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Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1069/2026 vom 15.06.2026

Stand: Am 16.06.2026 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 15.06.2026 1069/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 16.06.2026 Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Kritische Überprüfung der Kölner Erbbaurechtspraxis am Beispiel der Stadt Hamburg Mit der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0498/2026 vom 30.03.2026 bittet die FDP/KSG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das in Hamburg festgestellt Phänomen bekannt und wie begegnet die Stadtverwaltung vergleichbaren Entwicklungen in Köln? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Nachfrage von Investoren nach Grundstücken im Erbbaurecht im Vergleich zum Kauf? 3. Welche Rückmeldungen erhält die Stadt hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Pro- jekten auf Erbbaugrundstücken? 4. Inwieweit beeinflusst die Erbbaurechtsvergabe die Realisierung des wohnungspoli- tisch angestrebten Nutzungsmixes (geförderter Wohnungsbau, freifinanzierter Miet- wohnungsbau, Eigentumswohnungen)? Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das in Hamburg festgestellt Phänomen bekannt und wie begegnet die Stadtverwaltung vergleichbaren Entwicklungen in Köln? Antwort der Verwaltung: Die beschriebene Thematik ist der Verwaltung aus Fachveröffentlichen wie z.B. ei- nem Artikel der Immobilienzeitung im März 2026 bekannt. Auch in Köln begegnet der Verwaltung regelmäßig der Wunsch von Investoren, 2 Baugrundstücke bevorzugt im Eigentum zu erwerben. 2. Wie bewertet die Verwaltung die Nachfrage von Investoren nach Grundstücken im Erbbaurecht im Vergleich zum Kauf? Antwort der Verwaltung: Anders als bei Gewerbegrundstücken für KMU hat die Stadt Köln bei Grundstücken für den Geschosswohnungsbau keine marktbeherrschende Stellung. Vielmehr ist sie nur ein Akteur unter vielen. Laut einer Erhebung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln betrug der Anteil der Stadt an den Grund- stücksverkäufen bzw. Erbbaurechtsbestellungen für den Wohnungsbau in den Jah- ren 2015 – 2021 flächenbezogen rd. 12,2%, umsatzbezogen rd. 7,4% Die Zurückhaltung der Investoren in den letzten Jahren ist nach Einschätzung der Liegenschaftsverwaltung primär der allgemeinen Krise auf dem Immobilienmarkt geschuldet und nicht auf den Beschluss „Baustein 1“ zurückzuführen. 3. Welche Rückmeldungen erhält die Stadt hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Pro- jekten auf Erbbaugrundstücken? Antwort der Verwaltung: Die Liegenschaftsverwaltung hat mit unterschiedlichen Kreditinstituten Gespräche zu der Thematik geführt, so finanziert die Sparkasse KölnBonn nach ihrer Aussage Vorhaben im Erbbaurecht und hat mit den städtischen Konditionen grundsätzlich keine Probleme. Gleiches gilt auch für Kreditinstitute wie z.B. die Pax-Bank oder die NRW-Bank, die über langjährige Erfahrung mit Erbbaurechten verfügen. Bisher wurde ein Erbbaurechtsvertrag nach Baustein 1 geschlossen, neun weitere sind anhängig. 4. Inwieweit beeinflusst die Erbbaurechtsvergabe die Realisierung des wohnungspoli- tisch angestrebten Nutzungsmixes (geförderter Wohnungsbau, freifinanzierter Miet- wohnungsbau, Eigentumswohnungen)? Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln ermöglicht und fördert durch die Vorgaben nach Baustein 1 den wohnungspolitisch angestrebte Nutzungsmix. Bei Erfüllung der Kriterien für Bau- stein 1 (mind. 30% öffentlich gefördert, 20% preisgedämpft) wird auch auf den ver- bleibenden, in der Regel 50% betragenden, Anteil freifinanzierten Mietwohnungs- baus der günstige Erbbauzins von 1,5% p.a. angewandt. Die Bildung von Woh- nungs- und Teileigentum wird im Rahmen des Baustein 1 ausgeschlossen, da dies nur in Form sog. Unter- oder Teilerbbaurechte möglich ist, die sich in der Praxis als sehr problematisch dargestellt haben. 3 So ergänzen die städtischen Vergaben die Entwicklungen auf privaten Grundstü- cken, die weit überwiegend verkauft werden und auf denen in erheblichen Anteilen Eigentumswohnungen entstehen. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 16.06.2026

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.1.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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