3905/2021
Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2021 im Stadtbezirk Rodenkirchen - 2. Runde
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4189 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 3905/2021 Freigabedatum 08.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2021 im Stadtbezirk Rodenkirchen - 2. Runde Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die Verwendung der be- zirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2021 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage. (Die Anlage wird in der Sitzung freigeschaltet) 2. Von den nicht im Deckungsring befindlichen 740,00 € für Städtefreundschaftsmaßnahmen werden dem Bezirksbürgermeister für Veranstaltungen im Bezirk Rodenkirchen im Jahr 2022, zu den Bürger*innen aus den Partnerstädten eingeladen werden (wie z. B. Busfahrten, Karne- val) zur Verfügung gestellt. Die Kämmerei wird gebeten, die Restmittel in voller Höhe zu über- tragen. 3. Für die Schulhofaußengestaltung der Schulen im Bezirk Rodenkirchen werden die Restmittel in Höhe von knapp 20.000 € für 2022 zur Verfügung gestellt. Die Schulen können per Antrag die Mittel für ihre Außengeländegestaltung in 2022 abrufen. Die Kämmerei wird gebeten, die Restmittel in voller Höhe zu übertragen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 97.571,69 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen stehen gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 180.354,69 pro Jahr zur Verfügung. Hierin sind auch 3.649,28 € als „Sonstige Kulturmittel“ ent- halten, sowie Restmittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2020. 3 Die Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2021 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Ro- denkirchen am 20.03.2020 (Vorlagen-Nr. 0580/2020) erfolgt. Über die Verwendung dieses Betrages hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen zu entscheiden. In der Sitzung am 15.06.2021 wurde über 52 Anträge beraten und Einigkeit über Zuschüsse in Höhe von 83.523,00 € erzielt. In einer Sonder-FVB am 02.11.2021 und 08.11.2021 wurde über 45 Anträge beraten und Einigkeit über die in der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse in Höhe von 96.831,69 € erzielt. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3905/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.11.2021
- Erstellt
- 07.11.2021 18:39