Mandari Insight

AN/0267/2026

Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele

BSW Anfrage nach § 4 13.02.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026, TOP 4.4

BSW Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

BSW Anfrage nach § 4

3987 Zeichen

BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln  
Ratsfrau Lidija Rukavina  
Ratsherr Guido Spinnen  
 
Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea 
Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln 
 
Tel.: 0221-221-35608 
E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de 
 
 
 
An den Vorsitzenden des Rates  
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 
 
AN/0267/2026 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 19.03.2026 
 
Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im 
Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die BSW-Ratsgruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung 
am 19.3.2026 zu setzen: 
 
Köln positioniert sich als „Leading City“ in einer möglichen Bewerbung um die Olympi-
schen Spiele 2036 oder 2040 und bündelt dafür die Kräfte mit dem Land NRW und der 
Initiative „Rhein Ruhr City“. Während die Chancen offensiv beworben werden, bleiben 
finanzielle Risiken für beteiligte Kommunen oft unerwähnt. Historische Daten der Uni-
versität Oxford belegen, dass alle Olympischen Spiele von 1960 bis 2013 ihre geplan-
ten Kosten deutlich überschritten. Die durchschnittliche Kostenüberschreitung betrug 
179 % und lag damit deutlich über regulären Mehrkosten bei anderen Großprojekten, 
z.B. im Infrastrukturaufbau. Die Oxfor d-Studie aus dem Jahr 2013 warnt: „Die Ent-
scheidung einer Stadt oder eines Staates, die Olympischen Spiele auszurichten, ist 
eine Entscheidung für die finanziell riskanteste Art von Megaprojekt die es überhaupt 
gibt, was viele Städte und Nationen leidvoll erfahren haben.“  
 
Olympische Kostenüberschreitungen gehen notorisch zulasten des Steuerzahlers, da 
die Verträge zwischen Kommunen und dem Internationalen Olympischen Komitee 
(IOC) in der Regel eine vollständige Defizitgarantie der öffentlichen Hand vorseh en.

- 2 - 
Angesichts der prekären Haushaltslage vieler NRW -Kommunen sowie der strengen 
Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Verbot spe-
kulativer Geschäfte) ist eine detaillierte Risikoanalyse zwingend erforderlich. Durch die 
Entnahme von 9,5 Millionen Euro aus der Sportstättenförderung für die Bewerbungs-
kampagne werden bereits jetzt für die Olympia-Bewerbung Mittel eingesetzt, die in der 
Daseinsvorsorge fehlen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir: 
 
Wie bewertet die Verwaltung das Risiko einer bei Olympia-Ausrichtungen üblichen 
unbegrenzten Defizitgarantie der ausrichtenden Kommunen gegenüber dem IOC, 
insbesondere im Kontext der kommunalen Haushaltsverantwortung?  
 
Im Detail möchten wir wissen: 
 
1. Geht die Stadt Köln im Rahmen der Verträge über die Ausrichtung der Olympi-
schen Spiele eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen beteiligten 
Kommunen oder der Bewerbungsgesellschaft ein, oder schließt die Stadt aus, für 
in anderen Kommunen entstehende Olympia-Schulden zu haften? 
2. Ist eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung nach Auf-
fassung der Verwaltung mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung NRW (§ 75 
GO NRW ff.) vereinbar, die der Kommune spekulative Finanzgeschäfte untersagt 
und die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts fordert?  
3. Falls die Verwaltung plant, eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungs-
verpflichtung einzugehen, liegt hierzu eine Genehmigung der Bezirksregierung 
als zuständige Rechtsaufsicht vor? 
4. Falls mit der Bewerbung eine unbegrenzte D efizitgarantie verbunden ist, wird die 
Verwaltung im Rahmen der Informationskampagne zum Ratsbürgerentscheid die 
Bürger explizit und prominent auf die geplante Übernahme aller Verluste durch 
Steuergeld hinweisen? 
5. Wie viel Personalkapazität (Vollzeitäquivalente) stellt die Stadtverwaltung voraus-
sichtlich für die Planung und Durchführung der Olympischen Spiele ab? 
 
Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen 
(BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0267/2026
Typ
BSW Anfrage nach § 4
Datum
13.02.2026
Erstellt
11.02.2026 17:48