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KRS 2/2022

Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren „Dritter Aufruf“: Abgleich Einplanung mit Programmveröffentlichung

Sitzungsvorlage KRS 04.03.2022

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Nächste Beratung: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Sitzung am 04.03.2022, TOP 5.

Sitzungsvorlage KRS (Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren „Dritter Aufruf“: Abgleich Einplanung mit Programmveröffentlichung)

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Sitzungsvorlage KRS (Abgleich Einplanung-Veröffentlichung Sofortprogramm Innenstadt 2021_3.Aufruf)

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Sitzungsvorlage KRS (Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren „Dritter Aufruf“: Abgleich Einplanung mit Programmveröffentlichung)

3191 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 2/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Jakob, Herr La-
benz, Herr Ortmann 
Telefon 0221-147 3645, -
2277, -3073 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 18.02.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung und Struktur-
fragen 04.03.2022 5. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren „Dritter Aufruf“: Abgleich 
Einplanung mit Programmveröffentlichung 
 
Vorschlag: 
Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates nimmt den Abgleich 
der Einplanung zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren mit der Pro-
grammveröffentlichung zu Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren wurde im Jahr 2020 aufgelegt, 
um den Kommunen eine Hilfestellung im Umgang mit durch die Corona-Pandemie bedingten Her -
ausforderungen zu geben. Da 2020 aufgrund der Nachfrage nicht alle Mittel bewilligt werden konn -
ten, wurde der Aufruf zunächst bis zum 30.04.2021 verlängert („Zweiter Aufruf“). Da hiernach immer 
noch ca. 30 Mio. € Fördermittel nicht gebunden werden konnten, wurde seitens des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) ein dritter Aufruf verkündet (Antragsfrist 
15.11.2021). Es wurde kein Budget für die einzelnen Regierungsbezirke festgelegt. Als neue För -
dertatbestände wurden bauliche Anpassungen leerstehender Ladenlokale, die Schaffung von Innen-
stadtqualitäten insbesondere durch die Pflanzung von Bäumen und die Etablierung eines Zukunfts-
managers eingeführt.  
Am 20.01.2022 wurden die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen durch das MHKBG veröffent-
licht. Da immer noch ca. 5 Mio. € nicht gebunden werden konnten, erwägt das MHKBG derzeit die 
Durchführung eines vierten Aufrufs.  
Aufgrund der engen Fristsetzung dieses Corona-Sofortprogramms konnte der Einplanungsvor -
schlag für diesen dritten Aufruf nicht frühzeitig in der Kommission für Regionalplanung und Struktur-
fragen vorgestellt werden. Eine Darstellung erfolgt nun zusammen mit der Programmveröffentli -
chung nach Entscheidung durch das MHKBG.

Sitzungsvorlage KRS KRS 2/2022 Seite 2 von 2 
Alle bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Anträge wurde mit der Priorität „A“ zur Förderung 
vorgeschlagen, lediglich in Einzelfällen im Zuge der Antragsprüfung gekürzt (nicht förderfähige Kos-
ten).  
Dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln ist das MHKBG in allen Fällen gefolgt. Es gab keine Ver-
änderungen zwischen Einplanung und Programmveröffentlichung. 
Damit können nun 26 Anträge mit einer gesamten Förderung von 6,4 Mio. € zeitnah bewilligt wer -
den. Das tatsächliche Investitionsvolumen liegt aufgrund der von den Kommunen zu erbringenden 
Eigenanteile und ergänzenden Aufwendungen Dritter deutlich darüber. Die Kommunen können die 
Maßnahmen bereits umsetzen, da ein allgemeiner förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbe -
ginn bereits erteilt wurde.  
Die Maßnahmen sind der Anlage zu entnehmen.  
 
 
 
Anlage(n): 
1. Abgleich Einplanung-Veröffentlichung  Sofortprogramm Innenstadt 2021_3.Aufruf

Sitzungsvorlage KRS (Abgleich Einplanung-Veröffentlichung Sofortprogramm Innenstadt 2021_3.Aufruf)

3686 Zeichen

Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren NRW 2021 - 3. Aufruf 
6.408.380 6.408.380 
1 Aachen (313000)                                     Aachener Altstadt A 277.500 277.500 0
2 Erkelenz (370004)                                   Erkelenz Innenstadt A 132.750 132.750 0
3 Eschweiler (354012)                                 Konzentrationsbereich Innenstadt Eschweiler A 323.807 323.807 0
4 Euskirchen (366016)                                 Grün in der Stadt A 180.000 180.000 0
5 Gummersbach (374012)                                Gummersbach Zentrum 2030 A 379.715 379.715 0
6 Heinsberg (370016)                                  Heinsberg Innenstadt A 300.000 300.000 0
7 Hennef (382020)                                     Hennef Zentrum A 180.000 180.000 0
8 Kerpen (362032)                                     Stadtteile Kerpen und Horrem A 595.890 595.890 0
9 Köln (315000)                                       Anstoß eines Zentrenmanagements - Bezirkszentrum Porz A 45.000 45.000 0
10 Köln (315000)                                       Anstoß eines Zentrenmanagements - Bezirkszentrum Kalk A 45.000 45.000 0
11 Köln (315000)                                       Anstoß eines Zentrenmanagements - Bezirkszentrum Ehrenfeld A 45.000 45.000 0
12 Kreuzau (358028)                                    Krözauer Inseln A 106.132 106.132 0
13 Langerwehe (358032)                                 Zentraler Versorgungsbereich Langerwehe A 24.998 24.998 0
14 Leverkusen (316000)                                 Stabilisierung westliche Innenstadt Leverkusen-Wies dorf A 180.000 180.000 0
15 Marienheide (374024)                                Revitalisierung von insgesamt 3 Geschäftshäusern im Ortszentrum 
(Berücksichtigung eines dritten Gebäudes) A 493.889 493.889 0
lfd. 
Nr. 
Stand: 11.02.2022 
Programm- 
veröffentlichung 
Abweichung vom 
Einplanungs- 
vorschlag 
Mittelempfänger 
Stadt/Gemeinde/GV 
(Investitionsort) 
Bezeichnung der 
Maßnahme 
(und ggfls. Gebietskulisse) 
Förder- 
priorität 
Einplanungs- 
vorschlag BR (in €) 
Förderung 
2021 
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Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren NRW 2021 - 3. Aufruf 
lfd. 
Nr. 
Stand: 11.02.2022 
Programm- 
veröffentlichung 
Abweichung vom 
Einplanungs- 
vorschlag 
Mittelempfänger 
Stadt/Gemeinde/GV 
(Investitionsort) 
Bezeichnung der 
Maßnahme 
(und ggfls. Gebietskulisse) 
Förder- 
priorität 
Einplanungs- 
vorschlag BR (in €) 
Förderung 
2021 
16 Meckenheim (382032)                                 Altstadt und neuer Markt A 304.860 304.860 0
17 Overath (378024)                                    zentraler Versorgungsbereich Innenstadt A 38.700 38.700 0
18 Radevormwald (374036)                               Lichtkunst im öffentlichen Raum A 13.500 13.500 0
19 Schleiden (366036)                                  Stärkung der Zentren von Gemünd und Schleiden A 11.700 11.700 0
20 Siegburg (382060)                                   Aktives Digitales Ansiedlungsmanagement A 148.500 148.500 0
21 Stolberg (354032)                                   Innenstadt Stolberg A 1.406.055 1.406.055 0
22 Übach-Palenberg (370028)                            Zentrum Palenberg A 304.590 304.590 0
23 Übach-Palenberg (370028)                            Zentrum Übach A 229.590 229.590 0
24 Wiehl (374048)                                      Interventionen zur Stärkung und Belebung des Zentrums Wiehl A 206.400 206.400 0
25 Wipperfürth (374052)                                Schaffung einer zusätzlichen Stelle und Schaffung v on Innenstadt- 
Qualitäten A 255.000 255.000 0
27 Zülpich (366044)                                    Sanierungsgebiet Zentrum Zülpich A 179.804 179.804 0
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Beratungsverlauf (1)

04.03.2022 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 5.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRS 2/2022
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
04.03.2022
Erstellt
18.02.2022 08:35