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AN/0507/2025

Wirksame Unterbindung des Befahrens des Platzes an Kalk Post

Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 30.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 15.05.2025, TOP 7.1

Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV8)

3153 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 30.04.2025 
AN/0507/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
TOP 7.1 
 
Wirksame Unterbindung des Befahrens des Platzes an Kalk Post 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in 
die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 15.05.2025. 
 
Der Platz an Kalk Post ist einer der belebtesten Plätze im Stadtteil Kalk. An Samstagen fin-
det dort der Wochenmarkt statt, in der Adventszeit zudem der Kalker Weihnachtsmarkt. Zu-
dem wird er regelmäßig für Veranstaltungen genutzt und kann somit als ein Aushängeschild 
für den Stadtteil betrachtet werden. 
 
Gleichzeitig wird der Platz durch eine hohe Anzahl zu Fuß Gehender und Rad Fahrender ge-
nutzt - seit kurzem laden die beiden gut frequentierten Bänke zum Verweilen ein. 
Leider wird der Platz zunehmend durch PKW und Lieferfahrzeuge außerhalb der genehmig-
ten Nutzungen als Parkplatz missbraucht. Neben der Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs 
wertet das den Platz allgemein ab und es ist auch von Abnutzungen und Beschädigungen 
auszugehen. Obwohl der Platz durch Abpollerungen gesichert werden kann, werden diese 
nach Veranstaltungen nicht zuverlässig angebracht oder werden von Anliegern widerrecht-
lich und unautorisiert wieder entfernt. 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Der Ordnungsdienst zeigt sich in der Ahndung dieser Vergehen überfordert, obwohl er oft 
längere Standzeiten auf dem Platz hat. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Kalk folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf 
 
1. sicherzustellen, dass nach Veranstaltungen, die das Befahren des Platzes Kalk Post 
erfordern, die Abpollerungen wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden; 
 
2. die Abpollerung so zu modifizieren, dass sie nicht mehr mit frei verfügbarem Werk-
zeug entfernt werden kann - im Idealfall abschließbar ist; 
 
3. regelmäßig zu Stoßzeiten der anliegenden Imbissgastronomie und des Einzelhandels 
auf Parkverstöße zu kontrollieren und diese mit den vorgesehenen Bußgeldern zu 
ahnden 
 
und 
 
4. die Ordnungsdienste der Stadt Köln auf Ihre Vorbildfunktion hinzuweisen und ein Be-
parken der Platzfläche außerhalb von Einsätzen zu untersagen, da dies gegenüber 
anderen Verkehrsteilnehmenden eine völlig falsche Signalwirkung hat. 
  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Robyns    gez. Dirk Habermann 
 
Christian Robyns      Dirk Habermann  
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV

4988 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0507/2025
Stand: 20.06.2025 
Sachstandsbericht  
Wirksame Unterbindung des Befahrens des Platzes an Kalk Post 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der Vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf 
 
1. sicherzustellen, dass nach Veranstaltungen, die das Befahren des Platzes Kalk 
Post erfordern, die Abpollerungen wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden; 
 
2. die Abpollerung so zu modifizieren, dass sie nicht mehr mit frei verfügbarem 
Werkzeug entfernt werden kann - im Idealfall abschließbar ist; 
 
3. regelmäßig zu Stoßzeiten der anliegenden Imbissgastronomie und des Einzel-
handels auf Parkverstöße zu kontrollieren und diese mit den vorgesehenen 
Bußgeldern zu ahnden 
 
und 
 
4. die Ordnungsdienste der Stadt Köln auf Ihre Vorbildfunktion hinzuweisen und 
ein Beparken der Platzfläche außerhalb von Einsätzen zu untersagen, da dies 
gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden eine völlig falsche Signalwirkung 
hat. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Zu 1: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf sicherzustellen, dass nach 
Veranstaltungen, die das Befahren des Platzes Kalk Post erfordern, die Abpollerungen 
wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden. 
Die Platzfläche Kalk-Post wird vielseitig genutzt. Neben dem im Antrag erwähnten Wochen-
markt und Veranstaltungen, die durch das Ordnungsamt genehmigt wurden, wird die Platzflä-
che auch im Rahmen von Demonstrationen genutzt. 
Grundsätzlich ist der*die jeweilige Veranstalter*in selbst für die ordnungsgemäße Wiederein-
setzung der Poller verantwortlich. 
Sofern ein Nachweis über das Wiederaufstellen der Poller erbracht werden soll, kann dies als 
Auflage in der ordnungsbehördlichen Erlaubnis festgesetzt werden. 
 
Zu 2: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf die Abpollerung so zu mo-
difizieren, dass sie nicht mehr mit frei verfügbarem Werkzeug entfernt werden kann - im 
Idealfall abschließbar ist. 
Die Stadtverwaltung wird die vorhandenen „einfach“ lösbaren in abschließbare Pfosten umän-
dern. Dieses wird im Rahmen der allgemeinen Schadensbearbeitung mit Fokus auf die Wahr-
nehmung der Verkehrssicherungspflicht und gesetzlichen Vorgaben gemäß entsprechender 
Priorisierung abgearbeitet. Ein genauer Zeitpunkt für den Einbau der Pfosten mit sog. „Z2“-
Schließung kann daher nicht genau benannt werden, wird aber im Laufe des allgemeinen Ge-
schäftes der Verwaltung geschehen. 
 
Zu 3: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf regelmäßig zu Stoßzeiten 
der anliegenden Imbissgastronomie und des Einzelhandels auf Parkverstöße zu kon-
trollieren und diese mit den vorgesehenen Bußgeldern zu ahnden. 
Die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes führen regelmäßig Kontrollen durch. In diesem Be-
reich liegt jedoch eine hohe Fluktuation durch das ständige kurzfristige An- und Abfahren von 
Fahrzeugen im Bereich der Imbissgastronomie vor. Eine durchgehende Präsenz vor Ort ist 
nicht realisierbar, da im gesamten Stadtbezirk Kalk ein hoher Kontrollbedarf besteht. 
 
Zu 4: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf die Ordnungsdienste der 
Stadt Köln auf Ihre Vorbildfunktion hinzuweisen und ein Beparken der Platzfläche au-
ßerhalb von Einsätzen zu untersagen, da dies gegenüber anderen Verkehrsteilnehmen-
den eine völlig falsche Signalwirkung hat. 
Alle Außendienstkräfte des Ordnungsamtes sind hinsichtlich ihres Vorbildverhaltens sensibili-
siert. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass sie im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung 
gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a und 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) handeln. Diese 
durch die Straßenverkehrsbehörde ausgestellte Genehmigung erlaubt es den Außendienst-
kräften, von bestimmten Halt- und Parkverboten sowie anderen Vorschriften der StVO in be-
stimmten Fällen abzuweichen, insbesondere, wenn im unmittelbaren Umfeld keine alternati-
ven Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. 
 
Ein zusätzlicher Aspekt bei der Nutzung der Fläche ist der Eigenschutz: Gerade in den 
Abendstunden soll den Mitarbeitenden ermöglicht werden, sich in der Nähe ihres Fahrzeugs 
aufzuhalten, das gleichzeitig auch als sicherer Rückzugsort dient.

3 
 
Die Platzfläche „Kalk Post“ wird durch die Außendienstkräfte ausschließlich bei konkreten 
Einsätzen vor Ort oder in der näheren Umgebung befahren oder als Parkplatz genutzt. Eine 
generelle Nutzung als Parkfläche erfolgt nicht.  
 
Die Mitarbeitenden der Außendienstkräfte wurden dennoch erneut sensibilisiert, die Fläche 
nur im Bedarfsfall und bei fehlenden Alternativen zu nutzen. Zudem wurde die Anweisung er-
neuert, bei Nutzung der Fläche die vorgesehenen Abpollerungen unverzüglich anzubringen, 
um eine unerlaubte Zufahrt Dritter zu verhindern.

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0507/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
30.04.2025
Erstellt
29.04.2025 16:56