AN/0267/2026
Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele
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BSW Anfrage nach § 4
3987 Zeichen
BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln Ratsfrau Lidija Rukavina Ratsherr Guido Spinnen Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln Tel.: 0221-221-35608 E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.02.2026 AN/0267/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.03.2026 Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die BSW-Ratsgruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.3.2026 zu setzen: Köln positioniert sich als „Leading City“ in einer möglichen Bewerbung um die Olympi- schen Spiele 2036 oder 2040 und bündelt dafür die Kräfte mit dem Land NRW und der Initiative „Rhein Ruhr City“. Während die Chancen offensiv beworben werden, bleiben finanzielle Risiken für beteiligte Kommunen oft unerwähnt. Historische Daten der Uni- versität Oxford belegen, dass alle Olympischen Spiele von 1960 bis 2013 ihre geplan- ten Kosten deutlich überschritten. Die durchschnittliche Kostenüberschreitung betrug 179 % und lag damit deutlich über regulären Mehrkosten bei anderen Großprojekten, z.B. im Infrastrukturaufbau. Die Oxfor d-Studie aus dem Jahr 2013 warnt: „Die Ent- scheidung einer Stadt oder eines Staates, die Olympischen Spiele auszurichten, ist eine Entscheidung für die finanziell riskanteste Art von Megaprojekt die es überhaupt gibt, was viele Städte und Nationen leidvoll erfahren haben.“ Olympische Kostenüberschreitungen gehen notorisch zulasten des Steuerzahlers, da die Verträge zwischen Kommunen und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) in der Regel eine vollständige Defizitgarantie der öffentlichen Hand vorseh en. - 2 - Angesichts der prekären Haushaltslage vieler NRW -Kommunen sowie der strengen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Verbot spe- kulativer Geschäfte) ist eine detaillierte Risikoanalyse zwingend erforderlich. Durch die Entnahme von 9,5 Millionen Euro aus der Sportstättenförderung für die Bewerbungs- kampagne werden bereits jetzt für die Olympia-Bewerbung Mittel eingesetzt, die in der Daseinsvorsorge fehlen. Vor diesem Hintergrund fragen wir: Wie bewertet die Verwaltung das Risiko einer bei Olympia-Ausrichtungen üblichen unbegrenzten Defizitgarantie der ausrichtenden Kommunen gegenüber dem IOC, insbesondere im Kontext der kommunalen Haushaltsverantwortung? Im Detail möchten wir wissen: 1. Geht die Stadt Köln im Rahmen der Verträge über die Ausrichtung der Olympi- schen Spiele eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen beteiligten Kommunen oder der Bewerbungsgesellschaft ein, oder schließt die Stadt aus, für in anderen Kommunen entstehende Olympia-Schulden zu haften? 2. Ist eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung nach Auf- fassung der Verwaltung mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung NRW (§ 75 GO NRW ff.) vereinbar, die der Kommune spekulative Finanzgeschäfte untersagt und die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts fordert? 3. Falls die Verwaltung plant, eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungs- verpflichtung einzugehen, liegt hierzu eine Genehmigung der Bezirksregierung als zuständige Rechtsaufsicht vor? 4. Falls mit der Bewerbung eine unbegrenzte D efizitgarantie verbunden ist, wird die Verwaltung im Rahmen der Informationskampagne zum Ratsbürgerentscheid die Bürger explizit und prominent auf die geplante Übernahme aller Verluste durch Steuergeld hinweisen? 5. Wie viel Personalkapazität (Vollzeitäquivalente) stellt die Stadtverwaltung voraus- sichtlich für die Planung und Durchführung der Olympischen Spiele ab? Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen (BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0267/2026
- Typ
- BSW Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.02.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 17:48