Mandari Insight

2423/2023

Beantwortung von mündlichen Anfragen von Herrn Althoff und Frau Glashagen aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend 'Energetische Ertüchtigung denkmalgeschützter Bauten' (Session-Nr. 4222/2022)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.08.2023, TOP 8.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3281 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer   01.08.2023 
 2423/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 
 
Beantwortung von mündlichen Anfragen von Herrn Althoff und Frau Glashagen aus der 
Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend 
'Energetische Ertüchtigung denkmalgeschützter Bauten' (Session-Nr. 4222/2022) 
Frage von Herrn Althoff: 
Herr Althoff fragt, wie die Verwaltung Solaranlagen definiert, die vom öffentlichen Raum nicht 
einsehbar, und damit in der Regel zu erlauben seien (4222/2022). 
 
Definition: 
Dachflächen, die nicht aus dem öffentlichen Raum einsehbar sind, sind solche, die von keiner 
öffentlichen Fläche aus mit einem Augpunkt von ca. 1,60 m Höhe zu sehen sind. Dabei be-
schränkt sich die Frage nicht auf ein vereinfachtes Vorne oder Hinten, da z. B. in Siedlungen 
mit Häuserzeilen und kleinteiliger Durchwegung oftmals eine seitliche und auch rückseitige 
Einsicht auf Gebäude und deren Dachflächen gegeben ist. Die Flächen sind vor Ort zu be-
stimmen, wobei Baumbestand nur in der Laubphase als „Sichtschutz“ dient und deshalb nur 
eingeschränkt berücksichtigt werden kann. Bei der Bestimmung von Standpunkten im öffentli-
chen Raum und zur ersten Überprüfung der Einsehbarkeit helfen Pläne und Panoramafotos 
des städtischen GIS-Systems. 
Erläuterung: 
Die Betrachtung einzelner Objekte muss immer ganzheitlich durchgeführt werden. So ist bei 
allen Dachflächen, also auch bei nicht einsehbaren, die konstruktive und gestalterische Ein-
heit der Gebäude in die Beurteilung einzubeziehen. Sollte das Aufbringen von Solaranlagen z. 
B. Eingriffe in die Statik des Gebäudes erfordern, kann dies keine dem Denkmalschutz ange-
messene Maßnahme sein. Die Komplexität der Fragestellung und die mittlerweile etablierten 
konstruktiven Abstimmungsprozesse werden leider in der öffentlichen Debatte oft noch nicht 
angemessen berücksichtigt. So konnten mittlerweile sogar mehrere Anlagen realisiert werden, 
die aus dem öffentlichen Raum zu sehen sind. Diese verdeutlichen die Haltung des Amtes, 
dass die Einpassung der Anlage in den Gestaltungszusammenhang des Denkmals wichtiger 
ist, als die generelle Einsehbarkeit der Dachflächen. Eine Haltung, die von vielen Denkmal-
pflegern durchaus als progressiv beurteilt und zuweilen auch kritisiert wird.  
 
 
Frage von Frau Glashagen: 
Frau Glashagen fragt, ob es zu dieser Thematik immer wieder Blockaden vom Amt für Denk-
malschutz und Denkmalpflege gebe oder ob sie da falsch liege. Sie bittet um die Einschät-
zung der Verwaltung (4222/2022). 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege weist den Vorwurf von sich, Anträge zu blo-
ckieren. Eine notwendige individuelle Betrachtung jedes Einzelfalles ist keine grundsätzliche 
Blockade. 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege steht im regelmäßigen Austausch mit der Ko-
ordinationsstelle Klimaschutz, um praxis- und zeitnah konkrete Fragestellungen zum Thema 
PV-Anlagen und Denkmalschutz zu klären. Diese Zusammenarbeit soll intensiviert werden, 
insbesondere um Erfahrungen auszutauschen und zukünftige Anfragen noch besser bearbei-
ten zu können. 
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2423/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.08.2023
Erstellt
31.07.2023 11:24