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0890/2020

Benennung einer Privatstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 19.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.05.2020

Anlage Plan Am Kabellager

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Plan Am Kabellager

22 Zeichen

N
Am Kabellager
Anlage

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

3212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0890/2020 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Benennung einer Privatstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ehemaliger 
Güterbahnhof in Köln-Mülheim 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim“ soll eine Pri-
vatstraße benannt werden. Aufgrund der bereits stattfindenden Bautätigkeit, wurde auch schon mit 
der Vermarktung begonnen. Hieraus resultiert die Notwendigkeit einer zeitnahen Adressgebung.  
Die Vorlage konnte für den letzten Sitzungslauf noch nicht vorgelegt werden, da das notwendige Ab-
stimmungsgespräch erst in der 10. Kalenderwoche stattfinden konnte.  
Infolge der Absage der Sitzung vom 16.03.2020 ist nun eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Privatstraße, die zwischen der im Osten verlaufenden 
Schanzenstraße und Peter-Huppertz-Straße und der im Westen verlaufenden begrünten Böschung 
parallel zur tieferliegenden Markgrafenstraße und Stadtbahntrasse, einschließlich der drei abgehen-
den Stichstraßen von der Schanzenstraße aus und der abgehenden Stichstraße von der Peter-
Huppertz-Straße, in  
Am Kabellager 
zu benennen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
 
18.03.2020 
 
  
zugestimmt

2 
 
Begründung: 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Mülheim. Im Osten wird das Plangebiet von der 
Schanzenstraße und der Peter-Huppertz-Straße begrenzt. Im Norden und Nordosten wird die Grenze 
des Plangebietes aus der Grenze des Geltungsbereiches des benachbarten Bebauungsplanes 
71489/04 Schanzenstraße-Nord gebildet, im Westen aus der begrünten Böschung parallel zur tiefer-
liegenden Trasse der Stadtbahn und im Süden durch das Flurstück 2324. 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die angrenzenden Schanzen- und Peter-Huppertz-
straßen. 
Die Notwendigkeit einer Benennung der Privatstraße und einer anschließenden Übernahme im amtli-
chen Straßenverzeichnis ergibt sich zur besseren Auffindbarkeit der dort entstehenden Gebäude. 
 
Zur Benennung: 
Das Carlswerk, an der Schanzenstraße in Köln-Mülheim gelegen, war eine Produktionsstätte für 
Fahrdrähte, Freileitungsseile, Leitungsdrähte und Starkstromkabel aus Kupfer und Aluminium. Eröff-
net wurde es im Sommer 1874 von Franz Carl Guilleaume. 
Im Carlswerk wurde 1904 das erste transatlantische Telefonkabel, welches Europa mit Nordamerika 
verband, von Felten & Guilleaume produziert. 1929 wurden an diesem Ort die Tragseile der Kölner 
Mülheimer Brücke gefertigt, 1941 die Tragseile für die Rodenkirchener Brücke. (Quelle: Wikipedia) 
Um die geschichtliche Nutzung des Standortes als Kabelproduktion im Bewusstsein der Kölner Bür-
gerinnen und Bürger zu erhalten, kann dieser Straßenname an dieser historischen Stelle gewählt 
werden. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0890/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.03.2020
Erstellt
18.03.2020 09:05