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2010/0489

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2008/20/2 zum Antrag vom 16.09.2008 betr. Änderung des Bebauungsplans im Bereich des Marienhospitals

Magistratsvorlage 01.11.2010

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Klappacher Straße
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Martinspfad
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Martinspfad
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46B
172B
170
M 1 : 2000
0 20 40 60 m
1cm = 20 m
Datum: 07.10.2010
Bearbeiter:

2010/0489

14274 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI    Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0489  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Beschluss der Stadtverordnetenversa mmlung vom 30.10.2008/20/2 zum Antrag vom 
16.09.2008 betr. Änderung des Bebauungsplans im Bereich des Marienhospitals 
 
Vorlage vom: 01.11.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht zum o.g. Antrag wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan zu den neu vorgeschlagenen Stellplatzalternativen 1-6 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Bericht zur Magistratsvorlage vom 1.November 2010  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.10.2008 den folgenden Antrag vom 16.09.2008 be-
schlossen: 
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
- der Magistrat wird beauftragt, nach Lösungen zu suchen, um weitere Parkplätze für Patienten und 
Besucher des Marienhospitals baurechtlich auf dessen Gelände zu ermöglichen. Hierbei ist auf eine 
möglichst umweltverträgliche Lösung hinzuarbeiten. Der Erhalt der in der Nachbarschaft des Hospi-
tals befindlichen Kleingartenanlage, ist hierbei zu berücksichtigen.“ 
 
Dazu wird folgendes berichtet: 
 
Zu dem o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Juni 2009 ein erster Bericht. 
In der Magistratsvorlage Nr. 2009/0214 vom 9.6.2009  wurde die Stellplatzproblematik am Marien-
hospital umfassend dargestellt. Die im Bebauungsplan S 8 festgesetzte Fläche für den Stellplatzbe-
darf des Marienhospitals wurde insbesondere von Vertretern des von der Planung betroffenen Gar-
tenbauvereins abgelehnt. Zusammen mit den betroffenen Kleingärtnern, den Vertretern des Marien-
hospitals, externen Gutachtern und den Fachämtern wurde nach alternativen Lösungen für den 
dringenden Stellplatzbedarf gesucht. In der Magistratsvorlage vom Juni 2009 wurden sechs alterna-
tive Standorte dargestellt. Vier der dargestellten Alternativen konnten aus bereits vorgetragenen 
Gründen nicht weiter verfolgt werden. Der fünfte Vorschlag, am bestehenden Parkplatz des Polizei-
präsidiums eine Parkpalette anzugliedern, scheiterte an dem fehlenden Einverständnis des Grund-
stückseigentümers ALFUTURA Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH & Co. KG. Von den 
sechs untersuchten Standorten kam daher nur die im Bebauungsplan S 8 festgesetzte Stellplatzflä-
che in Frage. 
 
Das Fazit der Vorlage vom Juni 2009 lautete wie folgt: 
„In der vorliegenden Stellplatzbedarfsstudie belegt das Marienhospital einen Stellplatzmangel von zur 
Zeit ca. 90 Stellplätzen. … Nach der umfassenden Prüfung von Stellplatzalternativen auf dem Gelän-
de des Hospitals und im näheren Umfeld liegt zur Zeit kein Standort vor, der den Stellplatzbedarf - 
auch in Anbetracht eines vertretbaren finanziellen Aufwandes – allein aufnehmen könnte. Eine Aufhe-
bung oder Änderung des Bebauungsplan S 8 mit dem Ziel, die Festsetzung der Flächen für die Stell-
platzanlage aufzuheben oder in eine Festsetzung für Flächen für Kleingärten umzuwandeln, kann zur 
Zeit nicht empfohlen werden. Das Marienhospital ist von so großer Bedeutung für die Öffentlichkeit, 
dass seine Belange im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen sind. Eine Auf-
hebung der festgesetzten Stellplatzfläche kann nur erfolgen, wenn realisierbare, d.h. auch vom Auf-
wand her zumutbare Alternativen vorliegen.“ 
 
Am 6. Oktober 2009 bzw. am 24. Juni 2010 wurden ein Antrag und ein Dringlichkeitsantrag an 
die Stadtverordnetenversammlung gestellt . Beantragt wurde die Aufstellung eines Bebauungs-
plans „Hospitalgärten“, der die im Bebauungsplan S 8 festgesetzte Fläche für Stellplätze überplanen 
und durch die Festsetzung von Kleingärten ersetzten sollte. Des Weiteren sollte eine Verände-
rungssperre beschlossen werden, die es ermöglicht hätte, eingehende Bauanträge bzw. Bauvoran-
fragen zurückzustellen und auf der Grundlage der geänderten Bebauungsplanziele zu bescheiden. 
Die Anträge wurden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.10.2009 bzw. 
29.06.2010 abgelehnt. Allerdings bestand weiterhin der Wunsch, nach Alternativen für die Lösung 
der Stellplatzproblematik zu suchen um auf die festgesetzte Flächen verzichten zu können. 
 
Im Sommer 2010 wurden weitere Standortalternativen an die Stadtverwaltung herangetragen,  
Sie wurden beim „Runden Tisch“ am 14.7.2010 vorgestellt, an dem unter dem Vorsitz von Stadtrat 
Dieter Wenzel Vertreter des Gartenbauvereins, des Marienhospitals sowie der Fachämter teilnahmen.  
 
 
 
 
Beim „Runden Tisch“ wurde zugesagt die folgenden sechs Standortalternativen zu prüfen: 
(Lageplan siehe Anlage) 
 
1.  Verlegung des Fuß- und Radwegs „Lossenweg“ nach Norden und Anordnung von Stell-
plätzen parallel zu der internen Umfahrung des Hospitals (Prüfauftrag der Stadtverordne-
tenversammlung vom 29. Juni 2010)

3 
... 
2.  Stellplätze auf dem privaten Grundstück: Darmstadt, Flur 23 Nr. 40 
 
3. Unterkellerung bzw. Tiefgarage unter die bestehende Stellplatzanlage südlich der Jugend-
stilvilla am Forellenteich 
 
4.  Parkpalette statt ebenerdiger Stellplätze im Bereich der im Bebauungsplan S 8 festgesetz-
ten Stellplatzflächen 
 
5.  Parkpalette auf dem Gelände des Busdepots der HEAG MOBILO 
 
6.  Parkpalette im Bereich der Kleingärten Ecke Martinspfad/Lossenweg (Vorschlag des Gar-
tenbauvereins im Nachgang zum „Runden Tisch“ 
 
Die Prüfungsergebnisse der Fachämter und die Stellungnahme des Marienhospitals zu den vorge-
schlagenen Standorten sind im Folgenden zusammengefasst: 
 
Zu 1.: 
 
Vorgeschlagen wird die Verlegung des Fuß- und Radweges Lossenweg im Bereich des Marienhospi-
tals um mindestens 5 m nach Norden. Entlang der bereits vorhandenen nördlichen Umfahrung des 
Marienhospitals könnten so ca. 30-35 Senkrechtstellplätze angeordnet werden. Dabei wäre ein Ein-
griff in ca. 10 Kleingärten und eine Aufschüttung erforderlich, um ca. 50 cm Höhendifferenz auszuglei-
chen. Die Grundstücke müssten neu geordnet werden bzw. zwischen Eigenbetrieb Immobilienmana-
gement Darmstadt (IDA), der Hessischen Landgesellschaft (HLG) und dem Marienhospital getauscht 
oder verkauft werden. Bei dieser Lösung wäre eine Änderung des Bebauungsplans S 8 erforderlich. 
Das Bauleitplanverfahren bedingt Verfahrensrisiken und vor allem eine zeitliche Verzögerung, die aus 
Sicht des Marienhospitals nicht vertretbar ist. Zudem reichen 35 zusätzliche Stellplätze bei Weitem 
nicht aus um den vorhandenen Bedarf zu decken. 
 
Zu 2.: 
 
Das private Grundstück  Darmstadt, Flur 23 Nr. 40 befindet sich im Außenbereich. Für die planungs-
rechtliche Zulässigkeit einer Stellplatzanlage wäre die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 
Bei der Aufstellung sind Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu vermeiden, wenn zumutbare 
Alternativen mit geringerem Eingriff erreichbar sind (§14 u. §15 BNatschG). Naturschutzfachlich sind 
die Beeinträchtigungen im Bereich der Kleingartenanlage gegenüber dem Außenbereichsgrundstück 
als wesentlich geringer anzusehen. Die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans im Außenbereich 
ist daher rechtlich nicht durchsetzbar. 
Außerdem grenzt das o.g. Grundstück unmittelbar an das bestehende Naturdenkmal Nr. 043 „Gebiet 
des Forellenteichs“. Eine Beeinträchtigung dieses Naturdenkmals durch eine Erschließungsstraße für 
eine Stellplatzanlage wird aus Gründen des Naturschutzes abgelehnt. Eine Erschließung durch den 
denkmalgeschützten Hospitalgarten würde einen Eingriff in den Baumbestand des Parks nach sich 
ziehen und somit in das Erscheinungsbild und in die Funktion der Parkanlage wesentlich eingreifen. 
Dies wird von Seiten des Denkmalschutzes abgelehnt. Aus den genannten Gründen kann diese Alter-
native nicht umgesetzt werden. 
 
Zu 3.: 
 
Der Bebauungsplan lässt Garagen außerhalb der Baugrenzen unter Ziffer 5.2 zu. Die bestehende 
ebenerdige Stellplatzanlage fasst ca. 35 Stellplätze. Eine eingeschossige Unterkellerung könnte ca. 
30 neue Stellplätze schaffen, wenn die Rampenanlagen außerhalb der zur Zeit genutzten Fläche lä-
gen. Dies würde einen weiteren Eingriff in die Parkanlage und den Baumbestand nach sich ziehen. 
Aufgrund des im Untergrund anstehenden Fels und des erforderlichen Rückbaus von Zisternen und 
Kabelführungen ist der Bau einer Tiefgarage an dieser Stelle für die Schaffung von lediglich 30 Stell-
plätzen wirtschaftlich nicht zumutbar, was von Seiten des Marienhospitals ausführlich dargestellt wur-
de. 
 
Zu 4.: 
 
Der Bebauungsplan begrenzt die Zulässigkeit einer Parkierungsanlage allein auf die Errichtung von 
Stellplätzen. Die Errichtung einer Garagenanlage/ Parkpalette ist von dieser Festsetzung nicht ge-
deckt. Eine Änderung des Bebauungsplans wäre erforderlich, was Verfahrensrisiken birgt und zu zeit-
lichen Verzögerungen führt, die von Seiten des Marienhospitals abgelehnt werden.

4 
... 
Beim Bau einer Parkpalette ist im Vergleich zu einer ebenerdigen Stellplatzanlage mit einer höheren 
Lärmbelastung für die angrenzende Wohnbebauung zu rechnen. Eine ebenerdige Stellplatzanlage 
ohne die bei einer Parkpalette erforderlichen Rampen stellt einen wesentlich geringeren Eingriff in das 
städtebaulichen Erscheinungsbild dar. Die Kosten für eine Parkpalette liegen im Vergleich zur eben-
erdigen Anlage wesentlich höher. 
Da beim Bau einer Parkpalette vier der sieben betroffenen Kleingärten beansprucht würden und nur 
drei Gärten erhalten werden könnten, sind die genannten Nachtteile nicht verhältnismäßig. 
 
Zu 5.: 
 
Zu dem Vorschlag, auf dem Gelände des HEAG Busdepots eine Stellplatzanlage für das Marienhospi-
tal vorzusehen, wurde schriftlich bei der HEAG MOBILO um eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben 
gebeten. Mit Schreiben vom 27.9.2010 wurde mitgeteilt, dass die Busabstellhalle statisch nicht für ein 
weiteres Parkdeck auf dem Dach ausgelegt ist und dass auf der Dachfläche eine Photovoltaikanlage 
installiert wird, was einer Nutzung als Parkfläche entgegensteht. 
 
Zu 6.: 
 
Die Realisierung einer Parkpalette in der Süd-West-Ecke der Kleingartenanlage widerspricht den 
Festsetzungen des Bebauungsplans (Grünfläche: Kleingärten). Eine Befreiung würde die Grundzüge 
der Planung berühren und ist nicht vertretbar. Eine Änderung des Bebauungsplans wäre erforderlich, 
was Verfahrensrisiken birgt und zu zeitlichen Verzögerungen führt, die von Seiten des Marienhospitals 
abgelehnt werden. Zudem würde die vorgeschlagene Größe der Fläche würde bei Weitem nicht aus-
reichen, um den erforderlichen Stellplatzbedarf unterzubringen. 
Die Nachteile einer Parkpalette im Vergleich zu einer ebenerdigen Stellplatzanlage wären an diesem 
Standort noch gravierender, da hier nicht nur der Lossenweg tangiert wäre, sondern auch der Grün-
zug „Martinspfad“, der  im Landschaftsplan als ausgewählte Grünverbindung mit stadtprägender Allee 
dargestellt ist und eine übergeordnete, fußläufige Verbindung zwischen dem Waldgebiet Ludwigshöhe 
und den südlichen Stadtteilen ist. Daher ist dieser Standort aus städtebaulichen Gründen nicht ver-
tretbar. 
 
 
FAZIT: 
 
Nach umfangreicher Untersuchung der bislang vorgeschlagenen Alternativen hat sich keine Lösung 
gefunden, die sowohl fachrechtlich und städtebaulich vertretbar wäre als auch unter Berücksichtigung 
des zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwands zumutbar wäre. Von daher kann eine Aufhebung oder 
Änderung des Bebauungsplan S 8 mit dem Ziel, die Festsetzung der Flächen für die Stellplatzanlage 
aufzuheben oder in eine Festsetzung für Flächen für Kleingärten umzuwandeln, weiterhin nicht emp-
fohlen werden. Eine Aufhebung der festgesetzten Stellplatzfläche kann nur erfolgen, wenn realisierba-
re, d.h. auch vom Aufwand her zumutbare Alternativen vorliegen.“ 
 
 
Seit Sommer 2010 liegt dem Bauaufsichtsamt der Stadt Darmstadt ein Bauantrag zur Errichtung 
einer Stellplatzanlage im Bereich der im Bebauungsplan S 8 festgesetzten Fläche vor. Der vor-
liegende Antrag wurde noch nicht abschließend geprüft, da die Unterlagen noch nicht vollständig sind.  
 
Unter der Voraussetzung, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenste-
hen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, ist hier die Baugenehmigung zu erteilen. Da-
mit liegt es im Ermessen des Antragstellers, ob er alternative Lösungen weiter verfolgen möchte.  
 
Unabhängig davon wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass parallel zu dem o. a. Bauantrag 
auch eine Bauvoranfrage für die Erweiterung des Krankenhauses mit Arztpraxen vorgelegt wurde. 
Auch dieser Antrag konnte bisher nicht abschließend geprüft werden, da die Unterlagen nicht voll-
ständig sind. 
 
Zwischenzeitlich hat die Domänenverwaltung der Hessischen Landgesellschaft (HLG) den 
Pachtvertrag mit dem Gartenbauverein Darmstadt 1835 e. v. für die 15 Kleingärten am Marien-
hospital („Hospitalgärten“) bis zum 30. September 2011 verlängert. Nach Aussage der Domä-
nenverwaltung der Hessischen Landgesellschaft (HLG)  wurde dabei folgende Vereinbarung getrof-
fen: 
„Falls nach Ablauf der Befristung ein rechtswirksamer Kaufvertrag für die 7 Gärten vorliegt, die vom 
Marienhospital für die Stellplatzanlage benötigt werden, soll die Anlage aufgeteilt werden. Der ab

5 
... 
1.10.2011 geltende Pachtvertrag soll die 7 betroffenen Gärten dann nicht mehr beinhalten. Im Gegen-
zug soll er für die 8 Gärten, die nicht von der Planung betroffen sind, auf unbefristete Zeit verlängert 
werden.“ 
Für die von der Planung betroffenen sieben Gärten sollen Ersatzgrundstücke zur Verfügung gestellt 
werden. Sowohl der Gartenbauverein als auch die Domänenverwaltung der HLG verfügen über zu-
künftig freiwerdende Kleingärten. 
 
 
Der Dezernent I:     Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister     Stadtrat 
 
 
 
Anlage:
 
Übersichtsplan zu den Stellplatzalternativen 1-6  
 
 
 
Darmstadt, den 1.11.2010 
VI/61.3 fe  Nst. 2613[]

Beratungsverlauf (2)

TOP 10
TOP 652 zur Kenntnis

Orte (3)

  • Klappacher Straße
  • Lossenweg
  • Am Forellenteich 4

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0489
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00