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AN/0317/2021

Antrag der SPD-Fraktion "Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 18.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.03.2021, TOP 8.23

Antrag SPD - Fußgängerbrücke Porz-Mitte

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Ansehen

Antrag SPD - Fußgängerbrücke Porz-Mitte

5543 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln -Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304  
mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 06.02.2021 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.03.2021 
hier: Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte  
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, zur Erneuerung der Fußgän-
gerbrücke Porz-Mitte unmittelbar folgende Schritte einzuleiten: 
 Beauftragung eines externen Büros mit einer Variantenuntersuchung zur Er-
möglichung einer Brückenverbreiterung oder alternativ einem kompletten, 
schlankeren Neubau bis zu konkreten Vorentwürfen. 
 Zur Reduzierung möglicher Verkehrsbeeinträchtigungen soll ein besonderes Au-
genmerk auf eine verkürzte Bauzeit, beispielsweise durch die Nutzung von Fer-
tigteilen oder eine Verbundbauweise, gelegt werden. 
 Vorstellung der Lösungen in einer Sitzung des Beirates Porz-Mitte im Herbst 
2021 inkl. einer Erläuterung der technischen Möglichkeiten, der jeweiligen Kos-
ten und möglicher Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit. 
 Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im Beirat Porz-Mitte im unmittelba-
ren Anschluss zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz. 
 Durchführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung der 
Leistungen im Laufe des Jahres 2022 zur Baudurchführung im Jahr 2023. 
 Bereitstellung der für die Planung und den Bau erforderlichen Finanzmittel. 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Porz erneut mitzuteilen, dass das 
Projekt nicht priorisiert sei und dass kein Personal zur Verfügung steht. Für diesen Fall 
hatte die Bezirksvertretung bereits die Fremdvergabe beschlossen. Ebenso akzeptiert 
es die Bezirksvertretung Porz-Mitte nicht mehr, dass das zuständige Fachamt die Vor-
stellung in der Bezirksvertretung nicht durchführt, obwohl diese beschlossen ist. 
Ergänzend wird verwiesen auf die vom Bündnis Porz-Mitte durchgeführte Online-
Befragung, in deren Ergebnis von den Porzerinnen und Porzern eine Verbreiterung und 
möglichst eine Tieferlegung gewünscht wird. Daher wurde im Beirat Porz-Mitte am 
27.10.2020 die Empfehlung zur Planungsvergabe an ein externes Büro empfohlen.

Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021 bezugsfertig sein wird, gefolgt 
von den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es das Ziel sein, das Brückenbauwerk 
gemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mitte zu erneuern und nicht nach 
der Fertigstellung der restlichen Flächen damit zu beginnen. Porz-Mitte hat das An-
recht auf eine Planung und Umsetzung in einem Guss! 
Das folgende Bild illustriert sehr treffend, wie dringend der Weg an Haus 1 vorbei hin 
zur Rheinpromenade geöffnet werden muss, und zwar direkt, nicht erst 2045. Die 
Brüstungen der vorhandenen Brücke sperren den Zugang regelrecht ab.

Begründung: 
In der Bezirksvertretung Porz wurde am 11.02.2021 mitgeteilt, dass der in der Sit-
zung am 07.05.2020 gefasste einstimmige Beschluss von der Verwaltung nicht umge-
setzt würde. Die Neugestaltung der Brücke sei aktuell nicht priorisiert, im Übrigen sei 
dies technisch schwierig umzusetzen. Ein Beirat Porz-Mitte sei beschlossen worden, 
Ideen zur Realisierung der verschiedenen Anregungen durch engagierte Akteure mit 
Fachexpertise auszuarbeiten und zu ergänzen und der Verwaltung zur Verfügung zu 
stellen. 
Zur Erinnerung hier der Beschluss vom 07.05.2020, TOP 8.3: 
„Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltung auf, das Brückenbauwerk 
umgehend zu überplanen, damit eine Neugestaltung im zeitlichen Zusammenhang mit 
der Neugestaltung der Porzer Mitte realisiert werden kann. Sollte die Verwaltung per-
sonell dazu nicht in der Lage sein, sind die Leistungen unmittelbar fremd zu vergeben.  
Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandene Bauwerk abzubrechen und durch 
eine schlankere Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwas südlicher und möglichst 
auch tiefer angeordnet werden, um sowohl die Wege- als auch die Sichtbeziehung 
zum Rhein zu verbessern. Aus statischen und gestalterischen Gründen soll auf Auf-
bauten verzichtet werden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das Mindestmaß zu be-
schränken. Zusätzlich soll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dass statt der 
heutigen, massiven Blumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächen an-
dere Möglichkeiten mit einer lockeren Grünlandschaft geschaffen werden.  
Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht 
möglich sein sollte, ist der Bezirksvertretung Porz aufzuzeigen, worin die Hindernisse 
bestehen. Gleichzeitig ist darzustellen, welche alternativen Möglichkeiten existieren, 
um das vorhandene Bauwerk nach Süden zu verbreitern und es zusätzlich offener zu 
gestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbauten entfernt werden können und ob 
beispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionen ersetzt werden können. 
Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichst offene Gestaltung, ggfls. ergänzt 
durch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischen dem Rheinboulevard 
und dem Porzer Zentrum einlädt.  
Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der Bezirksvertretung Porz in der nächsten Sit-
zung sowie dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zu erläutern.“  
 
Dr. Simon Bujanowski   Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzender    stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.23 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0317/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
18.02.2021
Erstellt
18.02.2021 11:18