V/0119/2011
Ökologische Verbesserung der Werse durch den Bau eines Organismenaufstieges
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Übersichtslageplan Bl 2
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Werse
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Beschlussvorlage
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V/0119/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ökologische Verbesserung der Werse durch den Bau eines Organismenaufstieges / Fischaufstieges an der Havichhorster Mühle Beratungsfolge 17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ing.-Büro Floecksmühle und dem Tiefbauamt aufgestelltem Entwurf (Lageplan Nr. WL 57 (P) 2010 Blatt 2, 3 vom 05.07. u. 04.10. 2010) und dem Bau des Organismenaufstieges zu. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.100.000 € entstehen und dass das Land Nordrhein-Westfalen die Maßnahme mit 960.000 € fördert. II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt. Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Teilfinanzplan (Zeile) 09 Investitionsmaßnah- me 4133 Werse Pflege- und Entwick- lungskonzept Bau 2011 2012 925.000 100.000 Auszahlungen 2011 1.000.000 Ansatz: 925.000 2012 100.000 Einzahlungen 2011/12 960.000 Saldo 140.000 Vorlagen-Nr.: V/0119/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 18.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0119/2011 Die fehlenden Finanzmittel in Höhe von 75.000 € werden aus dem Deckungsring des Tiefbauam- tes durch Einsparungen in der Produktgruppe 1101, 0015 Investitionsmaßnahmen Gartenstraße RÜB zur Verfügung gestellt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Die Stadt Münster beabsichtigt, zur Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit der Werse einen Organismenaufstieg/Fischaufstieg an der Havichhorster Mühle zu bauen. Diese Maßnahme ist ein zentrales Ziel in der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Im Osten durchfließt die Werse von Süden nach Norden das Stadtgebiet und mündet bei Gre- ven in die Ems. Vier Kilometer vor der Mündung in die Ems befindet sich das letzte der drei Werse-Wehre, das Wehr Havichhorster Mühle. Es ist somit das erste Querbauwerk und Wan- derhindernis für Organismen bei der flussaufwärtsgerichteten Wanderung nach Verlassen der Ems. Die für die Gewässerlebewesen wichtige Durchgängigkeit der Werse sowohl stromauf- als auch stromabwärts ist durch das Wehr vollständig unterbrochen. Bereits 2001 wurde die Durchgängigkeit an der Pleistermühle durch einen Fischaufstieg her- gestellt. Die positiven Erfahrungen aus dem nun mehr zehnjährigen Betrieb dieses Fischauf- stieges hat die Stadt Münster veranlasst, die Planung an der Havichhorster Mühle voranzu- treiben. Die Eigentümer der betroffenen Flächen unterstützen das Projekt, in dem sie die er- forderlichen Flächen der Stadt für die Durchführung der Maßnahme kostenlos zur Verfügung stellen. Im Vorfeld der Planung wurden mehrere Varianten bearbeitet und mit dem betroffenen Grund- stückseigentümer und den Fachdienststellen abgestimmt. Als Ergebnis wurde mit allen Beteiligten die Planung eines Umgehungsgerinnes mit langer Li- nienführung vereinbart. Ähnlich wie an der Pleistermühle sieht die Planung vor, im Bereich der Flutmulde einen Organismenauf-/abstieg als naturnahes Umgehungsgerinne zu bauen. Dieser Organismenaufstieg wird für in diesem Gewässer typische Fischarten wie Brassen, Barbe, Döbel und Ukelei ausgelegt. Der geplante Organismenaufstieg hat eine Gesamtlänge von 430 m und einen Flächenbedarf von ca. 5650 m². Er gliedert sich in einen Ei nstiegsbereich als “raue Rampe“ mit 15 Becken und Querriegeln, einem anschließenden rund 315 m langen naturnahen Umgehungsgerinne und einem „Ausstiegsbauwerk“ gegenüber des Einlaufbereiches der Wasserkraftanlage. Die Straße “An der Moerd“ wird mit einem Kastendurchlass gekreuzt. Die Linienführung und die Sohl- und Böschungsneigung des Umgehungsgerinnes kann in Abhängigkeit von der zur Ver- fügung stehenden Grundfläche und den Vorgaben des Landespflegerischen Begleitplanes an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden und damit variieren. Im „Ausstiegsbereich“ wird der Zufluss für den Organismenaufstieg durch Schütztafeln ge- steuert, so dass der Mindestabfluss von 600 l/s gewährleistet ist. Die Anordnung von Totholz im Bereich der Beckenränder des Raugerinnes und in den Sohlbe- reichen des Umgehungsgerinnes wird vor Ort und nach Angaben der Bauleitung erfolgen. Für die Bootsumtragung an der Staustufe wird das “Auslaufbauwerk“ so gestaltet, dass eine Begehung und damit Nutzung des vorhandenen Aus- und Einstieges weiterhin gewährleistet ist. - 3 - V/0119/2011 Im alten Mühlengebäude befindet sich eine von den Stadtwerken Münster betriebene Wasser- kraftanlage. Nach dem in 2010 novellierten Wasserhaushaltsgesetz (§ 34) darf der Betrieb von Stauanlagen nur zugelassen werden, wenn geeignete Einrichtungen zur Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder hergestellt werden. Durch die Entnahme von Wasser zur Erzeugung der notwendigen Konkurrenzströmung für den Organismenaufstieg, wird die Energieerzeugung der Wasserkraftanlage verringert. Dies wird betriebswirtschaftlich durch die höhere Einspeisevergütung für eine Wasserkraftanlage mit Durchgängigkeit kompensiert. Per Saldo erzielen die Stadtwerke durch den Bau des Or- ganismenaufstieges trotz geringerer Leistung höhere Erlöse. Der Bau des Organismenaufstie- ges wird deshalb von den Stadtwerken unterstützt. Alle beteiligten Fachdienststellen (Bezirksregierung, Untere Wasserbehörde, Untere Land- schaftsbehörde, Fischereiverband, Stadtwerke) haben diese Konzeption unterstützt und halten den Organismenaufstieg Havichhorster Mühle zur Schaffung der Durchgängigkeit der Werse für notwendig. Auf dieser Basis und zur Umsetzung der Anforderungen aus der EG-Wasser- rahmenrichtlinie hat die Bezirksregierung Landeszuwendungen in Höhe von 80 % der Baukos- ten aus dem Förderprogramm “Lebendige Gewässer“ bewilligt. Nach der Fertigstellung des Organismenaufstieges schließt sich ein Monitoring (Kontrollbefi- schung mit Reusen) zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Anlage an. Der Bau des Organismenaufstieges Havichhorster Mühle ist Teil des Gesamtmaßnahmenkon- zeptes der Werse. Dieses ist in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Warendorf in 2005 vom Planungsbüro Koenzen aufgestellt worden. In diesem Konzept wurden Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung für die gesamte Werse erarbeitet. Für das Stadtgebiet Münster wird neben der Herstellung der Durchgängigkeit unter anderem auch der Wiederanschluss vorhandener Altarme aufgeführt (siehe Maßnahmenplan). Die Herstellung der Durchgängigkeit der Werse erstreckt sich über zwei Handlungsfelder. Zum Einen die undurchlässigen Wehre Havichhorst er Mühle und Sudmühle und zum Anderen die über Rohrleitungen undurchlässigen Anbindungen der Nebengewässer Edelbach, Graelbach, “Teufelsgraben“, usw. Der ursprünglich gewundene bis mäandrierende Lauf der Werse wurde in der Vergangenheit vielfach begradigt. Dazu wurden Mäander durchstochen und künstliche Altarme geschaffen. Einige dieser Ausbaumaßnahmen fanden in den letzten 100 Jahren statt. Heute sind noch ne- ben zahlreichen Verfüllungen einseitig angeschlossenen Altarme und Altwasser zu finden. Zur Wiederherstellung eines leitbildkonformen und naturnäheren Windungsgrades ist laut Kon- zept eine Wiederanbindung von drei noch vorhandenen Altarmen anzustreben und für die Werse ökologisch wertvoll. Dabei handelt es sich, von der Emsmündung flussaufwärts be- trachtet, um den Altarm nördlich des Gasthofes Eggert, den Altarm Wersetimpen und den Alt- arm Wersewinkel. Es ist geplant, diese Maßnahmen von der Stadt Münster in die Umsetzungsfahrpläne zur EG- Wasserrahmenrichtlinie einzubringen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, u. a. einen zusammenhängenden, fließgewässertypischen Le- bensraum wieder herzustellen und nach dem s ogenannten “Strahl- und Trittsteinmodell“ die Werse im gesamten Verlauf und in den Rückstaubereichen der Wehre ökologisch zu verbes- sern. - 4 - V/0119/2011 2. Ausschreibung und Bau: Die Bauzeit für den Organismenaufstieg Havichhorster Mühle wird auf 12 Monate geschätzt. Die Baumaßnahme wird witterungsabhängig durchgeführt und kann damit Verschiebungen in der Bauzeit verursachen. Mit der Ausschrei bung wird nach Zustimmung durch den AUB be- gonnen. Der Baubeginn ist für den Spätsommer 2011 geplant. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Landeszuwendungen in Höhe von 80 % der Baukosten (einschließlich Ing.-Eigenleistungen) wurden von der Bezirksregierung am 27.12.2010 bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2012. 4. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für den Bau ist eine wasserrechtliche G enehmigung nach § 68 WHG, Plangenehmigungsver- fahren erforderlich. Die Antragsstellung erfolgte am 15.07.2010 bei der Unteren Wasserbehör- de. Die Genehmigung wurde am 13.12.2010 erteilt. 5. Liegenschaftliche Regelungen : Die Flächen werden von den privaten Eigentümern kostenlos zur Verfügung gestellt. - Liegenschaftliche Regelungen sind mit den Eigentümern erfolgt. - Die Eigentümer sind im Laufe der Planungsvorbereitungen über die Planung informiert und beteiligt worden. - Die Flächen verbleiben im privaten Eigentum. Eine nachhaltige Sicherung erfolgt ge- mäß den gesetzlichen Regelungen im Landeswassergesetz. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
Blatt_Nr3_Lageplan
1654 Zeichen
Draufsicht M=1:250
Einstiegsbereich FAA
Flurstücksgrenze
Umgehungsgerinne
Abschnitt 1
BW 508
Brückenbauwerk
Umgehungsgerinne
Abschnitt 2
BW 507
Zulaufbauwerk mit
2 Schützverschlüssen,
Schützbreite 2,00m
Flutmulde
zus. Böschungsbefestigung
LMB 10/60, d=50cm
Kolkschutz
Stadtteile: Gelmer-Dyckburg
und Handorf
Bezirk: Ost
Lageplan
genehmigt :
Umgehungsgerinne
Lageplan1 :250
Maßstab
Datum
Tiefbauamt
Name
bearbeitet
gezeichnet:
Planung
Münster, den
i. A.
Anlage Nr. :
Plan Nr.:
Blatt Nr.:
Projekt Nr.:
Organismenaufstieg
Havichhorster Mühle
Werse
geprüft
(Fertigstellungs - Datum)
3
DatumName Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
DatumName
bearbeitet
gezeichnet
geprüft : Bachstrasse 62-64
52066 Aachen
Telefon 0241/94986-0 Fax 0241/94986-13
04.10.10B.O.
WL 57 2010
ökologische Verbesserung
P11
P15
P9
P8
P5
P2
Gerinneaufweitung
Gerinneaufweitung
Neubepflanzung gemäß der landschaftspflegerischen
Begleitplanung
Grundlage dieser Zeichnung ist die Vermessung IB Pajonk 2009
Die Festlegung der örtlichen Detailanpassungen des Umgehungsgerinnes, d. h.:
- Örtliche Aufweitungen der Niedrigwasserrinne
- Anordnung von Nebengerinnen
- Mäandrierung der Gerinneachse
- Anordnung von Totholzelementen
- ggf. Anpassung der Linienführung an verbleibenden Bestandbewuchs
in den Abschnitten 1 und 2 erfolgt nach Vorgabe der örtlichen Bauleitung
des Auftraggebers.
Niedrigwasserrinne
Niedrigwasserrinne
Anordnung von Totholz im Einstiegsbereich der
FAA (Riegel 1-16) nur im Böschungsbereich
Pegelschutzrohr/
Druckmessumformer
Steuerkabel
Energiekabel
Unterverteilschrank
Fundamentplatte örtlich
anpassen
Leitungsführung ggf. an
Örtlichkeit anpassen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bachstraße 62
- An der Moerd
- Havichhorster Mühle
- Gartenstraße
- Wersetimpen
- Edelbach
- Wersewinkel
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0119/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37