AN/0507/2025
Wirksame Unterbindung des Befahrens des Platzes an Kalk Post
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (SPD BV8)
3153 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 30.04.2025 AN/0507/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 TOP 7.1 Wirksame Unterbindung des Befahrens des Platzes an Kalk Post Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 15.05.2025. Der Platz an Kalk Post ist einer der belebtesten Plätze im Stadtteil Kalk. An Samstagen fin- det dort der Wochenmarkt statt, in der Adventszeit zudem der Kalker Weihnachtsmarkt. Zu- dem wird er regelmäßig für Veranstaltungen genutzt und kann somit als ein Aushängeschild für den Stadtteil betrachtet werden. Gleichzeitig wird der Platz durch eine hohe Anzahl zu Fuß Gehender und Rad Fahrender ge- nutzt - seit kurzem laden die beiden gut frequentierten Bänke zum Verweilen ein. Leider wird der Platz zunehmend durch PKW und Lieferfahrzeuge außerhalb der genehmig- ten Nutzungen als Parkplatz missbraucht. Neben der Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs wertet das den Platz allgemein ab und es ist auch von Abnutzungen und Beschädigungen auszugehen. Obwohl der Platz durch Abpollerungen gesichert werden kann, werden diese nach Veranstaltungen nicht zuverlässig angebracht oder werden von Anliegern widerrecht- lich und unautorisiert wieder entfernt. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Der Ordnungsdienst zeigt sich in der Ahndung dieser Vergehen überfordert, obwohl er oft längere Standzeiten auf dem Platz hat. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf 1. sicherzustellen, dass nach Veranstaltungen, die das Befahren des Platzes Kalk Post erfordern, die Abpollerungen wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden; 2. die Abpollerung so zu modifizieren, dass sie nicht mehr mit frei verfügbarem Werk- zeug entfernt werden kann - im Idealfall abschließbar ist; 3. regelmäßig zu Stoßzeiten der anliegenden Imbissgastronomie und des Einzelhandels auf Parkverstöße zu kontrollieren und diese mit den vorgesehenen Bußgeldern zu ahnden und 4. die Ordnungsdienste der Stadt Köln auf Ihre Vorbildfunktion hinzuweisen und ein Be- parken der Platzfläche außerhalb von Einsätzen zu untersagen, da dies gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden eine völlig falsche Signalwirkung hat. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann Christian Robyns Dirk Habermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
4988 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/32
Vorlagen-Nummer
AN/0507/2025
Stand: 20.06.2025
Sachstandsbericht
Wirksame Unterbindung des Befahrens des Platzes an Kalk Post
Beschluss: (An dieser Stelle wird der Vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch
die Schriftführung hinterlegt.)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf
1. sicherzustellen, dass nach Veranstaltungen, die das Befahren des Platzes Kalk
Post erfordern, die Abpollerungen wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden;
2. die Abpollerung so zu modifizieren, dass sie nicht mehr mit frei verfügbarem
Werkzeug entfernt werden kann - im Idealfall abschließbar ist;
3. regelmäßig zu Stoßzeiten der anliegenden Imbissgastronomie und des Einzel-
handels auf Parkverstöße zu kontrollieren und diese mit den vorgesehenen
Bußgeldern zu ahnden
und
4. die Ordnungsdienste der Stadt Köln auf Ihre Vorbildfunktion hinzuweisen und
ein Beparken der Platzfläche außerhalb von Einsätzen zu untersagen, da dies
gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden eine völlig falsche Signalwirkung
hat.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf sicherzustellen, dass nach
Veranstaltungen, die das Befahren des Platzes Kalk Post erfordern, die Abpollerungen
wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden.
Die Platzfläche Kalk-Post wird vielseitig genutzt. Neben dem im Antrag erwähnten Wochen-
markt und Veranstaltungen, die durch das Ordnungsamt genehmigt wurden, wird die Platzflä-
che auch im Rahmen von Demonstrationen genutzt.
Grundsätzlich ist der*die jeweilige Veranstalter*in selbst für die ordnungsgemäße Wiederein-
setzung der Poller verantwortlich.
Sofern ein Nachweis über das Wiederaufstellen der Poller erbracht werden soll, kann dies als
Auflage in der ordnungsbehördlichen Erlaubnis festgesetzt werden.
Zu 2: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf die Abpollerung so zu mo-
difizieren, dass sie nicht mehr mit frei verfügbarem Werkzeug entfernt werden kann - im
Idealfall abschließbar ist.
Die Stadtverwaltung wird die vorhandenen „einfach“ lösbaren in abschließbare Pfosten umän-
dern. Dieses wird im Rahmen der allgemeinen Schadensbearbeitung mit Fokus auf die Wahr-
nehmung der Verkehrssicherungspflicht und gesetzlichen Vorgaben gemäß entsprechender
Priorisierung abgearbeitet. Ein genauer Zeitpunkt für den Einbau der Pfosten mit sog. „Z2“-
Schließung kann daher nicht genau benannt werden, wird aber im Laufe des allgemeinen Ge-
schäftes der Verwaltung geschehen.
Zu 3: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf regelmäßig zu Stoßzeiten
der anliegenden Imbissgastronomie und des Einzelhandels auf Parkverstöße zu kon-
trollieren und diese mit den vorgesehenen Bußgeldern zu ahnden.
Die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes führen regelmäßig Kontrollen durch. In diesem Be-
reich liegt jedoch eine hohe Fluktuation durch das ständige kurzfristige An- und Abfahren von
Fahrzeugen im Bereich der Imbissgastronomie vor. Eine durchgehende Präsenz vor Ort ist
nicht realisierbar, da im gesamten Stadtbezirk Kalk ein hoher Kontrollbedarf besteht.
Zu 4: Die Bezirksvertretung Kalk fordert die Verwaltung auf die Ordnungsdienste der
Stadt Köln auf Ihre Vorbildfunktion hinzuweisen und ein Beparken der Platzfläche au-
ßerhalb von Einsätzen zu untersagen, da dies gegenüber anderen Verkehrsteilnehmen-
den eine völlig falsche Signalwirkung hat.
Alle Außendienstkräfte des Ordnungsamtes sind hinsichtlich ihres Vorbildverhaltens sensibili-
siert. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass sie im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung
gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a und 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) handeln. Diese
durch die Straßenverkehrsbehörde ausgestellte Genehmigung erlaubt es den Außendienst-
kräften, von bestimmten Halt- und Parkverboten sowie anderen Vorschriften der StVO in be-
stimmten Fällen abzuweichen, insbesondere, wenn im unmittelbaren Umfeld keine alternati-
ven Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Ein zusätzlicher Aspekt bei der Nutzung der Fläche ist der Eigenschutz: Gerade in den
Abendstunden soll den Mitarbeitenden ermöglicht werden, sich in der Nähe ihres Fahrzeugs
aufzuhalten, das gleichzeitig auch als sicherer Rückzugsort dient.
3
Die Platzfläche „Kalk Post“ wird durch die Außendienstkräfte ausschließlich bei konkreten
Einsätzen vor Ort oder in der näheren Umgebung befahren oder als Parkplatz genutzt. Eine
generelle Nutzung als Parkfläche erfolgt nicht.
Die Mitarbeitenden der Außendienstkräfte wurden dennoch erneut sensibilisiert, die Fläche
nur im Bedarfsfall und bei fehlenden Alternativen zu nutzen. Zudem wurde die Anweisung er-
neuert, bei Nutzung der Fläche die vorgesehenen Abpollerungen unverzüglich anzubringen,
um eine unerlaubte Zufahrt Dritter zu verhindern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0507/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 16:56