0542/2022
Modellprojekt "Digitale und hybride Gremiensitzungen" des Landes NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Hauptausschuss
3864 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 23.02.2022 0542/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 21.03.2022 Digitalisierungsausschuss 28.03.2022 Modellprojekt "Digitale und hybride Gremiensitzungen" des Landes NRW Über die Mitarbeit der Stadt Köln im o.g. Modellprojekt hat die Verwaltung bereits im Rahmen der Mitteilungen 2948/2021 und 3414/2021 berichtet. Das Modellprojekt „Digitale und hybride Gremiensitzungen“ wurde vom 14. September 2021 bis 14. Dezember 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Lan- des NRW durchgeführt. Ziel des Modellprojektes war es, allgemeingültige Anforderungen an IT- Systeme zu entwickeln, die eine rechtssichere und praxistaugliche Durchführung digitaler Sitzungen ermöglichen. Außerdem sollte analysiert werden, in welchem Maße die marktgängigen Systeme die- se Anforderungen erfüllen. Hierfür wurden zunächst die Anforderungen der Kommunen und Gemeindeverbände erhoben und mit den am Markt vorhandenen Tools zur Durchführung von Videokonferenzen und Abstimmungen ab- geglichen. Nach Auswertung der Rückmeldungen folgte eine zweiwöchige Testphase, im Rahmen derer die Projektkommunen und Gemeindeverbände verschiedene marktgängige Anwendungen er- proben konnten. Für die Stadt Köln wurden sowohl Videokonferenz- als auch Abstimmungsanwen- dungen getestet. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben war es aber jedenfalls in Köln nicht mög- lich, realistische Test-Szenarien – etwa fiktive Rats- oder Ausschusssitzungen – umzusetzen. Für echte Gremiensitzungen in digitaler oder hybrider Form fehlte auch im Rahmen des Modellprojekts der rechtliche Rahmen. Die Testphase konnte jedoch zeigen, dass digitale Gremiensitzungen grund- sätzlich möglich sind. Bei der Auswertung der Praxisphase wurde deutlich, dass keine der im Rahmen des Projekts be- trachteten Softwarelösungen alle Anforderungen des erarbeiteten Anforderungskatalogs erfüllt, wobei teilweise aber nur kleinere Defizite im Bereich Datenschutz oder IT-Sicherheit zu verzeichnen waren. Insbesondere konnte keine Softwarelösung ausgemacht werden, die den Kommunen in geeigneter Weise sowohl Beratungen als auch Abstimmungen in einer Anwendung ermöglicht. In Anbetracht dessen wäre eine Softwarelösung, die dem erarbeiteten Anforderungskatalog voll gerecht wird, noch zu entwickeln bzw. zu identifizieren. Parallel wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Gesetzentwurf erarbeitet, der in der letzten Modellprojektsitzung am 14. Dezember 2021 ebenfalls vorgestellt und nach Einbindung der kommunalen Spitzenverbände in den Landtag eingebracht wurde. Der Abschlussbericht des Modellprojekts wurde im Januar 2022 dem Landtag vorgelegt (LT-Vorlage 17/6241). Der Entwurf für das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Ände- rung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde am 26. Januar 2022 im Landtag behandelt (Drucksache 2 17/16295). Er sieht die Möglichkeit der Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen in beson- deren Ausnahmefällen und Notsituationen vor. Darüber hinaus kann in der Hauptsatzung bestimmt werden, dass Ausschüsse und Bezirksvertretungen auch außerhalb dieser Ausnahmetatbestände hybride – nicht aber digitale – Sitzungen durchführen können. Eine generelle Zulässigkeit digitaler Gremiensitzungen sieht der Gesetzesentwurf damit nicht vor. Diese Entscheidung, digitale Formate im Wesentlichen auf Pandemiesituationen und sonstige Aus- nahmefälle zu beschränken, wurde vom Städtetag NRW im Rahmen einer Stellungnahme zum Ge- setzesentwurf der Landesregierung kritisiert. Die Verwaltung wird über die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung digitaler und hybrider Gremiensitzungen berichten. gez. Reker
Anlage: Ergänzende Erläuterungen
2296 Zeichen
Anlage zur Vorlage 0542/2022 Ergänzende Erläuterung zur Beantwortung der Nachfragen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 21.03.2022 Der in den Landtag eingebrachte Entwurf des Gesetzes zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften sieht eine neue Regelung zur Einberufung von Sitzungen in besonderen Ausnahmefällen vor, § 47a Gemeindeordnung NRW. Als mögliche besondere Ausnahmefälle werden in Absatz 1 der Regelung Katastrophen, eine epidemischen Lage oder andere außergewöhnlichen Notsituationen genannt. In diesen Ausnahmefällen können der Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen in digitaler oder hybrider Form tagen, sofern die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Feststellung eines Ausnahmefalls bleibt nach Absatz 3 dem Rat vorbehalten, ebenso die Entscheidung darüber ob infolge dessen digitale oder hybride Sitzungen durchgeführt werden. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder vorgesehen, er gilt für einen Zeitraum von zwei Monaten. Daneben sieht der Gesetzentwurf die grundsätzliche Möglichkeit von hybriden Sitzungen vor, allerdings nur für die Bezirksvertretungen (Ergänzung in § 36 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW) und einen Teil der Ausschüsse ( § 58a Gemeindeordnung NRW). Die in § 57 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW genannten Ausschüsse Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss bleiben von der grundsätzlichen hybriden Tagungsmöglichkeit ausgenommen und könnten wie der Rat nur im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 47a Gemeindeordnung NRW hybrid bzw. digital tagen. Die Entscheidung über die grundsätzliche Zulassung von hybriden Sitzungen für Ausschüsse und Bezirksvertretungen läge nach § 58a Gemeindeordnung NRW beim Rat, der eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung treffen kann. Ob auf dieser Grundlage eine Sitzung als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, entscheidet das jeweilige Gremium mit einfacher Mehrheit. Der Beratungsvorgang zum Gesetzentwurf einschließlich der abgegebenen Stellungnahmen ist im Gesetzgebungsportal des Landtags NRW einsehbar, https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suche rgebnis-gesetze.html?nummer=17/16295&ev=g&wp=17.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0542/2022
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 14.02.2022 14:15