AN/0146/2025
Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Umgestaltung der Takustraße von Subbelrather Straße bis Iltisstraße
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Anfrage (SPD BV4)
2413 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0146/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Umgestaltung der Takustraße von Subbelrather Straße bis Iltisstraße Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 3. Februar 2025 zu setzen. Mit Beschluss vom 14.05.2012 (0962/2012) beauftragte die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Verwaltung, für die Takustraße auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die straßenbaulichen Maßnahmen zu erstellen. Im Rahmen des beschlossenen Sanierungsprogramms war es unter anderem vorgesehen, die Fahrbahn und die Nebenanlagen der Takustraße im Abschnitt von Subbelrather Straße bis Iltisstraße zu erneuern. Am 13.9. 2021 wurde vor dem Hintergrund einer grundlegend überarbeiteten Straßenplanung eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt (1825/2022). Nun haben kurz vor dem Jahreswechsel 2024-2025 auf der Takustraße zwischen der Hausnummer 50 und 55 auf einer Länge von circa 50 Metern auf der gesamten Fahrbahnbreite umfangreiche Erneuerungen des Fahrbahnbelags stattgefunden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann und von wem wurden diese Maßnahmen angeordnet? SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 2. Warum wurde der Fahrbahnbelag nur auf dem Teilstück zwischen der Hausnummer 50 und 55 erneuert? 3. Werden im Jahr 2025 weitere Teilabschnitte der Takustraße saniert? 4. Was bedeutet diese Maßnahme für die zeitnahe Umsetzung der immerhin schon 2012 beschlossenen Umgestaltung der Takustraße zwischen Subbelrather Straße und Iltisstraße? 5. Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten der immerhin schon 2012 beschlossenen Umgestaltung der Takustraße zwischen Subbelrather Straße und Iltisstraße zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0146/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (SPD)
- Datum
- 28.01.2025
- Erstellt
- 28.01.2025 11:32