4285/2019
Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/43 Vorlagen-Nummer 4285/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sonntagsöffnung der Stadtbibliothek Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Kulturausschuss beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Umsetzung der Sonntagsöff- nung in der Stadtbibliothek für die Jahre 2020 und 2021. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Sonntagsöffnung in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderabgabe. Über eine Fortführung und die damit verbundene Weiterfinanzierung wird nach einem Erfah- rungsbericht in einer separaten Vorlage entschieden. Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 Finanzausschuss 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 220.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß des am 8.11.2019 in Kraft getretenen Bibliotheksstärkungsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag, GV. NRW. 2019 S. 852) ist es nun möglich, öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen auch sonntags von 12 bis 18 Uhr mit eigenem Personal und entsprechenden Serviceangeboten zu öffnen. Damit wird die wichtige gesellschaftliche Rolle der Bibliothek als Ort des (lebenslangen) Lernens, des Austausches sowie der kulturellen und digitalen Bildung untermauert und ihre Aufgabe als Ort der Inklusion und als Teil der sozialen Infrastruktur Kölns deutlich. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln über die Kulturförderabgabe für die Jahre 2020/21 jeweils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfü- gung gestellt. Sie wird beauftragt, für die genannten Haushaltsjahre die Sonntagsöffnung im Rahmen eines Pilotprojektes zu erproben. Die Kölner Stadtbibliothek wird damit die erste Großstadtbibliothek in Deutschland sein, die eine Sonntagsöffnung in dieser Form durchführt. Die bislang praktizierten Modelle mussten - und müssen es in den anderen Bundesländern noch immer - ohne eigenes Personal und die damit verbundenen 3 qualitativen Serviceangebote auskommen. So jetzt schon in Berlin - und ab 2020 auch in Hamburg, wo die Sonntagsöffnung aus organisatorischen Gründen jeweils in den Zentralbibliotheken realisiert wird. Die Stadtbibliothek Köln plant deshalb ab dem 2. Quartal 2020 die Zentralbibliothek (ZB) sonntags von 13 bis 18 Uhr zu öffnen; dazu kommen entsprechende Vor - und Nacharbeiten im Kontext der Öffnung. Aus organisatorischen Gründen ist zunächst nur ein zentral gelegener Standort mit den zur Verf ü- gung stehenden Mitteln und dem qualitativen Input mit eigenem Personal sinnvoll zu bespielen. Auch in Hinblick auf die Sanierung der ZB bei laufendem Betrieb erscheint dieser Test zweckmäßig. Die Stadtteilbibliotheken sind für die erste Pilotphase noch nicht so gut geeignet, da sie zum Teil nur über die Bezirksrathäuser zugänglich und auch durch die Vielzahl der Standorte personell schwieriger zu „bespielen“ sind. Der personelle Einsatz wird anhand eines Mischmodells aus Wachdienst, geschulten Zusatzkräf- ten – voraussichtlich entsprechend des erfolgreichen Modells der Samstagsöffnung in den Stadtteil- bibliotheken mit stundenweise eingesetzten Kräften – sowie einigen regulären Mitarbeitenden auf der Basis von bezahlten Überstunden geplant. Letzteres kann nur in begrenztem Umfang und auf freiwilliger Basis beruhen. Der Personalrat wird hier engmaschig eingebunden, die Arbeitsschutzge- setzte und Ruhezeiten werden streng beachtet. Für den bis Ende 2021 befristeten Einsatz der g e- schulten Zusatzkräfte sind entsprechende Stellen bei 43 erforderlich. Folgende Kapazitäten sollen daher im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung bis zum 31.12.2021 befristet zugesetzt werden: 2,0 Verwaltungsbeschäftigte/r, EG 3 TVöD. Die Finanzierung der Mehrstellen erfolgt über die im Rahmen des politischen Veränderungsnachwei- ses zum Ha ushaltsplan 2020/2021 zugesetzten Mittel in Höhe von 220.000 € pro Jahr (Kulturförder- abgabe) im Teilplan 0418. Für die schnellstmöglich angestrebte Stellenbesetzung werden ab sofort verwaltungsinterne Verrechnungen zur Verfügung gestellt. Die optimale Balance des unterschiedlichen personellen Inputs setzt eine komplexe Planung voraus, die je nach Akzeptanz des Angebotes durch die Bürgerinnen und Bürger flexibel und kurzfristig ange- passt werden muss. Die Stadtbibliothek Köln wird die Pilotphase nutzen, hier ein passgenaues, be- darfsgerechtes Modell zu entwickeln. Während der Sonntagsöffnung soll ein breit gefächertes Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten werden, eigene Angebote genauso wie Angebote durch andere Veranstalter. Die Bibliothek präsentiert sich hierbei als konsumfreier öffentlicher Raum, mit hoher Aufenthaltsquali- tät und einem vielfältigen Programmspektrum – von der Vorlesestunde bis hin zu digitalen und MINT- Angeboten. Kinder und Familien stehen hierbei besonders im Fokus. Die Stadtbibliothek Köln leistet damit einen weiteren wichtigen Beitrag zum städtischen Schwerpunkt „Kinderfreundliche Stadt“. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 440.000 € (220.000 € im Jahr 2020 und 220.000 € im Jahr 2021) stehen im Teilergebnisplan 0418 - Stadtbiblio- thek, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach– und Dienstleistungen und Teilplanzeile 16 – sonsti- ge ordentliche Aufwendungen bereit.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4285/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.01.2020
- Erstellt
- 09.12.2019 18:58