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3905/2021

Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2021 im Stadtbezirk Rodenkirchen - 2. Runde

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.11.2021, TOP 9.1.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4189 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3905/2021 
Freigabedatum 
08.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2021 im Stadtbezirk Rodenkirchen 
- 2. Runde 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die Verwendung der be-
zirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2021 gemäß  
Anlage 1 zur Beschlussvorlage. 
 
(Die Anlage wird in der Sitzung freigeschaltet) 
2. Von den nicht im Deckungsring befindlichen 740,00 € für Städtefreundschaftsmaßnahmen 
werden dem Bezirksbürgermeister für Veranstaltungen im Bezirk Rodenkirchen im Jahr 2022, 
zu den Bürger*innen aus den Partnerstädten eingeladen werden (wie z. B. Busfahrten, Karne-
val) zur Verfügung gestellt. Die Kämmerei wird gebeten, die Restmittel in voller Höhe zu über-
tragen. 
 
 
3. Für die Schulhofaußengestaltung der Schulen im Bezirk Rodenkirchen werden die Restmittel 
in Höhe von knapp 20.000 € für 2022 zur Verfügung gestellt. Die Schulen können per Antrag 
die Mittel für ihre Außengeländegestaltung in 2022 abrufen. Die Kämmerei wird gebeten, die 
Restmittel in voller Höhe zu übertragen. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  97.571,69 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen stehen gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe 
von 180.354,69 pro Jahr zur Verfügung. Hierin sind auch 3.649,28 € als „Sonstige Kulturmittel“ ent-
halten, sowie Restmittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2020.

3 
Die Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2021 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 20.03.2020 (Vorlagen-Nr. 0580/2020) erfolgt.  
 
Über die Verwendung dieses Betrages hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu entscheiden.  
 
In der Sitzung am 15.06.2021 wurde über 52 Anträge beraten und Einigkeit über Zuschüsse in Höhe 
von 83.523,00 € erzielt.  
 
In einer Sonder-FVB am 02.11.2021 und 08.11.2021 wurde über 45 Anträge beraten und Einigkeit 
über die in der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse in Höhe von 96.831,69 € erzielt.  
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3905/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.11.2021
Erstellt
07.11.2021 18:39