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0542/2022

Modellprojekt "Digitale und hybride Gremiensitzungen" des Landes NRW

Mitteilung Hauptausschuss 25.03.2022

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 28.03.2022, TOP 2.1

Mitteilung Hauptausschuss

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Anlage: Ergänzende Erläuterungen

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Mitteilung Hauptausschuss

3864 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 23.02.2022 
 0542/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 21.03.2022 
Digitalisierungsausschuss 28.03.2022 
 
Modellprojekt "Digitale und hybride Gremiensitzungen" des Landes NRW 
Über die Mitarbeit der Stadt Köln im o.g. Modellprojekt hat die Verwaltung bereits im Rahmen der 
Mitteilungen 2948/2021 und 3414/2021 berichtet.  
 
Das Modellprojekt „Digitale und hybride Gremiensitzungen“ wurde vom 14. September 2021 bis 14. 
Dezember 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Lan-
des NRW durchgeführt. Ziel des Modellprojektes war es, allgemeingültige Anforderungen an IT-
Systeme zu entwickeln, die eine rechtssichere und praxistaugliche Durchführung digitaler Sitzungen 
ermöglichen. Außerdem sollte analysiert werden, in welchem Maße die marktgängigen Systeme die-
se Anforderungen erfüllen.  
 
Hierfür wurden zunächst die Anforderungen der Kommunen und Gemeindeverbände erhoben und mit 
den am Markt vorhandenen Tools zur Durchführung von Videokonferenzen und Abstimmungen ab-
geglichen. Nach Auswertung der Rückmeldungen folgte eine zweiwöchige Testphase, im Rahmen 
derer die Projektkommunen und Gemeindeverbände verschiedene marktgängige Anwendungen er-
proben konnten. Für die Stadt Köln wurden sowohl Videokonferenz- als auch Abstimmungsanwen-
dungen getestet. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben war es aber jedenfalls in Köln nicht mög-
lich, realistische Test-Szenarien – etwa fiktive Rats- oder Ausschusssitzungen – umzusetzen. Für 
echte Gremiensitzungen in digitaler oder hybrider Form fehlte auch im Rahmen des Modellprojekts 
der rechtliche Rahmen. Die Testphase konnte jedoch zeigen, dass digitale Gremiensitzungen grund-
sätzlich möglich sind.  
 
Bei der Auswertung der Praxisphase wurde deutlich, dass keine der im Rahmen des Projekts be-
trachteten Softwarelösungen alle Anforderungen des erarbeiteten Anforderungskatalogs erfüllt, wobei 
teilweise aber nur kleinere Defizite im Bereich Datenschutz oder IT-Sicherheit zu verzeichnen waren. 
Insbesondere konnte keine Softwarelösung ausgemacht werden, die den Kommunen in geeigneter 
Weise sowohl Beratungen als auch Abstimmungen in einer Anwendung ermöglicht. In Anbetracht 
dessen wäre eine Softwarelösung, die dem erarbeiteten Anforderungskatalog voll gerecht wird, noch 
zu entwickeln bzw. zu identifizieren. 
 
Parallel wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Gesetzentwurf 
erarbeitet, der in der letzten Modellprojektsitzung am 14. Dezember 2021 ebenfalls vorgestellt und 
nach Einbindung der kommunalen Spitzenverbände in den Landtag eingebracht wurde.  
 
Der Abschlussbericht des Modellprojekts wurde im Januar 2022 dem Landtag vorgelegt (LT-Vorlage 
17/6241). 
 
Der Entwurf für das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Ände-
rung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde am 26. Januar 2022 im Landtag behandelt (Drucksache

2 
 
17/16295). Er sieht die Möglichkeit der Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen in beson-
deren Ausnahmefällen und Notsituationen vor. Darüber hinaus kann in der Hauptsatzung bestimmt 
werden, dass Ausschüsse und Bezirksvertretungen auch außerhalb dieser Ausnahmetatbestände 
hybride – nicht aber digitale – Sitzungen durchführen können.  
Eine generelle Zulässigkeit digitaler Gremiensitzungen sieht der Gesetzesentwurf damit nicht vor. 
Diese Entscheidung, digitale Formate im Wesentlichen auf Pandemiesituationen und sonstige Aus-
nahmefälle zu beschränken, wurde vom Städtetag NRW im Rahmen einer Stellungnahme zum Ge-
setzesentwurf der Landesregierung kritisiert. 
 
Die Verwaltung wird über die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung 
digitaler und hybrider Gremiensitzungen berichten. 
 
gez. Reker

Anlage: Ergänzende Erläuterungen

2296 Zeichen

Anlage zur Vorlage 0542/2022 
Ergänzende Erläuterung  
zur Beantwortung der Nachfragen  
aus der Sitzung des Hauptausschusses am 21.03.2022 
 
Der in den Landtag eingebrachte Entwurf des Gesetzes zur Einführung digitaler Sitzungen 
für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften sieht eine neue 
Regelung zur Einberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen vor, § 47a 
Gemeindeordnung NRW. 
Als mögliche besondere Ausnahmefälle werden in Absatz 1 der Regelung Katastrophen, 
eine epidemischen Lage oder andere außergewöhnlichen Notsituationen genannt.  
In diesen Ausnahmefällen können der Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen in 
digitaler oder hybrider Form tagen, sofern die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. 
Die Feststellung eines Ausnahmefalls bleibt nach Absatz 3 dem Rat vorbehalten, ebenso die 
Entscheidung darüber ob infolge dessen digitale oder hybride Sitzungen durchgeführt 
werden. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder vorgesehen, er 
gilt für einen Zeitraum von zwei Monaten.  
 
Daneben sieht der Gesetzentwurf die grundsätzliche Möglichkeit von hybriden Sitzungen 
vor, allerdings nur für die Bezirksvertretungen (Ergänzung in § 36 Absatz 5 
Gemeindeordnung NRW) und einen Teil der Ausschüsse ( § 58a Gemeindeordnung 
NRW). Die in § 57 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW genannten Ausschüsse 
Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss bleiben von der 
grundsätzlichen hybriden Tagungsmöglichkeit ausgenommen und könnten wie der Rat nur 
im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 47a Gemeindeordnung NRW hybrid bzw. digital 
tagen.  
Die Entscheidung über die grundsätzliche Zulassung von hybriden Sitzungen für Ausschüsse 
und Bezirksvertretungen läge nach § 58a Gemeindeordnung NRW beim Rat, der eine 
entsprechende Regelung in der Hauptsatzung treffen kann. Ob auf dieser Grundlage eine 
Sitzung als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, entscheidet das jeweilige Gremium mit 
einfacher Mehrheit.  
 
Der Beratungsvorgang zum Gesetzentwurf einschließlich der abgegebenen Stellungnahmen 
ist im Gesetzgebungsportal des Landtags NRW einsehbar,  
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suche
rgebnis-gesetze.html?nummer=17/16295&ev=g&wp=17.

Beratungsverlauf (2)

21.03.2022 Hauptausschuss
TOP 2.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0542/2022
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
25.03.2022
Erstellt
14.02.2022 14:15