0868/2017
Stellungnahme zu AN/0410/2017 Piratengruppe - Graffiti
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 0868/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Stellungnahme zu AN/0410/2017 Piratengruppe - Graffiti Freiflächen Mit Anfrage „Wie viele Freiflächen für Graffiti-Künstler gibt es mittlerweile in Köln?“ (AN/0410/2017) stellte die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln fünf Fragen zum Thema Graffiti in Köln. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wo existieren zum jetzigen Zeitpunkt Freiflächen in Köln, und wie viel Fläche wird jeweils geboten? Graffiti ist ein Arbeitsansatz der pädagogischen Präventionsarbeit in Jugendeinrichtungen. Das stadtweite pädagogisch begleitete Praxisangebot „Mittwochsmaler“ des SKM Köln arbeitet integrativ und eröffnet den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Ideen kreativ umzusetzen. Gleichzeitig fördert die Auseinandersetzung mit den klassischen Themen der Graffiti Kultur (keine rassistischen, sexistischen und/oder menschenverachtenden Motive und Statements) Toleranz und Akzeptanz von vielfältigen Lebensformen. Bereits 2011 wurden seitens der Graffiti-Szene und seitens der Bezirke Vorschläge für Standorte von legalen Flächen gesammelt. Vereinzelt gestalten Jugendliche Flächen, die die Jugendeinrichtungen bereitstellen. Das Projekt „Hall of Fame“ des Spielplatzpaten Outline e.V. in Köln-Blumenberg bietet Kindern und Jugendlichen die Fläche einer Mauer innerhalb des Bolzplatzes Ernstbergstraße, für immer wieder- kehrende Aktionen, die in Abstimmung und unter Anleitung von Mitarbeitenden des Outline e.V. durchgeführt werden. Das Bürgerzentrum Mütze, im Mütze Park in Mülheim, bietet eine Freifläche von ca.260 Metern, die in Zusammenarbeit mit den Mittwochsmalern von Jugendlichen gestaltet werden. Dort sind aufgrund der Größe der Fläche Entsorgungscontainer für Spraydosen aufgestellt. Dennoch zeigt die Erfahrung der Verwaltung, dass im Umfeld dieses Parks vermehrt Verunreinigungen durch Sprühdosen und Farb- sprühereien zu verzeichnen sind. Im Bereich der Keupstrasse wurde ein Spielplatz in einer zeitlich begrenzten Aktion (Projekt) gestal- tet. Der Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 sieht zur „Realisierung von jugendgerechten Angebo- ten im öffentlichen Raum“ vor, ein Pilotprojekt zu installieren: Als Pilotprojekt wird eine jugendgerech- te Angebotsfläche in Köln Nippes (Nippeser Tälchen) umgesetzt. Aufgrund der Mehrfachnutzung des Platzes ist noch zu klären, ob es dort festinstallierte oder mobile Flächen geben wird. Bis zur endgül- tigen Entscheidung über die Bereitstellung von Flächen bietet der SKM e.V. mit seinem Truck, einem kultur- und medienpädagogischen Angebot mit Schwerpunkt HipHop im Nippeser Tälchen 1-2x wö- 2 chentlich ein Graffiti-Angebot mit mobilen Flächen an. Insgesamt kann die Gesamtzahl und Größe der Freiflächen von der Verwaltung nicht ermittelt wer- den, da sie nicht anmeldepflichtig sind. 2. Was hat die Stadt seit dem 03.07.2015 in Bezug auf Freiflächen für Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler in Köln unternommen? Die Verwaltung hatte dem Jugendhilfeausschuss (JHA) bereits im Jahr 2015 umfangreich zum The- ma Graffiti und Freiflächen berichtet (Vorlage 1652/2015). Anlass war ein Antrag der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln zum JHA am 16.06.2015 (AN/1652/2015). Die Verwaltung hatte in der Beantwortung dargelegt, dass der Stadt Köln und den privaten Hausbe- sitzern erhebliche finanzielle Schäden durch Farbschmierereien entstehen und daher die Einrichtung von Freiflächen abgelehnt wird. Die Kölner Anti Spray Aktion, die einen Zusammenschluss von 37 Kooperationspartnern darstellt, lehnt seit ihrer Gründung 1998 die Einrichtung von Freiflächen strikt ab, da legale Flächen illegale Graffiti nach gesicherten Erkenntnissen und polizeilichen Erfahrungen nicht vermeiden können. Die Erfahrung zeigt zudem, dass im räumlichen Umfeld von legalen Flächen die Verunreinigungen durch illegale Farbschmierereien deutlich zunehmen. Die Stadtverwaltung sieht daher von der Ausweisung von Freiflächen für Graffiti an städtischem Ei- gentum ab. Die Möglichkeiten für Jugendliche, legale Flächen zu nutzen, sind unter Punkt 1 darge- stellt. 3. Welche Möglichkeiten bieten sich, im Rahmen von Bauprojekten bzw. im Zuge des Stadt- umbaus, weitere Flächen für Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler auszuweisen? Der Verwaltung obliegt die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei allen Bauprojekten und der auf Grund dieser Vorschriften ergangenen Anordnungen bei der Errich- tung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung und Abbruch baulicher Anlagen. Die Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt im Wesentlichen mittels Baugenehmigungsverfahren oder mittels Bauordnungsverfahren. Insofern kann die Verwaltung nicht aktiv auf die künstlerische Gestaltung von Bauten einwirken, sondern lediglich die Genehmigungsfähigkeit vorgelegter Bauanträge anhand der geltenden Rechtsordnung beurteilen und bescheiden. Insgesamt bemüht sich die Verwaltung im Rahmen der Stadtgestaltung um ein eher ruhigeres Er- scheinungsbild. Ob an einem Bauvorhaben eine Graffitifreifläche entsteht, hängt von der Bereitschaft des Bauherren ab. 4. Wie viele Anzeigen wegen illegalen Graffitis wurden seit 2015 gestellt, und auf welche Höhe belief sich der jährliche Schaden durch illegale Graffitis seit 2015? Im Jahr 2016 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Köln insgesamt 2.092 Sachbeschädigungen durch Graffiti zur Anzeige gebracht. Im Jahr 2015 lagen die Fallzahlen bei 1.972 Anzeigen. Das ent- spricht einem Anstieg von ca. 6 Prozent. Die Stadt Köln hat im Jahr 2016 652 und im Jahr 2015 549 Anzeigen erstattet. Der Stadt Köln entstanden Kosten in Höhe von knapp 500.000 Euro für die Reinigung eigener Objek- te (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, Wege, Brücken, Unterführungen, Verwaltungsge- bäude, Spielplätze, Grünanlagen u.a.). Mit Priorität werden hierbei verfassungsfeindliche, rassisti- sche, sexistische und beleidigende Schmierereien beseitigt. Die Gesamtschäden durch Graffiti in Köln werden durch die KASA-Geschäftsstelle nicht erfasst und lassen sich nicht konkret beziffern, da bei den Geschädigten lediglich die Reinigungskosten, nicht jedoch die Folgekosten, zum Beispiel bei Zugausfällen der Kölner Verkehrsbetriebe und der Deut- 3 schen Bahn, ermittelt werden können. 5. In welche Höhe stehen KASA Personal- und Haushaltsmittel jährlich zur Verfügung? Für 2017 sind für die Graffitibeseitigung und Präventionsarbeit gegen illegale Graffiti insgesamt rund 550.000 Euro bei der Stadt Köln vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ernstbergstraße
- Nippeser Tälchen 1
- Keupstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0868/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27