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4285/2019

Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek

Beschlussvorlage Ausschuss 14.01.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.02.2020, TOP 10.23

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6342 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/43 
 
Vorlagen-Nummer 
 4285/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur  
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Kulturausschuss beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Umsetzung der Sonntagsöff-
nung in der Stadtbibliothek für die Jahre 2020 und 2021. 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Sonntagsöffnung in den Jahren 2020 
und 2021 vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderabgabe. 
 
Über eine Fortführung und die damit verbundene Weiterfinanzierung wird nach einem Erfah-
rungsbericht in einer separaten Vorlage entschieden. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  220.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß des am 8.11.2019 in Kraft getretenen Bibliotheksstärkungsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der 
kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag, GV. NRW. 2019 S. 
852) ist es nun möglich, öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen auch sonntags von 12 bis 18 
Uhr mit eigenem Personal und entsprechenden Serviceangeboten zu öffnen. Damit wird die wichtige 
gesellschaftliche Rolle der Bibliothek als Ort des (lebenslangen) Lernens, des Austausches sowie der 
kulturellen und digitalen Bildung untermauert und ihre Aufgabe als Ort der Inklusion und als Teil der 
sozialen Infrastruktur Kölns deutlich. 
 
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln über 
die Kulturförderabgabe für die Jahre 2020/21 jeweils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfü-
gung gestellt. Sie wird beauftragt, für die genannten Haushaltsjahre die Sonntagsöffnung im Rahmen 
eines Pilotprojektes zu erproben.  
 
Die Kölner Stadtbibliothek wird damit die erste Großstadtbibliothek in Deutschland sein, die eine 
Sonntagsöffnung in dieser Form durchführt. Die bislang praktizierten Modelle mussten - und müssen 
es in den anderen Bundesländern noch immer - ohne eigenes Personal und die damit verbundenen

3 
qualitativen Serviceangebote auskommen. So jetzt schon in Berlin - und ab 2020 auch in Hamburg, 
wo die Sonntagsöffnung aus organisatorischen Gründen jeweils in den Zentralbibliotheken realisiert 
wird. 
 
Die Stadtbibliothek Köln plant deshalb ab dem 2. Quartal 2020 die Zentralbibliothek (ZB) sonntags 
von 13 bis 18 Uhr zu öffnen; dazu kommen entsprechende Vor - und Nacharbeiten im Kontext der 
Öffnung. 
 
Aus organisatorischen Gründen ist zunächst nur ein zentral gelegener Standort mit den zur Verf ü-
gung stehenden Mitteln und dem qualitativen Input mit eigenem Personal sinnvoll zu bespielen. Auch 
in Hinblick auf die Sanierung der ZB bei laufendem Betrieb erscheint dieser Test zweckmäßig. Die 
Stadtteilbibliotheken sind für die erste Pilotphase noch nicht so gut geeignet, da sie zum Teil nur über 
die Bezirksrathäuser zugänglich und auch durch die Vielzahl der Standorte personell schwieriger zu 
„bespielen“ sind.  
 
Der personelle Einsatz wird anhand eines Mischmodells aus Wachdienst, geschulten Zusatzkräf-
ten – voraussichtlich entsprechend des erfolgreichen Modells der Samstagsöffnung in den Stadtteil-
bibliotheken mit stundenweise eingesetzten Kräften – sowie einigen regulären Mitarbeitenden  auf 
der Basis von bezahlten Überstunden geplant. Letzteres kann nur in begrenztem Umfang und auf 
freiwilliger Basis beruhen. Der Personalrat wird hier engmaschig eingebunden, die Arbeitsschutzge-
setzte und Ruhezeiten werden streng beachtet. Für den bis Ende 2021 befristeten Einsatz der g e-
schulten Zusatzkräfte sind entsprechende Stellen bei 43 erforderlich.  
 
Folgende Kapazitäten sollen daher im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung bis zum 31.12.2021 
befristet zugesetzt werden:  
 
2,0 Verwaltungsbeschäftigte/r, EG 3 TVöD. 
Die Finanzierung der Mehrstellen erfolgt über die im Rahmen des politischen Veränderungsnachwei-
ses zum Ha ushaltsplan 2020/2021 zugesetzten Mittel in Höhe von 220.000 € pro Jahr (Kulturförder-
abgabe) im Teilplan 0418. Für die schnellstmöglich angestrebte Stellenbesetzung werden ab sofort 
verwaltungsinterne Verrechnungen zur Verfügung gestellt. 
 
Die optimale Balance des unterschiedlichen personellen Inputs setzt eine komplexe Planung voraus, 
die je nach Akzeptanz des Angebotes durch die Bürgerinnen und Bürger flexibel und kurzfristig ange-
passt werden muss. Die Stadtbibliothek Köln wird die Pilotphase nutzen, hier  ein passgenaues, be-
darfsgerechtes Modell zu entwickeln. 
 
Während der Sonntagsöffnung soll ein breit gefächertes Programm für Kinder, Jugendliche und 
Erwachsene angeboten werden, eigene Angebote genauso wie Angebote durch andere Veranstalter. 
Die Bibliothek präsentiert sich hierbei als konsumfreier öffentlicher Raum, mit hoher Aufenthaltsquali-
tät und einem vielfältigen Programmspektrum – von der Vorlesestunde bis hin zu digitalen und MINT-
Angeboten. Kinder und Familien stehen hierbei besonders im Fokus. Die  Stadtbibliothek Köln leistet 
damit einen weiteren wichtigen Beitrag zum städtischen Schwerpunkt „Kinderfreundliche Stadt“. 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 440.000 €  
(220.000 € im Jahr 2020 und 220.000 € im Jahr 2021) stehen im Teilergebnisplan 0418 - Stadtbiblio-
thek, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach– und Dienstleistungen und Teilplanzeile 16 – sonsti-
ge ordentliche Aufwendungen bereit.

Beratungsverlauf (2)

28.01.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4285/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.01.2020
Erstellt
09.12.2019 18:58