antwort der Verwaltung: Diese sehr global gestellte Frage kann nicht konkret beantwortet werden. Frage 4: Wie erfolgt die zukünftige rechtliche Abbildung? Antwort der Verwaltung: Rein baurechtlich gesehen, ist jeder Bauantrag individuell nach Recht und Gesetz zu prüfen und entscheiden. Daher hängt alles davon ab, ob und welche Bauanträge in der Zukunft ge- stellt werden. Frage 5: Wie ist Involvierung der Poller / BV geplant? Antwort der Verwaltung: Wie schon in der o. g. Antwortvorlage Nr. 1542/2023 zur Sitzung am 11.05.2023 ausführlich dargelegt, ist nach dem Gesetz keine Einbindung der „Poller Öffentlichkeit“ auf die Bearbei- tung von Bauanträgen hin möglich. Zur Einbeziehung der Bezirksvertretung wurden in der Vorlage am 11.05.2023 bereits die Möglichkeiten aber auch Grenzen gemäß der maßgeben- den Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln erläutert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3349/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.10.2023
- Erstellt
- 18.10.2023 17:05