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3255/2020

Mittelfreigabe in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 für die Maßnahme „Zuschuss Heimatlos in Köln e.V.“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage - Konzept HIK eV

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Beschlussvorlage Rat

5499 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 3255/2020 
Freigabedatum 
23.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelfreigabe in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 für die Maßnahme „Zuschuss Heimatlos 
in Köln e.V.„ 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Mittelfreigabe in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 für die Maßnahme „Zu-
schuss Heimatlos in Köln e.V.“ in Höhe von jeweils 20.000 Euro. Entsprechende Ermächtigungen 
sind im Haushaltsplan 2020/2021 in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, 
in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagt. 
 
Die institutionelle Förderung der Maßnahme endet 2021. 
 
Finanzausschuss 07.12.2020 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  20.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    20.000  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Rates zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurden im Haushaltsplan der Stadt Köln für 
die Jahre 2020 und 2021 jeweils 20.000 Euro für die Maßnahme „Zuschuss Heimatlos in Köln e.V. 
(H.I.K.)“ veranschlagt. Die Mittelverwendung wurde unter den Vorbehalt der Freigabe durch den 
Fach- und Finanzausschuss gestellt (siehe AN/1372/2019 vom 11.10.2019). 
 
Da bedingt durch die Corona Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Fachausschüsse gebildet 
werden konnten, kann die rechtzeitige Mittelfreigabe mit Blick auf die Mittel für 2020 nur durch Rats-
beschluss erfolgen. Für den H.I.K. e.V. ist die Auszahlung der Mittel noch in diesem Jahr von großer 
Bedeutung. 
 
Der H.I.K. e.V. hat am 14.04.2020 einen Antrag auf anteilige Kostenübernahme gestellt. Unter Be-
rücksichtigung der durch die seit Anfang des Jahres bei der zuständigen Fachabteilung vorhandenen 
Personalsituation gepaart mit der Prioritätensetzung durch die Corona-Pandemie kann die Mittelfrei-
gabe jetzt eingeholt werden. 
 
Der Verein H.i.K e.V. nimmt sich laut beiliegendem Konzept im Schwerpunkt wohnungslosen Men-
schen im Stadtbezirk Köln-Mülheim an. Hierbei befasst sich der Verein bereits seit 2014 im Schwer-

3 
punkt mit wohnungslosen Frauen mittels eines niedrigschwelligen aufsuchenden Streetworks als sog. 
Genesungsbegleitung. 
 
Hauptziel des H.i.K. e.V. ist dabei, die betroffenen Frauen in weiterführende Hilfen zu vermitteln. Da-
bei wird laut Verein ein besonderes Augenmerk auf die Selbsthilfekräfte und Eigeninitiative der be-
troffenen wohnungslosen Frauen gelegt. Noch vorhandene persönliche Ressourcen sollen wieder ge-
stärkt und genutzt werden, die Betroffenen im Hinblick auf Inklusion, tagesstrukturierende Maßnah-
men und Wiedererlangen eines stabilen Erscheinungsbildes nachhaltig in die Vereinsarbeit einge-
bunden werden. Durch die Übernahme von Verantwortung für sich und andere sollen die Frauen da-
zu befähigt werden, wieder selbstbestimmt zu handeln und ein integraler Bestandteil unserer Gesell-
schaft zu sein. 
 
Der Verein möchte im Stadtbezirk Köln-Mülheim insbesondere am Wochenende neben einer 
Beratung auch existentielle Versorgungsangebote, wie eine kostenlose ärztliche Versorgung für 
wohnungslose Frauen und deren Tiere, einen Hundehort und eine Tiertafel, Waschmöglichkeiten mit 
Duschen, Waschmaschinen/Trockner, eine Kleiderkammer und ein ergotherapeutisches Angebot 
anbieten. 
 
Der H.i.K. e.V. kann eine wertvolle Unterstützung für die einzelnen Betroffenen, insbesondere im 
Stadtbezirk Köln-Mülheim, darstellen. Insofern wird das Konzept des H.i.K. e.V. von der Verwaltung 
als förderwürdige Leistung bewertet. Die über den politischen Veränderungsnachweis grundsätzlich 
bereits vom Rat beschlossene Förderung des Vereins ist auch vor der aktuell geltenden 
Bewirtschaftungsverfügung des Haushaltes dringend geboten, da sie durch Ergänzung des 
bestehenden Systems der Wohnungslosenhilfe die Sicherung bestehender Strukturen bezweckt. 
 
Die Maßnahme des H.i.K e.V. soll durch einen städtischen Zuschuss in Höhe von jeweils 20.000 Euro 
in den Jahren 2020 und 2021 institutionell gefördert werden. Da der politische Veränderungsnachweis 
keine Fortschreibung des Zuschusses in der mittelfristigen Finanzplanung vorsieht, ist eine über den 
31.12.2021 hinausgehende Förderung nur für den Fall einer entsprechenden Veranschlagung in künf-
tigen Haushaltsplänen möglich. 
 
Die Maßnahme ist durch einen Verwendungsnachweis, der Bestandteil des Zuwendungsbescheides 
ist, anhand der vorab beschrieben Arbeitsinhalte vom Verein zu dokumentieren. Darüber hinaus ist 
vom Verein eine Aussage über die Ziele und deren Ergebnisse sowie Wirkung der Angebote des 
H.i.K. e.V. und die Anzahl der erreichten wohnungslosen Menschen im Stadtbezirk Köln-Mülheim zu 
treffen. 
 
Anlage: Konzept H.I.K. e.V.

Anlage - Konzept HIK eV

8688 Zeichen

Vereinskonzept 
H.i.K. - Heimatlos in Köln  
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
1. Ausgangssituation und Gründungsinitiative 2 
 
2. Vereinsgründung und -zweck 2 
 
3. Zielgruppe und Angebote bzw. Tätigkeitsfelder  3 
 
4. Zielstellung und Leitbilder  4 
 
5. Finanzstatus  5 
1. Ausgangssituation und Gründungsinitiative  
 
Die Einordnung sozialer Hilfen auf die sozialrechtl ich vorgesehenen Regelleistungen verstärkt die 
Segmentierung dieser und erschwert insbesondere Men schen mit unspezifischen Problemlagen und 
fehlender Inanspruchnahmefähigkeit den Zugang zu ei ner bedarfsgerechten Hilfe. Neben der 
individuellen Not, werden die Auswirkungen von Not verursachenden und stabilisierenden Strukturen 
zu selten als solche erkannt, falsch beurteilt oder negiert.  
 
HiK – Heimatlos in Köln e.V. ist ein gemeinnütziger , eingetragener Verein und richtet sich mit seinen 
Hilfeangeboten in der Hauptsache an Frauen und Mädc hen, die ausgegrenzt durch ihre prekäre 
Lebenssituation, bedroht von und/oder bereits betro ffen durch Wohnung- bzw Obdachlosigkeit, in 
besonderem Maße mit Zugangsproblemen in die Regelversorgung konfrontiert sind.  
 
Dagegen bildet die direkte Straßenarbeit die Grundl age der Vereinsarbeit von HiK e.V. An den Orten 
ihrer Aufenthalte, wird gemeinsam mit den Betroffen en, vom Erstkontakt an der Bedarf individuell 
ermittelt, klar definierte Hilfen angeboten und wen n notwendig, der  Zugang zu spezialisierten Hilfen 
vermittelt.

2. Vereinsgründung und -zweck  
 
Der Verein wurde am 29. Oktober 2014 nach der Visio n von Melissa Linda Rennings in Köln 
gegründet. Selbst fünf Jahre in Köln von Obdachlosigkeit betroffen, besitzt Melissa Linda Rennings ein 
besonderes Gespür für die Notlagen von obdachlosen Menschen und damit auch einen einmaligen wie  
unverwechselbaren Zugang zu den Hilfesuchenden. Aus eigener Erfahrung weiß sie, dass das Angebot 
für obdachlose Frauen, die oft nicht sichtbar sind,  sehr begrenzt ist und ihren Bedürfnissen kaum 
entspricht. Die Resonanz von Betroffenen auf die Vereinsgründung, hat diese Lücke bereits mehrfach 
bestätigt.  
 
Als Gründungsmitglied und in ihrer Funktion als 1. Vorstand wird Melissa Linda Rennings dabei in 
folgenden Funktionen unterstützt von: Guido Fahrendholz / 2. Vorstand, Peter Bernards / Buchhaltung 
und Silke Rosenberg / Schriftführerin. Die temporäre Vereinsadresse lautet:  
H.i.K. - Heimatlos in Köln, Topsstraße 10a, D - 51063 Köln  
 
Neben der aktiven Wohnungslosenhilfe in Form der di rekten Straßenarbeit, bildet die präventive 
Wohnungslosenhilfe einen wichtigen und stetig wachs enden Teil der zu leistenden Vereinsarbeit. 
Hervor zu heben sind hierbei die aktive Jugendhilfe bei Gefahr von Bildungsrückstand oder –abbruch, 
Suchtmittel-Missbrauch, Kriminalität bis hin zur Verwahrlosung, sowie die Alten- und Behindertenhilfe 
bei Altersarmut und sozialer Ausgrenzung.  
 
Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Selbsthil fekräften und Eigeninitiativen der betroffenen 
obdachlosen Frauen und Mädchen gelegt. Noch vorhandenen persönliche Ressourcen sollen wieder 
gestärkt und genutzt werden, die Betroffenen im Hin blick auf Inklusion, Tagesstrukturierender 
Maßnahmen und Wiedererlangen eines stabilen Erschei nungsbildes, nachhaltig in die Vereinsarbeit 
eingebunden werden. Durch die Übernahme von Verantw ortung für sich und andere, werden diese 
Menschen dazu befähigt wieder selbstbestimmt zu han deln und ein integraler Bestandteil unserer 
Gesellschaft zu sein.  
 
Die Angebote von HiK – Heimatlos in Köln e.V. setze n in jedem Fall immer die freiwillige 
Inanspruchnahme durch die Hilfesuchenden voraus.  
3. Zielgruppe, aktuelle Angebote bzw. Tätigkeitsfel der  
 
Der Verein richtet sich schon jetzt aktiv mit seinen Angeboten und seinen Handlungsansätzen an drei 
unterschiedlichen Zielgruppen.  
 
 Wohnungslose und Obdachlose in Köln, in erster Lin ie Frauen und Mädchen (Eine statistisch 
belegte Aussage zur Anzahl Obdachloser in Köln kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht getroffen 
werden)  
 
- Einstieg in die Steetworkarbeit  
- mobile aufsuchende Obdachlosenarbeit zu weiterführenden Hilfen um  
- Lücken zu schliesen,besonders in den Randgebietn un d / oder Hot Spots wie 
Köln Mülheim oder Ebertplatz und wo noch Bedarfe si nd. Dazu würden wir 
versuchen am Wiener Platz in Köln Mülheim ein Steet workerbüro/ Treff zu 
bekommen .Hier für informelle Gespräche,als Büro,al s Basis ,zur Übergabe an 
andere Träger und weiterführende Hilfen.Hierzu bedarf es außer der Miete  noch 
Honoramittel für erfahrene Pädagogen Erziehr/Sozialarbeiter die ein Ausbildung 
haben um auf Honorarbasis  mit zu arbeiten und zu u nterstützen. Ferner eine

Stelle für eine 450 Euro Kraft Dazu wird ein 
Internetzugang,Diensthandy(gebraucht), 
Handykarten,Büromöbel,Computer,Drucker, Lampen, Fahrkosten benötigt .  
- Arbeitszeiten werden entsprechend dokumentiert wie ein Berichtwesen/ 
Jahresabschluss.  
 
 
 
- Einzelgespräche  
 
- Einzelfallhilfe , Hilfe und individuelle Beratung und Begleitung be i Behördengängen, 
Rechtsangelegenheiten, Gesundheitsfrage  
 
Kulturelle Teilhabe organisieren , im Rahmen der Vereinsarbeit die Gestaltung und 
Unterstützung bei Treffen und Kulturveranstaltungen 
-  
Nicht-Obdachlose, die sich der Thematik öffnen und sich für Obdachlose engagieren 
wollen, wobei auch hierbei gilt: „Man hilft mit dem  was man selbst am besten 
beherrscht, oft am meisten.“  
 
Netzwerken , Kontakte zu anderen Nothilfeeinrichtungen pflegen,  
Zusammenarbeiten und gemeinsame Veranstaltungen organisieren  
 
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Pflege der Vereinswebsite  
 
 Unternehmen und Institutionen, die auf Basis sozia ler Zielsetzungen Obdachlose bei der 
Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstütze n möchten, zum Beispiel durch die 
Vermittlung von Arbeit, Praktika oder Weiterbildung 
 
Für die Durchführung der beste mit anderen sozialen  Hilfeeinrichtungen z.B. OASE e.V. mit seinem 
Projekt Draussenseiter, dem SKM, einem Anwalt, Ärzten, Sozialarbeitern und anderen Vereinen.  
 
Zur aktiven Hilfe bietet der Verein darüber hinaus zwei unterschiedliche Vereinsmitgliedschaften an. 
Die aktive Vereinsmitgliedschaft beinhaltet aktive Beteiligung am Vereinsleben und daran, im 
Rahmen der regelmäßigen Mitgliederversammlungen, we sentliche anstehende Entscheidungen zur 
Vereinsarbeit zu beschließen. Mitglieder erhalten d em Anlass gebundene Newsletter, die Protokolle 
der Mitgliederversammlungen, Einblicke in Rechensch aftsberichte und Bilanzen. Der jährliche 
Mitgliedsbeitrag beträgt 50,- Euro bzw. ermäßigt 12 ,50 Euro für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger, 
Rentner, Schüler und Studenten.  
 
Aktive Vereinsmitglieder können nach Absprache bevollmächtigt werden zu:  
 
I. Verteilung von Kleiderspenden  
II. Organisation von Spendenveranstaltungen, Semina ren/Workshops  
III. Organisation und Verteilung von Frühstücksange boten oder Suppen an öffentlichen 
Plätzen  
IV. Organisation, Aufbau und Unterhaltung einer Beg egnungsstätte  
V. Akquise von Mitgliedern und Sponsoren  
VI. Lobbyarbeit für obdachlose Frauen und Mädchen

Eine Fördermitgliedschaft beinhaltet regelmäßige In formationen über anstehende Höhepunkte der 
Vereinsarbeit in Form eines Newsletters, Einladunge n zu Kultur- und Begegnungsveranstaltungen. 
Der freiwillige Fördermitgliedsbeitrag wird vom Antragsteller frei bestimmt.  
 
Beide Anträge stehen auf der Vereins-Website zum Herunterladen bereit.  
 
 
 
4. Zielstellungen und Leitbilder  
 
Mittelfristiges Ziel des Vereins ist es, eine Begeg nungsstätte in geeigneten Räumlichkeiten zu 
erschaffen, die auf die speziellen Bedürfnisse von obdachlosen Frauen und Mädchen ausgerichtet ist. 
Das bisherige Hilfeportfolio wird damit erweitert u m:  
 
I. Organisation, Aufbau und Unterhaltung einer kost enlosen ärztlichen Versorgung für 
obdachlose Frauen und ihre Tiere, insbesondere an Wochenenden  
II. Waschmöglichkeiten mit Dusche, Waschmaschine, T rockner  
III. Hundehort und Tiertafel  
IV. Notschlafstelle und Kleiderkammer  
V. Ergotherapeutisches Angebot  
VI. stetig bedarfsorientierte Anpassung des Angebot s  
 
Das Miteinander im Verein ist geprägt von einem res pektvollen Umgang untereinander, der Achtung 
der Menschenwürde, Toleranz, Wertschätzung und der Erkenntnis, dass Armut und Not sehr 
individuell verlaufen, deshalb spezifische Hilfen benötigen.  
 
 
 
5. Finanzstatus  
 
Derzeit verfügt der Verein über konstante Barmittel  von durchschnittlich 13000,- Euro. Diese 
generieren sich fortlaufend aus Spenden, Sponsoring  und Mitgliedsbeiträgen. Im laufenden Jahr 
2017 und folgende werden erstmalig auch projektbezogene Fördergelder beantragt.

Beratungsverlauf (2)

07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2020 Rat
TOP 4.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3255/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2020
Erstellt
09.11.2020 06:27