2914/2025
Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand SJ 2024/25
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Bericht_Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen SJ 2024_25
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IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1 Inhalt Inhalt 1 1. Sonderpädagogische Förderung: Verordnung zur Feststellung von Unterstützungsbedarf (AO-SF).......... 2 2. Bedarfsfeststellung ...................................................................................................................................... 4 2.1 Förderquote: Anstieg auf 9,2% im SJ 24/25 nach vierjähriger Stagnation .......................................... 4 2.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgänge (ES,KM) seit SJ 17/18................................... 5 2.3 Zieldifferente Förderung (LE, GG): Anstieg auf rd. 50% seit SJ 16/17.................................................. 6 2.4 Förderort: Verfahren und Standorte sonderpädagogischer Unterstützung ........................................ 8 3. Gemeinsames Lernen .................................................................................................................................. 9 3.1 Inklusionsquote: Anstieg auf 5,3% im SJ 24/25 (SJ 23/24: 5,1%; SJ 05/06: 0,8%) ..................................... 9 3.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgänge (KM) seit SJ 17/18 ........................................... 10 3.3 Angebots-Schwerpunkte: nach Schulform und Standort ........................................................................ 10 4. Förderschulen ............................................................................................................................................ 13 4.1 Exklusionsquote: 3,9% im SJ 24/25 (SJ 23/24: 3,8%, SJ 05/06: 5,3%) ..................................................... 13 4.2 Förderbereiche: Zunahmen (GG) und Rückgänge (alle FSchP aus HK, SE) seit SJ 17/18 ......................... 14 5. Durchlässigkeit: Rückgang der Wechselquote an Förderschule................................................................ 15 6. Übergang (Inklusionsanteil): Mehr Inklusion in Primarstufe als in Sek. I (Ausnahmen: SQ und HK) ........ 16 7. Gemeinsames Lernen: Qualitätskriterien .................................................................................................. 17 8. UN-BRK: Zweite Staatenprüfung Deutschland .......................................................................................... 18 9. Zunahme sonderpädagogischer Förderung: Ursachen und Wirkungen auf die Schulplatzkapazitäten ... 19 10. Sonderpädagogische Förderung: Wissenschaftskonsortium fordert Transformation .............................. 22 11. Zusammenfassung und Fazit ..................................................................................................................... 25 12. Anlagen ...................................................................................................................................................... 27 11.1 Definitionen zentraler Kennzahlen und Abkürzungen .......................................................................... 27 11.2 Standortkarten: ..................................................................................................................................... 27 11.2.1 Standorte sonderpädagogischer Förderung nach Lernort ............................................................. 27 11.2.2 Regelschulstandorte nach Anzahl förderbedürftiger Lernender.................................................... 27 Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf; Stand: SJ 2024/25 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2 1. Sonderpädagogische Förderung: Verordnung zur Feststellung von Unterstützungsbedarf (AO-SF) Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderun g, den Hausunterricht und die Klinikschulen (Ausbildungsordnung sonderpädagogisch e Förderung - AO-SF) regelt das Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülern*innen. Zuständig für das Feststellungsverfahren ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW . Dies sind als unmittelbare Schulaufsichtsbehörden für Köln das Schulamt für die Stadt Köln für Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie die Bezi rksregierung Köln für alle anderen weiterführenden Schulformen. Sie entscheiden über d en Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte und die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung (§ 10 AO-SF NRW). Zur Eröffnung des Verfahrens stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der Anmeldung des schulpflichtigen Kindes an einer Schu le möglich (§ 11 AO-SF). Das Verfahren kann auf Antrag der Schule eröffnet werde n, wenn der Lernende nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung ) unterrichtet werden kann oder bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unte rstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht. Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen kann die Schule den Antrag in der Regel erst stellen, wenn der Lernende die Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem Ende der Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr möglich. In den übrigen F örderschwerpunkten ist nach Abschluss der Klasse 6 ein Verfahren nur noch in Ausnahmefällen durchzuführen (§ 12 AO-SF). Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt di e Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrk raft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Lernenden feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen (§ 13 AO-SF). Während der Erstellung des Gutachtens laden die bea uftragten Lehrkräfte die Eltern zu einem Gespräch ein, in dem über den Ablauf des Verf ahrens und über weitere Beratungsangebote informiert wird. Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulau fsichtsbehörde, soweit sie es für erforderlich hält, eine schulärztliche Untersuchung durch die untere Gesundheitsbehörde (Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes, Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschl ießlich der Sinnesorgane, Beeinträchtigungen und Behinderungen aus medizinisc her Sicht). Zu den Bedarfen im Einzelnen (§§ 4 bis 8 AO-SF): - Lernen (LE) : wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langdauernder Art sind (SJ 24/25: 29,2% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3 - Sprache (SQ) : wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtig ungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außersch ulische Maßnahmen behoben werden kann (SJ 24/25: 20,8% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1) - Emotionale und soziale Entwicklung (ES , Erziehungsschwierigkeit): wenn sich ein Lernender so nachhaltig verschließt oder widersetzt , dass er im Unterricht nicht oder nicht hinreichend gefördert werden kann und die eig ene Entwicklung oder die der Mitschüler*innen erheblich gestört oder gefährdet ist (SJ 24/25: 26,4% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1) - Körperliche und motorische Entwicklung (KM): wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Gru nd erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder s chwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens (SJ 24/ 25: 6,9% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1) - Geistige Entwicklung (GG): wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitive n Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönl ichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspu nkte dafürsprechen, dass der Lernende zur selbstständigen Lebensführung voraussi chtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt (SJ 24/25: 11,9% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1) - Hören und Kommunikation (HK): wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehör- losigkeit/Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist (SJ 24/25: 4,0% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1) - Sehen (SE): wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinde- rung schwerwiegend beeinträchtigt ist (SJ 24/25: 1,0% aller festgestellten Förderbedarfe, Abb. 1) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4 76% der förderbedürftigen Lernenden werden auf Grund ei ner Lern– und Entwicklungsbeeinträchtigung (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprac he) unterstützt. Diese Beeinträchtigungen bedingen sich vielfach gegenseitig und können sich wechselseitig verstärken. Die betroffenen Kinder wachsen häufig in familialen Risikolagen auf, die gekennzeichnet sind von Armut in Verbindun g mit sozialer Benachteiligung, großer Distanz zu Bildungs- und Erziehungseinrichtungen so wie Entwicklungsverzögerungen, weil Anregungen und verlässliche Bindungen fehlen 1. 2. Bedarfsfeststellung 2.1 Förderquote: Anstieg auf 9,2% im SJ 24/25 nach vierjähriger Stagnation Im SJ 24/25 hatten insgesamt 9.081 Lernende der Jah rgangsstufen 1 bis 10 einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Im SJ 05/ 06 waren es 5.612 Lernende; dies entspricht einem Anstieg um 3.469 Lernende oder um 62%. Die Förderquote ist seit dem SJ 05/06 (6,1%) kontinuierlich gestie gen, lag in den SJ 20/21 bis SJ 23/24 konstant bei 8,9% und ist zum SJ 24/25 auf 9,2% gestiegen (plus 281 Lernende im Vergleich mit dem Vorjahr) . Die in der Zeitreihe stärksten absoluten Anstiege haben im SJ 19/20 (plus 458 Lernende) und im SJ 23/24 (plus 405 Lernende) stattgefunden (Abb. 2). 1 https://broschuerenservice.nrw.de/default/shop/Sonderp%C3%A4dagogische_F%C3%B6rderschwerpunkte_in_NRW (abgerufen am 18.09.2024), Seiten 11 und 41 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 5 Die Differenzierung der Förderquote nach Förderschwerpu nkt und Lernort (Gemeinsames Lernen/Inklusionsquote, Förderschule/E xklusionsquote) in den nachfolgenden Abschnitten macht deutlich, dass der Anstieg der Förderquote seit dem SJ 17/18 in erster Linie auf Zunahmen bei den Fördersc hwerpunkten Lernen, Sprache und geistige Entwicklung im Gemeinsamem Lernen (Inklusi onsquote) rückführbar ist. Zusätzlich ist die Exklusionsquote für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gestiegen. In den SJ 20/21 bis SJ 23/24 wurden diese Zunahmen durch Rückgänge anderer Förderschwerpunkte kompensiert, weshalb die Förderquote in diesem Zeitraum konstant war. 2.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgänge (ES,KM) seit SJ 17/18 Eine Differenzierung der Förderquote nach dem 1. Fö rderschwerpunkt (Abb. 3) zeigt, dass bezogen auf alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit Abstand am häufigsten Unterstützungsbedarfe in den Bereichen Lernen (2,7%), emotionale und soziale Entwicklung (2,4%) sowie Sprache (1,9%) festgestellt wurden. Insgesamt beläuft sich die Förderquote für Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen auf 7% und damit auf 76% der Gesamt- Förderquote (9,2%). Langfristige Betrachtung (seit SJ 05/06): Die Förderquoten der Förderbereic he emotionale und soziale Entwicklun g, Sprache, geistige Entwicklung sowie Hören und Kommunikation haben sich verdoppelt bzw. mehr als v erdoppelt . In den Bereichen Lernen (nach Rückgängen) sowie körperliche und moto rische Beeinträchtigungen (nach Zunahmen) sind die jeweiligen Ausgangsniveaus aus dem SJ 05/06 erreicht. IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 6 Mittelfristige Betrachtung (seit SJ 17/18): Der Anstieg der Förderquote in diesem Zeitraum ist auf entsprechende Entwicklungen bei den Förderb ereichen Lernen, Sprache und geistige Entwicklung rückführbar. Diese Entwicklung wurde in den SJ 20/ 21 bis SJ 23/24 durch Rückgänge in den Förderbereichen emotionale und soziale Entwicklung (bis SJ 22/23) sowie körperliche und motorische Entwicklung kompen siert (Ergebnis: konstante Gesamt- Förderquote). Im SJ 24/25 ist auch die Förderquote emotionale und soziale Entwicklung erneut gestiegen, so dass die Förderquote insgesamt zugenommen hat. 2.3 Zieldifferente Förderung (LE, GG): Anstieg auf rd. 50% seit SJ 16/17 Bei zielgleicher Förderung hat die Sonderpädagogik das Ziel, Lernende zu den Bildungsabschlüssen der allgemeinen Schule zu führen und bei zieldifferenter Förderung zu eigenen Abschlüssen (Förderschulabschluss bzw. ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss). Eine zieldifferente Förderung erfolgt bei den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung auch wenn zusätzliche weitere Förderschwerpunkte festgelegt werden. Insgesamt hat der Anteil Lernender in zieldifferenten Bildungsgängen an allen Lernenden in den Jahrgangsstufe 1 bis 10 von 3,5% im SJ 13/14 au f 4,7% im SJ 24/25 zugenommen. Differenziert nach den Förderschwerpunkten: Anstieg der Förderquote „Lernen als 1. oder 2. Förderschwerpunkt“ von 2,7% auf 3,5% und Anstieg der Förderquote „geistige Entwicklung als 1. oder 2. Förderschwerpunkt“ von 0,8% auf 1,2% (Abb. 4). Die zunehmende Bedeutung zieldifferenter Förderung beeinflusst die Entwicklung der Abgänge mit sonderpädagogischen Abschlüssen (Anstie g von 1,3% im Abgangsjahr 2013 auf 3,04% im Abgangsjahr 2024, Abb. 4) und somit di e Anzahl der Abgänge ohne Hauptschulabschluss. Die zentrale bildungspolitisch e Kennzahl der Abgangsstatistik „Abgänge ohne Hauptschulabschluss“ wird als Summe der sonderpädagogischen IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 7 Abschlüsse und der Abgänge ohne jeglichen Abschluss ermittelt. Im Abgangsjahr 2024 haben rd. 6,2% der Abgänge die Schule ohne Hauptsch ulabschluss verlassen (Vorjahr: 5,8%); davon 3,0% mit sonderpädagogischem Abschluss „LE/GG“ (Vorjahr: 2,8%) und 3,2% ohne einen Abschluss (Vorjahr: 3%).Die Schulaufsich tsbehörde kann zieldifferente Bildungsgänge als 1. oder 2. Förderschwerpunkt, mit oder ohne weitere Förderschwerpunkte festlegen. Dabei kann der Förderschwerpunkt Lernen mit allen Förderschwerpunkten außer geistige Entwicklung kombiniert werden und der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Förderschwerpunkten in den Bereiche n der körperlich-motorischen und Sinnes-Beeinträchtigungen . Insgesamt ist der Anteil der zieldifferent geförder ten Lernenden an allen Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestiegen (SJ 16/1 7: 44,3% und SJ 24/25: 51,9%). Abbildung 5 differenziert diese Entwicklung nach den betroffenen Förderschwerpunkten: Der Bildungsgang Lernen wurde in den Schuljahren 13/14 (5,2%) bis 20/21 (1 0,1%) zunehmend als 2. Förderschwerpunkt festgelegt (SJ 24/25: 9,3%, Abb. 5); dies in erster Linie in Kombination mit den Förderschwerpunkten emotiona le und soziale Entwicklung (Anteil zieldifferent geförderter ES-SuS ist diesem Zeitrau m von 5,1% auf 15,6% gestiegen) sowie Sprache (Anteil zieldifferent geförderter SQ-SuS ist in diesem Zeitraum von 3,3% auf 15,8% gestiegen). Seit dem SJ 19/20 wird diese Entwicklung durch den Anstieg der Lernenden mit erstem Förderschwerpunkt Lernen verstärkt (Abb. 5). Auch der Bildungsgang geistige Entwicklung wurde in den vergangenen Jahren häufiger als 2. Förderschwerpunkt festgelegt. Die Zunahme der Festlegung im 1. Förderschwerpunkt fällt jedoch stärker aus (Abb. 5). IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 8 2.4 Förderort: Verfahren und Standorte sonderpädagogischer Unterstützung Die Schulaufsichtsbehörde richtet Gemeinsames Lernen nach Anhörung der Schule und mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Sc hule ein (§ 20 Abs. 5 SchulG), wenn entsprechende Qualitätskriterien (siehe Abschnitt „Gemeinsames Lernen „Qualitätskriterien“) vorliegen. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel im Gemeinsamen Lernen statt (§ 20 Abs. 2 SchulG). Schulen des Gemeinsamen Lernens in der Trägerschaft der Stadt Köln sind im SJ 25/2 6 insgesamt 56% der Grundschulen, alle Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie sechs Gymnasien 2. Damit konnte die Anzahl der Grundschulen mit Geme insamem Lernen im Vergleich zum Vorjahr um vier Schulen erhöht werden (darunter die neu an den Start gegangene GGS Friedrich-Karl-Str. in Nippes) werden und die Anzahl der weiterführenden Schulen mit Gemeinsamem Lernen um zwei im SJ 25/26 neu an den Start gegangene Schulen (Gymnasium Brügelmannstr. in Deutz und Gesa mtschule Kalk im Interim an der Brügelmannstr.). Darüber hinaus bieten insgesamt 10 Schulen anderer Träger Gemeinsames Lernen an: vier Grundschulen, eine Hauptschule, vier Gesamtschulen (neu: Sieben Brücken Schule in Ehrenfeld) und eine Freie Waldorfschule. Um dem hohen Platzbedarf im Gemeinsamen Lernen vor allem in rechtsrheinischen Stadtteilen Rechnung zu tragen, wird die Bereitstel lung zusätzlicher Plätze an allen Schulformen geprüft ebenso wie die Einrichtung von Gemeinsamem Lernen an weiteren Gymnasien sowie die Ausweitung des Angebotes für Ei nzelintegration an Gymnasien (Angebot an GL-Plätzen). Zudem sei an dieser Stelle auf die fundamentale Kritik am AO-SF- Verfahren verwiesen (siehe Kapitel 10) und auf die Gefahr einer künstlichen Verknappung von GL-Plätzen (Nachfrage nach GL-Plätzen, siehe Kapitel 9). An Kölner Förderschulen werden Unterrichtsangebote für Lernende aller Förderschwerpunkte vorgehalten. Dies sind Fördersch ulen der Stadt Köln für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale E ntwicklung, Sprache/Primar und geistige Entwicklung sowie Förderschulen des Landsc haftsverbandes Rheinland für die Förderschwerpunkte Sprache/Sek., Körperliche und mo torische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sehen/Primar. Eine Übersicht der Standorte sonderpädagogischer Fö rderung differenziert nach Gemeinsamem Lernen und Förderschule (differenziert nach Förderschwerpunkt) findet sich in der Anlage Standortkarten: Standorte sonderpädagogischer Förderung nach Lernort“. 2 Lindenthal: Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium, Ehrenfeld: Albertus-Magnus-Gymnasium, Mülheim: Genoveva- Gymnasium, Nippes: Gymnasium Nippes (seit SJ 24/25), Porz: Maximilian-Kolbe-Gymnasium (seit SJ 24/25), Innenstadt: Gymnasium Brügelmannstr. (seit SJ 25/26) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 9 3. Gemeinsames Lernen 3.1 Inklusionsquote: Anstieg auf 5,3% im SJ 24/25 (SJ 23/24: 5,1%; SJ 05/06: 0,8%) Die Differenzierung der Förderquote nach dem Lernort (Abb. 6) gibt Aufschluss darüber, wie sich die Bedeutung von Regelschulen (Inklusionsquot e) und Förderschulen (Exklusionsquote) als Orte sonderpädagogischer Förd erung entwickeln. So wurden im SJ 24/25 von den 9.081 Lernenden mit sonderpädagogisch em Unterstützungsbedarf (Förderquote: 9,2%) 3.875 an einer Kölner Förderschule 3 (Exklusionsquote: 3,9%) und 5.206 an einer Kölner Regelschule (Inklusionsquote: 5,3%) unterrichtet. Seit dem SJ 05/06 (0,8%) hat sich die Inklusionsquote bis auf 5,3% vervielfacht. Die Anzahl der Lernenden im Gemeinsamem Lernen ist im S J 24/25 im Vergleich mit dem SJ 05/06 um 4.509 gestiegen und im Vergleich mit dem Vorjahr um 195 Lernende. Studien zeigen, dass das deutlich erhöhte Belastung serleben von Eltern und Kindern während der Pandemie sich bis heute nicht wieder au f das Ausgangsniveau eingependelt hat. Ursächlich hierfür sind neue Krisen (Ukraine-K rieg, Klimakrise) und nicht bewältigte psychosoziale Herausforderungen der Pandemie. Dem Vernehmen nach wurde aufgrund der außergewöhnlichen Beschulungs- und Lebenssituation vieler Kinder und Jugendlicher während der Pandemie die Eröffnung von AO-SF-Verfah ren mit besonderer Zurückhaltung 3 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten 773 Ler nende (20% aller Förderschüler*innen) eine Schule d es Landschaftsverbandes Rheinland (Sprache Sek. I, körpe rlich-motorische Entwicklung und Sinnesbeeinträchtig ungen). Im Vergleich zum Vorjahr sank ihre Zahl um insgesamt 44 Lernende (minus 20 HK, minus 10 SQ, minus 8 KM, minus 6 SE). IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 10 gehandhabt. Möglicherweise bestätigt sich in dem ne uerlichen Anstieg der Inklusionsquote u.a. die These, dass es hierdurch zu Nachholeffekten kommen könnte. 3.2 Förderbereiche: Zunahmen (LE,SQ,GG) und Rückgänge (KM) seit SJ 17/18 Langfristige Betrachtung (seit SJ 10/11): Das Gemeinsame Lernen (Inklusionsq uote) hat am stärksten bei Lern- und Entwicklungsbeeinträchti gungen zugenommen; z.B. Lernen von 0,3% auf 1,9% bzw. um rund 1.573 Lernende. Aber auch für die übrigen Förderbereiche gilt, dass mehr Kinder an Regelschulen lernen, z.B. geist ige Entwicklung; Anstieg von 0,1% auf 0,4% bzw. um rund 294 Lernende (Abb. 7). Mittelfristige Betrachtung (seit SJ 17/18): Der Anstieg der Inklusionsquote ist auf entsprechende Entwicklungen bei den Förderbereichen Lernen, Sprache und geistige Entwicklung rückführbar. Diese Entwicklung wurde in den SJ 20/ 21 bis SJ 23/24 durch Rückgänge in den Förderbereichen emotionale und soz iale Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung kompensiert (Ergebnis: konstante Förderquote). Zum SJ 24/25 ist die Inklusionsquote emotionale und soziale Entwicklung erneut gestiegen (Abb. 7). 3.3 Angebots-Schwerpunkte: nach Schulform und Standort Welche Schulformen (Sek. I) werden von förderbedürf tigen Lernenden besonders häufig besucht? Vergleicht man die Verteilung aller Lernenden auf d ie Schulformen mit der Verteilung förderbedürftiger Lernender auf die Schulformen, zeigt sich, dass förderbedürftige Lernende deutlich häufiger eine Haupt- oder Gesamtschule und häufiger eine Realschule besuchen als IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 11 die Gesamtschülerschaft: So lernten an Hauptschulen lediglich 7,3% aller Lernenden, aber 16,7% der förderbedürftigen Lernenden; an Gesamtsch ulen lernten 27,9% aller Lernenden, aber rund die Hälfte der förderbedürftigen Lernenden (Säulen 1 und 2 der Abb. 8). Die Anteile der Lernenden, die eine Realschule besuchen, unterscheiden sich weniger stark. Differenziert man die Verteilung der Lernenden nach Förderschwerpunkt, zeigt sich, dass Lernende mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigung en häufiger eine Haupt- oder Realschule und seltener eine Gesamtschule besuchen als Lernende mit anderen Förderschwerpunkten (außer SE). Am häufigsten besuchen Kinder mit Lernbeeinträchtigung eine Hauptschule; dies sind rund 22% im Vergleich z u 7,3% aller Lernenden oder zu rund 16,7% aller Lernenden mit Förderbedarf. Lernende mit Beeinträchtigungen in den Bereichen kö rperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung werden überwiegend an Gesamtschulen unterrichtet (97,4% der GG-SuS und 69% der KM-SuS; Beschulungsschwerpunkte bilden die Gesamtschulen Holweide und Offene Schule Köln). Wie unterscheiden sich Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens zwischen den Schulformen und Schulen? Der Anteil der Lernenden mit Förderbedarf an der Gesamtschülerschaft differenziert nach Schulfor m (Förderquote nach Schulform) gibt Hinweise auf die Chancen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens für die Schulgemeinschaften (Abb. 9). Diese sind unveränder t am höchsten bei Hauptschulen (13,3% der Hauptschüler*innen) und Gesamtschulen (10,6% der Gesamtschüler*innen). IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 12 Die Förderquoten der Schulen unterscheiden sich zum Teil erheblich von diesen Durchschnittswerten; dabei reichen die Höchstwerte an städtischen Gesamtschulen bis 12% (oder 23% an der Offenen Schule Köln in privater Tr ägerschaft); an Hauptschulen bis 18% und an Realschulen bis 11%. Gruppiert man die Schulen nach der Anzahl der unter richteten Lernenden mit Förderbedarf und bezeichnet die Schulen der jeweils höchsten Kat egorien als „Schwerpunkt-Standorte“ ergibt sich das folgende Bild (Tab. 1): Lernende mit Lernbeeinträchtigung wurden im SJ 24/25 an 78 Grundschulen und 58 weiterführenden Schulen u nterrichtet. An drei Grundschulen wurden mehr als 20 Lernende mit Lernbeeinträchtigung sowie an sieben Gesamtschulen und vier Realschulen mehr als 30 Lernende unterrichtet. Die Standorte der Schulen differenziert nach Förderschwerpunkt und Anzahl Lernender („Schwe rpunkt-Standorte“ sind mit Schulnamen versehen) sind in den Karten der Anlage Standortkarten: Regelschulstandorte nach Anzahl förderbedürftiger L ernender (Schwerpunkte, Einzelintegration) dargestellt. Lernende mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigung en wurden an vielen Standorten und über das gesamte Stadtgebiet verteilt unterrichtet, Schwerpunkte finden sich in erster Linie in armutsbelasteten Stadtteilen (Anzahl SGB-II Bezu g der unter 15-Jährigen in den Stadtteilen; siehe hierzu Karten Seite 29 bis 31). Lernende mit körperlich-motorischen Entwicklungsbee inträchtigungen wurden ebenfalls an vielen Standorten (42 Grundschulen und 39 weiterfüh rende Schulen) gefördert, lediglich an IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 13 drei „Schwerpunkt-Standorten“ (eine Grundschule, zwei Gesamtschulen) wurden mehr als 10 Lernende unterrichtet. Lernende mit geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen wurden im Primarbereich an vielen Standorten gefördert (45 Grundschulen); an drei Gru ndschulen lernten mehr als 10 Kinder. Ihre Förderung ab der Klasse 5 findet an deutlich w eniger Standorten statt (15 Schulen, darunter 10 „Schwerpunkt-Standorte“, an denen mehr als 10 Lernende unterrichtet werden). Alle Grundschulkinder mit Sinnesbeeinträchtigungen (HK, SE) lernten an Grundschulen mit maximal vier sinnesbeeinträchtigten Lernenden. An w eiterführenden Schulen wurden an sechs Standorten fünf bis neun hörgeschädigte Lerne nde unterrichtet. Einzelintegration (Schulen ohne GL) hat lediglich bei diesen Förderbedarfen eine größere Bedeutung: fünf von 35 Grundschulen und 10 von 37 weiterführenden Schulen mit HK-Lernenden sowie zwei von 13 Grundschulen und vier von 23 weiterführenden Sch ulen mit SE-Lernenden unterrichten im Rahmen von Einzelintegration. Tab. 1: Anzahl Schulen nach Förderschwerpunkt, „Schwerpunktstandort“, Einzel- integration (SJ 24/25) 4. Förderschulen 4.1 Exklusionsquote: 3,9% im SJ 24/25 (SJ 23/24: 3,8%, SJ 05/06: 5,3%) Im SJ 24/25 wurden von den insgesamt 9.081 Lernende n mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Förderquote: 9,2%) 3.857 an e iner Kölner Förderschule 4 (Exklusionsquote: 3,9%) unterrichtet. Die Exklusionsquote ist bis zum SJ 17/18 auf 4% ges unken (SJ 05/06: 5,3% oder 5,6% im SJ 10/11), lag bis zum SJ 22/23 konstant bei 4% und ist nach einem Rückgang im SJ 23/24 auf 3,8% im SJ 24/25 erneut auf 3,9% gestiege n (Abb. 6). Insgesamt haben im SJ 24/25 1.040 Kinder und Jugendliche weniger an Förde rschulen gelernt als im SJ 05/06 und 947 weniger als im SJ 10/11 (Abb. 7, Tab.). 4 Von den Lernenden an Förderschulen besuchten im SJ 24 /25 insgesamt 773 Lernende (20% aller Förderschüler *innen) eine Schule des Landschaftsverbandes Rheinland (siehe Abb. 10). Im Vergleich zum Vorjahr sank ihre Zahl um insgesamt 44 Lernende; darunter minus 20 HK-SuS. IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 14 4.2 Förderbereiche: Zunahmen (GG) und Rückgänge (alle FSchP aus HK, SE) seit SJ 17/18 Seit dem SJ 10/11 sind die Exklusionsquoten aller Förderbereiche gesunken (Abb.7), mit zwei Ausnahmen: Anstieg im Förderbereich geistige Entwicklung (von 0,6% im SJ 10/11 auf 0,7% im SJ 24/25) und Konstanz im Förderbereich Hör en und Kommunikation. Sehr stark war der Rückgang beim Förderbereich Lernen (von 2,3% auf 0,8%, minus 1.142 Lernende oder minus 58%) und weniger stark bei den Fördersch werpunkten Sprache (von 0,9% auf 0,7%; minus 44 Lernende oder minus 6%), körperlich-motorische Entwicklung (von 0,5% auf 0,4%; minus 98 Lernende oder minus 21%) und Sehen (von 0,1% auf 0,04%; minus 23 Lernende oder minus 35%). Abb. 10 zeigt die Entwicklung der Anzahl der Förder schüler*innen differenziert nach Förderschwerpunkt und Schulträger. • Deutlicher Rückgang der Anzahl Lernender im Förder bereich „Lernen“ (minus 1.142 Lernende oder minus 58% seit dem SJ 10/11); aufgrund der stark zurückgegangenen Nachfrage nach Plätzen an Förderschulen für Lernbee inträchtigungen wurden Schulen geschlossen, teilweise unter Aufrechterhalt ung der Schulstandorte für den Förderschwerpunkt oder für einen Verbund mit dem Fö rderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Teilstandortlösungen) • Rückgang der Anzahl Lernender in den Förderbereich en „Sprache“ (Rückgang in der Sek. I übersteigt den Anstieg in der Primarstufe), „körperlich-motorische Entwicklung“ und „Sehen“ seit dem SJ 10/11 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 15 • Zunahme der Anzahl Lernender in den Förderbereiche n emotionale und soziale Entwicklung (plus 130 Lernende oder plus 14% seit dem SJ 10/11), sowie Hören und Kommunikation (plus 12 Lernende oder plus 6% seit dem SJ 10/11). • Deutliche Zunahme der Anzahl Lernender mit geistig en Beeinträchtigungen (plus 218 Lernende oder plus 44% seit dem SJ 10/11; SJ 24/25 im Vergleich zum Vorjahr: plus 34 oder plus 5%): Die bestehenden Schulstandorte de r vier Förderschulen Geistige Entwicklung sind vollkommen ausgelastet. Die Platzk apazität im Gemeinsamen Lernen ist ebenfalls begrenzt und lässt sich im Rah men der aktuell geltenden schulrechtlichen Vorgaben durch die Einbeziehung we iterer Gymnasien ins Gemeinsame Lernen und/oder Überschreitung des Richt wertes von drei förderbedürftigen Lernenden pro Eingangsklasse an w eiterführenden Schulen erhöhen (vgl. hierzu Stellungnahme Session 0236/202 4 sowie Anzahl der Ablehnungen im Gemeinsamen Lernen 2023, Session 067 0/2024). Deshalb arbeitet die Verwaltung parallel an kurzfristig umsetzbaren Handlungsoptionen , mit denen im vorhandenen Schulraumbestand die not wendige Erweiterung der Förderschulkapazitäten ermöglicht wird, sowie an einer Strategie, die die Raumnot mittel- und langfristig beseitigen soll . Hierzu sind aktuell zwei neue Schulstandorte mit einer Erstnutzung durch Fördersc hule GE (Bildungscampus Kreuzfeld bzw. eine Alternative und im rechtsrheini schen Norden) vorgesehen. Da derzeit nicht abgesehen werden kann, wann der Bildungscampus Kreuzfeld entstehen wird, ist außerdem ein Suchauftrag für einen Stando rt linksrheinisch in Auftrag gegeben worden. Die Schulen sollen so konzipiert we rden, dass die Gebäude zukünftig – wenn die schulische Inklusionsentwicklu ng weiter voranschreitet und gesonderte Förderschulen immer weniger erforderlich werden sollten – nach entsprechenden Umbauten für andere schulische Verwendungen nutzbar sind 5. Eine Arbeitsgruppe des Expert*innenbeirates Inklusi on hat Handlungsempfehlungen zur Entlastung der Förderschulen erarbeitet, die vo n der Verwaltung geprüft und erörtert werden. Davon unberührt bleibt das Bestreben der Stadt Köln, die sich aktiv zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention bekennt, das Gemeinsame Lernen flächendeckend auszubauen, weshalb u.a. alle neuen Schulstandorte so geplant werden, dass in den Gebäuden Gemeinsames Lernen angeboten werden kann. 5. Durchlässigkeit: Rückgang der Wechselquote an Förderschule Vom SJ 08/09 bis zum SJ 14/15 hat sich die Zahl der Wechsel von einer Förderschule zu einer Regelschule auf 130 Wechsel verdoppelt und schwankt seither zwischen 84 und 124 . Bezogen auf die Anzahl der Lernenden an Förderschul en (Wechselquote) schwankt der Anteil der Wechsel zwischen 2,3% im SJ 22/23 und 3,5% im SJ 20/21 . Seit dem SJ 08/09 5„Mitteilung „Bildungscampus Kreuzfeld“ Session 2441/2424 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 16 haben im Durchschnitt 60% der Wechsel beim Übergang in die weiterführende Schule stattgefunden. Die Zahl der Wechsel von einer Regelschule zu einer Förderschule hat sich bis zum SJ 14/15 auf 152 Wechsel halbiert. Nach einem Anstieg der Wechsel an eine Förderschule auf 282 Lernende im SJ 19/20 ist die Zahl der Wechselnd en erneut bis auf 196 im SJ 24/25 gesunken. Bezogen auf die Anzahl der Lernenden im G emeinsamen Lernen zeigt sich ein abnehmender Trend von 9,4% im SJ 15/16 auf 3,9% im Berichtsjahr. Tab. 2: Wechselquoten Regelschule und Förderschule 6. Übergang (Inklusionsanteil): Mehr Inklusion in Primarstufe als in Sek. I (Ausnahmen: SQ und HK) Der Inklusionsanteil gibt den Anteil der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an Regelschulen lernen, a n allen Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Jah rgangsstufen 1 bis 10 an. Förderschwerpunkte Sprache sowie Hören und Kommunik ation (Abb. 11). *Da es in Köln kein Förderschulangebot SE für die Sek . I gibt, lässt sich der Inklusionsanteil Sek. I für den Förderschwerpunkt Sehen nicht ermitteln. IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 17 Eine Differenzierung des Inklusionsanteils nach Pri marstufe und Förderschwerpunkt macht deutlich, dass förderbedürftige Lernende in der Sek undarstufe I seltener eine Regelschule besuchen als in der Primarstufe. Das trifft auf alle Förderschwerpunkte zu mit Ausnahme der Im Förderschwerpunkt Sprache besuchen in der Sekundarstufe I 78,9% der Lernenden eine Regelschule und in der Primarstufe 53,9% (HK: 45,1% Sek. I und 34,2% Primar). In der Primarstufe deutlich häufiger inklusiv besch ult als in der Sekundarstufe I werden Lernende mit den Förderschwerpunkten Lernen (Primar : 82,8%, Sek. I: 65,1%) sowie körperlich-motorische Entwicklung (Primar: 57,4%, Sek. I: 33,6%). Lediglich beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklu ng unterscheiden sich die Inklusionsanteile nur geringfügig (Primar: 32,4%, Sek. I: 35%). 7. Gemeinsames Lernen: Qualitätskriterien Die Schulaufsichtsbehörde richtet Gemeinsames Lernen na ch Anhörung der Schule und mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgem einen Schule ein (§ 20 Abs. 5 SchulG), wenn die nachfolgenden Qualitätskriterien (Geltung für Primarstufe seit dem SJ 21/22 und für weiterführende Schulen seit dem SJ 19/20) erfüllt sind: • Schulische Inklusionskonzepte liegen vor oder werd en erarbeitet. • Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik is t gewährleistet. • Die systematische Fortbildung des Kollegiums ist e rfolgt oder erfolgt. • Die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Ge meinsames Lernen. Grundsätzlich sind alle Grundschulen gemäß der Grundphilosophie „Kurze Beine – Kurze Wege“ Schulen des Gemeinsamen Lernens. Für die Schuleingangsphase ist eine systemische Unterstützung in Form einer Sockelausst attung mit Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung und mit sozialpädagogischen Fachkräften vorgesehen, weil die Förderbedarfe vielfach noch nicht festgestellt sind. In den dritten und vierten Klassen werden pro sechs Lernende Mehrbedarfsstellen (Sonde rpädagogik und weitere pädagogische Berufsgruppen) zugesetzt (Runderlass 6 und Entwurf der Eckpunkte für die zukünftige Systematik der Ressourcensteuerung im GL in der Grundschule). Für die weiterführenden Schulen bildet die sogenannte Formel „25–3-1,5 “ ein wesentliches Element der Neuausrichtung und beschreibt die zusät zliche personelle Unterstützung : So erhalten die Schulen eine halbe Stelle pro Klasse als Mehrbedarf anerkannt sowie zusätzlich einen Stellenbedarf, der es ihnen ermöglichen würde , durchgehend Klassen mit 25 Lernenden zu bilden. Sollten zum Beispiel aufgrund des Mangels an Schulplätzen größere Klassen gebildet werden müssen, so führt das an die sen Schulen zu einer besseren Ressourcenausstattung im Vergleich mit Schulen, an denen kein Gemeinsames Lernen 6https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Erlass_Gemeinsames_Lernen_Grundschul e.pdf (abgerufen am 18.09.2024) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 18 eingerichtet ist (Eckpunkte 7, Runderlass für die zukünftige Systematik der zur Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführenden Schulen 8). Ferner werden Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grund- und weiterführenden Schulen eingesetzt. Es handelt sich hierbei um Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen / Handwerksmeister*inne n (letztere ausschließlich an weiterführenden Schulen im Bereich „Übergang von de r Schule in den Beruf“), die bei Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Lernenden unterstützen 9. Die Landesregierung hat sich für intensive zusätzliche Investitionen in das Konzept des „Gemeinsamen Lernens“ entschieden. So hat die Qualitäts- und Unterstützu ngsAgentur des Landesinstitutes für Schule (QUA-LiS NRW) das O nline-Unterstützungsangebot „Inklusionskonzept“ veröffentlicht, in dem aufbauend auf dem „Orientierungsrahmen für die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes zur inklusiven Bildung an Schulen“ Leitfragen für inklusive Schulentwicklungsprozesse zu den einzelne n Themenbereichen des Orientierungsrahmens dargestellt sind. Diese werden durch praxisrelevante weiterführende Materialien, Literaturhinweise und Hintergrundinformationen ergänzt 10 . Das bisherige Verfahren einer standardmäßigen Begrenzung der Schüleraufnahme im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Schulträg er an Grundschulen auf 25 und an weiterführenden Schulen auf den Klassenfrequenzrich twert im Durchschnitt der Eingangsklassen (24 Lernende bei Hauptschulen sowie 27 Lernende bei Real- und Gesamtschulen) wurde durch das OVG für rechtswidrig erklärt. Der Schulträger wird jedoch, der Reduzierung der Klassengrößen an GL-Schulen in der Sekundarstufe I nach Entscheidung der Schulleitung weiter zustimmen, Er hat für die Grundschulen eine Verfahrensweise erarbeitet, die der Argumentation d es OVG folgt, um im begründeten Einzelfall die Klassengrößen zu reduzieren. 8. UN-BRK: Zweite Staatenprüfung Deutschland Die Abschließenden Bemerkungen von Oktober 2023 11 bildeten den Abschluss eines mehrjährigen und mehrstufigen Verfahrens, in dem di e Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deut schland zum zweiten Mal geprüft haben. Den nächsten Staatenbericht wird Deutschland im Jahr 2031 einreichen müssen. 7 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige- qualitaetskriterien-und (abgerufen am 19.09.2024) 8https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_ oeffentli che_Schulen.pdf (abgerufen am 18.09.2024) https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/inklusive-bildung-bundeslaender-verstossen-gegen-un-konvention 9 210505_erlass_multiprofessionelle_teams_gemeinsames_lernen_grundschulen_weiterfuehrende_schulen.pdf (schulministerium.nrw) (abgerufen am 18.09.2024) 10 https://www.schulentwicklung.nrw.de/q/inklusive-bildung (abgerufen am 18.09.2024) 11 Englische Version der Abschließenden Bemerkungen; die deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor: tbinternet.ohchr.org/_layouts15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FDEU%2FCO%2F2- 3&Lang=en IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 19 Die Monitoring-Stelle UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte nimmt an der Staatenprüfung teil und hat einen Parallelbericht eingereicht. Mit dem Parallelbericht benennt die Monitoring-Stelle ausgewählte Problembereiche, denen der UN-Fachausausschuss bei der Prüfung besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat. U.a. wird bemängelt, dass ein ausdifferenziertes Förderschulsystem in Deutschland fortbesteht und keine Transformation hin zu einem inklusiven Schulsystem stattfindet: „Förderschulen werden darüber hinaus als vermeintlicher Teil eines inklusiven Systems behand elt und mit dem Elternwahlrecht auf diese Schulform gerechtfertigt.“ 12 In der Bewertung heißt es weiter, dass in der Politik und in weiten Teilen der Gesellschaft ein verfehltes Inklusionsverständnis vorherrsche und das Ziel der inklusiven Gesellschaft so nicht erreicht werden könne. „Die Landesregierungen müssen ihre menschenrechtliche Umsetzungspflicht gezielter und engagierter wahrnehmen. Der Bund kann sich seiner Gesamtverantwortung nicht durch den Verweis auf die Länderzuständigkeit im Bildungsbere ich entziehen. Bund und Länder sind gemeinsam in der Pflicht, das Bildungssystem inklusiv umzugestalten.“ 9. Zunahme sonderpädagogischer Förderung: Ursachen und Wirkungen auf die Schulplatzkapazitäten Deutschlandweit werden zunehmende Inklusionsquoten beobachtet, die teils weit über die Rückgänge der Exklusionsquoten hinausgehen und dahe r mit einem Anstieg der Förderquote verbunden sind. Als mögliche Ursachen hierfür werden zum Beispiel diskutiert: • Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemein en Schule nicht gewachsen 13 . • Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich verbessert. • Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger s tigmatisierend. • Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden, erhalten sie mehr Ressourcen; sogenanntes „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma, kurz: RED “. 14 Das Wissenschaftskonsortium (siehe hierzu Kapitel 10) weist in Bezug auf das RED darauf hin, dass fast 20 Jahre (empirische) Forschung diesbezüglich zu sehr ähnlichen Ergebnissen gekommen ist und ergänzt das Motiv der Ressourcenbeschaffung um die Aspekte • Verantwortung an die Sonderpädagogik delegieren un d • Handlungskontrolle wiedererlangen zu wollen. 15 12 https://www.institut-fuer- menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen /Parallelbericht/DIMR_Parallelbericht_an_UN- Ausschuss_fuer_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinder ungen_2023.pdf (abgerufen am 18.09.2024) 13 Für eine Veränderung der Bedarfslage könnten Studien sprechen, die auf eine krisenbedingte Verschlechterung (Pandemie, Ukraine Krieg und seine Folgen) der psychosozialen Situation junger Menschen in familialen Risikolagen hindeuten. 14 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/20200625_Inkl usive- Bildung-Zwischen-Licht-und-Schatten_ST-IB.pdf , Seite 13 f. (abgerufen am 04.09.2023) 15 kurzfassung_wissenschaftlicher_pruefauftrag_sonderpaedagogische_foerderung.pdf , Seite 8 f (abgerufen am 23.07.25) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 20 Auch wird seit ca. 20 Jahren deutschlandweit ein steigender Bedarf für den Schwerpunkt Geistige Entwicklung festgestellt. Neben den o.g. Gründen werden für den Anstieg an unterschiedlichen Stellen angeführt: • veränderte Zuweisungskriterien • verbesserte medizinische Versorgung z.B. nach Früh geburten • eine Verschiebung der diagnostischen Grenzen gegen über dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt Lernen 16 , weil die Förderkategorie GE scheinbar weniger anfechtbar ist und zudem noch den Vorteil birgt, dass sie den Schulen mehr sonderpädagogische Ressourcen einbringen 17 . • Zudem werden Hinweise auf eine Veränderung der Sch ülerschaft im Förderschwerpunkt GE benannt: mehr Lernende aus dem Autismus-Spektrum und mehr Lernende mit herausforderndem Verhalten 18 Offen ist, welchen Anteil das RED an dieser Entwicklung hat, obwohl inzwischen für mehr als 9% der Lernenden eine fehlende Passung zwischen individueller Lernmöglich keit und dem Bildungssystem festgestellt wird. Diese Situation ist in zweierlei Hinsicht problematisch: zum einen werden Kinder unnötigerwei se stigmatisiert und erhalten unter Umständen keine geeigneteren Unterstützungsangebote , zum anderen erfolgt eine Fehlsteuerung knapper Ressourcen, sofern diese über die Anzahl förderbedürftiger Lernender gesteuert werden. Voraussetzung für das Verhalten der Schulen gemäß d es RED ist, dass entsprechende Möglichkeiten und Anreize vorhanden sind: Anreize sind vorhanden , solange knappe Ressourcen über das Ausmaß der festgestellten Förde rbedarfe gesteuert werden, z.B.: Ausstattung mit sonderpädagogischen Fachkräften im Gemeinsamen Lernen, GL-Plätze, Finanzausstattung im Offenen Ganztag, Landesressour cen, die über den Schulsozialindex NRW (u.a. mit dem Indikator Anteil LES-SuS) gesteuert werden. Einiges spricht dafür, dass neben den Anreizen auch die Möglichkeiten vorhanden sind. So bemängeln kritische Stimmen seit Jahren, dass di e Kriterien zur Festlegung der Förderbedarfe nicht ausreichend objektiv sind (Abgr enzung zwischen „Lernschwäche“ und „Lernbeeinträchtigung nach AO-SF, Grenzbereich zwis chen den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung (Hinweis der Kultusministerkonferenz) und These von einer Verschiebung der Förderschwerpunkt-Festlegung „Lern en“ hin zu „geistige Entwicklung“). Ein aktuelles Gutachten, das von der Landesregierun g NRW anlässlich der zunehmenden Förderquote in Auftrag gegeben wurde, übt eine fund amentale Kritik am AO-SF-Verfahren und empfiehlt seine Transformation (siehe hierzu weiter unten). Auch die Kölner Datenlage scheint ein gewisse Relevanz des RED zu belegen: W enn Studien einen engen Zusammenhang zwischen Armut ein erseits und Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen andererseits konstat ieren, so ist auf den ersten Blick zum 16 zfh_10.2024.indd (abgerufen am 23.07.2025) 17 Effekte der „Sonderpädagogisierung“ (abgerufen am 23.07.25) 18 zfh_10.2024.indd (abgerufen am 23.07.2025) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 21 Beispiel nicht plausibel, warum in linksrheinischen Stadtbezirken einige Kölner Grundschulen mit geringen SGB II-Quoten gleich hohe oder sogar h öhere LES-Quoten aufweisen als Grundschulen in rechtsrheinischen Stadtbezirken mit SGB II-Quoten, die um ein Vielfaches höher sind. Ein Erklärungsansatz hierfür könnte die vergleichsweise hohe zentralörtliche Funktion der Grundschulen mit Gemeinsamem Lernen im Stadtbezirk Lindenthal sein. Außerdem fällt auf, dass Grundschulen mit sehr hohe n SGB II-Quoten im Stadtbezirk Mülheim zum Teil deutlich geringere LES-Quoten aufweisen als im Stadtbezirk Kalk. In Bezug auf die Wirkungen einer zunehmenden Förder quote auf die knappen Schulplatzkapazitäten lässt sich grundsätzlich verm uten: je stärker die Effekte des Ressourcen-Etikettierungs-Dilemmas wirken • desto unwahrscheinlicher wird eine bildungspolitis ch erwünschte Besetzung knapper GL-Plätze beim Übergang an eine weiterführende Schule und • desto mehr gewinnt die formale Antragsvoraussetzun g für die Eröffnung des AO-SF- Verfahrens im Förderschwerpunkt Lernen „ Besuch des dritten Jahres der Schuleingangsphase“ die Qualität eines Fehlanreizes. Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass Grundschulpl ätze auch aufgrund einer zunehmenden Verweildauer der Kinder immer knapper w erden. Im SJ 24/25 haben 1.612 Lernende bzw. 4,1% aller Grundschüler*innen die Gru ndschule länger als 4 Jahre besucht; davon sind stadtweit rd. 1.410 Grundschüler*innen in der 3. Schuleingangsphase verblieben (SJ 06/07: 91 Lernende) und 206 Grundschüler*innen haben die Klassen 3 oder 4 wiederholt (SJ 06/07: 326). IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 22 Für das SJ 24/25 entspricht das rechnerisch einer Platzkapazität von rd. 60 Grundschulklassen mit jeweils 27 Kindern. Allein der Blick auf den F örderschwerpunkt Lernen zeigt, dass Lernende mit einem festgestellte n sonderpädagogischen Förderbedarf diese Entwicklung maßgeblich beeinflussen: im SJ 24 /25 lernten 495 Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen an einer Grundschule (SJ 0 6/07: 135) und haben vor Antragsstellung die 3. Schuleingangsphase besucht. Vor diesem Hintergrund (Unkenntnis über das Ausmaß des RED, suboptimale Förderung der Lernenden und Fehlsteuerung knapper Ressourcen) wer den die Maßnahmen der Landesregierung NRW sehr begrüßt, die auf eine mult iprofessionelle Einschätzung der Bedarfslage abzielen und die Kriterien der sonderpä dagogischen Bedarfsfeststellung objektivieren: • Aktionsplans NRW inklusiv 2022 19 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW; Maßnahme 5.2.5: Vergabe ei nes wissenschaftlichen Prüfauftrages zur Ermittlung der Gründe für eine Zu nahme der Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung* • Zukunftsvertrag für NRW 2022 , Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 20 : Überarbeitung der Regeln für das AO-SF-Verfahren nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards; dabei soll auch geprüft werden, ob die Begutachtung durch ein interdisziplinäres Teams vorgenommen werden kann. 10. Sonderpädagogische Förderung: Wissenschaftskonsortium fordert Transformation Der Prüfauftrag wurde erteilt und das Gutachten lie gt vor: Das Wissenschaftskonsortium kommt bei seiner Analyse der aktuellen Gutachten- u nd Förderpraxis in NRW (mit einem Fokus auf die Förderbereiche Lern- und Entwicklungs beeinträchtigung sowie geistige Entwicklung) zu dem Ergebnis, dass aufgrund von evidenten Mängeln in Bezug auf Qualität, Standardisierung und Effizienz ein grundlegender Ha ndlungsbedarf besteht, der die Transformation der Strukturen und Verfahren erforde rt . Alle Expert*innen sehen insbesondere für die Bildungspolitik in NRW die Cha nce, ein bedeutender Impulsgeber für eine qualitätsvolle individuelle Förderung von Kind ern und Jugendlichen auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Schulpraxis zu we rden und Chancengerechtigkeit in einem inklusiven Bildungssystem sowie die Anforderungen der UN-BRK umzusetzen . Zudem würden Lehrkräfte aufgrund einer besseren Orientierung und mehr Handlungssicherheit entlastet und würden Förderquoten gesenkt . Zu den zentralen Empfehlungen im Einzelnen 21 : • Möglichst präzise Definitionen für Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung: 19 https://www.mags.nrw/aktionsplan-nrw-inklusiv , Seite 59 (abgerufen am 18..09.2024) 20 https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf , Seite 57 (abgerufen am 18.09.2024) 21 kurzfassung_wissenschaftlicher_pruefauftrag_sonderpaedagogische_foerderung.pdf langfassung_wissenschaftlicher_pruefauftrag_sonderpaedagogische_foerderung.pdf IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 23 Die vagen Definitionen müssen ersetzt werden und die derzeit individuumsbezogenen Kriterien ergänzt werden um soziale, kultursensible und umweltbezogene (insbesondere schulseitige Barrieren) Dimensionen erweitert werden. • Ausbau von Prävention im allgemeinen Bildungssystem: Verstärkte Abwendung von Statusänderung (Feststellu ng von Förderbedarf zum Erhalt von sonderpädagogischer Ressource) hin zu ei ner Sicherung des Anspruchs auf eine lernprozessbegleitende präventive (sonder- )pädagogische Diagnostik und Unterstützung und umfangreicher Ausbau präventiver Methoden in Schulen (u.a. durch verpflichtende frühzeitige Screenings, Ermittlung von schulseitigen Barrieren als verpflichtender Bestandteil des Bedarfsfeststellung sverfahrens, Einsatz wissenschaftlicher und evidenzbasierter Präventions - und Förderangebote an Schulen) und im vorschulischen Bereich (Sprachförde rung, Basisfertigkeiten, soziale und emotionale Kompetenzen). • Präventionsorientierte Reform der Ressourcensteuerung: Schaffung systemischer Anreize (z. B. über den Sozi alindex), um Lernenden unabhängig von ihrem Unterstützungsstatus ein passe ndes Schul- und Unterrichtsangebot zu machen einschließlich der Klä rung an welcher Stelle die Feststellung eines Bedarfs im spezifischen Schwerpu nkt sowie der Besuch des Gemeinsamen Lernens oder einer Förderschule zweckmä ßig ist. Ferner bedarf es einer Klärung, welche konkreten Präventionsleistungen gemacht werden können und müssen und mit welchen konkreten Unterstützungsleis tungen die sonderpädagogische Förderung verbunden ist. • Standardisierung und Digitalisierung der Verfahren: Landesweite Standardisierung in Bezug auf einheitliche Verfahrensvorgaben und auf die Gutachtenerstellung (u.a. Vorgaben zu Verfahren sabläufen – die möglichst kleinschrittig und zeitlich terminiert sein sollten – für die Verwendung von wissenschaftlich geprüften Test- und Diagnosemateri alien und für den Aufbau des Gutachtens) • Einrichtung Regionaler Expertisestellen für sonderpädagogische Unterstützung: Sie haben die Aufgabe, in einem Beratungs- und Fördernetzwerk mit den Schulen und anderen beteiligten Bildungsinstitutionen sowie Ber atungsstellen (z. B. Erziehungsberatungsstellen, sozialpädiatrischen Zen tren) den Ausbau und die Stärkung präventiver lernprozessbegleitender Maßnah men in einem inklusiven Bildungssystem und das Verfahren zur Feststellung d es Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung anzuleiten, zu ko ordinieren und evaluativ weiterzuentwickeln. Auf der Ebene von Bezirksregier ungen und Schulämtern könnte die Umsetzung (vorzugsweise die Erstellung sonderpä dagogischer Gutachten) über sogenannte mobile sonderpädagogische Dienste (MSD), die den Expertisestellen zugeordnet sind und auf deren Veranlassung tätig werden, erfolgen. • Ausbau und Weiterentwicklung der phasenübergreifenden Professionalisierung: Überwindung der starken Trennung von Zuständigkeite n der Fachkräfte in multiprofessionellen Teams und Entwicklung eines ge meinsamen IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 24 Professionsverständnisses im Sinne einer konstruktiven Kooperation in der Diagnostik und der Unterstützung in problematischen Erziehungs- und Bildungsprozessen, damit sonderpädagogische und allgemeinpädagogische Kompetenzen sinnvoll aufeinander bezogen werden. • Förderung einer Beteiligungs- und Aufklärungskultur: Um Eltern und Lernende einzubeziehen, sollten fläch endeckende unabhängige Beratungsstellen und Informationsinitiativen in meh reren Sprachen geschaffen und strukturell im Verfahrensablauf verankert werden, d ie beispielsweise von den oben angedachten Expertisestellen in Kooperation mit Uni versitäten mit sonderpädagogischen Schwerpunkten angeboten werden könnten (ausdrücklich nicht an Schulen, um Rollenkonflikte und Mehrbelastungen zu vermeiden). Schulen sollten proaktiv die Verbundenheit der Familien unabhängig vom kulturellen, akademischen und sozialen Hintergrund stärken. • Einrichtung eines Arbeitsbündnisses zur Umsetzung der Empfehlungen verortet im MSB und multiperspektivisch zusammenges etzt aus ca. 20–40 Personen aus Bildungspolitik, Bildungsadministration, Schule n, Hochschulen, Elternvertretungen, Schüler- und Schülerinnenvertre tungen, Verbänden und aus weiteren relevanten Partnern; die Gutachter*innen s ind sich einig, dass ohne die nötigen Konkretisierungen der Empfehlungen innerhal b eine vorübergehend Umsetzungsinstanz die Empfehlungen kaum realisierbar sind. Lt. Sachstandsbericht des Ministeriums für Schule und B ildung NRW , der dem Ausschuss für Schule und Bildung am 20.11.24 vorgel egt wurde, werden geplante Umsetzungsstrategien zu den Handlungsfeldern „Präzision“, „Prävention“ und „Professionalisierung“ benannt 22 . • Präzision: angestrebt wird eine Abstimmung der organisatorisc hen, zeitlichen und inhaltlichen Verfahrensweisen sowie eine Vereinheit lichung der Beantragung und schulaufsichtlichen Genehmigungsprozesse • Prävention: angestrebt wird eine Hervorhebung der individuelle n Förderung der allgemeinen Schule (Subsidiarität der sonderpädagogischen Förderung) • Professionalisierung: geprüft wird eine Zentralisierung in überregionalen Expertisestellen (organisatorisch-strukturelle Eben e) und eine Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis (inhaltlich-fachliche Ebene) Die Konkretisierung der geplanten Umsetzungsstrateg ien bzw. der Empfehlungen des Wissenschaftskonsortiums sowie der „Aktionsplan Inklusion“ des Landes NRW, der laut Koalitionsvereinbarung von 2022 in Zusammenarbeit m it der Monitoring-Stelle UN-BRK bearbeitet werden wird, könnten für die zukünftigen planerischen Überlegungen auf der kommunalen Ebene eine zentrale Rolle einnehmen. 22 MMV18-3291.pdf (abgerufen am 03.07.25) IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 25 11. Zusammenfassung und Fazit Gegenstand des datenbasierten Berichtsteils sind Lernende mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (nachfolgend kurz: förderbedürftige Lernende), die an einer Kölner Schule in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 unterrichtet werden. Die amtliche Schulstatistik NRW dient als Datenquelle für eigene Auswertungen. Für eine inhaltliche Einordnung der Daten werden Streiflichter auf Rahmenbedingungen des Landes NRW (AO- SF NRW, Erlasse die Qualität im GL betreffend) geworfen und auf den fachlichen Diskurs in Bezug auf die Umsetzung der Inklusion in Deutschland (Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma, Staatenprüfung UN-BRK, Wissenschaftliches Gutachten sonderpädagogische Förderung in NRW). 76% der förderbedürftigen Lernenden werden aufgrund von Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen (Förderschwerpunkte: Lernen, emotionale und sozial e Entwicklung, Sprache) unterstützt. Die betroffenen Kinder wachsen häufig in familialen Risikolagen auf, die gekennzeichnet sind von Armut in Verbindu ng mit sozialer Benachteiligung, großer Distanz zu Bildungs- und Er ziehungseinrichtungen sowie Entwicklungsverzögerungen, weil Anregungen und verlässliche Bindungen fehlen Die Förderquote steigt seit dem SJ 05/06 (6,1%) bis auf 9,2% im SJ 24/25. Die Differenzierung der Förderquote nach Förderschwerpunkt und Lernort (Gemeinsames Lernen/Inklusionsquote, Förderschule/Exklusionsquot e) macht deutlich, dass der Anstieg der Förderquote seit dem SJ 17/18 in erster Linie auf Zunahmen bei den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und geistige En twicklung im Gemeinsamem Lernen (Inklusionsquote) rückführbar ist. Zusätzlich ist die Exklusionsquote für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gestiegen. I n den SJ 20/21 bis SJ 23/24 wurden diese Zunahmen von Rückgängen andere Förderschwerpu nkte kompensiert, weshalb die Förderquote (sowie Inklusions- und Exklusionsquote bis SJ 22/23) konstant war. Im SJ 24/25 ist die Förderquote erneut gestiegen auf 9,2%. Im SJ 25/26 sind 56% der städtischen Grundschulen ( plus vier Grundschulen), alle städtischen Haupt-, Real- und Gesamtschulen (plus n eue Gesamtschule Kalk) sowie sechs Gymnasien (plus neues Gymnasium Brügelmannstr.) Sch ulen des Gemeinsamen Lernens (Anlage Standortkarten: Standorte sonderpädagogische r Förderung nach Förderort ). Die Lernenden verteilen sich bei allen Förderschwer punkten auf viele Grund- und weiterführende GL-Schulen. Dennoch finden sich beso nders in Stadtteilen mit hohe Kinderarmut Schulen, die eine hohe Zahl an Lernende n mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen im GL unterrichten. Lediglich sinnesbeeinträchtigte Grundschüler*innen werden mit maximal vier Lernende n desselben Förderschwerpunkts unterrichtet ( Anlage Standortkarten: Regelschulstandorte nach Anz ahl förderbedürftiger Lernender (Schwerpunkte, Einzelintegration ). Der Anteil Lernender, die bei zieldifferenter Förderung (Förderschwerpunkte Lernen, geistige Entwicklung) einen sonderpädagogischen Abs chluss erwerben können, nimmt zu (von 3,5% im SJ 13/14 auf 4,7% im SJ 24/25). Entspr echend ist der Anteil der Abgänge mit sonderpädagogischem Abschluss gestiegen (von 1,3% a uf rd. 3% im gleichen Zeitraum). IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 26 Diese Entwicklung findet ihren Niederschlag in der Abgangsstatistik, in der sonderpädagogische Abschlüsse zusammen mit Abgängen ohne jeglichen Abschluss zur Abgangsart „Abgänge ohne Hauptschulabschluss “ zusammengefasst werden (Abgangsjahr 2024: rd. 6,2% Abgänge ohne Hauptschul abschluss, darunter rd. 3% mit sonderpädagogischem Abschluss). Deutschlandweit werden zunehmende Inklusionsquoten beobachtet, die teils w eit über die Rückgänge der Exklusionsquoten hinausgehen und daher mit einem Anstieg der Förderquote verbunden sind. Kritische Stimmen bemän geln seit Jahren, dass die Kriterien zur Festlegung der Förderbedarfe nicht ausreichend objektiv sind und Schulen über die Feststellung von sonderpädagogischen Förderbedarfen versuchen, zusätzliche Ressourcen zu erhalten ( Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma ). Was aus der Perspektive des zunehmend herausgeforderten Systems Schule verständlich erscheint, erweist sich für junge Menschen als problematisch, wenn sie unnötigerweise stigmatisiert und geeignetere Unterstützungsangebote übersehen werden. Zudem werden knappe Ressourcen, sofern sie auf der Grundlage der festgestellten sonderpädagogi schen Förderbedarfe verteilt werden, wie z.B. sonderpädagogische Fachkräfte, OGS-Mittel und ein Platz im Gemeinsamem Lernen, fehlgesteuert. Damit ist das Risiko, dass k nappe Ressourcen nicht zu den Kindern mit den höchsten Bedarfen gelenkt werden, ist groß. Ein aktuelles von der Landesregierung NRW in Auftra g gegebenes Gutachten zur sonderpädagogischen Förderung bestätigt die empiris che Evidenz des Ressourcen- Etikettierung-Dilemmas und empfiehlt aufgrund von evidenten Mängeln in Bezug auf Qualität, Standardisierung und Effizienz eine Transformation des AO-SF-Verfahrens . Das Wissenschaftskonsortium formuliert Empfehlungen für eine Verbesserung der Bildungsqualität auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Schulpraxis und sieht damit die Chance, die Anforderungen der UN-BRK umzusetzen. Im Rahmen der 2. Staatenprüfung hatte der UN-Fachausschuss eine Reihe von Defiziten in der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland aufgezeigt. Zudem stellt das Gutachten eine Entlastung der Lehrkräfte aufgrund einer besseren Orientierung und mehr Handlungssicherheit sowie ein e Senkung der Förderquoten in Aussicht. Letzteres könnte sich als eine weitere wi chtige Stellschraube zur Beseitigung von aktuellen Engpässen bei der wohnortnahen Versorgung mit Schulplätzen erweisen: beim Übergang in das Gemeinsame Lernen an einer wei terführenden Schule, beim Platzangebot an Förderschulen geistige Entwicklung und beim Schulplatzangebot insgesamt, denn die Einrichtung von GL-Klassen mind ert aufgrund der Senkung der Klassengrößen das Schulplatzangebot. IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 27 12. Anlagen 11.1 Definitionen zentraler Kennzahlen und Abkürzungen Kennzahlen: Abkürzung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte: Weitere Abkürzungen: 11.2 Standortkarten: 11.2.1 Standorte sonderpädagogischer Förderung nach Lernort 11.2.2 Regelschulstandorte nach Anzahl förderbedürftiger Lernender IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 28 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 29 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 30 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 31 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 32 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 33 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 34 IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 35
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 26.11.2025 2914/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Ausschuss Schule und Weiterbildung Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand SJ 2024/25 Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von Kennzahlen, die sich für eine empirische Situationsbeschreibung eignen und Ansätze für stra- tegische Steuerungsmaßnahmen bieten. Der Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogischen Förderung am Lernort Schule und wird den politischen Gremien je- des Jahr zuletzt mit dem Stand Schuljahr 2023/24 (Session 3328/2024) vorgelegt. Nachfolgend eine Auswahl zentraler quantitativer Ergebnisse und qualitativer Einordnungen mit Relevanz für den kommunalen Handlungsraum: Der Anstieg der Förderquote vom SJ 05/06 bis zum SJ 19/20 ist in erster Linie auf Zunahmen bei den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sprache sowie geistige Entwicklung (seit SJ 17/18 auch auf Lernen) im Gemeinsamem Lernen zurückzuführen. Diese Zunahmen haben sich vom SJ 20/21 bis zum SJ 22/23 fortge- setzt, wurden aber durch Rückgänge bei den Förderschwerpunkten emotionale und so- ziale Entwicklung sowie körperliche-motorische Entwicklung kompensiert (Inklusions- quote konstant). Im SJ 24/25 ist die Förderquote erneut gestiegen und erreicht einen Wert von 9,2%. Eine zunehmende Zahl von Schulen in der Trägerschaft der Stadt Köln halten stadtweit Plätze im Gemeinsamen Lernen vor. Im SJ 25/26 sind dies 56% der Grundschulen, alle Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie sechs Gymnasien sein. Beschulungsschwer- punkte lassen sich für Kinder mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen in Stadttei- len mit vergleichsweise hoher Kinderarmut ausmachen. Mit zwei Ausnahmen ist die Exklusionsquote seit dem SJ 10/11 bei allen Förderschwer- punkten gesunken (geistige Entwicklung: Anstieg, Hören und Kommunikation: Kon- stanz). Dies hat zur Schließung von Förderschulen Lernen geführt, weil der Rückgang bei diesem Förderschwerpunkt besonders ausgeprägt war. Andererseits übersteigt die Nachfrage nach Plätzen an Förderschulen für geistige Entwicklung das Angebot, was für die betroffenen Familien kurzfristige Lösungen sowie mittel- und langfristige Maß- nahmen erfordert. Im SJ 24/25 ist die Inklusionsquote erneut gestiegen. Im Vorjahresvergleich hierfür ursächlich sind die Entwicklungen bei den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale 2 und soziale Entwicklung sowie Sprache. Weil seit vielen Jahren erstmals auch die Ex- klusionsquote gestiegen ist (SJ 24/25: 3,9%) wurde der Anstieg der Inklusionsquote wie in den Vorjahren nicht mehr kompensiert und ist die Förderquote gestiegen. Ein aktuelles von der Landesregierung NRW in Auftrag gegebenes und zwischenzeitlich von einem Wissenschaftskonsortium erstelltes Gutachten zur sonderpädagogischen Förderung hat den Fokus auf Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen sowie geistige Entwicklungsbeeinträchtigungen gelegt und empfiehlt eine Transformation des AO-SF Verfahrens in NRW; zum Beispiel wird empfohlen: - präzise Definition der Bedarfe und Erweiterung der bisher individuumsbezogenen Kri- terien um soziale, kultursensible und umweltbezogene (v.a. schulseitige Barrieren), - Abwendung von Statusänderung (Feststellung von Förderbedarf zum Erhalt von son- derpädagogischer Ressource) hin zu einer Sicherung des Anspruchs auf lernprozess- begleitende präventive (sonder -)pädagogische Diagnostik und Unterstützung , - Einsatz wissenschaftlicher und evidenzbasierter Präventions- und Förderangebote an Schulen und im vorschulischen Bereich. Das Wissenschaftskonsortium sieht für die Bildungspolitik in NRW die Chance, ein be- deutender Impulsgeber für qualitätsvolle individuelle Förderung von Kindern und Ju- gendlichen auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Schulpraxis zu werden, Lehrkräfte aufgrund einer besseren Orientierung und mehr Handlungssicherheit zu ent- lasten sowie Förderquoten u.a. durch Vermeiden des Ressourcen-Etikettierung-Dilem- mas zu senken. Das Ressourcen-Etikettierung-Dilemma beschreibt die Situation, in der zusätzliche Ressourcen an Schulen durch die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) zugänglich gemacht werden. Was aus der Perspektive des zunehmend her- ausgeforderten Systems Schule verständlich erscheint, erweist sich für junge Menschen als problematisch, wenn sie unnötigerweise stigmatisiert und geeignetere Unterstüt- zungsangebote übersehen werden. Zudem werden knappe Ressourcen fehlgesteuert und gelangen nicht zu den Kindern mit den höchsten Bedarfen. Kommunales Planen und Handeln wird von den Empfehlungen des Wissenschafts- konsortiums umso stärker und unmittelbarer positiv betroffen sein, je mehr Empfehlun- gen mit Bezügen zu kommunalen Zuständigkeiten konkretisiert werden (z.B. Gebäude und Ausstattung in Verbindung mit der Benennung von schulseitigen Barrieren, kommu- nale Bildungsressourcen wie z.B. Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit und Schulbegleitung in Verbindung mit präventiver (sonder-)pädagogischer Diagnostik und Unterstützung, Schulentwicklungsplanung in Verbindung mit einem möglichen Rückgang der Förderquote). Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2914/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 02.10.2025 16:22