Benennung einer Privatstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 0890/2020 vom 19.03.2020
Stand: Am 04.05.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Anlage Plan Am Kabellager
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N Am Kabellager Anlage -
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 0890/2020 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Benennung einer Privatstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim“ soll eine Pri- vatstraße benannt werden. Aufgrund der bereits stattfindenden Bautätigkeit, wurde auch schon mit der Vermarktung begonnen. Hieraus resultiert die Notwendigkeit einer zeitnahen Adressgebung. Die Vorlage konnte für den letzten Sitzungslauf noch nicht vorgelegt werden, da das notwendige Ab- stimmungsgespräch erst in der 10. Kalenderwoche stattfinden konnte. Infolge der Absage der Sitzung vom 16.03.2020 ist nun eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Privatstraße, die zwischen der im Osten verlaufenden Schanzenstraße und Peter-Huppertz-Straße und der im Westen verlaufenden begrünten Böschung parallel zur tieferliegenden Markgrafenstraße und Stadtbahntrasse, einschließlich der drei abgehen- den Stichstraßen von der Schanzenstraße aus und der abgehenden Stichstraße von der Peter- Huppertz-Straße, in Am Kabellager zu benennen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 18.03.2020 zugestimmt 2 Begründung: Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Mülheim. Im Osten wird das Plangebiet von der Schanzenstraße und der Peter-Huppertz-Straße begrenzt. Im Norden und Nordosten wird die Grenze des Plangebietes aus der Grenze des Geltungsbereiches des benachbarten Bebauungsplanes 71489/04 Schanzenstraße-Nord gebildet, im Westen aus der begrünten Böschung parallel zur tiefer- liegenden Trasse der Stadtbahn und im Süden durch das Flurstück 2324. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die angrenzenden Schanzen- und Peter-Huppertz- straßen. Die Notwendigkeit einer Benennung der Privatstraße und einer anschließenden Übernahme im amtli- chen Straßenverzeichnis ergibt sich zur besseren Auffindbarkeit der dort entstehenden Gebäude. Zur Benennung: Das Carlswerk, an der Schanzenstraße in Köln-Mülheim gelegen, war eine Produktionsstätte für Fahrdrähte, Freileitungsseile, Leitungsdrähte und Starkstromkabel aus Kupfer und Aluminium. Eröff- net wurde es im Sommer 1874 von Franz Carl Guilleaume. Im Carlswerk wurde 1904 das erste transatlantische Telefonkabel, welches Europa mit Nordamerika verband, von Felten & Guilleaume produziert. 1929 wurden an diesem Ort die Tragseile der Kölner Mülheimer Brücke gefertigt, 1941 die Tragseile für die Rodenkirchener Brücke. (Quelle: Wikipedia) Um die geschichtliche Nutzung des Standortes als Kabelproduktion im Bewusstsein der Kölner Bür- gerinnen und Bürger zu erhalten, kann dieser Straßenname an dieser historischen Stelle gewählt werden. Anlage
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